Common use of Bezahlung Clause in Contracts

Bezahlung. 5.1 Das in Artikel 4 dieser Bedingungen beschriebene Honorar wird dem Auftraggeber vom Auftragnehmer mit dem Rechnungsdatum in Rechnung gestellt, sobald der Auftraggeber mit einem Kandidaten ein Einvernehmen erzielt. 5.2 Die Bezahlung der Rechnung muss innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum erfolgen. Bei Überschreitung dieser Zahlungsfrist ist der Auftraggeber von Rechts wegen in Verzug und schuldet er Säumniszinsen in Höhe der dann geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Der Auftraggeber hat kein Recht auf Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes, es sei denn die Gegenansprüche sind rechtskräftig festgestellt oder vom Auftragnehmer anerkannt. 5.3 Die Parteien können abweichende Zahlungsvereinbarungen treffen, wobei der Auftraggeber im Rahmen des von ihm erteilten Auftrags ggf. ein Shortlist Fee oder Retainer Fee schuldet und die Zahlungsvereinbarungen schriftlich bestätigt werden und eine abweichende Zahlungsfrist gelten kann. 5.4 Wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von fünf Kalendertagen nach der Versendung einer Rechnung schriftlich gegen den Inhalt der Rechnung protestiert, wird davon ausgegangen, dass der Auftraggeber der Rechnung zustimmt. 5.5 Die Bezahlung kann nur mit einem gesetzlichen Zahlungsmittel in bar oder per Banküberweisung auf das Bankkonto des Auftragnehmers gemäß Angabe auf der Rechnung erfolgen. 5.6 Bei Überschreitung der Zahlungsfrist gemäß Artikel 5.2 bzw der Auftragsbestätigung hat der Auftraggeber kein Recht (mehr) auf die Kulanzregelung gemäß Beschreibung in Artikel 8 dieser allgemeinen Bedingungen. Auch sind im Fall einer Überschreitung der Zahlungsfrist alle (etwaigen) übrigen offenen Rechnungen/Forderungen und noch zu versendenden Rechnungen vollständig direkt fällig. Bei einer Abweichung von dem hier in den Artikeln 4, 5 und 8 beschriebenen Standard- Honorar, Bezahlung und / oder Kulanzregelung hat der Auftraggeber nur Anspruch auf Erstattung der Hälfte des Standard-Kulanz-Betrags. 5.7 Der Auftraggeber ist nicht zu einer Aussetzung oder Aufrechnung irgendeiner Zahlungsverpflichtung auf Grund des Vertrages berechtigt. Dies gilt nicht, soweit die Gegenforderung oder das Zurückbehaltungsrecht anerkannt oder rechtskräftig festgestellt ist. Das Gleiche gilt für den Auftragnehmer.

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Samples: General Terms and Conditions, General Terms and Conditions, General Terms and Conditions

Bezahlung. 5.1 Das in Artikel 4 dieser Bedingungen beschriebene Honorar wird dem Auftraggeber vom Auftragnehmer mit dem Rechnungsdatum in Rechnung gestellt1. Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, sobald der Auftraggeber mit einem Kandidaten ein Einvernehmen erzielt. 5.2 Die erfolgt die Bezahlung der Rechnung muss des anfallenden Kostenpreises und/oder des vereinbarten Preises für die von uns auszuführenden bzw. ausgeführten Arbeiten nach unserer Xxxx bar bei Lieferung bzw. innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum Tagen nach Lieferung nach Artikel IX. Alle Zahlungen müssen ohne Abzug oder Verrechnung erfolgen. Bei Überschreitung dieser Wenn der Auftraggeber der Ansicht ist, hinsichtlich der Lieferung oder Ausführung des Auftrags noch Ansprüche (in irgendeiner Form) anmelden zu können, entbindet ihn das nicht von seiner Verpflichtung zur Bezahlung in der vereinbarten Form, und er ist nicht berechtigt, seine Zahlungsverpflichtung aufzuschieben. 2. Wurde Ratenzahlung vereinbart, erfolgt diese – sofern zwischen den Parteien nicht ausdrücklich anderslautende Absprachen bestehen – wie folgt: o 1/3 (ein Drittel) bei Auftrag o 1/3 (ein Drittel), wenn die Produkte versandfertig sind bzw. bei der Beendigung der von uns verrichteten Arbeiten. o 1/3 (ein Drittel) innerhalb eines Monats, nachdem wir diesen Teil dem Auftraggeber in Rechnung gestellt haben. 