Common use of Beitragsbefreiung Clause in Contracts

Beitragsbefreiung. Wird für die versicherte Person eine Pflegebedürftigkeit nach Pflegegrad 4 oder 5 (vgl. § 1 Abs. 5 RB/PG 2017) festgestellt, besteht für sie als zusätzliche tarifliche Lei- stung eine Beitragsbefreiung für diesen Tarif. durch das Erstgutachten und die Folgegutachten der PPV oder SPV dem Versicherer vom Versicherungs- nehmer unverzüglich in Textform anzuzeigen und nach- zuweisen. Der Wechsel zwischen den Leistungsarten ambulante und vollstationäre Pflege ist ebenfalls unver- züglich in Textform anzuzeigen und nachzuweisen. Der Versicherer behält sich darüber hinaus das Recht vor, in regelmäßigen Abständen geeignete Nachweise über den Fortbestand der Pflegebedürftigkeit vom Ver- sicherungsnehmer zu verlangen. Wird die Pflegebedürftigkeit durch einen vom Versiche- rer beauftragten Gutachter festgestellt, sind darüber hinaus keine Nachweise durch den Versicherungsneh- mer zu erbringen. Ein späterer Wechsel zwischen den Leistungsarten ambulante und vollstationäre Pflege ist dem Versicherer jedoch durch geeignete Nachweise vom Versicherungsnehmer unverzüglich in Textform an- zuzeigen und nachzuweisen. Der Versicherer behält sich das Recht vor, in regelmäßi- gen Abständen geeignete Nachweise über den Fortbe- stand der Pflegebedürftigkeit vom Versicherungsnehmer zu verlangen. Beurteilt der Versicherer die Nachweise als nicht ausreichend, kann er eine Folgebegutachtung durch einen von ihm beauftragten Gutachter zur Über- prüfung des Fortbestands der Pflegebedürftigkeit ver- langen. Reicht der Versicherungsnehmer die erforder- lichen Nachweise nicht ein oder erteilt die versicherte Person nicht ihr Einverständnis zur Folgebegutachtung, kann der Versicherer die Leistungen verweigern. Die entstehenden Kosten einer vom Versicherer verlang- ten Folgebegutachtung trägt der Versicherer. Verlangt der Versicherungsnehmer eine Folgebegutachtung der Pflegebedürftigkeit, trägt der Versicherungsnehmer die Kosten der Folgebegutachtung.

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Beitragsbefreiung. Wird Nach einer Beitragsfreistellung erlischt die Leistung aus der Beitragsbe- freiung. Der Rückkaufswert nach Nummer 5 wird – soweit vorhanden – um den Abzug nach Nummer 6 sowie um rückständige Beiträge vermin- dert. Der hiernach verbleibende Betrag wird unter Berücksichtigung von Verwaltungskosten mit 0,25 Prozent p.a. verzinst. Ist die Versicherungs- dauer der Zusatzversicherung kürzer als die Dauer der Ansparphase oder die Versicherungsdauer der Hauptversicherung, wird dieser Wert zum Ab- lauf der Versicherungsdauer der Zusatzversicherung ausgezahlt. Ansons- ten wird dieser Wert zur Erhöhung der Leistung der Hauptversicherung verwendet bzw. bei Risikoversicherungen ausgezahlt. Bei Direktversicherungen im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung wird dieser Wert zum Ablauf der Versicherungsdauer der Zusatzversiche- rung zur Erhöhung der Leistung der Hauptversicherung verwendet. Ist eine Erwerbsunfähigkeitsrente versichert, wird diese nach anerkann- ten Regeln der Versicherungsmathematik auf eine beitragsfreie Erwerbs- unfähigkeitsrente herabgesetzt. Hierzu steht – soweit vorhanden –der Rückkaufswert nach Nummer 5, vermindert um den Abzug nach Num- mer 6 sowie um rückständige Beiträge, zur Verfügung. Für die beitragsfreie Erwerbsunfähigkeitsrente gilt, gegebenenfalls ab- weichend von einer zuvor getroffenen Vereinbarung für die versicherte Person eine Pflegebedürftigkeit nach Pflegegrad 4 beitragspflich- tige Zeit, das Überschuss-System Sofortbonus. Ein gegebenenfalls vor- handenes