Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde Musterklauseln

Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde. Sie haben gemäß Art. 77 DSGVO das Recht, sich bei der Aufsichtsbehörde zu beschweren, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten nicht rechtmäßig erfolgt.
Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde. Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz. Diesen können Sie unter folgenden Kontaktdaten erreichen:
Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde. Sie haben das Recht, eine Beschwerde bei einer Datenschutzbehörde einzureichen. Sie können sich dazu an die Datenschutzbehörde wenden, die für Ihren Wohnort bzw. Ihr Bundesland zuständig ist oder an die für uns zuständige Datenschutzbehörde. Dies ist: Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Xxxxxxxxxxxx 00x 00000 Xxxxxxxxx Xxxxxxxxxxx Postanschrift: Xxxxxxxx 00 00 00 00000 Xxxxxxxxx Xxxxxxxxxxx Tel.: 0711/615541-0 Fax: 0711/615541-15 E-Mail: xxxxxxxxxx@xxxx.xxx.xx
Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde. Es besteht ein Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde. Bei dieser handelt es sich um die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Xxxxxxxxx-Xxxxxxxxx Xxxxxxxx 00 00 00 00000 Xxxxxxxxxx Tel.: 0000 00000-0 Fax: 0000 00000-00 E-Mail: xxxxxxxxxx@xxx.xxx.xx
Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde. Ihnen steht das Recht zu, Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde einzulegen. Aufsichtsbe- hörde für den VKU ist die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationssicher- heit (xxxxx://xxx.xxxxxxxxxxx-xxxxxx.xx/)
Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde. Sie haben das Recht die Datenschutzaufsichtsbehörde anzurufen und dort Informationen über ihre Rechte aufgrund des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und sonstiger Vorschriften über den Datenschutz, einschließlich der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), zu erfahren. Darüber hinaus ist die Aufsichtsbehörde Anlaufstelle für Beschwerden bei der Verarbeitung personenbezogener Daten. Zuständige Aufsichtsbehörde für Nordrhein-Westfalen: Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Xxxxxxxx 00 00 00 00000 Xxxxxxxxxx Tel.: 0211/38424-0 Fax: 0211/00000-00 E-Mail: xxxxxxxxxx@xxx.xxx.xx Anlage Technisch-organisatorische Maßnahmen
Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde. Sie haben gemäß Art. 77 DSGVO das Recht, sich bei der Aufsichtsbehörde zu beschweren, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten nicht rechtmäßig er- folgt. Darüber hinaus haben jederzeit das Recht auf unentgeltliche Auskunft über Ihre gespeicher- ten Daten sowie das Recht auf Berichtigung, Einschränkung und Löschung bzw. Sperrung, sofern dem keine anderen Rechtsvorschriften entgegenwirken. Sie haben außerdem das Recht, die Sie betreffenden personenbezogenen Daten in einem strukturierten, gängigen und -sofern digital ge- speichert- maschinenlesbaren Format zu erhalten. Bei Beschwerden können Sie sich auch an die zuständige Aufsichtsbehörde wenden. Bei Fragen und Auskunftsersuchen wenden Sie sich an die oben angegebenen Kontaktdaten oder alternativ über die Kontaktdaten in unserem Impressum. Anschrift der unserem Wissen nach für unser Unternehmen zuständigen Datenschutzaufsichtsbe- hörde ist: Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Kavalleriestr. 2 – 4 00000 Xxxxxxxxxx Telefon: 0000-00000-0
Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde. Sie haben das Recht die Datenschutzaufsichtsbehörde anzurufen und dort Informationen über Ihre Rechte aufgrund des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und sonstiger Vorschriften über den Datenschutz, einschließlich der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), zu erfahren. Darüber hinaus ist die Aufsichtsbehörde Anlaufstelle für Beschwerden bei der Verarbeitung personenbezogener Daten. Sollte bei Vertragsabschluss nichts Anderslautendes vereinbart werden, so erklärt sich der Auftraggeber damit einverstanden, dass der Auftragnehmer den Namen und/ oder Logo des Auftraggebers auf der Internetseite „xxxx://xxx.xxxxxxxx-xxxxxxx.xx“ dauerhaft einstellt bzw. ihn als Referenz angibt / benennen darf. Bei Tod des Auftraggebers tritt der Rechtsnachfolger in den Vertrag ein, es sei denn, dass der Gegenstand des Vertrages hauptsächlich auf persönliche Belange, insbesondere den Schutz der Person des Auftraggebers, abgestellt war. Durch Tod, sonstige Rechtsnachfolge oder Rechtsveränderung des Unternehmers wird der Vertrag nicht berührt.
Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde. Gemäß Art. 77 DS-GVO ist die Beschwerde bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde möglich, wenn vermutet wird, dass die Verarbeitung der personenbezogenen Daten rechts- widrig erfolgt. Ansprechpartner ist: Der Sächsische Datenschutzbeauflragte Xxxxxxxx-xxx-Xxxxxxxx-Xxxxx 0 · 00000 Xxxxxxx Telefon: 0000 000-0000 · Telefax: 0000 000-0000 E-Mail: xxxxxxxxx@xxx.xxxxxxx.xx Internet: xxx.xxxxxxxxxxx.xxxxxxx.xx
Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde. Sie haben auch die Möglichkeit, sich mit einer Beschwerde an die Aufsichtsbehörde (in NRW die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationssicherheit) zu wenden: Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Xxxxxxxxxxxxx. 0-0 00000 Xxxxxxxxxx