3. Die Zahlung von Mehrarbeit muss erfolgen, nachdem wir diese unserem Auftraggeber in Rechnung gestellt haben. 4. Wenn wir zu einem bestimmten Zeitpunkt an der Kreditwürdigkeit des Auftraggebers zweifeln, sind wir berechtigt, vor einer (weiteren) Leistungserbringung zu fordern, dass der Auftraggeber die Kaufsumme insgesamt oder teilweise vorausbezahlt oder eindeutige Sicherheiten bereitstellt, wie mittels einer Bankbürgschaft oder einer "stillen Verpfändung" von durch uns gelieferten Produkten. In einem solchen Fall sind wir außerdem berechtigt, ausschließlich per Nachnahme zu versenden. 5. Falls wir mit dem Auftraggeber vereinbart haben, dass die Bezahlung per Bankhaus erfolgt, oder wenn per Akkreditiv oder Bankbürgschaften eine Sicherheit bereitgestellt wird, steht der Auftraggeber dafür ein, dass dies stets über eine erstklassige Bank geschieht. Wenn wir an der angegebenen Qualifizierung berechtigte Zweifel haben, sind wir berechtigt, die vorgeschlagene Bank abzulehnen und eine andere Bank zu beauftragen. 6. Durch das bloße Verstreichen einer Zahlungsfrist ist der Auftraggeber von Rechts wegen in Verzug im Verzug. Dann werden unbeschadet der übrigen uns zustehenden Rechte unsere sämtlichen Forderungen gegenüber dem Auftraggeber gänzlich und schuldet er Säumniszinsen in Höhe der dann geltenden gesetzlichen Bestimmungenunmittelbar fällig. 7. Der Auftraggeber hat kein Recht auf Aufrechnung oder muss, ohne dass eine Inverzugsetzung erforderlich ist, für alle Beträge, die Geltendmachung nicht spätestens am letzten Tag der Zahlungsfrist beglichen sind, ab diesem Tag Zinsen in Höhe des dann in den Niederlanden geltenden, gesetzlichen Zinssatzes plus einem Aufschlag von 2 % zahlen. Jeweils nach Ablauf eines Zurückbehaltungsrechtes, es sei denn Jahres steigt der für die Gegenansprüche sind rechtskräftig festgestellt oder vom Auftragnehmer anerkanntZinsen berechnete Betrag um den über das betreffende Jahr anfallenden Zins. Ferner muss der Auftraggeber sodann alle für den Einzug der Forderung anfallenden gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten tragen. 5.3 Die Parteien können abweichende Zahlungsvereinbarungen treffen8. Wir sind berechtigt, wobei uns im Zusammenhang mit dem an uns übergebenen Auftrag zur Verfügung gestellte Sachen des Auftraggebers einzubehalten und deren Herausgabe aufzuschieben, bis der Auftraggeber im Rahmen des von ihm erteilten Auftrags ggf. ein Shortlist Fee oder Retainer Fee schuldet und die Zahlungsvereinbarungen schriftlich bestätigt werden und eine abweichende Zahlungsfrist gelten kannseine sämtlichen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber erfüllt hat. 5.4 Wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von fünf Kalendertagen nach der Versendung einer Rechnung schriftlich gegen den Inhalt der Rechnung protestiert, wird davon ausgegangen, dass der Auftraggeber der Rechnung zustimmt. 5.5 Die Bezahlung kann nur mit einem gesetzlichen Zahlungsmittel in bar oder per Banküberweisung auf das Bankkonto des Auftragnehmers gemäß Angabe auf der Rechnung erfolgen. 5.6 Bei Überschreitung der Zahlungsfrist gemäß Artikel 5.2 bzw der Auftragsbestätigung hat der Auftraggeber kein Recht (mehr) auf die Kulanzregelung gemäß Beschreibung in Artikel 8 dieser allgemeinen Bedingungen. Auch sind im Fall einer Überschreitung der Zahlungsfrist alle (etwaigen) übrigen offenen Rechnungen/Forderungen und noch zu versendenden Rechnungen vollständig direkt fällig. Bei einer Abweichung von dem hier in den Artikeln 4, 5 und 8 beschriebenen Standard- Honorar, Bezahlung und / oder Kulanzregelung hat der Auftraggeber nur Anspruch auf Erstattung der Hälfte des Standard-Kulanz-Betrags. 5.7 Der Auftraggeber ist nicht zu einer Aussetzung oder Aufrechnung irgendeiner Zahlungsverpflichtung auf Grund des Vertrages berechtigt. Dies gilt nicht, soweit die Gegenforderung oder das Zurückbehaltungsrecht anerkannt oder rechtskräftig festgestellt ist. Das Gleiche gilt für den Auftragnehmer.

