Systemvoraussetzungen Musterklauseln

Systemvoraussetzungen. Die jeweils gültigen Systemvoraussetzungen für die Einbindung des HÄVG-Prüfmoduls durch Softwarehersteller werden auf einer vom Hausärzteverband bekannt zu gebenden Internetseite veröffentlicht. Die jeweils gültigen Systemvoraussetzungen für die Nutzung der Vertragssoftware werden durch die Hersteller von Vertragssoftware vorgegeben.
Systemvoraussetzungen. (1) Voraussetzung für die Nutzung des Internetportals ist die Verwendung eines marktüblichen Internetbrowsers (zum Beispiel Chrome, Firefox) in der aktuellen Version. Darstellung, Funktionsumfang und Benutzerfreundlichkeit können bei der Verwendung bestimmter Browser/Betriebssysteme, z.B. auf mobilen Geräten (Smartphone, Tablets), nur eingeschränkt zur Verfügung stehen.
Systemvoraussetzungen. Der Betrieb oder die Nutzung der Dienstleistungen durch den Kunden erfordert gewisse Systemvoraussetzungen, die in der Leistungsbeschreibung beschrieben werden und sich im Ermessen des Dienstleisters ändern können. Die Spezifikation von Systemvoraussetzungen zählt nicht zu den Pflichten des Dienstleisters aus dem vorliegenden Vertrag. Der Kunde ist alleine dafür verantwortlich, sämtliche Systemvoraussetzungen zu schaffen, die zum Betrieb oder zur Nutzung der Dienstleistungen erforderlich sind. Der Dienstleister ist nicht für Probleme, Gegebenheiten, Verzögerungen, Ausfälle und sonstige Verluste oder Schäden verantwortlich, die aus der Nichteinhaltung der Systemvoraussetzungen durch den Kunden und/oder im Zusammenhang mit den Netzwerkverbindungen, Telekommunikationsverbindungen des Kunden oder durch das Internet entstehen.
Systemvoraussetzungen. Vom Auftraggeber zu stellende Voraussetzung für Installation und Nut- zung der CGM Firewall ist ein breitbandiger Internetanschluss: ADSL (2/2+) oder VDSL (-Vectoring). Die Nutzung von alternativen Breitband- Internetanschlüssen ist ebenfalls möglich, jedoch müssen diese mittels geeignetem, vom Auftraggeber bereitgestellten Modem per Ethernet- Schnittstelle an CGM übergeben werden.
Systemvoraussetzungen. 2.2.1 Für die Nutzung der Software müssen die vom Anbieter veröffentlichten Systemvoraussetzungen beim Kunden erfüllt sein. Andernfalls ist eine fehlerfreie Nutzung der Software nicht möglich.
Systemvoraussetzungen. Die OBE funktioniert auf allen aktuellen Browsern. Da mit Echtdaten gearbeitet wird, muss sichergestellt sein, dass der Internet Cache geleert ist. Bitte keinen Browserverlauf, Cache, keine Chronik anlegen bzw. regelmäßig löschen. Eine Ansammlung von Altdaten und daraus resultierenden Fehlermeldungen werden dadurch vermieden. Cookies und Active X-Elemente müssen freigegeben sein. Diese Vorgaben sind auch ohne Unterschrift verbindlich. Im Auftrag des Online Support BTU Business Travel Unlimited Reisebüro GmbH ATPI-Partner – xxx.xxxx.xxx Xxxxxx-Xxxxx-Xxx Xxx 00/0.XX, X-0000 Xxxx
Systemvoraussetzungen. Damit der Kunde, den in Ziffer 1 definierten Leistungsumfang der Software nutzen kann, müssen folgende Systemvoraussetzungen auf der Kundenseite erfüllt werden: • 4 GB RAM (Standardwert zur Nutzung von Webbrowsern) • Internetzugang • Unterstützte Webbrowser: Chrome, Firefox, Edge, Safari. Die jeweils zwei letzten Browser-Versionen werden unterstützt.
Systemvoraussetzungen. Die Systemvoraussetzungen werden regelmäßig aktualisiert und mit den Release Notes veröffentlicht.
Systemvoraussetzungen. Die jeweils gültigen Systemvoraussetzungen für die Einbindung des HPMs durch Soft- warehersteller werden auf einer vom Hausärzteverband bekannt zu gebenden Internetseite veröffentlicht. Die jeweils gültigen Systemvoraussetzungen für die Nutzung der Vertragssoft- ware werden durch die Hersteller von Vertragssoftware vorgegeben.
Systemvoraussetzungen. Die jeweils gültigen Systemvoraussetzungen für die Einbindung des HÄVG Prüfmoduls durch Softwarehersteller werden auf einer vom Hausärzteverband zu benennenden Internet- seite veröffentlicht. Diese jeweils gültigen Systemvoraussetzungen für die Nutzung der Ver- tragssoftware werden durch die Hersteller von Vertragssoftware vorgegeben.