Common use of Beschränkung der Haftung Clause in Contracts

Beschränkung der Haftung. 11.1 Die Haftung von plantours & Partner für Xxxxxxx, die keine Körperschäden sind und die nicht schuldhaft herbeigeführt werden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Eine etwaig darüberhinausgehende Haftung nach Maßgabe internationaler Übereinkünfte oder von auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften bleibt unberührt. Im Übrigen gilt § 651p BGB. 11.2 plantours & Partner haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sach- schäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Aus- gangs- und Zielort), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den Kunden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen von plantours & Partner sind. §§ 651b, 651c, 651w und 651y BGB bleiben hiervon unberührt. plantours & Partner haftet jedoch wenn und insoweit für einen Schaden des Kunden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten von plantours & Partner ursächlich geworden sind.

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Samples: Reisebedingungen, Reisevertrag, Reisevertrag

Beschränkung der Haftung. 11.1 Aus vertraglicher Haftung: Die vertragliche Haftung von plantours & Partner des Veranstalters für XxxxxxxSchäden, die keine Körperschäden sind und die nicht schuldhaft herbeigeführt werdenkörperliche Schäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grobfahrlässig herbeigeführt wird oder soweit der Veranstalter für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Eine etwaig darüberhinausgehende Haftung nach Maßgabe internationaler Übereinkünfte oder von auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften bleibt unberührt. Im Übrigen gilt § 651p BGBDer Veranstalter empfiehlt dem Kunden den Abschluss einer Reiseunfall-, Reisekranken-, Reisegepäck-, Reiserücktrittskosten-Versicherung und weiteren Reiseversicherungen. 11.2 plantours & Partner Für Fremdleistungen: Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sach- schäden Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von Ausstellungen usw.) und zum ausgeschriebenen Aus- gangs- und Zielort), wenn diese Leistungen in der die Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig Fremdleistung gekennzeichnet werden, dass sie für den Kunden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen von plantours & Partner sind. §§ 651b, 651c, 651w und 651y BGB bleiben hiervon unberührt. plantours & Partner haftet jedoch wenn und insoweit für einen Schaden des Kunden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten von plantours & Partner ursächlich geworden sind.

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Samples: Reiseanmeldung, Reiseanmeldung

Beschränkung der Haftung. 11.1 Die Haftung von plantours & Partner für Xxxxxxx, die keine Körperschäden sind und die nicht schuldhaft herbeigeführt werden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Eine etwaig darüberhinausgehende Haftung nach Maßgabe internationaler Übereinkünfte oder von auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften bleibt unberührt. Im Übrigen gilt § 651p BGB. 11.2 plantours & Partner haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sach- schäden Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Aus- gangs- Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den Kunden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen von plantours & Partner sind. §§ 651b, 651c, 651w und 651y BGB bleiben hiervon unberührt. plantours & Partner haftet jedoch wenn und insoweit für einen Schaden des Kunden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten von plantours & Partner ursächlich geworden sind.

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Samples: Reisevertrag, Reisebedingungen

Beschränkung der Haftung. 11.1 13.1 Die vertragliche Haftung von plantours & Partner MIC für Xxxxxxx, die keine Körperschäden sind nicht aus der Verletzung des Lebens, des Kör- pers oder der Gesundheit resultieren und die nicht schuldhaft herbeigeführt werdenwurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Eine etwaig darüberhinausgehende Haftung Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche nach Maßgabe internationaler Übereinkünfte oder dem Montrealer Über- einkommen bzw. dem Luftverkehrsgesetz bleiben von auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften bleibt dieser Haftungsbeschränkung unberührt. Im Übrigen gilt § 651p BGB. 11.2 plantours & Partner 13.2 MIC haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- Personen und Sach- schäden Sachschäden im Zusammenhang mit LeistungenLeis- tungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.z. B. vermittelte Ausflüge, SportveranstaltungenSportveranstal- tungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Aus- gangs- und Zielort), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung Reisebestätigung ausdrücklich und unter Angabe der Identität und Anschrift des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen Fremd- leistungen so eindeutig gekennzeichnet werdenwurden, dass sie für den Kunden Reisenden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen Pauschalreise von plantours & Partner sindMIC sind und getrennt ausgewählt wurden. Die §§ 651b, 651c, 651w und 651y BGB bleiben hiervon hierdurch unberührt. plantours & Partner MIC haftet jedoch jedoch, wenn und insoweit soweit für einen Schaden des Kunden Reisen den die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten von plantours & Partner MIC ursächlich geworden sindist.

