Berichte. Die Kund:innen erhalten im Monat nach Ablauf des Kalender- quartals einen Rechenschaftsbericht über die Vermögensver- waltung („periodische Berichte“). Dieser Bericht wird ihnen im Bereich „Meine Verträge und Dokumente“ („Postfach“) im Online Portal bereitgestellt. Bei Überschreiten der in der Anlage Anlagerichtlinien verein- barten Verlustschwelle wird die Triodos Bank den Kund:innen über die eingetretenen Verluste zeitnah informieren. Hierzu wird die Triodos Bank die in Ziffer 4 vereinbarten Kommunika- tionswege nutzen. Neben den von der Triodos Bank übermittelten Informationen erhalten die Kund:innen von der Depot-führenden Bank die Informationen, die diese nach den jeweils anwendbaren gesetz- lichen und aufsichtsrechtlichen Vorgaben zu übermitteln hat, wie z. B. Transaktionsbelege und steuerliche Bescheinigungen. Die Triodos Bank stellt den Kund:innen Kosteninformationen zur Verfügung. Diese werden die Kund:innen vor Abschluss einer Vermögensverwaltung erhalten (ex-ante-Kosteninformation). Bei dieser Information handelt es sich um eine Schätzung der Triodos Bank auf Basis ihrer Erfahrungen. Sie kann von den tat- sächlichen Kosten abweichen. Vor allem ist es der Triodos Bank nicht möglich, die genauen Kosten für notwendige Transakti- onen im Wertpapierdepot in der Zukunft vorherzusagen. Dies hängt von der Entwicklung der Wertpapiermärkte und den zum Schutze des Portfolios notwendigen Schritten ab. Die Triodos Bank behält sich vor, die Erfüllung der oben genannten Berichtspflichten dieses Paragraphen auf einen geeigneten, dritten Dienstleister zu übertragen.
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Samples: Vermögensverwaltungsvertrag, Vermögensverwaltungsvertrag
Berichte. Die Kund:innen erhalten Verwaltungsgesellschaft wird für jeden Rechnungszeitraum einen Jahresbericht über die Verwaltung des Fonds und jedes seiner Teilfonds von den Abschlussprüfern prüfen und bestätigen lassen. Der Bericht muss in einer Form erstellt werden, die von der Zentralbank anerkannt wird, und muss die in den Vorschriften festgelegten Angaben enthalten. Dem Jahresbericht sind eine Erklärung der Verwahrstelle über den Fonds und jeden seiner Teilfonds sowie die von der Zentralbank vorgeschriebenen zusätzlichen Angaben beizufügen. Der genannte Jahresbericht kann spätestens vier Monate nach dem Ende des Berichtszeitraums, auf den er sich bezieht, auf der Website xxxx://xxx.xxxxxxxx.xxx/ abgerufen werden. Allgemeine Informationen (Fortsetzung) Die Verwaltungsgesellschaft erstellt einen ungeprüften Halbjahresbericht für den sechsmonatigen Berichtszeitraum, der unmittelbar auf den Bilanzstichtag folgt, zu dem der letzte Jahresbericht des Fonds und jedes der Teilfonds erstellt wurde. Der Halbjahresbericht muss in einer Form erstellt werden, die von der Zentralbank anerkannt wird, und muss die in den Vorschriften festgelegten Angaben enthalten. Exemplare des genannten Halbjahresberichts können spätestens zwei Monate nach dem Ende des Berichtszeitraums, auf den er sich bezieht, auf der Website xxxx://xxx.xxxxxxxx.xxx/ abgerufen werden. Die Verwaltungsgesellschaft muss im Monat nach Ablauf Namen des Kalender- quartals einen Rechenschaftsbericht über Fonds bei der Zentralbank die Vermögensver- waltung („periodische Berichte“). Dieser Bericht wird ihnen im Bereich „Meine Verträge und Dokumente“ („Postfach“) im Online Portal bereitgestellt. Bei Überschreiten der in der Anlage Anlagerichtlinien verein- barten Verlustschwelle wird die Triodos Bank den Kund:innen über die eingetretenen Verluste zeitnah informieren. Hierzu wird die Triodos Bank die in Ziffer 4 vereinbarten Kommunika- tionswege nutzen. Neben den von der Triodos Bank übermittelten Informationen erhalten die Kund:innen von der Depot-führenden Bank die InformationenMonats- oder sonstigen Berichte einreichen, die diese nach den jeweils anwendbaren gesetz- lichen verlangt. Der Treuhandvertrag ist kostenlos am jeweiligen Geschäftssitz der Verwaltungsgesellschaft und aufsichtsrechtlichen Vorgaben zu übermitteln hat, wie z. B. Transaktionsbelege und steuerliche Bescheinigungender Verwahrstelle erhältlich. Ferner wird die Verwaltungsgesellschaft Anteilinhabern auf schriftliche Anfrage ein Exemplar des Treuhandvertrags zusenden. Die Triodos Bank stellt den Kundfolgenden Dokumente sind auf der Website xxxx://xxx.xxxxxxxx.xxx/ abrufbar:innen Kosteninformationen zur Verfügung. Diese werden die Kund:innen vor Abschluss einer Vermögensverwaltung erhalten (ex-ante-Kosteninformation). Bei dieser Information handelt es sich um eine Schätzung der Triodos Bank auf Basis ihrer Erfahrungen. Sie kann von den tat- sächlichen Kosten abweichen. Vor allem ist es der Triodos Bank nicht möglich, die genauen Kosten für notwendige Transakti- onen im Wertpapierdepot in der Zukunft vorherzusagen. Dies hängt von der Entwicklung der Wertpapiermärkte und den zum Schutze des Portfolios notwendigen Schritten ab. Die Triodos Bank behält sich vor, die Erfüllung der oben genannten Berichtspflichten dieses Paragraphen auf einen geeigneten, dritten Dienstleister zu übertragen.
