Berichtswesen. Neben dem Abschlussbericht ist bis zum Ende des 30. Monats des ersten Bewilligungs- abschnitts ein Zwischenbericht einzureichen, der den in diesen Verwendungsrichtlinien formulierten Anforderungen des Abschlussberichts (Ziff. 15) entsprechen muss. Siehe auch Ziff. 15 „Berichtspflicht“.
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Berichtswesen. Neben dem Abschlussbericht ist bis zum Ende des 30. Monats des ersten Bewilligungs- abschnitts ein Zwischenbericht einzureichen, der den in diesen Verwendungsrichtlinien formulierten Anforderungen des Abschlussberichts (Ziff. 1514) entsprechen muss. Siehe auch Ziff. 15 14 „Berichtspflicht“.
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Samples: Fördervertrag
Berichtswesen. Neben dem Abschlussbericht ist bis zum Ende des 30. Monats des ersten Bewilligungs- abschnitts ein Zwischenbericht einzureichen, der den in diesen Verwendungsrichtlinien formulierten Anforderungen des Abschlussberichts (Ziff. 15) entsprechen muss. Siehe auch Ziff. 15 „Berichtspflicht“.
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Samples: Fördervertrag