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Samples: Reisebedingungen, Reisebedingungen

Beschränkung der Haftung. 11.1 11.1. Die vertragliche Haftung von plantours & Partner für XxxxxxxSchäden, die keine nicht Körperschäden sind und sind, ist insgesamt auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt, soweit ein Schaden nicht schuldhaft herbeigeführt werden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränktworden ist. Eine etwaig darüberhinausgehende Haftung Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche nach Maßgabe internationaler Übereinkünfte internationalen Übereinkünften oder von auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften bleibt bleiben von der Beschränkung unberührt. Im Übrigen gilt § 651p BGB. 11.2 plantours & Partner haftet 11.2. Wir haften nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sach- schäden Sachschäden im Zusammenhang mit LeistungenReiseleistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.z. B. vermittelte Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Aus- gangs- Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung Reisebestätigung ausdrücklich und unter Angabe der Identität und Anschrift des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werdenwurden, dass sie diese für den Kunden Sie erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen von plantours & Partner sindunserer Pauschalreise sind und getrennt ausgewählt wurden. Die §§ 651b, 651c, 651w und 651y BGB bleiben hiervon hierdurch unberührt. 11.3. plantours & Partner haftet jedoch Wir haften jedoch, wenn und insoweit soweit für einen Ihren Schaden des Kunden die eine Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten von plantours & Partner durch uns ursächlich geworden sindwar. 11.4. Reiseleiter sind nicht berechtigt, irgend- welche Ansprüche anzuerkennen.

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Samples: Pauschalreisevertrag

Beschränkung der Haftung. 11.1 Die vertragliche Haftung von plantours & Partner des Reiseveranstalters für Xxxxxxx, die keine Körperschäden sind nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren und die nicht schuldhaft herbeigeführt werdenworden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Eine etwaig darüberhinausgehende Haftung Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche nach Maßgabe internationaler Übereinkünfte internationalen Verträgen oder von auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften bleibt (z. B. dem Montrealer Übereinkommen bzw. dem Luftverkehrsgesetz) bleiben von der Beschränkung unberührt. Im Übrigen gilt § 651p BGB. 11.2 plantours & Partner Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- Leistungsstörungen und Sach- schäden Schäden im Zusammenhang mit LeistungenEinzelleistungen, die er als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden hat (z.z. B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, AusstellungenAusstel- lungen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Aus- gangs- Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den Kunden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen von plantours & Partner sinddes Reiseveran- stalters sind und getrennt ausgewählt wurden. §§ 651b, 651c, 651w und 651y BGB bleiben hiervon unberührt. plantours & Partner Der Reiseveranstalter haftet jedoch für solche Leistungen, soweit sich dies aus dem Gesetz ergibt oder oder wenn und insoweit soweit für einen Schaden des Kunden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten von plantours & Partner des Reiseveranstalters ursächlich geworden sindist. 11.3 Dem Kunden wird im eigenen Interesse der Abschluss einer Reiseunfall- und Reisegepäckversicherung sowie einer Auslandskrankenversicherung empfohlen.

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Samples: Reisevertrag

Beschränkung der Haftung. 11.1 7.1. Die vertragliche Haftung von plantours & Partner des Reiseveranstalters für XxxxxxxSchäden, die keine nicht Körperschäden sind und die nicht schuldhaft herbeigeführt werdensind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, a) soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder b) soweit der Reiseveranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Eine etwaig darüberhinausgehende Haftung nach Maßgabe internationaler Übereinkünfte oder von auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften bleibt unberührt. Im Übrigen gilt § 651p BGB. 11.2 plantours & Partner Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sach- schäden Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflügeund die in der konkreten Leistungsbeschreibung ausdrücklich als Fremdleistung gekennzeichnet werden. Der Reiseveranstalterhaftet jedoch a) für Leistungen, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und die die Beförderung des Kunden vom ausgeschriebenen Ausgangsort der Reise zum ausgeschriebenen Aus- gangs- Zielort, Zwischenbeförderungen während der Reise und Zielort), wenn diese Leistungen in die Unterbringung während der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den Kunden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen von plantours & Partner sind. §§ 651b, 651c, 651w und 651y BGB bleiben hiervon unberührt. plantours & Partner haftet jedoch wenn und insoweit für einen Schaden des Kunden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten von plantours & Partner ursächlich geworden sind.Reise beinhalten

