Common use of Berichtswesen Clause in Contracts

Berichtswesen. Jedes Land legt dem Bund bis zum 31.03.2022einen Zwischenbericht über die Umsetzung der unter II. aufgeführten Maßnahmen sowie zusätzlicher Maßnahmen und der Mittelverwendung in 2021 einschließlich der vom Land eingebrachten Mittel vor. Bis zum 31.03.2023 legt jedes Land dem Bundesministerium für Bildung und Forschung sowie dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend einen vorläufigen Abschlussbericht vor. Eine Aktualisierung des Berichts bis 30.09.2023 ist bei Bedarf möglich. In dem Abschlussbericht soll die Umsetzung der Maßnahmen sowie zusätzlicher Maßnahmen und die Mittelverwendung inklusive der durch das Land bereitgestellten Mittel dargestellt werden und insgesamt Bilanz zur Umsetzung der Gemeinsamen Initiative gezogen werden. Dabei soll auch dargestellt werden, welche Effekte die Maßnahmen gehabt haben. Der Bund wird den Ländern dafür ein Berichtsmuster zur Verfügung stellen. Xxxx Xxxxxxxxx Bundesministerin für Bildung und Forschung Für die Bundesrepublik Deutschland Xxxxxxxxx Xxxxxxxxx Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Für die Bundesrepublik Deutschland Für das Land Baden-Württemberg Für den Freistaat Bayern Für das Land Berlin Für das Land Brandenburg Für die Freie Hansestadt Bremen Für die Freie und Hansestadt Hamburg Für das Land Hessen Für das Land Mecklenburg-Vorpommern Für das Land Niedersachsen Für das Land Nordrhein-Westfalen Für das Land Rheinland-Pfalz Für das Saarland Für den Freistaat Sachsen Für das Land Sachsen-Anhalt Für das Land Schleswig-Holstein

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Samples: www.rathaus.bremen.de, www.stk.niedersachsen.de

Berichtswesen. Jedes Land legt Die Hochschulen berichten dem Bund bis zum 31.03.2022einen Zwischenbericht Ministerium über die den Stand der Umsetzung der unter Ziel- und Leistungsvereinbarungen 2020-2024 wie folgt: Profilbudget Jährlich zum 1. Xxxx je- weils für das vergangene Jahr (erstma- lig 2021, letzt- malig 2025) I. Leistungsnachweis durch relevante Aussagen zur Zielverfolgung und Zielerreichung der Kenn- zahlen basierten Ziele im Profilbudget II. aufgeführten Maßnahmen sowie zusätzlicher Maßnahmen und der Mittelverwendung in 2021 einschließlich der vom Land eingebrachten Mittel vorGgf. Bis weitere Angaben nach Anforderung des Ministeriums Strategiebudget Jährlich zum 31.03.2023 legt jedes Land dem Bundesministerium für Bildung und Forschung sowie dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend einen vorläufigen Abschlussbericht vor. Eine Aktualisierung des Berichts bis 30.09.2023 ist bei Bedarf möglich. In dem Abschlussbericht soll die Umsetzung der Maßnahmen sowie zusätzlicher Maßnahmen und die Mittelverwendung inklusive der durch das Land bereitgestellten Mittel dargestellt werden und insgesamt Bilanz zur Umsetzung der Gemeinsamen Initiative gezogen werden. Dabei soll auch dargestellt werden, welche Effekte die Maßnahmen gehabt haben. Der Bund wird den Ländern dafür ein Berichtsmuster zur Verfügung stellen1. Xxxx Xxxxxxxxx Bundesministerin je- weils für Bildung das vergangene Jahr (erstma- lig 2022, letzt- malig 2025) I. Leistungsnachweis durch relevante Aussagen zur Zielverfolgung und Forschung Für Zielerreichung der Ein- zelziele im Strategiebudget und durch Angaben über das verausgabte Budget II. Ggf. weitere Angaben nach Anforderungen des Ministeriums und sonstigen Angaben, die Bundesrepublik Deutschland Xxxxxxxxx Xxxxxxxxx Bundesministerin sich aus der individuellen Ziel- und Leistungsverein- barung ergeben. Abschlussbericht 2020-2024 (§ 11 Abs. 2 HSG) 30. Juni 2025 I. Generelles zur Zielerreichung II. Gesamtdarstellung der Ergebnisse im Profil- budget III. Gesamtdarstellung der Ergebnisse im Strategie- budget VI. Ggf. weitere Angaben nach Anforderungen des Ministeriums und sonstigen Angaben, die sich aus der individuellen Ziel- und Leistungsverein- barung ergeben. Kiel, den 14. November 2019 Ministerin für FamilieBildung, Senioren, Frauen Wissenschaft und Jugend Für die Bundesrepublik Deutschland Für das Land Baden-Württemberg Für den Freistaat Bayern Für das Land Berlin Für das Land Brandenburg Für die Freie Hansestadt Bremen Für die Freie und Hansestadt Hamburg Für das Land Hessen Für das Land Mecklenburg-Vorpommern Für das Land Niedersachsen Für das Land Nordrhein-Westfalen Für das Land Rheinland-Pfalz Für das Saarland Für den Freistaat Sachsen Für das Land Sachsen-Anhalt Für das Land Kultur des Landes Schleswig-HolsteinHolstein Kanzlerin Christian-Albrechts-Universität zu Kiel Präsidentin Universität zu Lübeck Präsident Europa-Universität Flensburg Präsidentin Technische Hochschule Lübeck Präsident Hochschule Flensburg Die Muthesius Kunsthochschule Kiel tritt diesem Vertrag bei. Kiel, den Präsident Muthesius Kunsthochschule Kiel

