Besondere Bedingungen für die Versicherung weiterer Elementarschäden Musterklauseln

Besondere Bedingungen für die Versicherung weiterer Elementarschäden. (BWE VHV CIF4ALL 2021) Diese Bedingungen gelten nur, soweit im Versicherungs- schein oder dessen Nachträgen die Mitversicherung wei- terer Elementarschäden ausdrücklich ausgewiesen ist. §1 Vertragsgrundlage § 2 Versicherte Gefahren und Schäden
Besondere Bedingungen für die Versicherung weiterer Elementarschäden. 1 Vertragsgrundlage 54 § 2 Versicherte Gefahren und Schäden 54 § 3 Überschwemmung, Rückstau 54 § 4 Erdbeben 54 § 5 Erdsenkung 54 § 6 Erdrutsch 55 § 7 Schneedruck 55 § 8 Lawinen 55 § 9 Vulkanausbruch 55 § 10 Nicht versicherte Schäden 55 § 11 Besondere Obliegenheiten 55 § 12 Wartezeit, Selbstbehalt 55 § 13 Kündigung 56 § 14 Beendigung des Hauptversicherungsvertrages 56 Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, gilt Es gelten die Allgemeinen Bedingungen für die Sachversicherung landwirtschaftlicher Betriebe, Wirtschaftsgebäude und deren Inhalt sowie Wohngebäude (Hauptvertrag), soweit sich aus den folgenden Bestimmungen nicht etwas anderes ergibt. Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die durch
Besondere Bedingungen für die Versicherung weiterer Elementarschäden zur Wohngebäudeversicherung (BEW 2009) 38 241-440 11.2016 Allgemeine Bedingungen für die Glasversicherung (AGlB 2008) § 1 Versicherte Gefahr; Versicherungsfall § 16 Ratenzahlung § 2 Ausschlüsse Krieg, innere Unruhen und Kernenergie § 17 Prämie bei vorzeitiger Vertragsbeendigung § 3 Versicherte und nicht versicherte Sachen § 18 Obliegenheiten des Versicherungsnehmers § 4 Versicherte Kosten § 19 Gefahrerhöhung § 5 Versicherungsort § 20 Überversicherung § 6 Anpassung der Versicherung § 21 Mehrere Versicherer § 7 Entschädigung als Sachleistung § 22 Versicherung für fremde Rechnung § 8 Zahlung und Verzinsung der Entschädigung § 23 Aufwendungsersatz § 9 Wohnungswechsel § 24 Übergang von Ersatzansprüchen § 10 Besondere gefahrerhöhende Umstände § 25 Kündigung nach dem Versicherungsfall § 11 Anzeigepflicht des Versicherungsnehmers oder seines Ver- § 26 Keine Leistungspflicht aus besonderen Gründen treters § 27 Anzeigen, Willenserklärungen, Anschriftenänderungen § 12 Beginn des Versicherungsschutzes, Fälligkeit, Folgen ver- § 28 Vollmacht des Versicherungsvertreters späteter Zahlung oder Nichtzahlung der Erst- oder § 29 Repräsentanten Einmalprämie § 30 Verjährung § 13 Folgeprämie § 31 Gerichtsstand § 14 Dauer und Ende des Vertrages § 32 Anzuwendendes Recht § 15 SEPA-Lastschriftverfahren

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.