Common use of Berichtswesen Clause in Contracts

Berichtswesen. Das Berichtswesen ist ein zentrales Instrument des Controllings. Daher steht die Zuwei- sung für das Jahr 2008 unter dem Vorbehalt, dass die HfMT ihre Berichtspflichten ge- mäß den Detailverabredungen in der Ziel- und Leistungsvereinbarung 2007 erfüllt und darüber hinaus zum 31. Xxxx des folgenden Jahres einen Bericht zu den gesamten Ziel- und Leistungsvereinbarungen 2007 erstellt. Dieser Bericht enthält auch die im gemein- samen Verfahren zwischen Hochschulen und BWF entwickelten Kennzahlen eines ex- ternen Hochschulcontrollings sowie einen Bericht darüber, welche Erkenntnisse bzw. Steuerungsentscheidungen die HfMT aus den Ergebnissen des „Ausstattungs-, Kosten- und Leistungsvergleichs norddeutscher Hochschulen“ gezogen hat. Die Ermittlung und Bevorratung der Kennzahlen des externen Hochschulcontrollings er- folgt in einem gemeinsam abgestimmten IT-Verfahren, in dem die Universität Hamburg einen Prototyp auf dem Hintergrund des Business-Information-Konzepts des MS SQL 2005 Servers erstellt, dessen Daten als Grundlage für ein angestrebtes Data Warehou- ses dienen. Die HfMT berichtet im Rahmen des Finanzcontrollings für die Betriebsausgaben in Form einer Mitteilung über die wirtschaftliche Lage und eventuelle Risiken einschließlich der Wirtschaftsplanentwicklungsliste (WEL) zum Stand 30. Juni. Dieser Bericht ist unabhän- gig von dem Berichtswesen zum Haushaltsverlauf vorzulegen, könnte aber für den Haushaltsbericht genutzt werden. Für den Fall, dass für den Bericht über den Haus- haltsverlauf ein späterer Zeitpunkt zugrunde gelegt wird, wären die zum 30. Juni über- mittelten Zahlen gegebenenfalls fortzuschreiben. Bei sich für die HfMT abzeichnenden akuten Risiken bzw. Finanzbedarfen ist die BWF unverzüglich zu informieren. Die HfMT liefert der BWF jeweils zum 31.3. eines Jahres für die IUK-Geräte einen ag- gregierten Bestandsnachweis in Gegenüberstellung mit dem Soll laut Richtzahlen der DFG. Die Hochschule berichtet jährlich über den Umfang der durchgeführten Tutorien. HfMT und BWF unterrichten sich gegenseitig im Rahmen der Bund-Länder-Koordination des Hochschulwesens. Hamburg, den 26.01.2008 Für die Für die Behörde für Wissenschaft und Forschung Hochschule für Musik und Theater Xxxx Xxxxxx, Ph.D. (Cornell U.) Xxxx. Xxxxx Xxxxxxx -Senator- -Präsident- Die Zuweisung an die Hochschule X teilt sich auf in den „Vorwegabzug“ und die drei „Säulen“ Grundleistungsbudget, Anreizbudget und Innovationsbudget. Der „Vorwegabzug“ besteht aus den Personalnebenkosten, den internen Erstattungen, der Bauunterhaltung, (den Praktikantenvergütungen nur HAW) (und dem Sonderfaktor „Botanischer Garten“ nur UHH). Der verbleibende Zuweisungsbetrag (Hochschulbudget) verteilt sich pro Jahr zu 85 % auf das Grundleistungsbudget, 13 % auf das Anreizbudget und 2 % auf das Innovationsbudget. Die Drei-Säulen-Finanzierung wird derzeit zwischen BWF und Hochschulen evaluiert. Die nach- folgenden Festlegungen stehen unter dem Vorbehalt der Entscheidungen über die Evaluations- ergebnisse. Bemessungsgröße für das Grundleistungsbudget ist die Zahl der je Fakultät und Hochschulart in den Ziel- und Leistungsvereinbarungen festgelegten Absolventen. Beim Grundleistungsbud- get erfolgt bei einer Abweichung von mehr als 5 % (Uni, HAW) bzw. 10 % (TUHH, HfbK, HfMT, HCU) der vereinbarten Absolventenzahlen eine finanzielle Reaktion, die aber in ihrem Volumen noch in einem Diskurs zwischen Hochschule und BWF überprüft wird. Das vereinbarte Indikatorenset des Anreizbudgets für die Leistungsbereiche Lehre, For- schung, Internationalisierung und Gleichstellung ist im Haushaltsplan 2007/2008 festgehalten. Beim Anreizbudget werden die möglichen Verluste einer Hochschule durch eine Kappungs- grenze von zunächst 10 % der Bemessungsgrundlage begrenzt. Das Innovationsbudget wird durch jährliche Freisetzung von 2 % des Hochschulbudgets fi- nanziert. Die Mittel werden je zur Hälfte durch die Präsidien der Hochschulen und die BWF ver- geben. Die Zuweisung der Mittel kann unbefristet oder befristet erfolgen. 