Besondere Obliegenheiten im Schadenfall. 1. Der Versicherungsnehmer hat den Kaufbeleg, sowie sonstige Unterlagen über den Hersteller, die Marke und die Rahmennummer der versicherten Fahrräder zu beschaffen und aufzubewahren, soweit ihm dies billigerweise zugemutet werden kann. Verletzt der Versicherungsnehmer diese Bestimmung, so kann er Entschädigung nur verlangen, wenn er die Merkmale anderweitig nachweisen kann; 2. Der Versicherungsnehmer hat den Diebstahl unverzüglich der Polizei anzuzeigen und dem Versicherer einen Nachweis dafür zu erbringen, dass das Fahrrad nicht innerhalb von drei Wochen seit Anzeige des Diebstahls wieder herbeigeschafft wurde.
Appears in 5 contracts
Samples: Condorprivatschutz Insurance Policy, Hausratversicherung, R+v Privatkunden Verbraucherinformation
Besondere Obliegenheiten im Schadenfall. 1. 3.1 Der Versicherungsnehmer hat den Kaufbeleg, sowie sonstige sons- tige Unterlagen über den Hersteller, die Marke und die Rahmennummer der versicherten Fahrräder zu beschaffen beschaf- fen und aufzubewahren, soweit ihm dies billigerweise zugemutet zu- gemutet werden kann. Verletzt der Versicherungsnehmer diese Bestimmung, so kann er Entschädigung nur verlangenverlan- gen, wenn er die Merkmale anderweitig nachweisen kann;
2. 3.2 Der Versicherungsnehmer hat den Diebstahl unverzüglich der Polizei anzuzeigen und dem Versicherer einen Nachweis Nach- weis dafür zu erbringen, dass das Fahrrad nicht innerhalb von drei Wochen seit Anzeige des Diebstahls wieder herbeigeschafft her- beigeschafft wurde.
Appears in 2 contracts
Samples: Hausratversicherung, Hausratversicherung
Besondere Obliegenheiten im Schadenfall. 1. a) Der Versicherungsnehmer hat den Kaufbeleg, sowie sonstige Unterlagen über den Hersteller, die Marke und die Rahmennummer der versicherten Fahrräder zu beschaffen und aufzubewahren, soweit ihm dies billigerweise zugemutet werden kann. Verletzt der Versicherungsnehmer diese Bestimmung, so kann er Entschädigung nur verlangen, wenn er die Merkmale anderweitig nachweisen kann;
2. b) Der Versicherungsnehmer hat den Diebstahl unverzüglich der Polizei anzuzeigen und dem Versicherer einen Nachweis dafür zu erbringen, dass das Fahrrad nicht innerhalb von drei Wochen seit Anzeige des Diebstahls wieder herbeigeschafft wurde.
Appears in 1 contract
Samples: Hausrat Versicherung
Besondere Obliegenheiten im Schadenfall. 1. a) Der Versicherungsnehmer hat den Kaufbeleg, sowie sonstige Unterlagen über den Hersteller, die Marke und die Rahmennummer der versicherten Fahrräder zu beschaffen und aufzubewahren, soweit ihm dies billigerweise zugemutet werden kann. Verletzt der Versicherungsnehmer diese Bestimmung, so kann er Entschädigung Entschä- digung nur verlangen, wenn er die Merkmale anderweitig nachweisen kann;.
2. b) Der Versicherungsnehmer hat den Diebstahl unverzüglich der Polizei anzuzeigen und dem Versicherer einen Nachweis dafür zu erbringen, dass das Fahrrad nicht innerhalb von drei Wochen seit Anzeige des Diebstahls wieder herbeigeschafft wurde.
Appears in 1 contract
Samples: Hausratversicherung
Besondere Obliegenheiten im Schadenfall. 1. a) Der Versicherungsnehmer hat den Kaufbeleg, sowie sonstige Unterlagen über den Hersteller, die Marke und die Rahmennummer Rahmen- nummer der versicherten Fahrräder zu beschaffen und aufzubewahrenaufzu- bewahren, soweit ihm dies billigerweise zugemutet werden kann. Verletzt der Versicherungsnehmer diese Bestimmung, so kann er Entschädigung nur verlangen, wenn er die Merkmale anderweitig anderwei- tig nachweisen kann;.
2. b) Der Versicherungsnehmer hat den Diebstahl unverzüglich der Polizei anzuzeigen und dem Versicherer einen Nachweis dafür zu erbringen, dass das Fahrrad nicht innerhalb von drei Wochen seit Anzeige des Diebstahls wieder herbeigeschafft wurde.
