Common use of Berichtswesen Clause in Contracts

Berichtswesen. Der Inhaber verfügt in seinem persönlichen Bereich über einen Bezahlvorgangsstatus für das Zahlungskonto. Er wird aufgefordert, aufmerksam Kenntnis von der Liste dieser Vorgänge zu nehmen. Die Aufzeichnungen der Vorgänge können ebenfalls auf ausdrücklichen Wunsch dem gewerbetreibenden Inhaber in anderen Zeitabständen zur Verfügung gestellt werden. Es wird festgehalten, dass bei jedem vom Dienstleister ausgeführten Zahlungsvorgang der Inhaber über folgende Informationen verfügt: Verwendungszweck des Zahlungsvorgangs, Feststellung des Nutzungsberechtigten, Betrag des Vorgangs, Eingangsdatum des Auftrags und gegebenenfalls die Kosten für die Ausführung dieses Vorgangs.

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