1. Erhöhung der Betreuungsintensität, insb. Vertretung von Vakanzen, Xxxx-/ befris- tete Professuren, Tutorien/stud. Hilfskräfte; Verbesserung des Prüfungswesens 2. Qualitätsmanagement in der Lehre, insb. Coaching- bzw. Schulungsangebote für Hochschullehrer / studentische Tutoren; Lehrevaluationen 3. Profilbildung und Attraktivitätssteigerung in der Lehre, insb. Ausweitung des Lehrangebots, Förderung studentischer Projekte, Sprachkurse, Karriereservice, Soft Skills, Infomanagement 4. Verbesserung der Infrastruktur in der Lehre, insb. bauliche Maßnahmen; techni- sche Ausstattung, z.B. bei Laborplätzen; IT-Service; E-Learning; erweiterte Ausstat- tung und Serviceangebote der Bibliotheken 5. Verbesserung von Serviceleistungen, insb. Karriereservice, Studiengangsbera- tung, Praktikantenvermittlung

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Samples: Ziel Und Leistungsvereinbarung

Berichtswesen. Das Berichtswesen ist ein zentrales Instrument des Controllings. Daher steht die Zuwei- sung für das Jahr 2008 unter dem Vorbehalt, dass die HfMT HFBK ihre Berichtspflichten ge- mäß den Detailverabredungen in der Ziel- und Leistungsvereinbarung 2007 erfüllt und darüber hinaus zum 31. Xxxx des folgenden Jahres einen Bericht zu den gesamten Ziel- und Leistungsvereinbarungen 2007 2008 erstellt. Dieser Bericht enthält auch die im gemein- samen Verfahren zwischen Hochschulen und BWF entwickelten Kennzahlen eines ex- ternen Hochschulcontrollings sowie einen Bericht darüber, darüber welche Erkenntnisse bzw. Steuerungsentscheidungen die HfMT HFBK aus den Ergebnissen des „Ausstattungs-, Kosten- und Leistungsvergleichs norddeutscher Hochschulen“ gezogen hat. Die Ermittlung und Bevorratung der Kennzahlen des externen Hochschulcontrollings er- folgt in einem gemeinsam abgestimmten IT-Verfahren, in dem die Universität Hamburg einen Prototyp auf dem Hintergrund des Business-Information-Konzepts des MS SQL 2005 Servers erstellt, dessen Daten als Grundlage für ein angestrebtes Data Warehou- ses Warehouse dienen. Die HfMT HFBK berichtet im Rahmen des Finanzcontrollings für die Betriebsausgaben in Form einer Mitteilung über die wirtschaftliche Lage und eventuelle Risiken einschließlich der Wirtschaftsplanentwicklungsliste (WEL) zum Stand 30. Juni. Dieser Bericht ist unabhän- gig von dem Berichtswesen zum Haushaltsverlauf vorzulegen, könnte aber für den Haushaltsbericht Haus- haltsbericht genutzt werden. Für den Fall, dass für den Bericht über den Haus- haltsverlauf Haushaltsverlauf ein späterer Zeitpunkt zugrunde gelegt wird, wären die zum 30. Juni über- mittelten übermittelten Zahlen gegebenenfalls fortzuschreiben. Bei sich für die HfMT HFBK abzeichnenden akuten Risiken bzw. Finanzbedarfen ist die BWF unverzüglich zu informieren. Die HfMT HFBK liefert der BWF jeweils zum 31.3. eines Jahres für die IUKIuK-Geräte einen ag- gregierten Bestandsnachweis in Gegenüberstellung mit dem Soll laut Richtzahlen Xxxxxxxxxxx der DFG. Die Hochschule HFBK berichtet jährlich über den Umfang der durchgeführten Tutorien. HfMT BWF und BWF HFBK unterrichten sich gegenseitig im Rahmen der Bund-Länder-Koordination