Common use of Berichte Clause in Contracts

Berichte. 93.1. Das Finanzinstitut beachtet die gesetzlichen Frequenzen bezüglich der Berichte über die Ausführung der Aufträge des Kunden. Das Finanzinstitut sendet dem Kunden spätestens am ersten Werktag nach dem Tag der Ausführung des Auftrags Berichte für jede einzelne Transaktion. 93.2. Der Kunde erhält eine „Aufstellung der mit Wertpapierdienstleistungen und Finanzinstrumenten verbundenen Kosten und Gebühren“, die die Gesamtheit der Kosten und Gebühren, welche durch die vom Finanzinstitut erbrachten Wertpapierdienstleistungen, beziehungsweise durch Finanzinstrumente in Verbindung mit seinem Portfolio abgelaufene Jahr entstanden sind. Der Kunde hat jederzeit das Recht weitere Einzelheiten hierzu zu beantragen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Berichte. 93.1. Das Finanzinstitut beachtet die gesetzlichen Frequenzen bezüglich der Berichte über die Ausführung der Aufträge des Kunden. Das Finanzinstitut sendet dem Kunden spätestens am ersten Werktag nach dem Tag der Ausführung des Auftrags Auftrags, Berichte für jede einzelne Transaktion, oder spätestens am ersten Werktag nach dem Erhalt der Ausführungsbestätigung durch einen Dritten. 93.2. Der Kunde erhält eine „Aufstellung der mit Wertpapierdienstleistungen und Finanzinstrumenten verbundenen Kosten und Gebühren“, die die Gesamtheit der Kosten und Gebühren, welche durch die vom Finanzinstitut erbrachten Wertpapierdienstleistungen, beziehungsweise durch Finanzinstrumente in Verbindung mit seinem Portfolio abgelaufene Jahr entstanden sind. Der Kunde hat jederzeit das Recht weitere Einzelheiten hierzu zu beantragen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Berichte. 93.192.1. Das Finanzinstitut beachtet die gesetzlichen Frequenzen bezüglich der Berichte über die Ausführung der Aufträge des Kunden. Das Finanzinstitut sendet dem Kunden spätestens am ersten Werktag nach dem Tag der Ausführung des Auftrags Auftrags, Berichte für jede einzelne Transaktion, oder spätestens am ersten Werktag nach dem Erhalt der Ausführungsbestätigung durch einen Dritten. 93.292.2. Der Kunde erhält eine „Aufstellung der mit Wertpapierdienstleistungen und Finanzinstrumenten verbundenen Kosten und Gebühren“, die die Gesamtheit der Kosten und Gebühren, welche durch die vom Finanzinstitut erbrachten Wertpapierdienstleistungen, beziehungsweise durch Finanzinstrumente in Verbindung mit seinem Portfolio abgelaufene Jahr entstanden sind. Der Kunde hat jederzeit das Recht weitere Einzelheiten hierzu zu beantragen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Berichte. 93.1. Das Finanzinstitut beachtet die gesetzlichen Frequenzen bezüglich der Berichte über die Ausführung der Aufträge des Kunden. Das Finanzinstitut sendet dem Kunden spätestens am ersten Werktag nach dem Tag der Ausführung des Auftrags Berichte für jede einzelne Transaktion. 93.2. Der Kunde erhält eine „Aufstellung der mit Wertpapierdienstleistungen und Finanzinstrumenten verbundenen Kosten und Gebühren“Transaktion über die Aufträge, die die Gesamtheit nicht der Kosten und Gebühren, welche durch die vom Finanzinstitut erbrachten Wertpapierdienstleistungen, beziehungsweise durch Finanzinstrumente in Verbindung mit seinem Portfolio abgelaufene Jahr entstanden sindVermögensverwaltung nach freiem Ermessen unterfallen. Der Kunde hat jederzeit das Recht weitere Einzelheiten hierzu Eine Aufstellung bezüglich des Guthabenstandes des Kunden zum Ende des Jahres wird dem Kunden zu beantragenBeginn des darauffolgenden Jahres zugesendet.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Berichte. 93.1. Das Finanzinstitut beachtet die gesetzlichen Frequenzen bezüglich der Berichte über die Ausführung der Aufträge des Kunden. Das Finanzinstitut sendet dem Kunden spätestens am ersten Werktag nach dem Tag der Ausführung des Auftrags Berichte für jede einzelne Transaktion. Eine Aufstellung bezüglich des Guthabenstandes des Kunden zum Ende des Jahres wird dem Kunden zu Beginn des darauffolgenden Jahres zugesendet. 93.2. Der Kunde erhält eine „Aufstellung der mit Wertpapierdienstleistungen und Finanzinstrumenten verbundenen Kosten und Gebühren“, die die Gesamtheit der Kosten und Gebühren, welche durch die vom Finanzinstitut erbrachten Wertpapierdienstleistungen, beziehungsweise durch Finanzinstrumente in Verbindung mit seinem Portfolio abgelaufene Jahr entstanden sind. Der Kunde hat jederzeit das Recht weitere Einzelheiten hierzu zu beantragen.

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