Common use of Bezahlung Clause in Contracts

Bezahlung. 3.1. Rechnungsempfänger sind grundsätzlich die Teilnehmer bzw. deren Eltern als gesetzliche Vertreter bzw. als Erziehungsberechtigte, sofern der Teilnehmer nicht volljährig ist. Die Ausbildungsgebühr wird in i.d.R. in zwei Raten an die Kreisjägerschaft gezahlt. Die erste Rate umfasst 300€ des vereinbarten Preises und ist nach einer Zahlungsaufforderung fällig. Die Belegung des Ausbildungskurses, der derzeit auf 40 Teilnehmer begrenzt ist, erfolgt in der Reihenfolge der Zahlungseingänge. Die zweite Rate umfasst den Restbetrag des vereinbarten Preises und ist spätestens zum Ausbildungsbeginn fällig. Ist die Restgebühr bis zum zweiten Tag des Unterrichtes nicht gezahlt, wird der Teilnehmer vom weiteren Verlauf des Lehrgangs ausgeschlossen. Der Teilnehmer informiert die Kreisjägerschaft über die getätigte Schlussrate (z.B. mit dem Kontoauszug). Nach dem nachgewiesenen vollständigen Zahlungseingang wird den Lehrgangsteilnehmern das Unterrichtsmaterial der Fa. Heintges i.d.R. zum zweiten Unterrichtsabend ausgegeben. Eventuelle Bankgebühren gehen zu Lasten des Teilnehmers. 3.2. Sollten die vereinbarten Zahlungen nicht oder unvollständig geleistet werden, ist die Kreisjägerschaft berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten und die vereinbarten Rücktrittskosten wie in Ziffer 4.1 geregelt zu fordern. Ansprüche gemäß Ziffer 4.2. bleiben hiervon unberührt. 3.3. Die Kosten der Schießausbildung werden nach Abschluss der Ausbildung in Rechnung gestellt, sie bemessen sich nach dem individuellen Verbrauch. Über die im Jahr der Ausbildung anfallenden Stückkosten wird der Teilnehmer zu Beginn der Schießausbildung gesondert informiert. 3.4. Die Gebührenrechnung für die Jägerprüfung wird vom Kreis Pinneberg gesondert gestellt.

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Samples: Ausbildungsvertrag

Bezahlung. 3.12.1. Rechnungsempfänger sind grundsätzlich die Teilnehmer bzw. deren Eltern als gesetzliche Vertreter bzw. als Erziehungsberechtigte, sofern der Teilnehmer nicht volljährig istBei Vertragsabschluss ist unaufgefordert eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises (für Flüge zu tagesaktuellen Flugpreisen 100% des Reise- preises) pro Reisende/n zu leisten. Die Ausbildungsgebühr Prämie für eine abgeschlossene Versi- cherung wird ebenfalls mit der Anzahlung fällig. 2.2. Der Restbetrag ist spätestens 3 Wochen vor Reiseantritt, wenn feststeht, dass Ihre Reise wie gebucht durchgeführt wird und insbesondere nicht mehr aus den in i.dZiff. 7 genannten Gründen abgesagt werden kann, gegen Aushändigung der vollständigen Reiseunterlagen zu zahlen.R. in zwei Raten 2.3. Bei kurzfristigen Buchungen (ab dem 21. Tag vor Reisebeginn) wird der ge- samte Reisepreis sofort zur Zahlung fällig. 2.4. Kosten für Nebenleistungen wie z.B. die Beantragung von Visa sind mit Aus- nahme anderer ausdrücklicher Vereinbarung nicht im Reisepreis enthalten und sind ebenfalls sofort nach Entstehung separat zu bezahlen. 2.5. Zur Absicherung der Kundengelder hat gotp - Golf Travel Project GmbH eine Insolvenzversicherung bei der tourVers Touristik-Versicherungs-Service GmbH abgeschlossen. Der Sicherungsschein wird Ihnen zusammen mit der Reisebestä- tigung zugestellt. Zahlungen auf den Reisepreis vor der Reise dürfen nur gegen Aushändigung des Sicherungsscheines erfolgen. 