des Hochschulwesens. Hamburg, den 26.01.2008 Für die Für die Behörde für Wissenschaft und Forschung Hochschule für Musik und Theater Xxxx Xxxxxx, Ph.D. (Cornell U.) Xxxx. Xxxxx Xxxxxxx -Senator- -Präsident- 25.01.2008 Die Zuweisung an die Hochschule X teilt sich auf in den „Vorwegabzug“ und die drei „Säulen“ Grundleistungsbudget, Anreizbudget und Innovationsbudget. Der „Vorwegabzug“ besteht aus den Personalnebenkosten, den internen Erstattungen, der Bauunterhaltung, (den Praktikantenvergütungen nur HAW) (und dem Sonderfaktor „Botanischer Botani- scher Garten“ nur UHH). Der verbleibende Zuweisungsbetrag (Hochschulbudget) verteilt sich pro Jahr zu 85 % auf das Grundleistungsbudget, 13 % auf das Anreizbudget und 2 % auf das Innovationsbudget. Die Drei-Säulen-Finanzierung wird derzeit zwischen BWF und Hochschulen evaluiert. Die nach- folgenden nachfolgenden Festlegungen stehen unter dem Vorbehalt der Entscheidungen über die Evaluations- ergebnisseEvalu- ationsergebnisse. Bemessungsgröße für das Grundleistungsbudget ist die Zahl der je Fakultät und Hochschulart Hochschul- art in den Ziel- und Leistungsvereinbarungen festgelegten Absolventen. Beim Grundleistungsbud- get Grundleistungs- budget erfolgt bei einer Abweichung von mehr als 5 % (Uni, HAW) bzw. 10 % (TUHH, HfbK, HfMT, HCU) der vereinbarten Absolventenzahlen eine finanzielle Reaktion, die aber in ihrem Volumen noch in einem Diskurs zwischen Hochschule und BWF überprüft wird. Das vereinbarte Indikatorenset des Anreizbudgets für die Leistungsbereiche Lehre, For- schung, Internationalisierung und Gleichstellung ist im Haushaltsplan 2007/2008 festgehalten. Beim Anreizbudget werden die möglichen Verluste einer Hochschule durch eine Kappungs- grenze von zunächst 10 % der Bemessungsgrundlage begrenzt. Das Innovationsbudget wird durch jährliche Freisetzung von 2 % des Hochschulbudgets fi- nanziert. Die Mittel werden je zur Hälfte durch die Präsidien der Hochschulen und die BWF ver- gebenvergeben. Die Zuweisung der Mittel kann unbefristet oder befristet erfolgen. 1. Erhöhung der Betreuungsintensität, insb. Vertretung von Vakanzen, Xxxx-/ befris- tete Professuren, Tutorien/stud. Hilfskräfte; Verbesserung des Prüfungswesens 2. Qualitätsmanagement in der Lehre, insb. Coaching- bzw. Schulungsangebote für Hochschullehrer / studentische Tutoren; Lehrevaluationen 3. Profilbildung und Attraktivitätssteigerung in der Lehre, insb. Ausweitung des Lehrangebots, Förderung studentischer Projekte, Sprachkurse, Karriereservice, Soft Skills, Infomanagement 4. Verbesserung der Infrastruktur in der Lehre, insb. bauliche Maßnahmen; techni- sche Ausstattung, z.B. bei Laborplätzen; IT-Service; E-Learning; erweiterte Ausstat- tung und Serviceangebote der Bibliotheken 5. Verbesserung von Serviceleistungen, insb. Karriereservice, Studiengangsbera- tung, Praktikantenvermittlung

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Samples: Ziel Und Leistungsvereinbarung

Berichtswesen. Das Berichtswesen ist ein zentrales Instrument des Controllings. Daher steht die Zuwei- sung für das Jahr 2008 unter dem Vorbehalt, dass die HfMT ihre Berichtspflichten ge- mäß den Detailverabredungen in Zur Steuerung und Qualitätssicherung der Ziel- und Leistungsvereinbarung 2007 erfüllt und darüber hinaus zum 31. Xxxx des folgenden Jahres einen Bericht zu den gesamten Ziel- und Leistungsvereinbarungen 2007 erstellt. Dieser Bericht enthält auch die im gemein- samen Verfahren zwischen Hochschulen und BWF entwickelten Kennzahlen eines ex- ternen Hochschulcontrollings sowie einen Bericht darüber, welche Erkenntnisse bzw. Steuerungsentscheidungen