Common use of Bestellung und Verstärkung von Sicherheiten Clause in Contracts

Bestellung und Verstärkung von Sicherheiten. AirPlus kann für alle Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit dem Vertrags- partner die Bestellung bankmäßiger Sicherheiten verlangen, und zwar auch dann, wenn die Ansprüche bedingt sind. Hat AirPlus zunächst ganz oder teilweise davon abgesehen, die Bestellung oder Verstärkung von Sicherheiten zu verlangen, kann AirPlus auch später noch eine Besicherung und/oder Verstärkung fordern. Voraus- setzung hierfür ist jedoch, dass Umstände eintreten oder bekannt werden, die eine erhöhte Risikobewertung der Ansprüche gegen den Vertragspartner rechtfertigen. Dies kann insbesondere der Fall sein, wenn sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Vertragspartners nachteilig verändert haben oder zu verändern drohen oder sich die vorhandenen Sicherheiten wertmäßig verschlechtert haben oder zu verschlechtern drohen. Bis zur Bestellung oder Verstärkung von Sicherheiten ist AirPlus berechtigt, dem Vertragspartner zur Verfügung gestellte Accounts zu sperren. Der Besiche- rungsanspruch von AirPlus besteht nicht, wenn ausdrücklich vereinbart ist, dass der Vertragspartner keine oder ausschließlich im Einzelnen benannte Sicherheiten zu leisten hat. Für die Bestellung oder Verstärkung von Sicherheiten wird AirPlus dem Vertragspartner eine angemessene Frist einräumen. Beabsichtigt AirPlus, von ihrem Recht zur fristlosen Kündigung Gebrauch zu machen, falls der Vertragspartner seiner Verpflichtung zur Bestellung oder Verstärkung von Sicherheiten nicht frist- gerecht nachkommt, wird AirPlus den Vertragspartner zuvor hierauf hinweisen.

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Bestellung und Verstärkung von Sicherheiten. AirPlus kann für alle Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit dem Vertrags- partner Vertragspartner die Bestellung bankmäßiger Sicherheiten verlangen, und zwar auch dann, wenn die Ansprüche An- sprüche bedingt sind. Hat AirPlus zunächst ganz oder teilweise davon abgesehen, die Bestellung oder Verstärkung von Sicherheiten zu verlangen, kann AirPlus auch später noch eine Besicherung und/oder Verstärkung fordern. Voraus- Voraus-setzung hierfür ist jedoch, dass Umstände eintreten oder bekannt werden, die eine erhöhte Risikobewertung der Ansprüche gegen den Vertragspartner rechtfertigen. Dies kann insbesondere der Fall sein, wenn sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Vertragspartners nachteilig verändert verän- dert haben oder zu verändern drohen oder sich die vorhandenen Sicherheiten wertmäßig verschlechtert haben oder zu verschlechtern drohen. Bis zur Bestellung oder Verstärkung Verstär- kung von Sicherheiten ist AirPlus berechtigt, dem Vertragspartner zur Verfügung gestellte Accounts zu sperren. Der Besiche- rungsanspruch Besicherungsanspruch von AirPlus besteht nicht, wenn ausdrücklich aus- drücklich vereinbart ist, dass der Vertragspartner keine oder ausschließlich im Einzelnen benannte Sicherheiten zu leisten hat. Für die Bestellung oder Verstärkung von Sicherheiten Sicher- heiten wird AirPlus dem Vertragspartner eine angemessene Frist einräumen. Beabsichtigt AirPlus, von ihrem Recht zur fristlosen Kündigung Gebrauch zu machen, falls der Vertragspartner Ver- tragspartner seiner Verpflichtung zur Bestellung oder Verstärkung von Sicherheiten nicht frist- gerecht fristgerecht nachkommt, wird AirPlus den Vertragspartner zuvor hierauf auf diesen Umstand hinweisen.

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Bestellung und Verstärkung von Sicherheiten. AirPlus kann für alle Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit dem Vertrags- partner Vertragspartner die Bestellung bankmäßiger Sicherheiten verlangen, und zwar auch dann, wenn die Ansprüche bedingt sind. Hat AirPlus zunächst ganz oder teilweise davon abgesehen, die Bestellung oder Verstärkung von Sicherheiten zu verlangen, kann AirPlus auch später noch eine Besicherung und/oder Verstärkung fordern. Voraus- setzung Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass Umstände eintreten oder bekannt werden, die eine erhöhte Risikobewertung der Ansprüche gegen den Vertragspartner rechtfertigen. Dies kann insbesondere der Fall sein, wenn sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Vertragspartners nachteilig verändert haben oder zu verändern drohen oder sich die vorhandenen Sicherheiten wertmäßig verschlechtert haben oder zu verschlechtern drohen. Bis zur Bestellung oder Verstärkung von Sicherheiten ist AirPlus berechtigt, dem Vertragspartner zur Verfügung gestellte Accounts zu sperren. Der Besiche- rungsanspruch Besicherungsanspruch von AirPlus besteht nicht, wenn ausdrücklich vereinbart ist, dass der Vertragspartner keine oder ausschließlich im Einzelnen benannte Sicherheiten zu leisten hat. Für die Bestellung oder Verstärkung von Sicherheiten wird AirPlus dem Vertragspartner eine angemessene Frist einräumen. Beabsichtigt AirPlus, von ihrem Recht zur fristlosen Kündigung Gebrauch zu machen, falls der Vertragspartner seiner Verpflichtung zur Bestellung oder Verstärkung von Sicherheiten nicht frist- gerecht fristgerecht nachkommt, wird AirPlus den Vertragspartner zuvor hierauf hinweisen.