2.6. Ist der fällige Reisepreis bis zum vertraglich vereinbarten Reiseantritt nicht vollständig bezahlt, berechtigt uns dies nach einer Mahnung zum Rücktritt vom Vertrag. Wir können dann als Entschädigung Rücktrittsgebühren entsprechend Ziff. 5.3. verlangen, es sei denn, dass bereits zu diesem Zeitpunkt ein erheb- licher Reisemangel vorliegt. Sollten Sie bis spätestens 7 Tage vor Reiseantritt nicht im Besitz der Reiseunterlagen sein, wenden Sie sich bitte umgehend an die Kreisjägerschaft gezahlt. Die erste Rate umfasst 300€ des vereinbarten Preises und ist nach einer Zahlungsaufforderung fällig. Die Belegung des Ausbildungskurses, der derzeit auf 40 Teilnehmer begrenzt ist, erfolgt in der Reihenfolge der Zahlungseingänge. Die zweite Rate umfasst den Restbetrag des vereinbarten Preises und ist spätestens zum Ausbildungsbeginn fällig. Ist die Restgebühr bis zum zweiten Tag des Unterrichtes nicht gezahlt, wird der Teilnehmer vom weiteren Verlauf des Lehrgangs ausgeschlossen. Der Teilnehmer informiert die Kreisjägerschaft über die getätigte Schlussrate (z.B. mit dem Kontoauszug). Nach dem nachgewiesenen vollständigen Zahlungseingang wird den Lehrgangsteilnehmern das Unterrichtsmaterial der Fa. Heintges i.d.R. zum zweiten Unterrichtsabend ausgegeben. Eventuelle Bankgebühren gehen zu Lasten des TeilnehmersReisevermittlung oder an uns. 3.22.7. Sollten die vereinbarten Zahlungen nicht oder unvollständig geleistet werdenEntschädigung für Reiserücktritte, ist die Kreisjägerschaft berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten Bearbeitung und die vereinbarten Rücktrittskosten Umbuchungskosten so- wie in Ziffer 4.1 geregelt zu fordern. Ansprüche gemäß Ziffer 4.2. bleiben hiervon unberührtVersicherungsprämien sind bei Rechnungsstellung sofort fällig. 3.3. Die Kosten der Schießausbildung werden nach Abschluss der Ausbildung in Rechnung gestellt, sie bemessen sich nach dem individuellen Verbrauch. Über die im Jahr der Ausbildung anfallenden Stückkosten wird der Teilnehmer zu Beginn der Schießausbildung gesondert informiert. 3.4. Die Gebührenrechnung für die Jägerprüfung wird vom Kreis Pinneberg gesondert gestellt.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Bezahlung. 3.1. Rechnungsempfänger sind grundsätzlich 1.Wenn nichts anderes vereinbart wurde, muss der festgelegte Preis bei Lieferung gegen Barzahlung erfolgen.2.Wenn die Teilnehmer bzw. deren Eltern als gesetzliche Vertreter bzw. als ErziehungsberechtigteBezahlung nach Eingang der Rechnung vereinbart wurde, sofern muss diese innerhalb 14 Tagen nach dem Rechnungsdatum erfolgen, es sei denn, dass auf der Teilnehmer nicht volljährig Rechnung ein anderer Termin angegeben ist. Die Ausbildungsgebühr wird in i.d.R. in zwei Raten an die Kreisjägerschaft gezahlt3.Die Bezahlung erfolgt ohne Abzug oder Verrechnung, es sei denn, dass schriftlich etwas anderes vereinbart worden ist. Die erste Rate umfasst 300€ 4.Bei Überschreitung des vereinbarten Preises Zahlungstermins muss die Gegenpartei an P & M Furniture eine monatliche Zinsvergütung zahlen, die den gesetzlichen Zinsen entspricht.5.Die von der Gegenpartei ausgeführten Bezahlungen begleichen zunächst immer alle geschuldeten Kosten und Zinsen, und erst dann werden die einzufordernden Rechnungsbeträge beglichen, und zwar zuerst die ältesten offenen Rechnungen. Das gilt auch, wenn die Gegenpartei angibt, dass sich die Bezahlung auf eine spätere Rechnung bezieht. 6.P & M Furniture ist nach einer Zahlungsaufforderung fällig. Die Belegung des Ausbildungskurses, der derzeit auf 40 Teilnehmer begrenzt ist, erfolgt in der Reihenfolge der Zahlungseingänge. Die zweite Rate umfasst den Restbetrag des vereinbarten Preises und ist spätestens zum Ausbildungsbeginn fällig. Ist die Restgebühr bis zum zweiten Tag des Unterrichtes nicht gezahlt, wird der Teilnehmer vom weiteren Verlauf des Lehrgangs ausgeschlossen. Der Teilnehmer informiert die Kreisjägerschaft über die getätigte Schlussrate (z.B. mit dem Kontoauszug). Nach dem nachgewiesenen vollständigen Zahlungseingang wird den Lehrgangsteilnehmern das Unterrichtsmaterial der Fa. Heintges i.d.R. zum zweiten Unterrichtsabend ausgegeben. Eventuelle Bankgebühren gehen zu Lasten des Teilnehmers. 3.2. Sollten die vereinbarten Zahlungen nicht oder unvollständig geleistet werden, ist die Kreisjägerschaft berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten und von der Gegenpartei die vereinbarten Rücktrittskosten wie in Ziffer 4.1 geregelt zu fordern. Ansprüche gemäß Ziffer 4.2. bleiben hiervon unberührt. 