die HfMT aus den Ergebnissen des „Ausstattungs-, Kosten- und Leistungsvergleichs norddeutscher Hochschulen“ gezogen hat. Die Ermittlung und Bevorratung Leistungserbringung der Kennzahlen des externen Hochschulcontrollings er- folgt in einem gemeinsam abgestimmten IT-Verfahren, in dem die Universität Hamburg einen Prototyp auf dem Hintergrund des Business-Information-Konzepts des MS SQL 2005 Servers erstellt, dessen Daten als Grundlage für ein angestrebtes Data Warehou- ses dienen. Die HfMT berichtet KoSIT im Rahmen des Finanzcontrollings der Einzelverein- barung stellt die KoSIT der FITKO für die Betriebsausgaben nach Kapitel 2 der vorliegenden Einzelvereinbarung zu vergü- tenden Leistungen folgende Berichte zur Verfügung, die in Form einer Mitteilung den nachfolgenden Abschnitten näher defi- niert werden: - Tätigkeits- und Planungsbericht: Einmal jährlich einen Bericht über die wirtschaftliche Lage durchgeführten Tätigkei- ten der KoSIT sowie steuerungsrelevanter Informationen und eventuelle Risiken einschließlich Anforderungen mit Hinblick auf Tätigkeit der Wirtschaftsplanentwicklungsliste (WEL) zum Stand 30. JuniKoSIT. Dieser Bericht ist unabhän- gig von dem Berichtswesen mit Stand zum Haushaltsverlauf vorzulegen, könnte aber für den Haushaltsbericht genutzt werden31.12. Für den Fall, dass für den Bericht über den Haus- haltsverlauf ein späterer Zeitpunkt zugrunde gelegt wird, wären die zum 30. Juni über- mittelten Zahlen gegebenenfalls fortzuschreiben. Bei sich für die HfMT abzeichnenden akuten Risiken bzw. Finanzbedarfen ist die BWF unverzüglich zu informieren. Die HfMT liefert der BWF jeweils zum 31.3. eines Jahres für die IUK-Geräte einen ag- gregierten Bestandsnachweis FITKO vorzulegen und in Gegenüberstellung mit dem Soll laut Richtzahlen der DFG. Die Hochschule berichtet jährlich über den Umfang der durchgeführten Tutorien. HfMT und BWF unterrichten sich gegenseitig einer Vorabversion im Rahmen der Bundletzten Quartalssitzung eines Kalenderjahres zu besprechen. Die- ser Bericht dient dazu, die Planungsarbeiten für den Wirtschaftsplan zu unterstützen, da der Wirtschaftsplan durch den IT-Länder-Koordination Planungsrat im Xxxx zu beschließen ist. - Mittelverwendungsbericht: Zweimal jährlich (zum Stand 30.06. und 31.12.) sind Berichte über die Mittelverwendung des Hochschulwesensabgelaufenen Berichtszeitraumes zur Verfügung zu stellen, aus de- nen die entstandenen Aufwände der KoSIT (Selbsteinschätzung und Befragung der eingesetzten Mitarbeiter seitens der KoSIT) und die angefallenen Sachkosten hervorgehen. Hamburg, den 26.01.2008 Für die Für Haushalts- planung ist zusätzlich zum 31.08. ein Kurzbericht zum Sachstand des Mittelabflusses zum 31.08. sowie des voraussichtlichen Mittelabflusses zum 31.12. und der voraussichtlichen Mittelbin- dung zum 31.12 zu erstellen. - Statusbericht: Jeweils 4 Wochen vor den Release-Terminen gem. Betriebskonzept ist ein Status- bericht zu erstellen. Durch den Statusbericht soll eine Informationsgrundlage geliefert werden, um die Behörde für Wissenschaft Mittelauszahlung effektiver zu planen und Forschung Hochschule für Musik und Theater Xxxx Xxxxxx, Ph.D. (Cornell U.) Xxxx. Xxxxx Xxxxxxx -Senator- -Präsident- Die Zuweisung an die Hochschule X teilt sich auf in den „Vorwegabzug“ und die drei „Säulen“ Grundleistungsbudget, Anreizbudget und Innovationsbudget. Der „Vorwegabzug“ besteht aus den Personalnebenkosten, den internen Erstattungen, der Bauunterhaltung, (den Praktikantenvergütungen nur HAW) (und dem Sonderfaktor „Botanischer Garten“ nur UHH). Der verbleibende Zuweisungsbetrag (Hochschulbudget) verteilt