Betrieblicher Geltungsbereich. 1 Die allgemeinverbindlich erklärten Bestimmungen gelten für Betriebe (Arbeitgeber), Betriebsteile und Montagegruppen, die Schreinererzeugnisse oder Erzeugnisse verwandter Berufszweige herstellen, montieren oder reparieren.
Appears in 4 contracts
Samples: www.zpk-schreinergewerbe.ch, www.zpk-schreinergewerbe.ch, Gesamtarbeitsvertrag Für Das Schreinergewerbe