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Samples: Prospectus, Prospectus
Berichte. Die Kund:innen erhalten EZB legt dem Parlament alljährlich einen Bericht über die Wahrnehmung der ihr durch die Verordnung (EU) Nr. 1024/2013 übertragenen Aufgaben (im Monat nach Ablauf Folgen- den „Jahresbericht“) vor. Der Vorsitzende des Kalender- quartals einen Rechenschaftsbericht über die Vermögensver- waltung Aufsichts- gremiums stellt den Jahresbericht dem Parlament in ei- ner öffentlichen Anhörung vor. Der Entwurf des Jahres- berichts wird dem Parlament vertraulich in einer der Amtssprachen der Union vier Arbeitstage vor der An- hörung zur Verfügung gestellt. Später werden Überset- zungen in alle Amtssprachen der Union zur Verfügung gestellt. In dem Jahresbericht wird unter anderem Fol- gendes behandelt:
x. Xxxxxxxxxxx von Aufsichtsaufgaben,
ii. Teilung der Aufgaben mit den nationalen Aufsichts- behörden,
iii. Zusammenarbeit mit sonstigen relevanten Behör- den der Mitgliedstaaten oder der Union,
iv. Trennung zwischen geldpolitischen und aufsichts- rechtlichen Aufgaben,
v. Entwicklung der Aufsichtsstruktur und des Auf- sichtspersonals, einschließlich der Anzahl und der nationalen Zusammensetzung der abgeordneten na- tionalen Sachverständigen,
vi. Umsetzung des Verhaltenskodex,
vii. Methode der Berechnung und Beträge der Auf- sichtsgebühren,
viii. Haushalt für Aufsichtsaufgaben,
ix. Erfahrungen mit der Berichterstattung auf der Grundlage von Artikel 23 der Verordnung („periodische Berichte“EU) Nr. 1024/2013 (Meldung von Verstößen). Dieser Bericht wird ihnen im Bereich „Meine Verträge und Dokumente“ („Postfach“) im Online Portal bereitgestellt. Bei Überschreiten — Während der in Artikel 33 Absatz 2 der Anlage Anlagerichtlinien verein- barten Verlustschwelle Verordnung (EU) Nr. 1024/2013 erwähnten Anlaufphase übermittelt die EZB dem Parlament vierteljährliche Berichte über den Fortschritt bei der operationellen Durchführung der Verordnung, in denen unter anderem Folgendes be- handelt wird:
i. interne Vorbereitung, Organisation und Planung von Arbeiten,
ii. konkrete Regelungen, um der Anforderung zur Tren- nung der geldpolitischen und aufsichtsrechtlichen Funktionen zu genügen,
iii. Zusammenarbeit mit sonstigen zuständigen Behör- den der Mitgliedstaaten oder der Union,
xx. Xxxxxxxxxxx, mit denen es die EZB bei der Vorberei- tung ihrer Aufsichtsaufgaben zu tun hatte,
v. bedenkliche Ereignisse oder Änderungen am Verhal- tenskodex. — Die EZB veröffentlicht den Jahresbericht auf der Website des einheitlichen Aufsichtsmechanismus. Die “Informati- ons-E-Mail-Hotline“ der EZB wird die Triodos Bank den Kund:innen über die eingetretenen Verluste zeitnah informieren. Hierzu wird die Triodos Bank die in Ziffer 4 vereinbarten Kommunika- tionswege nutzen. Neben den von der Triodos Bank übermittelten Informationen erhalten die Kund:innen von der Depot-führenden Bank die Informationenso erweitert, dass sie sich speziell mit Fragen befasst, die diese nach den jeweils anwendbaren gesetz- einheitlichen Aufsichtsmechanismus betreffen, und die EZB überführt das durch E-Mails eingegangene Feedback in den Ab- schnitt „Fragen und Antworten“ der Website des einheit- lichen und aufsichtsrechtlichen Vorgaben zu übermitteln hat, wie z. B. Transaktionsbelege und steuerliche Bescheinigungen. Die Triodos Bank stellt den Kund:innen Kosteninformationen zur Verfügung. Diese werden die Kund:innen vor Abschluss einer Vermögensverwaltung erhalten (ex-ante-Kosteninformation). Bei dieser Information handelt es sich um eine Schätzung der Triodos Bank auf Basis ihrer Erfahrungen. Sie kann von den tat- sächlichen Kosten abweichen. Vor allem ist es der Triodos Bank nicht möglich, die genauen Kosten für notwendige Transakti- onen im Wertpapierdepot in der Zukunft vorherzusagen. Dies hängt von der Entwicklung der Wertpapiermärkte und den zum Schutze des Portfolios notwendigen Schritten ab. Die Triodos Bank behält sich vor, die Erfüllung der oben genannten Berichtspflichten dieses Paragraphen auf einen geeigneten, dritten Dienstleister zu übertragenAufsichtsmechanismus.
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Samples: Interinstitutionelle Vereinbarung