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Samples: Hochschulvertrag

Berichtswesen. Jedes Land legt Die HfMT und die BWF werden gemeinsam im Zusammenhang mit dieser Ziel- und Leistungsvereinbarung an der Weiterentwicklung eines Berichts- wesens als zentrales Instrument des Controllings arbeiten, mit dessen Hil- fe ⮚ Transparenz über die Zielerreichung und die dafür verwendeten Res- sourcen hergestellt werden kann und ⮚ entscheidungsrelevante Informationen für die Fortschreibung zur Ver- fügung stehen. Die HfMT berichtet im Rahmen des Finanzcontrollings für die Betriebsaus- gaben in Form einer Mitteilung über die wirtschaftliche Lage und eventuel- le Risiken einschließlich der Wirtschaftsplanentwicklungsliste (WEL) zum Stand 30. Juni - diese Zahlen dienen gleichzeitig dem Bund bis Berichtswesen zum 31.03.2022einen Zwischenbericht Haushaltsverlauf und zur Planungssicherheit – und zum 1. Oktober, sowie bei sich für die HfMT abzeichnenden akuten Risiken bzw. Finanzbedarfen. Die HfMT liefert der BWF jeweils zum 31.3. eines Jahres einen aggregier- ten Bestandsnachweis über die IuK-Geräte. Die HfMT verpflichtet sich, gemeinsam mit den anderen Hamburger Hoch- schulen in Abstimmung mit der BWF an der Weiterentwicklung eines Kon- zepts für eine einheitliche DV-gestützte Lösung zur Inventarisierung und zum Bestandsnachweis von IuK-Geräten mitzuwirken. Die HfMT wird über die Umsetzung der Ziel- und Leistungsvereinbarungen 2002/03 bis zum 31.01.2004 berichten. Das Berichtswesen ist ein zentrales Instrument des Controlling. Daher steht die Zuweisung für das Jahr 2005 unter IIdem Vorbehalt, dass die HfMT ihre Berichtspflichten gemäß den Detailverabredungen in den Ziel- und Leistungsvereinbarungen 2004 erfüllt und darüber hinaus zum 31.03.2005 einen Bericht zu den gesamten Ziel- und Leistungsvereinba- rungen 2004 erstellt. aufgeführten Maßnahmen sowie zusätzlicher Maßnahmen BWF und HfMT unterrichten sich gegenseitig im Rahmen der Mittelverwendung in 2021 einschließlich der vom Land eingebrachten Mittel vorBund- Länder-Koordination des Hochschulwesens. Bis zum 31.03.2023 legt jedes Land dem Bundesministerium Hamburg, Dezember 2003 Für die Für die Behörde für Bildung Wissenschaft und Forschung sowie dem Bundesministerium Hochschule für FamilieMusik und Theater Xxxx Xxxxxx, Senioren, Frauen und Jugend einen vorläufigen Abschlussbericht vorPh.D. Xxxx. Eine Aktualisierung des Berichts bis 30.09.2023 ist bei Bedarf möglichXx. In dem Abschlussbericht soll die Umsetzung der Maßnahmen sowie zusätzlicher Maßnahmen und die Mittelverwendung inklusive der durch das Land bereitgestellten Mittel dargestellt werden und insgesamt Bilanz zur Umsetzung der Gemeinsamen Initiative gezogen werden. Dabei soll auch dargestellt werden, welche Effekte die Maßnahmen gehabt haben. Der Bund wird den Ländern dafür ein Berichtsmuster zur Verfügung stellen. Xxxx Xxxxxxxxx Bundesministerin für Bildung und Forschung Für die Bundesrepublik Deutschland Xxxxxxxxx Xxxxxxxxx Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Für die Bundesrepublik Deutschland Für das Land Baden-Württemberg Für den Freistaat Bayern Für das Land Berlin Für das Land Brandenburg Für die Freie Hansestadt Bremen Für die Freie und Hansestadt Hamburg Für das Land Hessen Für das Land Mecklenburg-Vorpommern Für das Land Niedersachsen Für das Land Nordrhein-Westfalen Für das Land Rheinland-Pfalz Für das Saarland Für den Freistaat Sachsen Für das Land Sachsen-Anhalt Für das Land Schleswig-HolsteinXxxxxxx Xxxxx

