Common use of Beschreibung Clause in Contracts

Beschreibung. Unsere Internet-Zugangsprodukte werden über Glasfaser-Technologie realisiert. Die Infrastruktur wird über das Glasfasernetz der Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (kurz IKB) sowie Drittbetreibern (Partner- netze) betrieben. Die angegebenen Internet-Zugangsprodukte adressieren Verbraucher und sind im Versorgungsgebiet der IKB vorbehaltlich technischer Realisierbarkeit verfügbar. Die technische Ausführung für das Produkt bleibt der IKB überlassen. � Anbindung an das Internet � Bereitstellung einer Glasfaserleitung (je nach technischer Verfügbarkeit) � Während der Vertragsdauer kann auch die Bereitstellung eines Modems vom Leistungsumfang umfasst sein. � Bestehende Leerrohrverbindung inkl. Gebäudeeintrittspunkt auf privatem Grundstück vom vorgegebenen Anschlusspunkt IKB (Straße, Verteiler, …) sowie eine bestehende Inhouse Datenverkabelung zum gewünschten Übergabepunkt des Kunden (Glas- faser). Für die allenfalls notwendige Stromversorgung wird ein 230V AC Stromanschluss benötigt, der vom Kunden bereitzustellen ist. Der Kunde stellt auf eigene Kosten die geeigneten und erforderlichen Räumlichkeiten sowie Kabelschächte bereit, hält sie in geeignetem Zustand und sorgt für Sauberkeit und Ordnung. Am Aufstellungsort muss eine Lufttemperatur zwischen +5°C und +40°C und eine relative Luftfeuchtigkeit zwischen 5 % und 85 % (nicht kondensierend) herrschen. In dem von IKB beigestelltem Modem dürfen keine Teile, die nicht im Eigentum von IKB stehen, angebracht werden. Weiters hat der Kunde für ausreichende Luftzirkulation zu sorgen. Der Kunde hat nötigenfalls für die Liegenschaften oder Gebäude, die für die Herstellung des Produkts in Anspruch genommen werden müssen, eine schriftliche Erklärung des Verfügungsberechtigten beizubringen, wonach dieser mit der Herstellung einver- standen ist. Die Kosten für allenfalls notwendige Schutzmaßnahmen gegen Fremdspannungsbeeinflussung hat der Kunde zu tragen, falls er Verursacher derselben ist. Alle Aufwendungen in Zusammenhang mit der Instandhaltung, Aufwendungen für Ausbesserungen, Installation und Abtragung der nicht zum Produkt gehörenden Einrichtungen hat der Kunde zu tragen. Ein Zutritt für IKB bzw. deren beauftragte dritte Unternehmen ist im Falle von Instandhaltungsarbeiten, Störungen sowie Erweite- rungen sicherzustellen. Erfüllt der Kunde nicht alle für die Installation und den Betrieb notwendigen Voraussetzungen, kann IKB, unter Setzung einer Nachfrist von 2 Wochen, von einem Vertragsangebot bzw. Vertrag zurücktreten. Der Kunde hat in diesem Fall IKB alle bisherigen Aufwendungen aus dem gegenständlichen (Vor-) Vertragsverhältnis zu ersetzen.