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Bestellung und Verstärkung von Sicherheiten. AirPlus kann für alle Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit dem Vertrags- partner Vertragsunter- nehmen die Bestellung bankmäßiger Sicherheiten verlangen, und zwar auch dann, wenn die Ansprüche bedingt sind. Hat AirPlus zunächst ganz oder teilweise davon abgesehen, die Bestellung oder Verstärkung Verstär- kung von Sicherheiten zu verlangen, kann AirPlus auch später noch eine Besicherung und/oder Verstärkung fordern. Voraus- setzung Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass Umstände eintreten oder bekannt werden, die eine erhöhte Risikobewertung der Ansprüche gegen den Vertragspartner rechtfertigendas Vertragsunternehmen recht- fertigen. Dies kann insbesondere der Fall sein, wenn sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Vertragspartners Vertragsunternehmens nachteilig verändert haben oder zu verändern drohen oder sich die vorhandenen Sicherheiten wertmäßig verschlechtert haben oder zu verschlechtern verschlech- tern drohen. Bis zur Bestellung oder Verstärkung von Sicherheiten ist AirPlus berechtigt, dem Vertragspartner zur Verfügung gestellte Accounts zu sperrenVertrags- unternehmen gegenüber fällige Auszahlungsbeträge ganz oder teilweise nach billigem Ermessen einzubehalten. Der Besiche- rungsanspruch Besicherungsanspruch von AirPlus besteht nicht, wenn ausdrücklich vereinbart ist, dass der Vertragspartner das Vertragsunternehmen keine oder ausschließlich im Einzelnen benannte Sicherheiten Sicher- heiten zu leisten hat. Für die Bestellung oder Verstärkung von Sicherheiten wird AirPlus dem Vertragspartner Vertragsunter- nehmen eine angemessene Frist einräumen. Beabsichtigt AirPlus, von ihrem Recht zur fristlosen Kündigung Gebrauch zu machen, falls der Vertragspartner das Vertragsunternehmen seiner Verpflichtung Ver- pflichtung zur Bestellung oder Verstärkung von Sicherheiten nicht frist- gerecht fristgerecht nachkommt, wird AirPlus den Vertragspartner das Vertragsunternehmen zuvor hierauf darauf hinweisen.

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Bestellung und Verstärkung von Sicherheiten. AirPlus kann für alle Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit dem Vertrags- partner Vertragspartner die Bestellung bankmäßiger Sicherheiten verlangen, und zwar auch dann, wenn die Ansprüche bedingt sind. Hat AirPlus zunächst ganz oder teilweise davon abgesehen, die Bestellung oder Verstärkung von Sicherheiten zu verlangen, kann AirPlus auch später noch eine Besicherung und/oder Verstärkung fordern. Voraus- setzung Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass Umstände eintreten oder bekannt werden, die eine erhöhte Risikobewertung der Ansprüche gegen den Vertragspartner rechtfertigen. Dies kann insbesondere der Fall sein, wenn sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Vertragspartners nachteilig verändert haben oder zu verändern drohen oder sich die vorhandenen Sicherheiten wertmäßig verschlechtert haben oder zu verschlechtern drohen. Bis zur Bestellung oder Verstärkung von Sicherheiten ist AirPlus berechtigt, dem Vertragspartner zur Verfügung gestellte Accounts Karten zu sperren. Der Besiche- rungsanspruch Besicherungsanspruch von AirPlus besteht nicht, wenn ausdrücklich vereinbart ist, dass der Vertragspartner keine oder ausschließlich im Einzelnen benannte Sicherheiten zu leisten hat. Für die Bestellung oder Verstärkung von Sicherheiten wird AirPlus dem Vertragspartner eine angemessene Frist einräumen. Beabsichtigt AirPlus, von ihrem Recht zur fristlosen Kündigung Gebrauch zu machen, falls der Vertragspartner seiner Verpflichtung zur Bestellung oder Verstärkung von Sicherheiten nicht frist- gerecht fristgerecht nachkommt, wird AirPlus den Vertragspartner zuvor hierauf hinweisen.

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