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Samples: www.hof.uni-halle.de

Berichtswesen. Jedes Land legt Das Berichtswesen ist ein zentrales Instrument des Controllings. Daher steht die Zuwei- sung für das Jahr 2008 unter dem Bund bis zum 31.03.2022einen Zwischenbericht Vorbehalt, dass die TUHH ihre Berichtspflichten ge- mäß den Detailverabredungen in der Ziel- und Leistungsvereinbarung 2007 erfüllt und darüber hinaus im Rahmen ihres Jahresberichts einen Bericht zu den gesamten Ziel- und Leistungsvereinbarungen 2007 erstellt. Dieser Bericht enthält auch die im gemein- samen Verfahren zwischen Hochschulen und BWF entwickelten Kennzahlen eines ex- ternen Hochschulcontrollings sowie einen Bericht darüber, welche Erkenntnisse bzw. Steuerungsentscheidungen die TUHH aus den Ergebnissen des „Ausstattungs-, Kosten- und Leistungsvergleichs norddeutscher Hochschulen“ gezogen hat. Die Ermittlung und Bevorratung der Kennzahlen des externen Hochschulcontrollings er- folgt in einem gemeinsam abgestimmten IT-Verfahren mit dem Ziel eines Data Ware- house. Die TUHH berichtet im Rahmen des Finanzcontrollings für die Betriebsausgaben in Form einer Mitteilung über die Umsetzung wirtschaftliche Lage und eventuelle Risiken zum Stand 30. Juni. Dieser Bericht ist unabhängig von dem Berichtswesen zum Haushaltsverlauf vorzulegen, könnte aber für den Haushaltsbericht genutzt werden. Für den Fall, dass für den Bericht über den Haushaltsverlauf ein späterer Zeitpunkt zugrunde gelegt wird, wä- ren die zum 30. Juni übermittelten Zahlen gegebenenfalls fortzuschreiben. Bei sich für die TUHH abzeichnenden akuten Risiken bzw. Finanzbedarfen ist die BWF unverzüglich zu informieren. Die TUHH liefert der unter IIBWF jeweils zum 31. aufgeführten Maßnahmen sowie zusätzlicher Maßnahmen Xxxx eines Jahres einen aggregierten Be- standsnachweis über die IuK-Geräte in Gegenüberstellung mit dem Soll laut Richtzahlen der DFG. Die TUHH berichtet jährlich über den Umfang der durchgeführten Tutorien. TUHH und BWF unterrichten sich gegenseitig im Rahmen der Bund-Länder- Koordination des Hochschulwesens. Hamburg, den 26.1.08 (gez.) Für die Für die Behörde für Wissenschaft und Forschung Technische Universität Hamburg-Harburg Xxxx Xxxx Xxxxxx, Ph.D. (Cornell U.) Herr Professor Dr.-Ing. Xxxxx Xxxxxxx -Senator- -Präsident- Die Zuweisung an die Technische Universität Hamburg-Harburg teilt sich auf in den „Vorwegabzug“ und die drei „Säulen“ Grundleistungsbudget, Anreizbudget und Inno- vationsbudget. Der „Vorwegabzug“ besteht aus den Personalnebenkosten, den internen Erstattungen und der Mittelverwendung Bauunterhaltung. Der verbleibende Zuweisungsbetrag (Hochschulbudget) verteilt sich pro Jahr zu 85% auf das