Appears in 1 contract

Samples: www.ikb.at

Beschreibung. Unsere Internet-Zugangsprodukte werden über Glasfaser-Technologie und andere Leitungsgebundene Medien realisiert. Die Infrastruktur wird über das Glasfasernetz der Innsbrucker Kommunalbetriebe AG Stadtwerke Wörgl GmbH (kurz IKBSTWW) sowie Drittbetreibern (Partner- netzePartnernetze) betrieben. Die angegebenen Internet-Zugangsprodukte adressieren Verbraucher und sind im Versorgungsgebiet der IKB STWW vorbehaltlich technischer Realisierbarkeit verfügbar. Die technische Ausführung für das Produkt bleibt der IKB STWW überlassen. Die Internet-Zugangsprodukte umfassen grundsätzlich: » Anbindung an das Internet » Bereitstellung einer entbündelten Leitung oder » Bereitstellung eines Ethernets fähigen Infrastruktur oder » Bereitstellung einer Glasfaserleitung (je nach technischer Verfügbarkeit) Während der Vertragsdauer kann auch die Bereitstellung eines Modems vom Leistungsumfang umfasst sein. Produktvoraussetzungen: » Bestehende Anschlussleitung der der A1 Telekom Austria AG (Kupfer) » Bestehende oder herzustellende Leerrohrverbindung inkl. Gebäudeeintrittspunkt auf privatem Grundstück Grund- stück vom vorgegebenen Anschlusspunkt IKB STWW (Straße, Verteiler, …) sowie eine bestehende Inhouse Datenverkabelung zum gewünschten Übergabepunkt des Kunden (Glas- faserGlasfaser). Für die allenfalls notwendige Stromversorgung wird ein 230V AC Stromanschluss benötigt, » Bestehende Gasfaserverkabelung im Netz der vom Kunden bereitzustellen ist. Der Kunde stellt auf eigene Kosten die geeigneten und erforderlichen Räumlichkeiten sowie Kabelschächte bereit, hält sie in geeignetem Zustand und sorgt für Sauberkeit und Ordnung. STWW oder angebunden AON-Netz Am Aufstellungsort muss eine Lufttemperatur müssen folgende Umgebungskonditionen herrschen: » 230V AC-Stromanschluss » Luhtemperatur zwischen +5°C und +40°C und eine » relative Luftfeuchtigkeit Luhfeuchtigkeit zwischen 5 % und 85 80 % (nicht kondensierend) herrschen. In dem von IKB beigestelltem Modem dürfen keine Teile, die nicht im Eigentum von IKB stehen, angebracht werden. Weiters hat der Kunde für » ausreichende Luftzirkulation zu sorgen. Luhzirkulation » Manipulationen am STWW bereitgestellten Equipment Der Kunde hat nötigenfalls für die Liegenschaften Liegenschahen oder Gebäude, die für die Herstellung des Produkts in Anspruch genommen werden müssen, eine schriftliche schrihliche Erklärung des Verfügungsberechtigten beizubringen, wonach dieser mit der Herstellung einver- standen einverstanden ist. Die Kosten für allenfalls notwendige notwendigen Schutzmaßnahmen gegen Fremdspannungsbeeinflussung innerhalb der Elektroinstallation des Kunden hat der Kunde dieser zu tragen. (Überspannungsschutz, falls er Verursacher derselben ist. Frequenzfilterung) Alle Aufwendungen in Zusammenhang mit der Instandhaltung, Aufwendungen für Ausbesserungen, Installation Instal- lation und Abtragung der nicht zum Produkt gehörenden Einrichtungen hat der Kunde zu tragen. Ein Zutritt für IKB die STWW bzw. deren beauftragte beauhragte dritte Unternehmen ist im Falle von InstandhaltungsarbeitenInstandhaltungsarbei- ten, Störungen sowie Erweite- rungen Erweiterungen sicherzustellen. Erfüllt der Kunde nicht alle für die Installation und den Betrieb notwendigen Voraussetzungen, kann IKBdie STWW, unter Setzung einer Nachfrist von 2 Wochen, von einem Vertragsangebot bzw. Vertrag zurücktreten. Der Kunde hat in diesem Fall IKB STWW alle bisherigen Aufwendungen aus dem gegenständlichen (Vor-) Vertragsverhältnis Ver- tragsverhältnis zu ersetzen.

