Beschränkung der Haftung. 11.1 Die Haftung von plantours & Partner für Xxxxxxx, die keine Körperschäden sind und die nicht schuldhaft herbeigeführt werden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Eine etwaig darüberhinausgehende Haftung nach Maßgabe internationaler Übereinkünfte oder von auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften bleibt unberührt. Im Übrigen gilt § 651p BGB.
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Beschränkung der Haftung. 11.1 Die vertragliche Haftung von plantours & Partner für Xxxxxxx, die keine nicht Körperschäden sind und die nicht schuldhaft herbeigeführt werdensind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Eine etwaig darüberhinausgehende Haftung nach Maßgabe internationaler Übereinkünfte , a) soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder von auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften bleibt unberührt. Im Übrigen gilt § 651p BGBb) soweit plantours & Partner für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
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Beschränkung der Haftung. 11.1 9.1 Die vertragliche Haftung von plantours & Partner XXXXXX für Xxxxxxx, die keine Körperschäden nicht Körper- schäden sind und die nicht schuldhaft herbeigeführt werdenwurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Eine etwaig darüberhinausgehende Haftung Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche nach Maßgabe internationaler Übereinkünfte internationa- len Übereinkommen oder von auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften bleibt Vor- schriften bleiben von der Beschränkung unberührt. Im Übrigen gilt § 651p BGB.
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