Grundleistungsbudget, 13% auf das Anreizbudget und 2% auf das Innovationsbudget. Die Drei-Säulen-Finanzierung wird derzeit zwischen BWF und Hochschulen evaluiert. Die nachfolgenden Festlegungen stehen unter dem Vorbehalt der Entscheidungen über die Evaluationsergebnisse. Bemessungsgröße für das Grundleistungsbudget ist die Zahl der je Fakultät und Hochschulart in 2021 einschließlich den Ziel- und Leistungsvereinbarungen festgelegten Absolventen. Beim Grundleistungsbudget erfolgt bei einer Abweichung von mehr als 5% (Uni, HAW Ham- burg) bzw. 10% (TUHH, HfbK, HfMT, HCU) der vom Land eingebrachten vereinbarten Absolventenzahlen eine fi- nanzielle Reaktion, die aber in ihrem Volumen noch in einem Diskurs zwischen Hoch- schule und BWF überprüft wird. Das vereinbarte Indikatorenset des Anreizbudgets für die Leistungsbereiche Lehre, Forschung, Internationalisierung und Gleichstellung ist im Haushaltsplan 2007/2008 fest- gehalten. Beim Anreizbudget werden die möglichen Verluste einer Hochschule durch ei- ne Kappungsgrenze von zunächst 10% der Bemessungsgrundlage begrenzt. Das Innovationsbudget wird durch jährliche Freisetzung von 2% des Hochschulbud- gets finanziert. Die Mittel vor. Bis zum 31.03.2023 legt jedes Land dem Bundesministerium für Bildung und Forschung sowie dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend einen vorläufigen Abschlussbericht vor. Eine Aktualisierung des Berichts bis 30.09.2023 ist bei Bedarf möglich. In dem Abschlussbericht soll werden je zur Hälfte durch die Umsetzung Präsidien der Maßnahmen sowie zusätzlicher Maßnahmen Hochschulen und die Mittelverwendung inklusive BWF vergeben. Die Zuweisung der durch das Land bereitgestellten Mittel dargestellt werden und insgesamt Bilanz zur Umsetzung der Gemeinsamen Initiative gezogen werdenkann unbefristet oder befristet erfolgen. Dabei soll auch dargestellt werden, welche Effekte die Maßnahmen gehabt haben. Der Bund wird den Ländern dafür ein Berichtsmuster zur Verfügung stellen. Xxxx Xxxxxxxxx Bundesministerin für Bildung und Forschung Für die Bundesrepublik Deutschland Xxxxxxxxx Xxxxxxxxx Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Für die Bundesrepublik Deutschland Für das Land Baden-Württemberg Für den Freistaat Bayern Für das Land Berlin Für das Land Brandenburg Für die Freie Hansestadt Bremen Für die Freie und Hansestadt Hamburg Für das Land Hessen Für das Land Mecklenburg-Vorpommern Für das Land Niedersachsen Für das Land Nordrhein-Westfalen Für das Land Rheinland-Pfalz Für das Saarland Für den Freistaat Sachsen Für das Land Sachsen-Anhalt Für das Land Schleswig-Holstein3,13 1,91 6 4 0,65 567

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Samples: www.hof.uni-halle.de