3.3. Die Kosten der Schießausbildung werden nach Abschluss der Ausbildung in Rechnung gestellt, sie bemessen sich nach dem individuellen Verbrauch. Über die Vergütung aller wirkliche Inkassokosten im Jahr der Ausbildung anfallenden Stückkosten wird der Teilnehmer Zusammenhang mit ihrer/ihren Forderung(en) zu Beginn der Schießausbildung gesondert informiertverlangen, sowohl die außergerichtlichen als gerichtlichen (Inkasso)kosten welche Kosten für Rechnung von die Gegenpartei kommen. Darunter sind auch die Kosten für von Inkassobüros, Gerichtsvollzieher (n), Rechtsanwälte, Gerichtskosten, usw. 3.4. Die Gebührenrechnung für die Jägerprüfung wird vom Kreis Pinneberg gesondert gestellt.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Bezahlung. 3.1Mit Erhalt der Anmeldebestätigung ist fristgerecht der Teilnehmerbeitrag zu zahlen. Rechnungsempfänger sind grundsätzlich die Teilnehmer bzw. deren Eltern als gesetzliche Vertreter bzw. als Erziehungsberechtigte, sofern der Teilnehmer nicht volljährig ist. Die Ausbildungsgebühr wird Abfahrt-/ Ankunftsort... An- und Abreise erfolgen in i.d.R. in zwei Raten an die Kreisjägerschaft gezahlt. Die erste Rate umfasst 300€ des vereinbarten Preises und ist nach einer Zahlungsaufforderung fällig. Die Belegung des Ausbildungskurses, der derzeit auf 40 Teilnehmer begrenzt ist, erfolgt in der Reihenfolge der Zahlungseingänge. Die zweite Rate umfasst den Restbetrag des vereinbarten Preises und ist spätestens zum Ausbildungsbeginn fällig. Ist die Restgebühr bis zum zweiten Tag des Unterrichtes nicht gezahlt, wird der Teilnehmer vom weiteren Verlauf des Lehrgangs ausgeschlossenWildau. Der Teilnehmer informiert genaue Abfahrtsort und die Kreisjägerschaft über Abfahrtszeit werden mit der Anmeldebestätigung bekanntgegeben. Haftung des Veranstalters... Der KJV e.V. haftet für die getätigte Schlussrate gewissenhafte Vorbereitung der Fahrt, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger (z.B. Busunternehmen), die Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglichen Leistungen entsprechend der Ortsüblichkeit des Reiseziels. Ortsüblichkeit ist speziell bei der angebotenen Vollverpflegung maßgebend. Der KJV e.V. haftet nicht für Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden und in der Reisebeschreibung als Fremdleistungen gekennzeichnet sind. Der KJV übernimmt keine Haftung für eventuelle Verkehrsbehinderungen, Verspätungen und mit dem Kontoauszug)solchen Fällen verbundenen Terminverschiebungen. Nach dem nachgewiesenen vollständigen Zahlungseingang Die Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist in der Höhe auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit der Schaden des/der Teilnehmers/in weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird den Lehrgangsteilnehmern das Unterrichtsmaterial oder soweit der FaKJV e.V. für einen dem/der Teilnehmer*in entstandenen Schaden allein wegen des Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Heintges i.d.R. zum zweiten Unterrichtsabend ausgegeben. Eventuelle Bankgebühren gehen zu Lasten des Für alle Schadensersatzansprüche des/der Teilnehmers. 3.2. Sollten /in aus unerlaubter Handlung, die vereinbarten Zahlungen nicht auf Vorsatz oder unvollständig geleistet werdengrobe Fahrlässigkeit beruhen, ist die Kreisjägerschaft Haftung auf den Umfang der Haftpflichtversicherung begrenzt. Die Haftung des KJV e.V. ist ausgeschlossen oder beschränkt, soweit aufgrund gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls ausgeschlossen oder beschränkt ist. Der KJV e.V. haftet nicht für Xxxxxxx am Reisegepäck. Ebenso bei Einbruch oder Diebstahl. Wir empfehlen daher den Abschluß einer Reisegepäckversicherung. Der/die Teilnehmer*in haftet für jeden Schaden, der durch die von ihm/ihr mitgeführten Sachen verursacht wird. Storno... Der/die Teilnehmer*in kann jederzeit vor Beginn der Reise zurücktreten. