Common use of Beschränkung der Haftung Clause in Contracts

Beschränkung der Haftung. 7.1 Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,1. soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder 2. soweit der Reiseveranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. 7.2 Im Hinblick auf Haftungsbeschränkungen, die sich aus internationalen Übereinkünften sowie für die Anrechnung von Entschädigungen oder Erstattungen nach Maßgabe solcher internationaler Übereinkünfte beziehungsweise der dort genannten Bestimmungen finden §§ 651p Abs. 2 und 3 BGB Anwendung.

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Samples: Reisevertrag

Beschränkung der Haftung. 7.1 Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sindsind und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,1beschränkt. soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder 2. soweit der Reiseveranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. 7.2 Im Hinblick auf Haftungsbeschränkungen, die sich aus Möglicherweise darüber hinaus gehende Ansprüche nach internationalen Übereinkünften sowie für die Anrechnung oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften bleiben von Entschädigungen oder Erstattungen nach Maßgabe solcher internationaler Übereinkünfte beziehungsweise der dort genannten Bestimmungen finden §§ 651p Abs. 2 und 3 BGB AnwendungBeschränkung unberührt.

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Samples: Reisevertrag

Beschränkung der Haftung. 7.1 1. Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,1beschränkt, 1. soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder 2. soweit der Reiseveranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. 7.2 2. Im Hinblick auf Haftungsbeschränkungen, die sich aus internationalen Übereinkünften sowie für die Anrechnung von Entschädigungen oder Erstattungen nach Maßgabe solcher internationaler Übereinkünfte beziehungsweise der dort genannten Bestimmungen finden §§ 651p Abs. 2 und 3 BGB Anwendung.

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Samples: Reisebedingungen

Beschränkung der Haftung. 7.1 8.1 Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,1beschränkt. 1. soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder wird, oder 2. soweit der Reiseveranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. 7.2 8.2 Im Hinblick auf Haftungsbeschränkungen, die sich aus internationalen Übereinkünften sowie für die Anrechnung von Entschädigungen oder Erstattungen nach Maßgabe solcher internationaler Übereinkünfte beziehungsweise der dort genannten Bestimmungen finden §§ 651p Abs. 2 und 3 BGB Anwendung.

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Samples: Reisevertrag

Beschränkung der Haftung. 7.1 Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,1beschränkt, 1. soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder 2. soweit der Reiseveranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. 7.2 Im Hinblick auf Haftungsbeschränkungen, die sich aus internationalen Übereinkünften sowie für die Anrechnung von Entschädigungen oder Erstattungen nach Maßgabe solcher internationaler Übereinkünfte beziehungsweise der dort genannten Bestimmungen finden §§ 651p Abs. 2 und 3 BGB Anwendung.

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Samples: Reisevertrag