Appears in 1 contract

Samples: www.stww.at

Beschreibung. Unsere Internet-Zugangsprodukte werden über Glasfaser-Technologie realisiert. Die Infrastruktur wird über das Glasfasernetz entbündelte Teilnehmeranschlussleitungen durch Drittbetreiber (Partnernetze) und der Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (kurz IKB) sowie Drittbetreibern (Partner- netze) betriebenrealisiert. Die angegebenen Internet-Zugangsprodukte adressieren Verbraucher und sind im Versorgungsgebiet der IKB vorbehaltlich technischer Realisierbarkeit verfügbar. Die technische Ausführung für das Produkt bleibt der IKB überlassen. � Anbindung an das Internet � Bereitstellung einer Glasfaserleitung (je nach technischer Verfügbarkeit) entbündelten Leitung � Während der Vertragsdauer kann auch die Bereitstellung eines Modems vom Leistungsumfang umfasst sein. � Bestehende Leerrohrverbindung inkl. Gebäudeeintrittspunkt auf privatem Grundstück vom vorgegebenen Anschlusspunkt IKB Anschlussleitung der A1 Telekom Austria AG (Straße, Verteiler, …Kupfer) sowie eine bestehende Inhouse Datenverkabelung zum gewünschten Übergabepunkt des Kunden (Glas- faser). Für die allenfalls notwendige Stromversorgung wird ein 230V AC 230 V AC-Stromanschluss benötigt, der vom Kunden bereitzustellen ist. Der Kunde stellt auf eigene Kosten die geeigneten und erforderlichen Räumlichkeiten sowie Kabelschächte bereit, hält sie in geeignetem Zustand und sorgt für Sauberkeit und Ordnung. Am Aufstellungsort muss eine Lufttemperatur zwischen +5+5 °C und +40+40 °C und eine relative Luftfeuchtigkeit zwischen 5 % und 85 % (nicht kondensierend) herrschen. In dem von IKB beigestelltem beigestellten Modem dürfen keine Teile, die nicht im Eigentum von IKB stehen, angebracht werden. Weiters hat der Kunde für ausreichende Luftzirkulation zu sorgen. Der Kunde hat nötigenfalls für die Liegenschaften oder Gebäude, die für die Herstellung des Produkts in Anspruch genommen werden müssen, eine schriftliche Erklärung des Verfügungsberechtigten beizubringen, wonach dieser mit der Herstellung einver- standen ein­ verstanden ist. Die Kosten für allenfalls notwendige Schutzmaßnahmen gegen Fremdspannungsbeeinflussung hat der Kunde zu tragen, falls er Verursacher derselben ist. Alle Aufwendungen in Zusammenhang mit der Instandhaltung, Aufwendungen für Ausbesserungen, Installation und Abtragung der nicht zum Produkt gehörenden Einrichtungen hat der Kunde zu tragen. Ein Zutritt für IKB bzw. deren beauftragte dritte Dritte Unternehmen ist im Falle von Instandhaltungsarbeiten, Störungen sowie Erweite- rungen sicherzustellen. Erfüllt der Kunde nicht alle für die Installation und den Betrieb notwendigen Voraussetzungen, kann IKB, unter Setzung einer Nachfrist von 2 Wochen, Wochen von einem Vertragsangebot bzw. Vertrag zurücktreten. Der Kunde hat in diesem Fall IKB alle bisherigen Aufwendungen aus dem gegenständlichen (Vor-Vor­) Vertragsverhältnis zu ersetzen.

Appears in 1 contract

Samples: www.ikb.at

Beschreibung. Unsere Internet-Zugangsprodukte Zugangsprodukt werden über Glasfaser-Technologie realisiert. Die Infrastruktur wird über das Glasfasernetz der Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (kurz IKB) sowie Drittbetreibern (Partner- netzePartnernetze) betrieben. Die angegebenen Internet-Zugangsprodukte adressieren Verbraucher und sind im Versorgungsgebiet der IKB vorbehaltlich technischer Realisierbarkeit verfügbar. Die technische Ausführung für das Produkt bleibt der IKB überlassen. � Anbindung an das Internet � Bereitstellung einer Glasfaserleitung (je nach technischer Verfügbarkeit) � Während der Vertragsdauer kann auch die Bereitstellung eines Modems vom Leistungsumfang umfasst sein. � Bestehende Leerrohrverbindung inkl. Gebäudeeintrittspunkt auf privatem Grundstück privaten Grundstücken vom vorgegebenen Anschlusspunkt IKB (Straße, Verteiler, …) sowie eine bestehende Inhouse Datenverkabelung zum gewünschten Übergabepunkt des Kunden (Glas- faserGlasfaser). Für die allenfalls notwendige Stromversorgung wird ein 230V AC 230 V AC-Stromanschluss benötigt, der vom Kunden bereitzustellen ist. Der Kunde stellt auf eigene Kosten die geeigneten und erforderlichen Räumlichkeiten sowie Kabelschächte bereit, hält sie in geeignetem Zustand und sorgt für Sauberkeit und Ordnung. Am Aufstellungsort muss eine Lufttemperatur zwischen +5+5 °C und +40+40 °C und eine relative Luftfeuchtigkeit zwischen 5 % und 85 % (nicht kondensierend) herrschen. In dem von IKB beigestelltem beigestellten Modem dürfen keine Teile, die nicht im Eigentum von IKB stehen, angebracht werden. Weiters hat der Kunde für ausreichende Luftzirkulation zu sorgen. Der Kunde hat nötigenfalls für die Liegenschaften oder Gebäude, die für die Herstellung des Produkts in Anspruch genommen werden müssen, eine schriftliche Erklärung des Verfügungsberechtigten beizubringen, wonach dieser mit der Herstellung einver- standen ein­ verstanden ist. Die Kosten für allenfalls notwendige Schutzmaßnahmen gegen Fremdspannungsbeeinflussung hat der Kunde zu tragen, falls er Verursacher derselben ist. Alle Aufwendungen in Zusammenhang mit der Instandhaltung, Aufwendungen für Ausbesserungen, Installation und Abtragung der nicht zum Produkt gehörenden Einrichtungen hat der Kunde zu tragen. Ein Zutritt für IKB bzw. deren beauftragte dritte Dritte Unternehmen ist im Falle von Instandhaltungsarbeiten, Störungen sowie Erweite- rungen sicherzustellen. Erfüllt der Kunde nicht alle für die Installation und den Betrieb notwendigen Voraussetzungen, kann IKB, unter Setzung einer Nachfrist von 2 Wochen, Wochen von einem Vertragsangebot bzw. Vertrag zurücktreten. Der Kunde hat in diesem Fall IKB alle bisherigen Aufwendungen aus dem gegenständlichen (Vor-Vor­) Vertragsverhältnis zu ersetzen.