sich pro Jahr zu 85 % auf das Grundleistungsbudget, 13 % auf das Anreizbudget und 2 % auf das Innovationsbudget. Die Drei-Säulen-Finanzierung wird derzeit zwischen BWF und Hochschulen evaluiert. Die nach- folgenden Festlegungen stehen unter dem Vorbehalt der Entscheidungen über die Evaluations- ergebnisse. Bemessungsgröße für das Grundleistungsbudget ist die Zahl der je Fakultät und Hochschulart in den Ziel- und Leistungsvereinbarungen festgelegten Absolventen. Beim Grundleistungsbud- get erfolgt bei einer Abweichung von mehr als 5 % (Uni, HAW) bzw. 10 % (TUHH, HfbK, HfMT, HCU) der vereinbarten Absolventenzahlen eine finanzielle Reaktion, die aber in ihrem Volumen noch in einem Diskurs zwischen Hochschule und BWF überprüft wird. Das vereinbarte Indikatorenset des Anreizbudgets für die Leistungsbereiche Lehre, For- schung, Internationalisierung und Gleichstellung ist unterjährige Steuerungsfunktion im Haushaltsplan 2007/2008 festgehalten. Beim Anreizbudget werden die möglichen Verluste einer Hochschule durch eine Kappungs- grenze von zunächst 10 % der Bemessungsgrundlage begrenzt. Das Innovationsbudget wird durch jährliche Freisetzung von 2 % Sinn des Hochschulbudgets fi- nanziert. Die Mittel werden je zur Hälfte durch die Präsidien der Hochschulen und die BWF ver- geben. Die Zuweisung der Mittel kann unbefristet oder befristet erfolgen. 1. Erhöhung der Betreuungsintensität, insb. Vertretung von Vakanzen, Xxxx-/ befris- tete Professuren, Tutorien/stud. Hilfskräfte; Verbesserung des Prüfungswesens 2. Qualitätsmanagement in der Lehre, insb. Coaching- bzw. Schulungsangebote für Hochschullehrer / studentische Tutoren; Lehrevaluationen 3. Profilbildung und Attraktivitätssteigerung in der Lehre, insb. Ausweitung des Lehrangebots, Förderung studentischer Projekte, Sprachkurse, Karriereservice, Soft Skills, Infomanagement 4. Verbesserung der Infrastruktur in der Lehre, insb. bauliche Maßnahmen; techni- sche Ausstattung, z.B. bei Laborplätzen; IT-Service; E-Learning; erweiterte Ausstat- tung Planungsrats zu ermöglichen. Eine Anpassung der Berichte und Serviceangebote der Bibliotheken 5. Verbesserung von Serviceleistungen, insb. Karriereservice, Studiengangsbera- tung, PraktikantenvermittlungKennzahlen wird als Anlage zur Einzelvereinbarung dokumentiert.

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Samples: Einzelvereinbarung

Berichtswesen. Das Berichtswesen ist ein zentrales Instrument des Controllings. Daher steht die Zuwei- sung für das Jahr 2008 unter dem Vorbehalt, dass die HfMT TUHH ihre Berichtspflichten ge- mäß den Detailverabredungen in der Ziel- und Leistungsvereinbarung 2007 erfüllt und darüber hinaus zum 31. Xxxx des folgenden Jahres im Rahmen ihres Jahresberichts einen Bericht zu den gesamten Ziel- und Leistungsvereinbarungen 2007 erstellt. Dieser Bericht enthält auch die im gemein- samen Verfahren zwischen Hochschulen und BWF entwickelten Kennzahlen eines ex- ternen Hochschulcontrollings sowie einen Bericht darüber, welche Erkenntnisse bzw. Steuerungsentscheidungen die HfMT TUHH aus den Ergebnissen des „Ausstattungs-, Kosten- und Leistungsvergleichs norddeutscher Hochschulen“ gezogen hat. Die Ermittlung und Bevorratung der Kennzahlen des externen Hochschulcontrollings er- folgt in einem gemeinsam abgestimmten IT-Verfahren, in Verfahren mit dem die Universität Hamburg einen Prototyp auf dem Hintergrund des Business-Information-Konzepts des MS SQL 2005 Servers erstellt, dessen Daten als Grundlage für ein angestrebtes Ziel eines Data Warehou- ses dienenWare- house. Die HfMT TUHH berichtet im Rahmen des Finanzcontrollings