Regelungsgegenstand. Diese Bedingungen betreffen die Einräumung eines einfachen und nicht übertragbaren, nicht ausschließlichen und zeitlich unbegrenzten urheberrechtlichen Nutzungsrechts an der im bestätigten Angebot aufgeführten AMTANGEE-Software und deren Überlassung zu den Bedingungen des AMTANGEE Softwarelizenzvertrages gegen Zahlung einer einmaligen Vergütung.
Regelungsgegenstand. Mit Abschluss eines Software Service Vertrages bekommt der Kunde von AMTANGEE je nach gewünschtem Leistungsumfang Updates und Zwischen-Builds, technische Beratung und Unterstützung für die Nutzung und Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit von AMTANGEE-Software.Technische Beratung und Unterstützung erhält der Kunde nur für die im Software Service Vertrag angegebene und spezifizierte Installation. AMTANGEE-Software, die durch AMTANGEE, den Kunden oder Dritte im Rahmen eines Projektes verändert wurde, kann nur begrenzt und nur nach vorheriger Absprache gegen gesonderte Vergütung unterstützt werden (siehe Ziffer 5.3 (Individual Support)).
Regelungsgegenstand. Diese Bedingungen gelten für die Nutzung der AMTANGEE-Cloud-Services als Software as a Service (SaaS) bzw. Cloud-Angebot. AMTANGEE stellt dem Kunden die Nutzungsmöglichkeit für die Softwareanwendungen und/oder Softwaredienste zum Zugriff über eine Telekommunikationsverbindung sowie, soweit notwendig Speicherplatz für seine Anwendungsdaten, zu den folgenden Bedingungen zur Verfügung. Dem Kunden wird gegen Zahlung des vereinbarten Entgelts ermöglicht, die auf den Servern von AMTANGEE bzw. eines von AMTANGEE beauftragten Dienstleisters gespeicherte und ablaufende Software über eine Internetverbindung während der Laufzeit dieses Vertrags für eigene Zwecke zu nutzen und seine Daten mit ihrer Hilfe zu speichern und zu verarbeiten. Ein unbefristetes Nutzungsrecht an den AMTANGEE-Cloud-Services über das Vertragsende hinaus wird nicht gewährt.
Regelungsgegenstand. 1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Bedingungen für den Erwerb und die Nutzung von einfachen Zertifikaten mit den Bezeichnungen „a.sign RK chip“, „a.sign RK HSM Basic“, „a.sign RK HSM Advanced“, „a.sign RK HSM Premium“, „a.sign RK HSM On-Premise“, und „a.sign RK HSM Hosted“ für den Einsatz als Sicherheitseinrichtung in Registrierkasse/Kassensystemen gemäß der Registrierkassensicherheitsverordnung, RKSV.1
2. Das Produkt „a.sign RK chip“ beinhaltet neben dem Signaturzertifikat auch eine Smartcard (Signaturerstellungseinheit).
3. Die Produkte „a.sign RK HSM Basic“, „a.sign RK HSM Advanced“, „a.sign RK HSM Premium“ beinhalten ein Signaturzertifikat, das im Rechenzentrum der A-Trust gespeichert ist, sowie das Recht der Nutzung dieses Zertifikates in Form eines Web-Services (Online- Nutzung). Diese Produkte haben unterschiedliche Service Levels, welche in Anhang 1 zu diesen AGB beschrieben werden. Bei Überschreitung der in Anhang 1 vorgesehenen Transaktionslimits ist A-Trust dazu berechtigt, die Nutzung des jeweiligen Zertifikats zu unterbinden.
4. Das Produkt „a.sign RK HSM On-Premise“ besteht aus einem Hardware-Security-Module (HSM), einer durch A-Trust vorgegebenen sicheren Systemumgebung und einer je nach Projektumfang variablen Anzahl von Registrierkassenzertifikaten. Das HSM befindet sich im Rechenzentrum des Kunden.
5. Das Produkt „a.sign RK HSM Hosted“ besteht aus einem Hardware-Security-Module (HSM), einer durch A-Trust vorgegebenen sicheren Systemumgebung und einer je nach Projektumfang variablen Anzahl von Registrierkassenzertifikaten. Das HSM wird im A-Trust Rechenzentrum betrieben.
1 Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die technischen Einzelheiten für Sicherheitseinrichtungen in den Registrierkassen und andere, der Datensicherheit dienende Maßnahmen (Registrierkassensicherheitsverordnung, RKSV), BGBl. II Nr. 410/2015.
Regelungsgegenstand. A1 erbringt ihre Leistungen nach den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) samt den für diese Leistungen maßgeblichen Leistungsbeschreibungen (LB) und Entgeltbestimmungen (EB) in ihrer jeweils geltenden Fassung, sowie allfälligen schriftlichen Individualvereinbarungen. Die AGB. LB und EB können im Internet unter xxx.X0.xxx abgerufen werden.
Regelungsgegenstand. Die nachfolgenden Bestimmungen gelten für finanzielle Leistungen gemäß § 33 AMSG, d.s. - Ausgaben im Rahmen von Verpflichtungen gemäß § 32 Abs. 3 AMSG1 und - Beihilfen nach Maßgabe der Bestimmungen der §§ 34, 34a, 34b, 35, 00x -x0 XXXX. Empfänger dieser Leistungen oder der zugeordneten Gegenleistungen sind Arbeitsmarktparteien, es handelt sich um Leistungen des übertragenen Wirkungsbereichs (§ 42 AMSG). Leistungen, bei denen das AMS selbst Gegenleistungsempfänger ist, fallen in den eigenen Wirkungsbereich und sind nicht Gegenstand dieser Richtlinie. Die vorliegende Richtlinie gilt im Verhältnis zu AMF-Richtlinien gemäß §§ 32 Abs. 2, 34, 34a, 34b, 35, 37a-d AMSG subsidiär.