Appears in 1 contract

Samples: www.ikb.at

Beschreibung. Unsere Internet-Zugangsprodukte werden entweder über Glasfaser-Technologie oder mittels einer entbündelten Teilnehmeran- schlussleitung realisiert. Die Infrastruktur wird über das Glasfasernetz der Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (kurz IKB) sowie Drittbetreibern (Partner- netze) betrieben, die „Last-Mile“ im Falle der Entbündelung über angemietete Kupferkabel der A1 Telekom Austria AG. Die angegebenen Internet-Zugangsprodukte adressieren Verbraucher und sind im Versorgungsgebiet der IKB vorbehaltlich technischer Realisierbarkeit verfügbar. Die technische Ausführung für das Produkt bleibt der IKB überlassen. � Anbindung an das Internet � Bereitstellung einer entbündelten Leitung oder � Bereitstellung einer Glasfaserleitung (je nach technischer Verfügbarkeit) � Während der Vertragsdauer kann auch die Bereitstellung eines Modems vom Leistungsumfang umfasst sein. � Bestehende Anschlussleitung der der A1 Telekom Austria AG (Kupfer) � Bestehende Leerrohrverbindung inkl. Gebäudeeintrittspunkt auf privatem privaten Grundstück vom vorgegebenen Anschlusspunkt IKB (Straße, Verteiler, …) sowie eine bestehende Inhouse Datenverkabelung zum gewünschten Übergabepunkt des Kunden (Glas- faser). Glasfaser) Für die allenfalls notwendige Stromversorgung wird ein 230V AC Stromanschluss benötigt, der vom Kunden bereitzustellen ist. Der Kunde stellt auf eigene Kosten die geeigneten und erforderlichen Räumlichkeiten sowie Kabelschächte bereit, hält sie in geeignetem Zustand und sorgt für Sauberkeit und Ordnung. Am Aufstellungsort muss eine Lufttemperatur zwischen +5°C und +40°C und eine relative Luftfeuchtigkeit zwischen 5 % und 85 % (nicht kondensierend) herrschen. In dem von IKB beigestelltem beigestellten Modem dürfen keine Teile, die nicht im Eigentum von IKB stehen, angebracht werden. Weiters hat der Kunde für ausreichende Luftzirkulation zu sorgen. Der Kunde hat nötigenfalls für die Liegenschaften oder Gebäude, die für die Herstellung des Produkts in Anspruch genommen werden müssen, eine schriftliche Erklärung des Verfügungsberechtigten beizubringen, wonach dieser mit der Herstellung einver- standen ist. Die Kosten für allenfalls notwendige Schutzmaßnahmen gegen Fremdspannungsbeeinflussung hat der Kunde zu tragen, falls er Verursacher derselben ist. Alle Aufwendungen in Zusammenhang mit der Instandhaltung, Aufwendungen für Ausbesserungen, Installation und Abtragung der nicht zum Produkt gehörenden Einrichtungen hat der Kunde zu tragen. Ein Zutritt für IKB bzw. deren beauftragte dritte Dritte Unternehmen ist im Falle von Instandhaltungsarbeiten, Störungen sowie Erweite- rungen sicherzustellen. Erfüllt der Kunde nicht alle für die Installation und den Betrieb notwendigen Voraussetzungen, kann IKB, unter Setzung einer Nachfrist von 2 Wochen, Wochen von einem Vertragsangebot bzw. Vertrag zurücktreten. Der Kunde hat in diesem Fall IKB alle bisherigen Aufwendungen aus dem gegenständlichen (Vor-) Vertragsverhältnis zu ersetzen.