für die Betriebsausgaben in Form einer Mitteilung über die wirtschaftliche Lage und eventuelle Risiken einschließlich der Wirtschaftsplanentwicklungsliste (WEL) zum Stand 30. Juni. Dieser Bericht ist unabhän- gig unabhängig von dem Berichtswesen zum Haushaltsverlauf vorzulegen, könnte aber für den Haushaltsbericht genutzt werden. Für den Fall, dass für den Bericht über den Haus- haltsverlauf Haushaltsverlauf ein späterer Zeitpunkt zugrunde gelegt wird, wären wä- ren die zum 30. Juni über- mittelten übermittelten Zahlen gegebenenfalls fortzuschreiben. Bei sich für die HfMT TUHH abzeichnenden akuten Risiken bzw. Finanzbedarfen ist die BWF unverzüglich zu informieren. Die HfMT TUHH liefert der BWF jeweils zum 31.331. Xxxx eines Jahres für einen aggregierten Be- standsnachweis über die IUKIuK-Geräte einen ag- gregierten Bestandsnachweis in Gegenüberstellung mit dem Soll laut Richtzahlen der DFG. Die Hochschule TUHH berichtet jährlich über den Umfang der durchgeführten Tutorien. HfMT TUHH und BWF unterrichten sich gegenseitig im Rahmen der Bund-Länder-Länder- Koordination des Hochschulwesens. Hamburg, den 26.01.2008 26.1.08 (gez.) Für die Für die Behörde für Wissenschaft und Forschung Hochschule für Musik und Theater Technische Universität Hamburg-Harburg Xxxx Xxxx Xxxxxx, Ph.D. (Cornell U.) XxxxHerr Professor Dr.-Ing. Xxxxx Xxxxxxx -Senator- -Präsident- Die Zuweisung an die Hochschule X Technische Universität Hamburg-Harburg teilt sich auf in den „Vorwegabzug“ und die drei „Säulen“ Grundleistungsbudget, Anreizbudget und InnovationsbudgetInno- vationsbudget. Der „Vorwegabzug“ besteht aus den Personalnebenkosten, den internen Erstattungen, Erstattungen und der Bauunterhaltung, (den Praktikantenvergütungen nur HAW) (und dem Sonderfaktor „Botanischer Garten“ nur UHH). Der verbleibende Zuweisungsbetrag (Hochschulbudget) verteilt sich pro Jahr zu 85 85% auf das Grundleistungsbudget, 13 13% auf das Anreizbudget und 2 2% auf das Innovationsbudget. Die Drei-Säulen-Finanzierung wird derzeit zwischen BWF und Hochschulen evaluiert. Die nach- folgenden nachfolgenden Festlegungen stehen unter dem Vorbehalt der Entscheidungen über die Evaluations- ergebnisseEvaluationsergebnisse. Bemessungsgröße für das Grundleistungsbudget ist die Zahl der je Fakultät und Hochschulart in den Ziel- und Leistungsvereinbarungen festgelegten Absolventen. Beim Grundleistungsbud- get Grundleistungsbudget erfolgt bei einer Abweichung von mehr als 5 5% (Uni, HAWHAW Ham- burg) bzw. 10 10% (TUHH, HfbK, HfMT, HCU) der vereinbarten Absolventenzahlen eine finanzielle fi- nanzielle Reaktion, die aber in ihrem Volumen noch in einem Diskurs zwischen Hochschule Hoch- schule und BWF überprüft wird. Das vereinbarte Indikatorenset des Anreizbudgets für die Leistungsbereiche Lehre, For- schungForschung, Internationalisierung und Gleichstellung ist im Haushaltsplan 2007/2008 festgehaltenfest- gehalten. Beim Anreizbudget werden die möglichen Verluste einer Hochschule durch eine Kappungs- grenze ei- ne Kappungsgrenze von zunächst 10 10% der Bemessungsgrundlage begrenzt. Das Innovationsbudget wird durch jährliche Freisetzung von 2 2% des Hochschulbudgets fi- nanziertHochschulbud- gets finanziert. Die Mittel werden je zur Hälfte durch die Präsidien der Hochschulen und die BWF ver- gebenvergeben. Die Zuweisung der Mittel kann unbefristet oder befristet erfolgen.. 