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der schriftlichen Rücktrittserklärung bei dem KJV e.V. Tritt der/die Teilnehmer*in vom Reisevertrag zurück oder wird ohne vorherige Rücktrittserklärung die Fahrt nicht angetreten, kann der KJV e.V. angemessene Entschädigung für die getroffenen Reisevorkehrungen verlangen. Der Veranstalter kann den Schaden konkret berechnen oder einen pauschalierten Ersatzanspruch geltend machen. Dieser beträgt bis zu 90 Tage vor Fahrtbeginn 5% (mindestens jedoch 25,--€), bis 60 Tage vor Fahrtbeginn 10%, bis 30 Tage 30%, bis 20 Tage 50%, bis 10 Tage 60% und ab 9 Tage vor Fahrtbeginn 70% des jeweils zutreffenden Teilnahmebeitrages. Tritt der/die Teilnehmer*in ohne vorherige schriftliche Rücktrittserklärung die Reise nicht an, so gilt dies als am Anreisetag erklärter Rücktritt vom Vertrag und die Stornogebühr beträgt 100% des Reisepreises. Das Recht des Vertragspartners, einen geringeren Preis nachzuweisen, bleibt unberührt. Datenschutz… Die Verarbeitung der hier angegebenen personenbezogenen Daten, insbesondere Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail etc. dienen allein dem Zwecke der Durchführung des entstehenden Vertragsverhältnisses. Sie sind gemäß § 34 BDSG jederzeit berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten gegenüber dem KJV e.V. um umfangreiche Auskunftserteilung zu den zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu ersuchen. Gemäß § 35 BDSG können Sie jederzeit gegenüber dem KJV e.V. die Berichtigung, Löschung und Sperrung einzelner personenbezogener Daten verlangen. Gewährleistung... Für die vereinbarten Rücktrittskosten wie Dauer einer nicht vertragsmäßigen Erbringung der Reise kann der/die Teilnehmer*in eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung). Der Reisepreis ist in Ziffer 4.1 geregelt dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zum Zeitpunkt des Verkaufs der Reise in mangelfreiem Zustand zu fordern. Ansprüche gemäß Ziffer 4.2. bleiben hiervon unberührt. 3.3wirklichem Wert gestanden haben würde. Die Kosten Minderung tritt nicht ein, soweit es der/die Teilnehmer*in schuldhaft unterlässt, einen Mangel dem KJV e.V. oder einer vor ihr beauftragten Person anzuzeigen und ihr die Möglichkeit gibt, Abhilfe zu schaffen. Aufhebung des Vertrags wegen außergewöhnlicher Umstände... Erschwerung, Gefährdung oder Beeinträchtigung erheblicher Art durch nicht vorhersehbarer Umstände wie Krieg, innere Unruhen, Epidemien, hoheitliche Anordnungen (Entzug der Schießausbildung werden nach Abschluss Landesrechte, Grenzschließungen), Naturkatastrophen, Zerstörung von Unterkünften oder gleichwertige Fälle berechtigen beide Vertragspartner zur Kündigung. Der KJV e.V. ist zur Rückbeförderung verpflichtet. Mehrkosten tragen beide Vertragspartner je zur Hälfte. Alle übrigen Mehrkosten fallen dem/der Ausbildung in Rechnung gestelltTeilnehmer*in zur Last. Sonstiges... Die Unwirksamkeit einzelner Reisebedingungen hat nicht die Unwirksamkeit der gesamten Reisebedingungen zur Folge. Mündliche und telefonische Nebenabreden sind unwirksam, solange sie bemessen sich nach dem individuellen Verbrauchnicht schriftlich bestätigt werden. Über die Gepäck wird im Jahr normalen Umfang befördert, dies bedeutet pro Person einen (1) Koffer/Rucksack und ein (1) Handgepäckstück. Abweichungen bedürfen der Ausbildung anfallenden Stückkosten wird vorherigen Zustimmung des KJV e.V. Die Daten der Teilnehmer zu Beginn der Schießausbildung gesondert informiert. 3.4Teilnehmer*innen werden, entsprechend den Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes, in EDV-Anlagen gespeichert. Die Gebührenrechnung für die Jägerprüfung wird vom Kreis Pinneberg gesondert gestelltWeitergabe an Dritte erfolgt nicht. Gerichtstand ist Königs Wusterhausen.

