Besondere Bestimmungen für Serviceleistungen Musterklauseln

Besondere Bestimmungen für Serviceleistungen. (1) Dem Vertragspartner ist bekannt, dass die von der MESSE ESSEN GmbH angebotenen Serviceleistungen wie Abhängungen jeglicher Art von der Hallendecke und an Dachkonstruktionen der Ausstellungshallen, Elektro-, Wasser-, Druckluftanschlüsse, Sprinkleranlagen, Unterflurver- legungen und Fundamentarbeiten, Bewachung, Entsorgung, Speditions- leistungen auf dem Veranstaltungsgelände, Telefon- und Datenanschlüsse grundsätzlich nur über MESSE ESSEN GmbH bestellt werden können. General Terms and Conditions of Trade and Rent of MESSE ESSEN GMBH
Besondere Bestimmungen für Serviceleistungen. Ergänzend zu den vorstehenden Abschnitten gelten die nachstehenden Bestimmungen für alle vom Kunden auf Basis eines gesonderten Vertrags beauftragten Dienst-, Wartungs-, Reparatur- oder Montageleistungen einschließlich Beratungen, Schulungen, Gutachten, Maschinenumstellungen (im Folgenden einheitlich: "Serviceleistungen"), soweit TRUMPF zu solchen Leistungen nicht aus anderen Gründen, insbesondere aufgrund von Mängelansprüchen des Kunden gemäß Abschnitt V verpflichtet ist.
Besondere Bestimmungen für Serviceleistungen. (1) Dem Vertragspartner ist bekannt, dass die von der Messe Essen GmbH angebotenen Serviceleistungen wie Abhängungen jeglicher Art von der Hallendecke und an Dachkonstruktionen der Ausstellungshallen, Elektro-, Wasser-, Druckluftanschlüsse, Sprinkleranlagen, Unterflurverlegungen und Fundamentarbeiten, Bewachung, Entsorgung, Speditionsleistungen auf dem Messegelände , Telefon- und Datenanschlüsse grundsätzlich nur über Messe Essen GmbH bestellt werden können und durch deren technische Abteilungen genehmigt werden müssen. Des Weiteren ist dem Vertragspartner bekannt, dass sämtliche von der Messe Essen GmbH General Terms and Conditions of Trade and rent of MESSE ESSEN GmbH
Besondere Bestimmungen für Serviceleistungen. Der Vertragspartner ist verpflichtet, vertragsgemäße Leistungen abzunehmen. Die Abnahme kann wegen unwesentlicher Mängel nicht verweigert werden. Auf Verlangen hat der Vertragspartner die Abnahme schriftlich zu bestätigen. Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn die IGEPA Papiergroßhandel GmbH schriftlich die Fertigstellung angezeigt hat und der Vertragspartner nicht innerhalb angemessener Frist (regelmäßig innerhalb von 3 Arbeitstagen) nach Anzeige der vertragsgemäßen Leistung widerspricht oder die Leistung nach Anzeige der Fertigstellung vom Vertragspartner ohne Vorbehalt in Betrieb genommen oder benutzt, verändert oder sonst umgewandelt wird. Falls die Lieferung oder Leistung durch vom Kunden zu vertretende Ursachen verzögert wird, kann die IGEPA Papiergroßhandel GmbH dem Kunden den zusätzlichen Aufwand berechnen. Die IGEPA Papiergroßhandel GmbH ist zu Teillieferungen oder -leistungen berechtigt. Die Lieferung oder Leistung kann auch durch einen von der IGEPA Papiergroßhandel GmbH beauftragten Dritten erbracht werden. Eine Erstellung eines Kostenvoranschlages ist kostenpflichtig. Inhalt der Serviceleistung von der IGEPA Papiergroßhandel GmbH ist die Instandsetzung, d.h. die Beseitigung von auftretenden Störungen, der im Servicebericht bezeichneten Hard- und Software, die Lieferung und Installation von Hard- und Software nebst Updates, sowie – bei gesonderter Vereinbarung – die Instandhaltung, d.h. die Durchführung aller zur Erhaltung der Betriebsbereitschaft erforderlichen Maßnahmen. Im Rahmen der vertraglich geschuldeten und durch die vereinbarte Vergütung abgegoltenen Serviceleistungen kann die IGEPA Papiergroßhandel GmbH nach eigenem Ermessen Neu- oder Austauschteile verwenden. Ausgewechselte Ersatz- oder Verschleißteile sind von IGEPA Papiergroßhandel GmbH zu übernehmen. Service- oder Reparaturzeiten gelten nicht als Ausfallzeiten. Serviceleistungen, die - außerhalb der Öffnungszeiten von IGEPA Papiergroßhandel GmbH, - der Vertragspartner nach den vertraglichen Vereinbarungen oder der Bedienungsanleitung selbst vorzunehmen hat, - aufgrund von Fahrlässigkeit, der unsachgemäßen Bedienung, Behandlung, dem unsachgemäßen Betrieb der Hardware, insbesondere der Verwendung nicht von der IGEPA Papiergroßhandel GmbH freigegebener Verbrauchsmaterialien, Ersatz- oder Verschleißteilen, Umgebungsbedingungen, die nicht dem Hersteller entsprechen, oder höherer Gewalt (Streik, Unfall-, Wasser-, Feuer-, Blitz-, Überspannungs-, Kurzschlussschäden) erforderlich werden, sowi...
Besondere Bestimmungen für Serviceleistungen. (1) Dem Vertragspartner ist bekannt, dass die von der Messe Essen GmbH angebotenen Serviceleistungen wie z.B. Elektro-, Wasser-, Druckluft- Anschlüsse, Messespedition, Versicherung, Standbewachung, Stand- reinigung, Teppichboden/Abhängungen, Bodenbeläge, Telefon oder Datenanschlüsse, in der Regel durch Vertragsfirmen der Messe Essen GmbH erbracht werden. Die Messe Essen GmbH verpflichtet sich, als Vertragsfirmen nur Fachfirmen zu beauftragen, die die für die Arbeiten notwendigen Qualifikationen erfüllen. General Terms and Conditions of Trade and rent of MESSE ESSEN GmbH

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  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.