3,13 1,91 6 4 0,65 567 1. Erhöhung der Betreuungsintensität, insb. Vertretung von Vakanzen, Xxxx-/ befris- tete Professuren, Tutorien/stud. Hilfskräfte; Verbesserung des Prüfungswesens 2. Qualitätsmanagement in der Lehre, insb. Coaching- bzw. Schulungsangebote für Hochschullehrer / Hochschullehrer/studentische Tutoren; Lehrevaluationen 3. Profilbildung und Attraktivitätssteigerung in der Lehre, insb. Ausweitung des Lehrangebots, Förderung studentischer Projekte, Sprachkurse, Karriereservice, Soft Skills, Infomanagement 4. Verbesserung der Infrastruktur in der Lehre, insb. bauliche Maßnahmen; techni- sche Ausstattung, z.B. bei Laborplätzen; IT-Service; E-Learning; erweiterte Ausstat- tung und Serviceangebote der Bibliotheken 5. Verbesserung von Serviceleistungen, insb. Karriereservice, Studiengangsbera- tung, Praktikantenvermittlung

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Samples: Ziel Und Leistungsvereinbarung

Berichtswesen. Das Berichtswesen ist ein zentrales Instrument des Controllings. Daher steht die Zuwei- sung Zu- weisung für das Jahr 2008 2009 unter dem Vorbehalt, dass die HfMT Universität Hamburg ihre Berichtspflichten ge- mäß gemäß den Detailverabredungen in der Ziel- und Leistungsvereinbarung 2007 Leistungsvereinba- rung 2008 erfüllt und darüber hinaus zum 31. Xxxx des folgenden Jahres einen Bericht Be- richt zu den gesamten Ziel- und Leistungsvereinbarungen 2007 2009 erstellt. Dieser Bericht Be- richt enthält auch die im gemein- samen gemeinsamen Verfahren zwischen Hochschulen und BWF entwickelten Kennzahlen eines ex- ternen externen Hochschulcontrollings sowie einen Bericht darüber, welche Erkenntnisse bzw. Steuerungsentscheidungen die HfMT Universität Ham- burg aus den Ergebnissen des „Ausstattungs-, Kosten- und Leistungsvergleichs norddeutscher Hochschulen“ gezogen hat. Die Ermittlung im Arbeitskreis mit den Hochschulen auf Arbeitsebene entwickelten Vorschläge für Controllingkennzahlen sollen im ersten Quartal 2009 mit den aktuellen Erfahrun- gen der Hochschulen und Bevorratung der dem Bericht zu den ZLV 2008 zusammengeführt werden. Ziel ist, im zweiten Quartal 2009 ein einheitliches standardisiertes Berichtssystem mit einem verbal beschreibenden und einem Kennzahlen des externen Hochschulcontrollings er- folgt in einem gemeinsam abgestimmten IT-Verfahren, in dem die gestützten Teil zu vereinbaren. Die Universität Hamburg einen Prototyp auf dem Hintergrund des Business-Information-Konzepts des MS SQL 2005 Servers erstellt, dessen Daten als Grundlage für ein angestrebtes Data Warehou- ses dienen. Die HfMT berichtet im Rahmen des Finanzcontrollings für die Betriebsausgaben Be- triebsausgaben in Form einer Mitteilung über die wirtschaftliche Lage und eventuelle Risiken einschließlich der Wirtschaftsplanentwicklungsliste (WEL) zum Stand 30. Juni. Dieser Bericht ist unabhän- gig unabhängig von dem Berichtswesen zum Haushaltsverlauf vorzulegen, könnte aber für den Haushaltsbericht genutzt werdenwer- den. Für den Fall, dass für den Bericht über den Haus- haltsverlauf Haushaltsverlauf ein späterer Zeitpunkt Zeit- punkt zugrunde gelegt wird, wären die zum 30. Juni über- mittelten übermittelten Zahlen gegebenenfalls gegebenen- falls fortzuschreiben. Bei sich für die HfMT Universität Hamburg abzeichnenden akuten Risiken Ri- siken bzw. Finanzbedarfen ist die BWF unverzüglich zu informieren. Die HfMT Universität Hamburg liefert der BWF jeweils zum 31.331. Xxxx eines Jahres für einen aggregierten Bestandsnachweis über die IUKIuK-Geräte einen ag- gregierten Bestandsnachweis in Gegenüberstellung mit dem Soll laut Richtzahlen der DFG. Die Hochschule berichtet jährlich über den Umfang der durchgeführten Tutorien. HfMT Universität Hamburg und BWF unterrichten sich gegenseitig im Rahmen der Bund-Bund- Länder-Koordination des Hochschulwesens. Hamburg, den 26.01.2008 