Ansammlungsguthaben aus dem Überschuss-System Verzins- liche Ansammlung ist von der vorzeitigen Beitragsfreistellung nicht be- troffen und wird weiterhin verzinst (siehe Abschnitt B Nummer 1.4) oder 5 (vgl. § 1 Abs. 5 RB/PG 2017) festgestellt, besteht für sie als zusätzliche tarifliche Lei- stung eine Beitragsbefreiung für diesen Tarif. durch das Erstgutachten und die Folgegutachten der PPV oder SPV dem Versicherer vom Versicherungs- nehmer unverzüglich auf Ihr Verlangen in Textform anzuzeigen und nach- zuweisenhin ausgezahlt. Der Wechsel zwischen den Leistungsarten ambulante und vollstationäre Pflege ist ebenfalls unver- züglich in Textform anzuzeigen und nachzuweisenWar für die beitragspflich- tige Zeit das Überschuss-System Sofortbonus vereinbart, vermindert sich durch die vorzeitige Beitragsfreistellung auch der Erwerbsunfähigkeits- schutz aus der Überschussbeteiligung. Der Versicherer behält sich darüber hinaus das Recht vor, in regelmäßigen Abständen geeignete Nachweise über den Fortbestand Bei Direktversicherungen im Rahmen der Pflegebedürftigkeit vom Ver- sicherungsnehmer zu verlangenbetrieblichen Altersversorgung kann eine Auszahlung des Ansammlungsguthabens aufgrund gesetzli- cher Rahmenbedingungen nicht verlangt werden. Wird die Pflegebedürftigkeit durch einen vom Versiche- rer beauftragten Gutachter festgestelltjährliche beitragsfreie Mindesterwerbsunfähigkeitsrente von 60 Euro nicht erreicht, sind darüber hinaus keine Nachweise durch den Versicherungsneh- mer zu erbringen. Ein späterer Wechsel zwischen den Leistungsarten ambulante und vollstationäre Pflege ist erlischt die Leistung aus dem Versicherer jedoch durch geeignete Nachweise vom Versicherungsnehmer unverzüglich in Textform an- zuzeigen und nachzuweisenTarif PEUZR. Der Versicherer behält sich das Recht vorRück- kaufswert nach Nummer 5 wird – soweit vorhanden – um den Abzug nach Nummer 6 sowie um rückständige Beiträge vermindert. Der hiernach ver- bleibende Betrag wird unter Berücksichtigung von Verwaltungskosten mit 0,25 Prozent p.a. verzinst. Ist die Versicherungsdauer der Zusatzversiche- rung kürzer als die Dauer der Ansparphase oder die Versicherungsdauer der Hauptversicherung, in regelmäßi- gen Abständen geeignete Nachweise über den Fortbe- stand wird dieser Wert zum Ablauf der Pflegebedürftigkeit vom Versicherungsnehmer zu verlangenVersicherungs- dauer der Zusatzversicherung ausgezahlt. Beurteilt Ansonsten wird dieser Wert zur Erhöhung der Versicherer die Nachweise als nicht ausreichend, kann er eine Folgebegutachtung durch einen von ihm beauftragten Gutachter Leistung der Hauptversicherung verwendet bzw. bei Risiko- versicherungen ausgezahlt. Bei Direktversicherungen im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung wird dieser Wert und ein gegebenenfalls vorhandenes Ansammlungsgut- haben aus dem Überschuss-System Verzinsliche Ansammlung zum Ablauf der Versicherungsdauer der Zusatzversicherung zur Über- prüfung des Fortbestands Erhöhung der Pflegebedürftigkeit ver- langen. Reicht Leis- tung der Versicherungsnehmer die erforder- lichen Nachweise nicht ein oder erteilt die versicherte Person nicht ihr Einverständnis zur Folgebegutachtung, kann der Versicherer die Leistungen verweigernHauptversicherung verwendet. Die entstehenden Kosten einer vom Versicherer verlang- ten Folgebegutachtung trägt garantierte Höhe der Versicherer. Verlangt beitragsfreien Erwerbsunfähigkeitsrente kön- nen Sie der Versicherungsnehmer eine Folgebegutachtung Tabelle der Pflegebedürftigkeit, trägt der Versicherungsnehmer die Kosten der FolgebegutachtungGarantiewerte (siehe Nummer 7) entnehmen.