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Samples: Allgemeine Reisebedingungen

Bezahlung. 3.14.1. Rechnungsempfänger sind grundsätzlich die Teilnehmer bzwNach Vertragsabschluss und nach Aushändigung des Sicherungsscheines gemäß § 651k BGB wird eine Anzahlung in Höhe von 10 % des Reisepreises zur Zahlung fällig. deren Eltern als gesetzliche Vertreter bzw. als ErziehungsberechtigteDie Restzahlung wird 4 Wochen vor Reisebeginn zur Zahlung fällig, sofern der Teilnehmer Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht volljährig istmehr aus dem in Ziffer 9 genannten Grund abgesagt werden kann. 4.2. Die Ausbildungsgebühr wird Dauert die Reise nicht länger als 24 Stunden, schließt sie keine Übernachtung ein und übersteigt der Reisepreis pro Kunden € 75,- nicht, so werden Anzahlung und Restzahlung mit Vertragsschluss ohne Aushändigung eines Sicherungsscheines zahlungsfällig. 4.3. Soweit Omnibus Xxxxxx Xxxx e. K. zur Erbringung der vertraglichen Reiseleistungen bereit und in i.d.R. in zwei Raten an die Kreisjägerschaft gezahlt. Die erste Rate umfasst 300€ der Lage ist und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des vereinbarten Preises und ist nach einer Zahlungsaufforderung fällig. Die Belegung des Ausbildungskurses, der derzeit auf 40 Teilnehmer begrenzt Kunden gegeben ist, erfolgt in besteht ohne vollständige Bezahlung des Reisepreises kein Anspruch auf Inanspruchnahme der Reihenfolge Reiseleistungen oder Aushändigung der Zahlungseingänge. Die zweite Rate umfasst den Restbetrag des vereinbarten Preises und ist spätestens zum Ausbildungsbeginn fällig. Ist die Restgebühr bis zum zweiten Tag des Unterrichtes nicht gezahlt, wird der Teilnehmer vom weiteren Verlauf des Lehrgangs ausgeschlossen. Der Teilnehmer informiert die Kreisjägerschaft über die getätigte Schlussrate (z.B. mit dem Kontoauszug). Nach dem nachgewiesenen vollständigen Zahlungseingang wird den Lehrgangsteilnehmern das Unterrichtsmaterial der Fa. Heintges i.d.R. zum zweiten Unterrichtsabend ausgegeben. Eventuelle Bankgebühren gehen zu Lasten des TeilnehmersReiseunterlagen. 3.24.4. Sollten Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungen nicht oder unvollständig geleistet werdenZahlungsfälligkeiten, so ist die Kreisjägerschaft Omnibus Xxxxxx Xxxx e. K. berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Vertrag Reisevertrag zurückzutreten und die vereinbarten den Kunden mit Rücktrittskosten wie in Ziffer 4.1 geregelt zu fordern. Ansprüche gemäß Ziffer 4.2. bleiben hiervon unberührt6 zu belasten. 3.3. Die Kosten der Schießausbildung werden nach Abschluss der Ausbildung in Rechnung gestellt, sie bemessen sich nach dem individuellen Verbrauch. Über die im Jahr der Ausbildung anfallenden Stückkosten wird der Teilnehmer zu Beginn der Schießausbildung gesondert informiert. 3.4. Die Gebührenrechnung für die Jägerprüfung wird vom Kreis Pinneberg gesondert gestellt.