Regelungsgegenstand. Gegenstand dieser besonderen Bedingungen ist die entgeltliche Erstellung einer Software durch die TERRITORY zur dauerhaften Überlassung an den Kunden auf der Grundlage einer vereinbarten Leistungsbeschreibung. Das umfasst auch Software, die auf mobilen Endgeräten ablaufen soll.
Regelungsgegenstand. In der Vereinbarung werden Festlegungen zu grundsätzlichen Anforderungen an ein in stati- onären Rehabilitationseinrichtungen sicherzustellendes Qualitätsmanagement getroffen, das durch zielgerichtete und systematische Verfahren und Maßnahmen die Qualität der Versor- gung gewährleistet und kontinuierlich verbessert. Festgelegt wird ferner ein einheitliches, unabhängiges Zertifizierungsverfahren, mit dem die erfolgreiche Umsetzung des Qualitäts- managements in regelmäßigen Abständen von den stationären Rehabilitationseinrichtungen nachgewiesen wird.
Regelungsgegenstand. Die nachfolgenden Bestimmungen dieses Service-Level-Agreements (SLA) konkretisieren die vom Anbieter nach dem mit dem Kunden vereinbarten AGB (nachfolgend: „Hauptvertrag“) sowie die vereinbarte Servicequalität und - verfügbarkeit der geschuldeten Leistungen. Diese Anlage 3 ist integraler Bestandteil des Hauptvertrages. Im Falle eines Widerspruchs zwischen dem SLA und dem Hauptvertrag haben die Bestimmungen dieses SLA Vorrang. Die aktuelle Version dieses SLA ist hier zu finden: xxx.xxxxxxx.xxx/xx/xxxxx und kann durch den Anbieter von Zeit zu Zeit nach eigenem Ermessen und ohne vorherige Ankündigung geändert oder aktualisiert werden. Solche Änderungen gelten automatisch, vorausgesetzt, dass die Änderungen keine wesentlichen nachteiligen Auswirkungen auf den Kunden haben. Diese SLA gelten nicht für unentgeltlich zur Verfügung gestellte Services sowie für Pilotprojekte oder Teststellungen.
Regelungsgegenstand. 1.1 Gegenstand dieser AB MGM-BGV ist die Regelung der Rechte und Pflichten zwischen Marktgebietsmanager und Bilanzgruppenverantwortlichen, hinsichtlich Abschluss, Abwicklung und Abrechnung von Bilanzgruppenverträgen im Marktgebiet Ost einschließlich der Voraussetzungen zur Einrichtung von Bilanzgruppen und deren Administration.
1.2 Regelungsgegenstand der AB MGM-BGV ist damit insbesondere: • Regelungen zum Abschluss der für Bilanzgruppenverantwortliche entsprechend den Vorgaben der Gas Marktmodell Verordnung idgF („GMMO-VO“) erforderlichen Verträge • Berechtigungen des Bilanzgruppenverantwortlichen auf Basis der abzuschließenden Verträge • Regelungen zur Bilanzierung und Datenbereitstellung • Berechtigungen des Marktgebietsmanagers und diesbezügliche Einverständniserklärungen der Bilanzgruppenverantwortlichen • Regelungen zur Leistungsaussetzung bei Entfall notwendiger Voraussetzungen auf Seiten des Bilanzgruppenverantwortlichen sowie • sonstige Rechte und Pflichten der Parteien.
1.3 Der Marktgebietsmanager schließt auf Basis dieser AB MGM-BGV mit jedem Bilanzgruppenverantwortlichen einen Vertrag (einschließlich Anhang I) ab. Dieser Vertragsabschluss erfolgt über die entsprechende Online-Plattform des Marktgebietsmanagers. Dabei gelten die Allgemeinen Bedingungen des Marktgebietsmanagers für die Nutzung der Online-Plattform (AB MGM Portalnutzung), die integrierter Bestandteil dieser Allgemeinen Bedingungen sind.
1.4 Der Vertrag zwischen dem Marktgebietsmanager und dem Bilanzgruppenverantwortlichen (einschließlich der AB MGM-BGV) steht unter der auflösenden Bedingung, dass der Antrag des Bilanzgruppenverantwortlichen auf Erteilung einer Genehmigung gemäß § 93 GWG 2011 seitens der Regulierungsbehörde zurück- oder abgewiesen wurde oder diese Genehmigung seitens der Regulierungsbehörde widerrufen wurde oder erloschen ist oder ein Antrag auf Erteilung einer Genehmigung mangels Erfüllung der erforderlichen Voraussetzungen gar nicht gestellt wurde, nachdem der Vertrag mit dem Marktgebietsmanager abgeschlossen wurde. Allfällige Rechte und Pflichten, die aus dem aufrechten Vertragsverhältnis entstanden sind, bleiben bei deren Geltendmachung von der auflösenden Wirkung unberührt.
1.5 Der Marktgebietsmanager schließt den Vertrag mit dem jeweiligen Bilanzgruppenverantwortlichen nur auf Basis der vorliegenden AB MGM-BGV ab. Abweichende Bedingungen oder Bestimmungen des Bilanzgruppenverantwortlichen gelten im Verhältnis zum Marktgebietsmanager nur, wenn der Marktgebiets...