Appears in 1 contract

Samples: www.ikb.at

Beschreibung. Unsere Internet-Zugangsprodukte werden über Glasfaser-Technologie eine entbündelte Teilnehmeranschlussleitung realisiert. Die Infrastruktur wird über das Glasfasernetz der Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (kurz IKB) sowie Drittbetreibern (Partner- netze) betrieben, die „Last-Mile“ über angemietete Xxxxxxxxxxx xxx X0 Xxxxxxx Xxxxxxx AG. Die angegebenen Internet-Zugangsprodukte adressieren Verbraucher und sind im Versorgungsgebiet der IKB vorbehaltlich technischer Realisierbarkeit verfügbar. Die technische Ausführung für das Produkt bleibt der IKB überlassen. � Anbindung an das Internet � Bereitstellung einer Glasfaserleitung (je nach technischer Verfügbarkeit) entbündelten Leitung � Während der Vertragsdauer kann auch die Bereitstellung eines Modems vom Leistungsumfang umfasst sein. � Bestehende Leerrohrverbindung inkl. Gebäudeeintrittspunkt auf privatem Grundstück vom vorgegebenen Anschlusspunkt IKB Anschlussleitung der der A1 Telekom Austria AG (Straße, Verteiler, …Kupfer) sowie eine bestehende Inhouse Datenverkabelung zum gewünschten Übergabepunkt des Kunden (Glas- faser). Für die allenfalls notwendige Stromversorgung wird ein 230V AC Stromanschluss benötigt, der vom Kunden bereitzustellen ist. Der Kunde stellt auf eigene Kosten die geeigneten und erforderlichen Räumlichkeiten sowie Kabelschächte bereit, hält sie in geeignetem Zustand und sorgt für Sauberkeit und Ordnung. Am Aufstellungsort muss eine Lufttemperatur zwischen +5°C und +40°C und eine relative Luftfeuchtigkeit zwischen 5 % und 85 % (nicht kondensierend) herrschen. In dem von IKB beigestelltem Modem dürfen keine Teile, die nicht im Eigentum von IKB stehen, angebracht werden. Weiters hat der Kunde für ausreichende Luftzirkulation zu sorgen. Der Kunde hat nötigenfalls für die Liegenschaften oder Gebäude, die für die Herstellung des Produkts in Anspruch genommen werden müssen, eine schriftliche Erklärung des Verfügungsberechtigten beizubringen, wonach dieser mit der Herstellung einver- standen ist. Die Kosten für allenfalls notwendige Schutzmaßnahmen gegen Fremdspannungsbeeinflussung hat der Kunde zu tragen, falls er Verursacher derselben ist. Alle Aufwendungen in Zusammenhang mit der Instandhaltung, Aufwendungen für Ausbesserungen, Installation und Abtragung der nicht zum Produkt gehörenden Einrichtungen hat der Kunde zu tragen. Ein Zutritt für IKB bzw. deren beauftragte dritte Unternehmen ist im Falle von Instandhaltungsarbeiten, Störungen sowie Erweite- rungen sicherzustellen. Erfüllt der Kunde nicht alle für die Installation und den Betrieb notwendigen Voraussetzungen, kann IKB, unter Setzung einer Nachfrist von 2 Wochen, von einem Vertragsangebot bzw. Vertrag zurücktreten. Der Kunde hat in diesem Fall IKB alle bisherigen Aufwendungen aus dem gegenständlichen (Vor-) Vertragsverhältnis zu ersetzen.

Appears in 1 contract

Samples: www.ikb.at