Für die Für die Behörde für Wissenschaft und Forschung Hochschule für Musik und Theater Xxxx Xxxxxx, Ph.D. (Cornell U.) Universität Hamburg Xx. Xxxxxxx Xxxxxxxxx Xxxx. Xx. Xxxxxx Xxxxxxx-Xxxxx Xxxxxxx -Senator- -Präsident- Die Zuweisung -Senatorin- -Präsidentin- Universität Hamburg 620 871 166 183 184 HAW Hamburg 551 77 148 162 164 TU Hamburg-Harburg 137 19 37 40 41 HafenCity Universität 46 6 12 14 14 HfbK Hamburg 11 1 3 3 4 HfMT Hamburg 11 1 3 3 4 Summen 1.376 191 369 405 411 1 Der tatsächliche Zuwachs an die Hochschule X teilt sich auf Studierenden an der Universität Hamburg beträgt in den „Vorwegabzug“ und die drei „Säulen“ Grundleistungsbudget, Anreizbudget und Innovationsbudget2007 (Sommersemester 2007 + Wintersemester 2007/2008) 347 gegenüber 2005. Der „Vorwegabzug“ besteht aus den Personalnebenkosten, den internen Erstattungen, der Bauunterhaltung, (den Praktikantenvergütungen nur HAW) (und dem Sonderfaktor „Botanischer Garten“ nur UHH). Der verbleibende Zuweisungsbetrag (Hochschulbudget) verteilt sich pro Jahr zu 85 % auf das Grundleistungsbudget, 13 % auf das Anreizbudget und 2 % auf das Innovationsbudget. Die Drei-Säulen-Finanzierung wird derzeit zwischen BWF und Hochschulen evaluiert. Die nach- folgenden Festlegungen stehen unter dem Vorbehalt der Entscheidungen über die Evaluations- ergebnisse. Bemessungsgröße für das Grundleistungsbudget ist die Zahl der je Fakultät und Hochschulart in den Ziel- und Leistungsvereinbarungen festgelegten Absolventen. Beim Grundleistungsbud- get erfolgt bei einer Abweichung von mehr als 5 % (Uni, HAW) bzw. 10 % (TUHH, HfbK, HfMT, HCU) der vereinbarten Absolventenzahlen eine finanzielle Reaktion, die aber in ihrem Volumen noch in einem Diskurs zwischen Hochschule und BWF überprüft wird. Das vereinbarte Indikatorenset des Anreizbudgets für die Leistungsbereiche Lehre, For- schung, Internationalisierung und Gleichstellung ist Für 2008 können definitive Zahlen erst im Haushaltsplan 2007/2008 festgehaltenFebruar 2009 ermittelt werden. Beim Anreizbudget werden die möglichen Verluste einer Hochschule durch eine Kappungs- grenze von zunächst 10 % der Bemessungsgrundlage begrenzt. Das Innovationsbudget wird durch jährliche Freisetzung von 2 % des Hochschulbudgets fi- nanziert. Die Mittel werden je zur Hälfte durch die Präsidien der Hochschulen und die BWF ver- geben. Die Zuweisung der Mittel kann unbefristet oder befristet erfolgen.Universität Hamburg 5.320 331 965 1.661 2.363 HAW Hamburg 4.732 294 858 1.477 2.102 TU Hamburg-Harburg 1.176 73 213 367 522 HafenCity Universität 397 25 72 124 176 HfbK Hamburg 96 6 17 30 43 HfMT Hamburg 96 6 17 30 43 Summen 11.816 735 2.143 3.689 5.249 1. Erhöhung der Betreuungsintensität, insb. Vertretung von Vakanzen, Xxxx-/ befris- tete be- fristete Professuren, Tutorien/stud. Hilfskräfte; Verbesserung des Prüfungswesens 2. Qualitätsmanagement in der Lehre, insb. Coaching- bzw. Schulungsangebote für Hochschullehrer / studentische Tutoren; Lehrevaluationen 3. Profilbildung und Attraktivitätssteigerung in der Lehre, insb. Ausweitung des Lehrangebots, Förderung studentischer Projekte, Sprachkurse, Karriereservice, Soft Skills, Infomanagement 4. Verbesserung der Infrastruktur in der Lehre, insb. bauliche Maßnahmen; techni- sche tech- nische Ausstattung, z.B. bei Laborplätzen; IT-Service; E-Learning; erweiterte Ausstat- tung Aus- stattung und Serviceangebote der Bibliotheken 5. Verbesserung von Serviceleistungen, insb. Karriereservice, Studiengangsbera- tung, Praktikantenvermittlung

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Samples: Ziel Und Leistungsvereinbarung