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Samples: Reisebedingungen/Allgemeine Geschäftsbedingungen

Beschränkung der Haftung. 11.1 12.1 Die vertragliche Haftung von plantours & Partner des Reiseveranstalters für XxxxxxxSchäden, die keine Körperschäden sind nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren und die nicht schuldhaft herbeigeführt werdenwurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Eine etwaig darüberhinausgehende Haftung Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche nach Maßgabe internationaler Übereinkünfte oder dem Montrealer Übereinkommen bzw. dem Luftverkehrsgesetz bleiben von auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften bleibt dieser Haftungsbeschränkung unberührt. Im Übrigen gilt § 651p BGB. 11.2 plantours & Partner 12.2 Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sach- schäden Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.z. B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Aus- gangs- Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung Reisebestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den Kunden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen von plantours & Partner des Reiseveranstalters sind. Die §§ 651b, 651c, 651w und 651y BGB bleiben hiervon hierdurch unberührt. plantours & Partner . 12.3 Der Reiseveranstalter haftet jedoch jedoch, wenn und insoweit für einen Schaden des Kunden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten von plantours & Partner des Reiseveranstalters ursächlich geworden sindist.

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Samples: Pauschalreisevertrag

Beschränkung der Haftung. 11.1 11.1. Die vertragliche Haftung von plantours & Partner des Reiseveranstalters für XxxxxxxSchäden, die keine nicht Körperschäden sind und die nicht schuldhaft herbeigeführt werdenwurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Eine etwaig darüberhinausgehende Haftung Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche nach Maßgabe internationaler Übereinkünfte internationalen Übereinkünften oder von auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften bleibt bleiben von der Beschränkung unberührt. Im Übrigen gilt § 651p BGB. 11.2 plantours & Partner 11.2. Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sach- schäden Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.z. B. vermittelte Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Aus- gangs- und Zielort), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung Reisebestätigung ausdrücklich und unter Angabe der Identität und Anschrift des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werdenwurden, dass sie für den Kunden Reisenden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen von plantours & Partner sindPauschalreise des Reiseveranstalters sind und getrennt ausgewählt wurden. Die §§ 651b, 651c, 651w und 651y BGB bleiben hiervon hierdurch unberührt. plantours & Partner Der Reiseveranstalter haftet jedoch jedoch, wenn und insoweit soweit für einen Schaden des Kunden Reisenden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten von plantours & Partner des Reiseveranstalters ursächlich geworden sindwar.

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Samples: Pauschalreisevertrag