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Samples: Reisebedingungen Für Pauschalangebote

Bezahlung. 3.12.1 Zur Absicherung der Kundengelder hat der Reise- veranstalter eine Insolvenzversicherung beim Deutschen Reisepreis Sicherungsverein VVaG (DRS) abgeschlossen. Rechnungsempfänger sind grundsätzlich Ein Sicherungsschein befindet sich auf der Bestätigung. Darüber hinaus ergeben sich aus der Bestätigung die Teilnehmer bzw. deren Eltern als gesetzliche Vertreter bzw. als Erziehungsberechtigte, sofern Beträge für An- und Restzahlung und gegebenenfalls Stornierung. 2.2 Bei Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung der Teilnehmer nicht volljährig ist. Die Ausbildungsgebühr wird Bestätigung die Anzahlung in i.d.Höhe von i. d. R. in zwei Raten an die Kreisjägerschaft gezahlt. Die erste Rate umfasst 300€ 25 % des vereinbarten Preises und ist nach einer Zahlungsaufforderung Gesamtpreises fällig. Die Belegung Bei Angeboten von XTUI, X1-2-FLY, Fly & Mix und bei Ticket-Paketen bestehend aus Musical-/Showticket und Unterkunft beträgt die Anzahlung 40 % des Ausbildungskurses, der derzeit auf 40 Teilnehmer begrenzt ist, erfolgt in der Reihenfolge der Zahlungseingänge. Die zweite Rate umfasst den Restbetrag des vereinbarten Preises und ist spätestens zum Ausbildungsbeginn fällig. Ist die Restgebühr bis zum zweiten Tag des Unterrichtes nicht gezahlt, wird der Teilnehmer vom weiteren Verlauf des Lehrgangs ausgeschlossen. Der Teilnehmer informiert die Kreisjägerschaft über die getätigte Schlussrate (z.B. mit dem Kontoauszug). Nach dem nachgewiesenen vollständigen Zahlungseingang wird den Lehrgangsteilnehmern das Unterrichtsmaterial der Fa. Heintges i.d.R. zum zweiten Unterrichtsabend ausgegeben. Eventuelle Bankgebühren gehen zu Lasten des Teilnehmers. 3.2. Sollten die vereinbarten Zahlungen nicht oder unvollständig geleistet werden, ist die Kreisjägerschaft berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten und die vereinbarten Rücktrittskosten wie in Ziffer 4.1 geregelt zu fordern. Ansprüche gemäß Ziffer 4.2. bleiben hiervon unberührt. 3.3Gesamtpreises. Die Kosten für Reiseversicherungen werden in voller Höhe zusammen mit der Schießausbildung werden nach Abschluss Anzahlung fällig. 2.3 Der restliche Preis wird 4 Wochen vor Reiseantritt fällig, wenn feststeht, dass Ihre Reise – wie gebucht – durchgeführt wird und der Ausbildung in Rechnung gestelltReiseplan entweder bei Ihrer Vertriebsstelle (z. B. Reisebüro, sie bemessen sich nach Online- Reisebüro, Call Center) bereitliegt oder Ihnen verabredungsgemäß übermittelt wird. Bei Kurz- fristbuchungen (ab dem individuellen Verbrauch30. Über die Tag vor Reisebeginn) wird der gesamte Reisepreis sofort fällig. 2.4 Die Gebühren im Jahr der Ausbildung anfallenden Stückkosten wird der Teilnehmer zu Beginn der Schießausbildung gesondert informiertFalle einer Stornierung (vgl. Ziffer 8) und Bearbeitungs- und Umbuchungs- gebühren (vgl. Ziffer 9) werden jeweils sofort fällig. 3.4. Die Gebührenrechnung für die Jägerprüfung wird vom Kreis Pinneberg gesondert gestellt.

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Samples: Reise Und Versicherungsbedingungen

Bezahlung. 3.12.1. Rechnungsempfänger sind grundsätzlich die Teilnehmer bzw. deren Eltern als gesetzliche Vertreter bzw. als Erziehungsberechtigte, sofern der Teilnehmer nicht volljährig istZahlungen auf den Reisepreis dürfen vom Rei- severanstalter nur gegen Aushändigung eines Si- cherungsscheines nach § 651k BGB verlangt oder entgegengenommen werden. Die Ausbildungsgebühr wird Verpflichtung zur Aushändigung eines Sicherungsscheines besteht nicht, wenn die Reise nicht länger als 24 Stunden 2.2. Bei Abschluss des Reisevertrages ist eine Anzah- lung in i.dHöhe von 20% des Reisepreises zu leisten. Der restliche Reisepreis ist bis 14 Tage vor Reiseantritt Zug um Zug gegen Aushändigung der vollständigen Reiseunterlagen, soweit für die Reise erforderlich und/oder vorgesehen, zu zahlen. Für Reisen mit einer Mindestteilnehmerzahl ist der Restbetrag zu zah- len, wenn der Veranstalter nicht mehr nach Ziff. 6. (s.u.R. in zwei Raten an ) zurücktreten kann. Bei kurzfristiger Buchung ab 21 Tage vor Reisebeginn oder bei Buchung von Tagesfahrten ist der gesamte Reisepreis Zug um Zug gegen Aushändigung der vollständigen Reiseun- terlagen, soweit für die Kreisjägerschaft gezahlt. Die erste Rate umfasst 300€ des vereinbarten Preises und ist nach einer Zahlungsaufforderung Reise erforderlich und/oder vorgesehen, sofort fällig. Die Belegung des AusbildungskursesLeistet