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Beitragsbefreiung. Wird für 1. Bei einer Arbeitsunfähigkeit, bzw. Invalidität tritt nach der vertraglich verein- barten Wartefrist die Befreiung von den Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträgen ein, sofern die versicherte Person zu diesem Zeitpunkt das ordentliche Pensionie- rungsalter noch nicht erreicht hat. Für die Höhe der Beitragsbefreiung gelten die Bestimmungen gemäss Art. 26 Ziff. 3. Mehrere Perioden von Arbeitsunfähigkeiten innerhalb eines Jahres aus gleicher Ursache werden zusammen gezählt, beziehungsweise liegt eine Pflegebedürftigkeit nach Pflegegrad 4 oder 5 (vgl. § 1 Abs. 5 RB/PG 2017) festgestellt, besteht für sie als zusätzliche tarifliche Lei- stung eine Beitragsbefreiung für diesen Tarif. durch das Erstgutachten und die Folgegutachten der PPV oder SPV dem Versicherer vom Versicherungs- nehmer unverzüglich in Textform anzuzeigen und nach- zuweisen. Der Wechsel zwischen den Leistungsarten ambulante und vollstationäre Pflege ist ebenfalls unver- züglich in Textform anzuzeigen und nachzuweisen. Der Versicherer behält sich darüber hinaus das Recht andere Ursache vor, in regelmäßigen Abständen geeignete Nachweise über so beginnt die Wartefrist erneut zu laufen. 2. Xxxxxxx die Invalidität im Sinne von Art. 26 Ziff. 2 noch nicht festgestellt ist, er- folgt die Beitragsgutschrift aufgrund der Taggeldabrechnungen einer Kranken- o- der Unfallversicherung oder aufgrund der ärztlichen Zeugnisse (sofern keine Tag- geldversicherung vorhanden ist) und dauert längstens 24 Monate. Bei Vorliegen eines ablehnenden Entscheids der Invalidenversicherung (ab dem Zeitpunkt des Entscheides der IV-Organe) wird keine Beitragsgutschrift mehr gewährt. Ergibt sich, dass der Invaliditätsgrad im Sinne von Art. 26 Ziff. 2 von dem zur Gutschrift der Beiträge berücksichtigten Grad der Arbeitsunfähigkeit abweicht, wird die Bei- tragsbefreiung ab dem Datum des Entscheides der IV-Organe korrigiert. 3. Keine Beitragsbefreiung wird mehr gewährt, wenn die Asga den Fortbestand der Pflegebedürftigkeit vom Ver- sicherungsnehmer zu verlangen. Wird die Pflegebedürftigkeit durch einen vom Versiche- rer beauftragten Gutachter festgestellt, sind darüber hinaus keine Nachweise durch den Versicherungsneh- mer zu erbringen. Ein späterer Wechsel zwischen den Leistungsarten ambulante und vollstationäre Pflege ist dem Versicherer jedoch durch geeignete Nachweise vom Versicherungsnehmer unverzüglich in Textform an- zuzeigen und nachzuweisen. Der Versicherer behält sich das Recht vor, in regelmäßi- gen Abständen geeignete Nachweise über den Fortbe- stand der Pflegebedürftigkeit vom Versicherungsnehmer zu verlangen. Beurteilt der Versicherer die Nachweise als nicht ausreichend, kann er eine Folgebegutachtung durch einen von ihm beauftragten Gutachter zur Über- prüfung des Fortbestands der Pflegebedürftigkeit ver- langen. Reicht der Versicherungsnehmer die erforder- lichen Nachweise nicht ein Arbeitgeber oder erteilt die versicherte Person auf die Anmeldung bei der Invalidenversicherung hin- weist und diese nicht ihr Einverständnis zur Folgebegutachtung, kann der Versicherer die Leistungen verweigerninnerhalb einer Frist von 6 Monaten erfolgt. Die entstehenden Kosten Asga ist durch Zustellung einer vom Versicherer verlang- ten Folgebegutachtung trägt Kopie der VersichererAnmeldung darüber zu informieren. Verlangt 4. Kein Anspruch auf Beitragsbefreiung besteht während der Versicherungsnehmer eine Folgebegutachtung der PflegebedürftigkeitDauer des Bezugs von Mutterschaftsentschädigung. 5. Wird das Rücktrittsalter aufgrund von gesetzlichen Änderungen erhöht, trägt der Versicherungsnehmer die Kosten der Folgebegutachtungso bleibt bei den zu diesem Zeitpunkt laufenden Beitragsbefreiungen das bisherige Endalter bestehen. IV.