Beschränkung der Haftung. 11.1 Die 12.1 Unsere Haftung von plantours & Partner für Xxxxxxxvertragliche Schadensersatzansprüche ist für Schäden, die keine nicht Körperschäden sind und die nicht schuldhaft herbeigeführt werdensind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Eine etwaig darüberhinausgehende Haftung nach Maßgabe internationaler Übereinkünfte , soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder von auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften bleibt unberührt. Im Übrigen gilt § 651p BGBsoweit wir für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgern verantwortlich sind. 11.2 plantours & Partner haftet 12.2 Wir haften nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sach- schäden Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von Ausstellungen usw.) und zum ausgeschriebenen Aus- gangs- und Zielort), wenn diese Leistungen die in der Reiseausschreibung Reisebeschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet werden. 12.3 Soweit uns die Stellung eines vertraglichen Luftfrachtführers zukommt, regelt sich die Haftung nach den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit den internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag, Guadalajara und der Buchungsbestätigung ausdrücklich Montrealer Vereinbarungen (nur für Flüge nach USA und unter Angabe Kanada). Diese Abkommen beschränken sich in der Regel auf die Haftung des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werdenLuftfrachtführers für Tod oder Körperverletzung sowie für Verlust und Beschädigung von Gepäck. Sofern wir in anderen Fällen Leistungsträger sind, dass sie haften wir nach den für den diese geltenden Bestimmungen. Dem Kunden erkennbar nicht Bestandteil wird in diesem Zusammenhang im eigenen Interesse der Reiseleistungen von plantours & Partner sind. §§ 651b, 651c, 651w und 651y BGB bleiben hiervon unberührt. plantours & Partner haftet jedoch wenn und insoweit für einen Schaden des Kunden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- Abschluss einer Reiseunfall- oder Organisationspflichten von plantours & Partner ursächlich geworden sindReisegepäckversicherung empfohlen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Beschränkung der Haftung. 11.1 10.1 Für die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung ist der Reisende selbst verantwortlich sowie die Straßentauglichkeit bei Mitnahme des eigenen Rades. Die vertragliche Haftung von plantours & Partner des Reiseveranstalters für XxxxxxxSchäden, die keine nicht Körperschäden sind und die nicht schuldhaft herbeigeführt werdenwurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Eine etwaig darüberhinausgehende Haftung Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche nach Maßgabe internationaler Übereinkünfte internationalen Übereinkünften oder von auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften bleibt bleiben von der Beschränkung unberührt. Im Übrigen gilt § 651p BGB. 11.2 plantours & Partner 10.2 Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sach- schäden Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.z. B. vermittelte Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Aus- gangs- und Zielort), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung Reisebestätigung ausdrücklich und unter Angabe der Identität und Anschrift des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werdenwurden, dass sie für den Kunden Reisenden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen von plantours & Partner sindPauschalreise des Reiseveranstalters sind und getrennt ausgewählt wurden. Die §§ 651b, 651c, 651w und 651y BGB bleiben hiervon hierdurch unberührt. plantours & Partner Der Reiseveranstalter haftet jedoch jedoch, wenn und insoweit soweit für einen Schaden des Kunden Reisenden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten von plantours & Partner des Reiseveranstalters ursächlich geworden sindwar.

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Samples: Pauschalreisevertrag

Beschränkung der Haftung. 11.1 13.1 Die vertragliche Haftung von plantours & Partner des Reiseveranstalters für XxxxxxxSchäden, die keine nicht Körperschäden sind und die nicht schuldhaft herbeigeführt werdenwurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Eine etwaig darüberhinausgehende Haftung Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche nach Maßgabe internationaler Übereinkünfte internationalen Übereinkünften oder von auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften bleibt bleiben von der Beschränkung unberührt. Im Übrigen gilt § 651p BGB. 11.2 plantours & Partner 13.2 Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sach- schäden Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.z. B. vermittelte Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Aus- gangs- und Zielort), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung Reisebestätigung ausdrücklich und unter Angabe der Identität und der Anschrift des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werdenwurden, dass sie für den Kunden Reisenden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen von plantours & Partner sindPauschalreise des Reiseveranstalters sind und getrennt ausgewählt wurden. Die §§ 651b, 651c, 651w und 651y BGB bleiben hiervon hierdurch unberührt. plantours & Partner Der Reiseveranstalter haftet jedoch jedoch, wenn und insoweit soweit für einen Schaden des Kunden Reisenden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten von plantours & Partner des Reiseveranstalters ursächlich geworden sindwaren.

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Samples: Pauschalreisevertrag

Beschränkung der Haftung. 11.1 10.1 Die vertragliche Haftung von plantours & Partner des RV für XxxxxxxSchäden, die keine nicht Körperschäden sind und die nicht schuldhaft herbeigeführt werdenwurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Eine etwaig Möglicherweise darüberhinausgehende Haftung Ansprüche nach Maßgabe internationaler Übereinkünfte internationalen Übereinkünften oder von auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften bleibt bleiben von der Beschränkung unberührt. Im Übrigen gilt § 651p BGB. 11.2 plantours & Partner 10.2 Der RV haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sach- schäden Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. vermittelte Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Aus- gangs- und Zielort), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung Reisebestätigung ausdrücklich und unter Angabe der Identität und Anschrift des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werdenwurden, dass sie für den Kunden Reisenden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen von plantours & Partner sindPauschalreise des RV sind und getrennt ausgewählt wurden. Die §§ Reisebedingungen ⏐ Stand: 24.09.2018 ⏐ Seite: 3/4 651b, 651c, 651w und 651y BGB bleiben hiervon hierdurch unberührt. plantours & Partner Der RV haftet jedoch jedoch, wenn und insoweit soweit für einen Schaden des Kunden Reisenden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten von plantours & Partner des RV ursächlich geworden sindwar.

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Samples: Allgemeine Reisebedingungen