der Reisende die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entspre- chend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist der derzeit auf 40 Teilnehmer begrenzt ist, erfolgt in der Reihenfolge der Zahlungseingänge. Die zweite Rate umfasst den Restbetrag des vereinbarten Preises und ist spätestens zum Ausbildungsbeginn fällig. Ist die Restgebühr bis zum zweiten Tag des Unterrichtes nicht gezahlt, wird der Teilnehmer vom weiteren Verlauf des Lehrgangs ausgeschlossen. Der Teilnehmer informiert die Kreisjägerschaft über die getätigte Schlussrate (z.B. mit dem Kontoauszug). Nach dem nachgewiesenen vollständigen Zahlungseingang wird den Lehrgangsteilnehmern das Unterrichtsmaterial der Fa. Heintges i.d.R. zum zweiten Unterrichtsabend ausgegeben. Eventuelle Bankgebühren gehen zu Lasten des Teilnehmers. 3.2. Sollten die vereinbarten Zahlungen nicht oder unvollständig geleistet werden, ist die Kreisjägerschaft Reiseveranstalter berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Vertrag Reisevertrag zurückzutreten und die vereinbarten den Kunden mit Rücktrittskosten wie in Ziffer 4.1 geregelt gemäß Ziff. 7.2 zu fordern. Ansprüche gemäß Ziffer 4.2. bleiben hiervon unberührtbelasten. 3.32.3. Die Kosten der Schießausbildung werden nach Abschluss der Ausbildung in Rechnung gestelltRücktritts-, sie bemessen sich nach dem individuellen Verbrauch. Über die im Jahr der Ausbildung anfallenden Stückkosten wird der Teilnehmer zu Beginn der Schießausbildung gesondert informiertBearbeitungs- und Umbuchungsge- bühren sowie verauslagte Beträge sind sofort fällig. 3.4. Die Gebührenrechnung für die Jägerprüfung wird vom Kreis Pinneberg gesondert gestellt.

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Samples: Reisebedingungen

Bezahlung. 3.14.1. Rechnungsempfänger sind grundsätzlich die Teilnehmer bzw. deren Eltern als gesetzliche Vertreter bzw. als Erziehungsberechtigte, sofern der Teilnehmer nicht volljährig ist. Die Ausbildungsgebühr Nach Vertragsabschluss und nach Aushändigung des Sicherungsscheines gemäß § 651k BGB wird eine Anzahlung in i.d.R. in zwei Raten an die Kreisjägerschaft gezahlt. Die erste Rate umfasst 300€ Höhe von 20 % des vereinbarten Preises und ist nach einer Zahlungsaufforderung Reisepreises zur Zahlung fällig. Die Belegung Restzahlung wird 10 Tage vor Reisebeginn fällig, sofern Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr aus dem in Ziffer 9 genannten Grund abgesagt werden kann. 4.2. Dauert die Reise nicht länger als 24 Stunden, schließt sie keine Übernachtung ein und übersteigt der Reisepreis pro Kunden € 75,- nicht, so werden Anzahlung und Restzahlung mit Vertragsschluss ohne Aushändigung eines Sicherungsscheines zahlungsfällig. 4.3. Soweit Edel GmbH & Co. KG zur Erbringung der vertraglichen Reiseleistungen bereit und in der Lage ist und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Ausbildungskurses, der derzeit auf 40 Teilnehmer begrenzt Kunden gegeben ist, erfolgt in besteht ohne vollständige Bezahlung des Reisepreises kein Anspruch auf Inanspruchnahme der Reihenfolge Reiseleistungen oder Aushändigung der Zahlungseingänge. Die zweite Rate umfasst den Restbetrag des vereinbarten Preises und ist spätestens zum Ausbildungsbeginn fällig. Ist die Restgebühr bis zum zweiten Tag des Unterrichtes nicht gezahlt, wird der Teilnehmer vom weiteren Verlauf des Lehrgangs ausgeschlossen. Der Teilnehmer informiert die Kreisjägerschaft über die getätigte Schlussrate (z.B. mit dem Kontoauszug). Nach dem nachgewiesenen vollständigen Zahlungseingang wird den Lehrgangsteilnehmern das Unterrichtsmaterial der Fa. Heintges i.d.R. zum zweiten Unterrichtsabend ausgegeben. Eventuelle Bankgebühren gehen zu Lasten des TeilnehmersReiseunterlagen. 3.24.4. Sollten Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungen nicht oder unvollständig geleistet werdenZahlungsfälligkeiten, so ist die Kreisjägerschaft Edel GmbH & Co. KG berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Vertrag Reisevertrag zurückzutreten und die vereinbarten den Kunden mit Rücktrittskosten wie in Ziffer 4.1 geregelt zu fordern. Ansprüche gemäß Ziffer 4.2. bleiben hiervon unberührt6 zu belasten. 3.3. Die Kosten der Schießausbildung werden nach Abschluss der Ausbildung in Rechnung gestellt, sie bemessen sich nach dem individuellen Verbrauch. Über die im Jahr der Ausbildung anfallenden Stückkosten wird der Teilnehmer zu Beginn der Schießausbildung gesondert informiert. 3.4. Die Gebührenrechnung für die Jägerprüfung wird vom Kreis Pinneberg gesondert gestellt.