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Samples: Sales Contracts, Sales Contracts

Bezahlung. 5.1 Das 6.1 Die in Artikel 4 dieser Bedingungen beschriebene Honorar wird Provision für Recruitment Dienstleistungen sowie die in Artikel 5 dieser Bedingungen beschriebenen Beratungshonorare für Corporate Consulting können dem Auftraggeber vom Auftragnehmer mit dem Rechnungsdatum nächsten Werktag in Rechnung gestelltgestellt werden, sobald der ein dem Auftraggeber durch den Auftragnehmer vorgestellter Kandidat einen vom Auftraggeber offerierten Arbeitsvertrag unterschrieben hat oder das Consulting Projekt abgeschlossen ist. Bei Projekten gemäß Artikel 5 mit einem Kandidaten ein Einvernehmen erzieltGesamtvolumen > € 50.000 ist es dem Auftragnehmer gestattet, für je € 25.000 Teilrechnungen zu stellen, sofern die vereinbarten Beratungstage entsprechend anteilig geleistet wurden. 5.2 6.2 Die Bezahlung der Rechnung Rechnungen muss innerhalb von 14 Kalendertagen ab dem Rechnungsdatum erfolgen. Bei Überschreitung dieser Zahlungsfrist ist der Auftraggeber von Rechts wegen in Verzug und schuldet er Säumniszinsen in Höhe der dann geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Der Auftraggeber hat kein Recht auf Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes, es sei denn die Gegenansprüche sind rechtskräftig festgestellt oder vom Auftragnehmer anerkannt. 5.3 Die Parteien können abweichende Zahlungsvereinbarungen treffen, wobei der Auftraggeber im Rahmen des von ihm erteilten Auftrags ggf. ein Shortlist Fee oder Retainer Fee schuldet und die Zahlungsvereinbarungen schriftlich bestätigt werden und eine abweichende Zahlungsfrist gelten kann. 5.4 6.3 Wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von fünf Kalendertagen nach der Versendung einer Rechnung schriftlich gegen den Inhalt der Rechnung protestiert, wird davon ausgegangen, dass der Auftraggeber der Rechnung zustimmt. 5.5 6.4 Die Bezahlung kann nur mit einem gesetzlichen Zahlungsmittel in bar oder per Banküberweisung auf das Bankkonto des Auftragnehmers gemäß Angabe auf der Rechnung erfolgen. 5.6 6.5 Bei wiederholter Überschreitung des Zahlungsziels – das bedeutet kein Begleichen der Zahlungsfrist gemäß Artikel 5.2 bzw Rechnung innerhalb von 14 Tagen nach der Auftragsbestätigung hat ersten Erinnerung, die frühestens am ersten Werktag nach Ablauf des normalen Zahlungsziels erfolgt - verliert der Auftraggeber kein Recht (mehr) jeden Anspruch auf die Kulanzregelung gemäß Beschreibung in Kulanz, der aus Artikel 8 dieser allgemeinen Bedingungen. Auch sind im Fall einer Überschreitung der Zahlungsfrist alle (etwaigen) übrigen offenen Rechnungen/Forderungen und noch zu versendenden Rechnungen vollständig direkt fällig. Bei einer Abweichung von dem hier in den Artikeln 4, 5 und 8 beschriebenen Standard- Honorar, Bezahlung und / oder Kulanzregelung hat der Auftraggeber nur Anspruch auf Erstattung der Hälfte des Standard-Kulanz-BetragsBedingungen hervorgeht. 5.7 6.6 Der Auftraggeber ist nicht zu einer Aussetzung oder Aufrechnung irgendeiner Zahlungsverpflichtung auf Grund aufgrund des Vertrages berechtigt. Dies gilt nicht, soweit die Gegenforderung oder das Zurückbehaltungsrecht anerkannt oder rechtskräftig festgestellt ist. Das Gleiche gilt für den Auftragnehmer.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Bezahlung. 