Common use of Besondere Regelungen für einzelne betriebliche Risiken (Versicherungsschutz, Risiko- begrenzungen und besondere Ausschlüsse) Clause in Contracts

Besondere Regelungen für einzelne betriebliche Risiken (Versicherungsschutz, Risiko- begrenzungen und besondere Ausschlüsse). A1-6 regelt den Versicherungsschutz für einzelne betriebliche Risiken, deren Risikobegrenzun- gen und die für diese Risiken geltenden besonderen Ausschlüsse. Soweit A1-6 keine abweichenden Regelungen enthält, finden auch auf die in A1-6 geregelten Risiken alle anderen Vertragsbestimmungen Anwendung (z. B. A1-4 – Leistungen der Versiche- rung oder A1-7 – Allgemeine Ausschlüsse).

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Besondere Regelungen für einzelne betriebliche Risiken (Versicherungsschutz, Risiko- begrenzungen und besondere Ausschlüsse). A1A2-6 1.5 regelt den Versicherungsschutz für einzelne betriebliche Risiken, deren Risikobegrenzun- gen Risikobegren- zungen und die für diese Risiken geltenden besonderen Ausschlüsse. Versicherungsschutz für diese Risiken besteht ausschließlich im Umfang der gemäß A2-1.1.4 versicherten Risiken. Soweit A1A2-6 1.5 keine abweichenden Regelungen enthält, finden auch auf die in A1A2-6 geregelten 1.5 geregel- ten Risiken alle anderen Vertragsbestimmungen Anwendung (z. B. A1-4 – Leistungen der Versiche- rung oder Ver- sicherung, A1-7 – Allgemeine AusschlüsseAusschlüsse oder A2-1.6 – Ausschlüsse für Schäden durch Um- welteinwirkung).

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