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Samples: Reisevertrag

Bezahlung. 3.12.1 Zur Absicherung der Kundengelder hat der Reiseveranstalter eine Insolvenzversicherung beim Deutschen Reisepreis Sicherungsverein VVaG (DRS) abgeschlossen. Rechnungsempfänger sind grundsätzlich Ein Sicherungsschein befindet sich auf der Bestätigung. Darüber hinaus ergeben sich aus der Bestätigung die Teilnehmer bzwBeträge für An- und Restzahlung und gegebenenfalls Stornierung. 2.2 Bei Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung der Bestätigung die Anzahlung in Höhe von i. d. R. 25 % des Gesamtpreises fällig. deren Eltern als gesetzliche Vertreter bzw. als ErziehungsberechtigteBei Angeboten von XTUI, sofern der Teilnehmer nicht volljährig istFly & Mix und bei Ticket-Paketen bestehend aus Musical-/Showticket und Unterkunft beträgt die Anzahlung 40 % des Gesamtpreises. Die Ausbildungsgebühr Kosten für Reiseversicherungen werden in voller Höhe zusammen mit der Anzahlung fällig. 2.3 Der restliche Preis wird in i.d.R. in zwei Raten an die Kreisjägerschaft gezahlt. Die erste Rate umfasst 300€ des vereinbarten Preises 4 Wochen vor Reiseantritt fällig, wenn feststeht, dass Ihre Reise – wie gebucht – durchgeführt wird und ist nach einer Zahlungsaufforderung fällig. Die Belegung des Ausbildungskurses, der derzeit auf 40 Teilnehmer begrenzt ist, erfolgt in der Reihenfolge der Zahlungseingänge. Die zweite Rate umfasst den Restbetrag des vereinbarten Preises und ist spätestens zum Ausbildungsbeginn fällig. Ist die Restgebühr bis zum zweiten Tag des Unterrichtes nicht gezahlt, wird der Teilnehmer vom weiteren Verlauf des Lehrgangs ausgeschlossen. Der Teilnehmer informiert die Kreisjägerschaft über die getätigte Schlussrate Reiseplan entweder bei Ihrer Vertriebsstelle (z.B. mit Reisebüro, Online-Reisebüro, Call Center) bereitliegt oder Ihnen verabredungsgemäß übermittelt wird. Bei Kurzfristbuchungen (ab dem Kontoauszug)30. Nach dem nachgewiesenen vollständigen Zahlungseingang Tag vor Reisebeginn) wird den Lehrgangsteilnehmern das Unterrichtsmaterial der Fa. Heintges i.d.R. zum zweiten Unterrichtsabend ausgegeben. Eventuelle Bankgebühren gehen zu Lasten des Teilnehmersgesamte Reisepreis sofort fällig. 3.2. Sollten die vereinbarten Zahlungen nicht oder unvollständig geleistet werden, ist die Kreisjägerschaft berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten und die vereinbarten Rücktrittskosten wie in Ziffer 4.1 geregelt zu fordern. Ansprüche gemäß Ziffer 4.2. bleiben hiervon unberührt. 3.3. 2.4 Die Kosten der Schießausbildung werden nach Abschluss der Ausbildung in Rechnung gestellt, sie bemessen sich nach dem individuellen Verbrauch. Über die Gebühren im Jahr der Ausbildung anfallenden Stückkosten wird der Teilnehmer zu Beginn der Schießausbildung gesondert informiertFalle einer Stornierung (vgl. Ziffer 8) und Bearbeitungs- und Umbuchungsgebühren (vgl. Ziffer 9) werden jeweils sofort fällig. 3.4. Die Gebührenrechnung für die Jägerprüfung wird vom Kreis Pinneberg gesondert gestellt.

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Samples: Reise Und Versicherungsbedingungen