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Beitragsbefreiung. Wir befreien Sie von der Beitragszahlungspflicht für die Hauptversicherung und eingeschlossene Zusatzversi- cherungen. Ist zu Ihrer Beitragsbefreiung eine Wartezeit vereinbart, gilt: Wird für die versicherte Person vor dem Ende der Wartezeit berufsunfähig im Sinne dieser Bedingungen, erbringen wir keine Leistung aus dieser Zusatzversiche- rung. Wir leisten auch dann nicht, wenn die Berufsunfähigkeit nach Ablauf der Wartezeit fortbesteht. In diesen Fällen erlischt diese Zusatzversicherung. Es gelten die Regelungen gemäß Ziffer 11.2.2. Wir erbringen jedoch bei Eintritt der Berufsunfähigkeit innerhalb der Wartezeit eine Pflegebedürftigkeit nach Pflegegrad 4 oder 5 (vgl. § 1 Abs. 5 RB/PG 2017) festgestelltVersicherungsleistung, besteht für sie als zusätzliche tarifliche Lei- stung eine Beitragsbefreiung für diesen Tarif. durch das Erstgutachten und die Folgegutachten der PPV oder SPV dem Versicherer vom Versicherungs- nehmer unverzüglich in Textform anzuzeigen und nach- zuweisen. Der Wechsel zwischen den Leistungsarten ambulante und vollstationäre Pflege ist ebenfalls unver- züglich in Textform anzuzeigen und nachzuweisen. Der Versicherer behält sich darüber hinaus das Recht vor, in regelmäßigen Abständen geeignete Nachweise über den Fortbestand der Pflegebedürftigkeit vom Ver- sicherungsnehmer zu verlangen. Wird die Pflegebedürftigkeit durch einen vom Versiche- rer beauftragten Gutachter festgestellt, sind darüber hinaus keine Nachweise durch den Versicherungsneh- mer zu erbringen. Ein späterer Wechsel zwischen den Leistungsarten ambulante und vollstationäre Pflege ist dem Versicherer jedoch durch geeignete Nachweise vom Versicherungsnehmer unverzüglich in Textform an- zuzeigen und nachzuweisen. Der Versicherer behält sich das Recht vor, in regelmäßi- gen Abständen geeignete Nachweise über den Fortbe- stand der Pflegebedürftigkeit vom Versicherungsnehmer zu verlangen. Beurteilt der Versicherer die Nachweise als nicht ausreichend, kann er eine Folgebegutachtung durch einen von ihm beauftragten Gutachter zur Über- prüfung des Fortbestands der Pflegebedürftigkeit ver- langen. Reicht der Versicherungsnehmer die erforder- lichen Nachweise nicht ein oder erteilt wenn die versicherte Person nicht ihr Einverständnis infolge eines Unfalls während der Wartezeit berufsunfähig wird. Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet. Haben neben einem Unfall Krankheiten oder Gebrechen zu mindestens 25 Prozent zur FolgebegutachtungBerufsunfähigkeit beigetragen, kann vermindert sich unsere Leistung. Wie sich unsere Leistung ver- mindert, richtet sich nach dem prozentualen Anteil dieser Mitwirkung. Es besteht jedoch kein Versicherungsschutz, wenn die Berufsunfähigkeit auf krankhaften Störungen durch psy- chische Reaktionen beruht, die durch einen Unfall ausgelöst wurden. Ob eine Wartezeit vereinbart ist, finden Sie in Ihrer Versicherungsurkunde. Dort finden Sie auch das Ablauf- datum einer vereinbarten Wartezeit. Haben Sie eine Beitragsbefreiung mit dynamischer Anpassung vereinbart, gilt: Der Beitrag der Versicherer die Leistungen verweigernHauptversiche- rung und der Beitrag für eine ggf. vereinbarte Hinterbliebenenrenten-Zusatzversicherung vor Beginn der Verfü- gungsphase erhöhen sich zusätzlich nach Beginn der Beitragsbefreiung einmal jährlich zum Stichtag der Versi- cherung um den mit Ihnen vereinbarten Prozentsatz. Den vereinbarten Prozentsatz und den Stichtag der Ver- sicherung finden Sie in der Versicherungsurkunde. Die entstehenden Kosten einer vom Versicherer verlang- ten Folgebegutachtung trägt Beitragsbefreiung gilt auch für diese Erhöhungen der VersichererBeiträge. Verlangt Dies bewirkt eine Erhöhung der Versicherungsnehmer eine Folgebegutachtung Versicherungsleistung der Pflegebedürftigkeit, trägt Hauptversicherung und der Versicherungsnehmer die Kosten ggf. einge- schlossenen Hinterbliebenenrenten-Zusatzversicherung vor Beginn der FolgebegutachtungVerfügungsphase.

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