Common use of Beitragsberechnung Clause in Contracts

Beitragsberechnung. 1.3.1 Die Berechnung des Beitrags erfolgt als vorläufiger, im voraus zu zah- lender Jahresbeitrag auf der Grundlage des Produktions- und Tätig- keitsprogramms und soweit im Versicherungsschein nichts anderes benannt ist auf der Grundlage 1.3.1.1 des Brutto-Jahresumsatzes (ohne Mehrwertsteuer), oder 1.3.1.2 der effektiven Brutto-Jahreslohn- und -gehaltssumme einschließlich der Entgelte für eingegliederte Arbeitnehmer fremder Stammfirmen, oder 1.3.1.3 der Anzahl tätiger Personen ( mit und ohne Arbeiten auf fremden Grundstücken ), oder 1.3.1.4 der Hektar, sowie 1.3.1.5 der beitragspflichtigen Zusatzrisiken. 1.3.2 Ziffer 15 AHB bezieht sich nur auf die Ziffern 1.3.1.3 bis 1.3.1.5 und die Mindestbeiträge der Ziffern 1.3.1.1 bis 1.3.1.5. 1.3.3 Zur endgültigen Beitragsabrechnung übermittelt der Versicherungs- nehmer nach Aufforderung innerhalb eines Monats nach Ablauf des Versicherungsjahres evtl. eingetretene wesentliche Änderungen des Produktions- und Tätigkeitsprogramms, sonstige Änderungen des Betriebscharakters sowie Änderungen bei beitragspflichtigen Zusatz- risiken sowie die mengenmäßigen Veränderungen der Berechnungs- grundlage gemäß Ziffer 1.3.1

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Samples: Berufshaftpflichtversicherung, Haftpflichtversicherung, Haftpflichtversicherung

Beitragsberechnung. 1.3.1 Die Berechnung des Beitrags erfolgt als vorläufiger, im voraus Voraus zu zah- lender zahlender Jahresbeitrag auf der Grundlage des Produktions- und Tätig- keitsprogramms Tätigkeitsprogramms und soweit im Versicherungsschein Versiche- rungsschein nichts anderes benannt ist auf der Grundlage 1.3.1.1 des Brutto-Jahresumsatzes (ohne Mehrwertsteuer), oder 1.3.1.2 der effektiven Brutto-Jahreslohn- und -gehaltssumme einschließlich der Entgelte für eingegliederte Arbeitnehmer fremder Stammfirmen, oder 1.3.1.3 der Anzahl tätiger Personen ( (mit und ohne Arbeiten auf fremden Grundstücken Grundstücken), oder 1.3.1.4 der Hektar, oder 1.3.1.5 sonstige Berechnungsgrundlagen gemäß Versicherungsschein sowie 1.3.1.5 1.3.1.6 der beitragspflichtigen Zusatzrisiken. 1.3.2 Ziffer 15 AHB bezieht sich nur auf die Ziffern 1.3.1.3 bis 1.3.1.5 und die Mindestbeiträge Mindestbeiträ- ge der Ziffern 1.3.1.1 bis 1.3.1.5. 1.3.3 Zur endgültigen Beitragsabrechnung übermittelt der Versicherungs- nehmer Versicherungsnehmer nach Aufforderung Auf- forderung innerhalb eines Monats nach Ablauf des Versicherungsjahres evtl. eingetretene eingetre- tene wesentliche Änderungen des Produktions- und Tätigkeitsprogramms, sonstige Änderungen des Betriebscharakters sowie Änderungen bei beitragspflichtigen Zusatz- risiken sowie die mengenmäßigen Veränderungen der Berechnungs- grundlage Berechnungsgrundlage gemäß Ziffer 1.3.1

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Samples: Haftpflichtversicherung

Beitragsberechnung. 1.3.1 Die Berechnung des Beitrags erfolgt als vorläufiger, im voraus zu zah- lender zahlender Jahresbeitrag auf der Grundlage des Produktions- und Tätig- keitsprogramms Tätigkeitsprogramms und soweit im Versicherungsschein nichts anderes benannt ist auf der Grundlage 1.3.1.1 des Brutto-Jahresumsatzes (ohne Mehrwertsteuer), oder 1.3.1.2 der effektiven Brutto-Jahreslohn- und -gehaltssumme einschließlich der Entgelte für eingegliederte Arbeitnehmer fremder Stammfirmen, oder 1.3.1.3 der Anzahl tätiger Personen ( mit und ohne Arbeiten auf fremden Grundstücken ), oder 1.3.1.4 der Hektar, sowie 1.3.1.5 der beitragspflichtigen Zusatzrisiken. 1.3.2 Ziffer 15 AHB bezieht sich nur auf die Ziffern 1.3.1.3 bis 1.3.1.5 und die Mindestbeiträge der Ziffern 1.3.1.1 bis 1.3.1.5. 1.3.3 Zur endgültigen Beitragsabrechnung übermittelt der Versicherungs- nehmer Versicherungsnehmer nach Aufforderung innerhalb eines Monats nach Ablauf des Versicherungsjahres evtl. eingetretene wesentliche Änderungen des Produktions- und Tätigkeitsprogramms, sonstige Änderungen des Betriebscharakters sowie Änderungen bei beitragspflichtigen Zusatz- risiken Zusatzrisiken sowie die mengenmäßigen Veränderungen der Berechnungs- grundlage Berechnungsgrundlage gemäß Ziffer 1.3.1

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Samples: Gewerbliche Haftpflichtversicherung

Beitragsberechnung. 1.3.1 Die Berechnung des Beitrags erfolgt als vorläufiger, im voraus Voraus zu zah- lender zahlender Jahresbeitrag auf der Grundlage des Produktions- und Tätig- keitsprogramms Tätigkeitsprogramms und soweit im Versicherungsschein Versiche- rungsschein nichts anderes benannt ist auf der Grundlage 1.3.1.1 des Brutto-Jahresumsatzes (ohne Mehrwertsteuer), oder 1.3.1.2 der effektiven Brutto-Jahreslohn- und -gehaltssumme einschließlich der Entgelte für eingegliederte Arbeitnehmer fremder Stammfirmen, oder 1.3.1.3 der Anzahl tätiger Personen ( (mit und ohne Arbeiten auf fremden Grundstücken Grundstücken), oder 1.3.1.4 der Hektarsonstige Berechnungsgrundlagen gemäß Versicherungsschein, sowie 1.3.1.5 der beitragspflichtigen Zusatzrisiken. 1.3.2 Ziffer 15 AHB bezieht sich nur auf die Ziffern 1.3.1.3 bis 1.3.1.5 und die Mindestbeiträge Mindestbeiträ- ge der Ziffern 1.3.1.1 bis 1.3.1.5. 1.3.3 Zur endgültigen Beitragsabrechnung übermittelt der Versicherungs- nehmer Versicherungsnehmer nach Aufforderung Auf- forderung innerhalb eines Monats nach Ablauf des Versicherungsjahres evtl. eingetretene eingetre- tene wesentliche Änderungen des Produktions- und Tätigkeitsprogramms, sonstige Änderungen des Betriebscharakters sowie Änderungen bei beitragspflichtigen Zusatz- risiken sowie die mengenmäßigen Veränderungen der Berechnungs- grundlage Berechnungsgrundlage gemäß Ziffer 1.3.1.

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Samples: Haftpflichtversicherung