Appears in 1 contract
Samples: Hausrat Und Glasversicherung
Besondere Obliegenheiten im Schadenfall. 1. a) Der Versicherungsnehmer hat den Kaufbeleg, sowie sonstige Unterlagen über den Hersteller, die Marke und die Rahmennummer Rahmen- nummer der versicherten Fahrräder und Fahrradanhänger zu beschaffen und aufzubewahren, soweit ihm dies billigerweise zugemutet werden kann. Verletzt der Versicherungsnehmer diese Bestimmung, so kann er Entschädigung nur verlangen, wenn er die Merkmale anderweitig nachweisen kann;.
2. b) Der Versicherungsnehmer hat den Diebstahl unverzüglich der Polizei anzuzeigen und dem Versicherer einen Nachweis dafür da- für zu erbringen, dass das Fahrrad und der Fahrradanhänger nicht innerhalb von drei Wochen seit Anzeige des Diebstahls wieder herbeigeschafft wurdewurden.
Appears in 1 contract
Samples: Hausratversicherung
Besondere Obliegenheiten im Schadenfall. 1. a) Der Versicherungsnehmer hat den Kaufbelegim Schadenfall Kaufbelege, sowie sonstige Unterlagen über den Hersteller, die Marke und die Rahmennummer der versicherten Fahrräder zu beschaffen und aufzubewahrenentwendeten Fahrräder/Fahrradanhänger vorzulegen, soweit ihm dies billigerweise zugemutet zuge- mutet werden kann. Verletzt der Versicherungsnehmer Versicherungs- nehmer diese Bestimmung, so kann er Entschädigung Entschädi- gung nur dann verlangen, wenn er die Merkmale anderweitig nachweisen kann;.
2. b) Der Versicherungsnehmer hat den Diebstahl unverzüglich un- verzüglich der Polizei anzuzeigen und dem Versicherer Ver- sicherer einen Nachweis dafür zu erbringen, dass das Fahrrad Fahrrad/Fahrradanhänger nicht innerhalb inner- halb von drei Wochen seit Anzeige des Diebstahls Dieb- stahls wieder herbeigeschafft wurde.
Appears in 1 contract
Samples: Hausratversicherung Classic Schutz
Besondere Obliegenheiten im Schadenfall. 1. a) Der Versicherungsnehmer hat den Kaufbeleg, sowie sonstige Unterlagen über den Hersteller, die Marke und die Rahmennummer der versicherten Fahrräder Fahrräder, Fahrradanhänger zu beschaffen und aufzubewahren, soweit ihm dies billigerweise zugemutet werden kann. Verletzt der Versicherungsnehmer diese Bestimmung, so kann er Entschädigung nur verlangen, wenn er die Merkmale anderweitig nachweisen kann;.
2. b) Der Versicherungsnehmer hat den Diebstahl unverzüglich der Polizei anzuzeigen und dem Versicherer einen Nachweis dafür zu erbringen, dass das Fahrrad Fahrrad, der Fahrradanhänger nicht innerhalb von drei Wochen seit Anzeige des Diebstahls wieder herbeigeschafft wurde.
Appears in 1 contract
Samples: Hausratversicherung
Besondere Obliegenheiten im Schadenfall. 1. 3.1 Der Versicherungsnehmer hat den Kaufbeleg, sowie sonstige Unterlagen über den Hersteller, die Marke und die Rahmennummer der versicherten Fahrräder zu beschaffen und aufzubewahren, soweit ihm dies billigerweise zugemutet werden kann. Verletzt der Versicherungsnehmer diese Bestimmung, so kann er Entschädigung nur verlangen, wenn er die Merkmale anderweitig nachweisen kann;
2. 3.2 Der Versicherungsnehmer hat den Diebstahl unverzüglich der Polizei anzuzeigen und dem Versicherer einen Nachweis dafür zu erbringen, dass das Fahrrad nicht innerhalb von drei Wochen seit Anzeige des Diebstahls wieder herbeigeschafft wurde.
Appears in 1 contract
Besondere Obliegenheiten im Schadenfall. 1. a) Der Versicherungsnehmer hat den Kaufbeleg, sowie sonstige Unterlagen Un- terlagen über den Hersteller, die Marke und die Rahmennummer der versicherten Fahrräder zu beschaffen und aufzubewahren, soweit ihm dies billigerweise zugemutet werden kann. Verletzt der Versicherungsnehmer diese Bestimmung, so kann er Entschädigung nur verlangen, wenn er die Merkmale anderweitig nachweisen kann;.
2. b) Der Versicherungsnehmer hat den Diebstahl unverzüglich der Polizei anzuzeigen und dem Versicherer einen Nachweis dafür zu erbringen, dass das Fahrrad nicht innerhalb von drei Wochen seit Anzeige des Diebstahls wieder herbeigeschafft wurde.
Appears in 1 contract
Samples: Hausratversicherung
Besondere Obliegenheiten im Schadenfall. 1. a) Der Versicherungsnehmer hat den Kaufbeleg, sowie sonstige sons- tige Unterlagen über den Hersteller, die Marke und die Rahmennummer der versicherten Fahrräder zu beschaffen und aufzubewahren, soweit ihm dies billigerweise zugemutet zugemu- tet werden kann. Verletzt der Versicherungsnehmer diese Bestimmung, so kann er Entschädigung nur verlangen, wenn er die Merkmale anderweitig nachweisen kann;.
2. b) Der Versicherungsnehmer hat den Diebstahl unverzüglich der Polizei anzuzeigen und dem Versicherer einen Nachweis Nach- weis dafür zu erbringen, dass das Fahrrad nicht innerhalb von drei Wochen seit Anzeige des Diebstahls wieder herbeigeschafft her- beigeschafft wurde.
Appears in 1 contract
Samples: Insurance Contract
Besondere Obliegenheiten im Schadenfall. 1. a) Der Versicherungsnehmer hat den Kaufbeleg, die Kaufbelege sowie sonstige Unterlagen über den Hersteller, die Marke und die Rahmennummer der versicherten Fahrräder / Fahrradanhänger zu beschaffen und aufzubewahren, soweit ihm dies billigerweise zugemutet werden kann. Verletzt der Versicherungsnehmer Versicherungs- nehmer diese Bestimmung, so kann er Entschädigung nur verlangen, wenn er die Merkmale anderweitig ander- weitig nachweisen kann;.
2. b) Der Versicherungsnehmer hat den Diebstahl unverzüglich der Polizei anzuzeigen und dem Versicherer anzuzei- gen und dem Versicherer einen Nachweis dafür zu erbringen, dass das Fahrrad / der Fahrradanhänger nicht innerhalb von drei Wochen seit Anzeige des Diebstahls wieder herbeigeschafft wurde.
Appears in 1 contract
Besondere Obliegenheiten im Schadenfall. 1. a) Der Versicherungsnehmer hat den Kaufbelegim Schadenfall Kaufbelege, sowie so- wie sonstige Unterlagen über den Hersteller, die Marke und die Rahmennummer der versicherten Fahrräder zu beschaffen und aufzubewahrenentwendeten Fahrräder/Fahrradanhän- ger vorzulegen, soweit ihm dies billigerweise zugemutet werden wer- den kann. Verletzt der Versicherungsnehmer diese BestimmungBestim- mung, so kann er Entschädigung nur dann verlangen, wenn er die Merkmale anderweitig nachweisen kann;.
2. b) Der Versicherungsnehmer hat den Diebstahl unverzüglich der Polizei anzuzeigen und dem Versicherer einen Nachweis dafür da- für zu erbringen, dass das Fahrrad Fahrrad/Fahrradanhänger nicht innerhalb von drei Wochen seit Anzeige des Diebstahls wieder wie- der herbeigeschafft wurde.
Appears in 1 contract
Samples: Hausratversicherung
Besondere Obliegenheiten im Schadenfall. 1. a) Der Versicherungsnehmer hat den Kaufbeleg, sowie sonstige Unterlagen über den Hersteller, die Marke und die Rahmennummer der versicherten Fahrräder zu beschaffen und aufzubewahren, soweit ihm dies billigerweise billi- gerweise zugemutet werden kann. Verletzt der Versicherungsnehmer diese Bestimmung, so kann er Entschädigung nur verlangen, wenn er die Merkmale anderweitig nachweisen kann;.
2. b) Der Versicherungsnehmer hat den Diebstahl unverzüglich unverzüg- lich der Polizei anzuzeigen und dem Versicherer einen Nachweis dafür zu erbringen, dass das Fahrrad nicht innerhalb in- nerhalb von drei Wochen seit Anzeige des Diebstahls wieder herbeigeschafft wurde.
Appears in 1 contract
Samples: Hausratversicherung