5.1 Das 7.1. Die Bezahlung erfolgt innerhalb der im Vertrag genannten Frist oder, falls die Lieferung gemäß Artikel 4.17 verschoben wurde, innerhalb der gleichen Frist nach tatsächlich erfolgter Lieferung, jeweils unter der Voraussetzung, dass die gelieferten Güter und/oder die ausgeführten beziehungsweise abgeschlossenen Arbeiten die in Artikel 4 dieser Bedingungen beschriebene Honorar wird 8 genannten Spezifikationen erfüllen. In allen sonstigen Fällen erfolgt die Bezahlung innerhalb von 60 Tagen nach Eingang der Rechnung zu dem Auftraggeber vom Auftragnehmer mit dem Rechnungsdatum in Rechnung gestelltArtikel 7.2 genannten Zeitpunkt, sobald der Auftraggeber mit einem Kandidaten ein Einvernehmen erzieltsofern die gelieferten Güter und/oder die ausgeführten beziehungsweise abgeschlossenen Arbeiten die in Artikel 8 genannten Spezifikationen erfüllen. 5.2 7.2. Im Falle der Ausführung von Arbeiten ist die letzte Rate stets in Höhe von fünf Prozent (5 %) der vereinbarten Auftragssumme bei Abschluss der Arbeiten zu zahlen. 7.3. Rechnungen ohne korrekte Auftragsnummer werden nicht bearbeitet. Die Auftragnehmerin ist nicht berechtigt, die Rechnungen um einen negativen Skonto zu erhöhen. 7.4. Wenn nicht schriftlich anders vereinbart, erfolgt die Bezahlung einer Rechnung im Sinne von Artikel 7.1 per Überweisung des geschuldeten Betrags auf ein durch die Auftragnehmerin angegebenes Bankkonto. 7.5. XXXXX ist jederzeit berechtigt, vor einer Zahlung - darunter fallen auch Vorauszahlungen und Ratenzahlungen - eine ihrer Auffassung nach hinreichende Sicherheit für die Erfüllung der Rechnung muss innerhalb (restlichen) Verpflichtungen von 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum erfolgender Auftragnehmerin zu verlangen. Bei Überschreitung dieser Zahlungsfrist ist der Auftraggeber von Rechts wegen Weigert sich die Auftragnehmerin, die verlangte Sicherheit zu leisten, gerät die Auftragnehmerin ohne Mahnung in Verzug und schuldet er Säumniszinsen in Höhe hat STAHL das Recht, den Vertrag aufzulösen, ohne schadenersatzpflichtig zu sein; davon unberührt bleibt der dann geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Der Auftraggeber hat kein Recht Anspruch von STAHL auf Aufrechnung oder die Geltendmachung eines ZurückbehaltungsrechtesSchadenersatz, es sei denn die Gegenansprüche sind rechtskräftig festgestellt oder vom Auftragnehmer anerkanntdarin inbegriffen Kosten und entgangener Gewinn. 5.3 Die Parteien können abweichende Zahlungsvereinbarungen treffen7.6. XXXXX ist unbeschadet ihrer gesetzlichen (Aussetzungs-)Rechte jederzeit zur Aussetzung ihrer Verpflichtungen berechtigt, wobei der Auftraggeber sollte die Auftragnehmerin ihre Verpflichtungen verletzen oder sollte dies drohen; dies gilt unabhängig davon, ob diese Verletzung zurechenbar ist. 7.7. XXXXX behält sich das Recht vor, die durch die Auftragnehmerin im Rahmen des von ihm erteilten Auftrags ggf. ein Shortlist Fee Zusammenhang mit dem Projekt geschuldeten Sozialversicherungsbeiträge und Lohnsteuern, für die STAHL nach dem niederländischen Beitreibungsgesetz [Invorderingswet 1990] im Zusammenhang mit der Kettenhaftung haftet, an die Auftragnehmerin durch Überweisung auf deren Sperrkonto oder Retainer Fee schuldet und auf das Depotkonto, das der Empfänger für die Zahlungsvereinbarungen schriftlich bestätigt werden und eine abweichende Zahlungsfrist gelten kannAuftragnehmerin unterhält, zu zahlen. 5.4 Wenn 7.8. Unbeschadet der Auftraggeber nicht innerhalb Regelung im vorstehenden Absatz ist STAHL außerdem jederzeit berechtigt, die oben genannten Sozialversicherungsbeiträge und Lohnsteuern einzubehalten und im Namen der Auftragnehmerin direkt an die Empfänger zu zahlen. 7.9. Die Zahlung durch STAHL entbindet die Auftragnehmerin von fünf Kalendertagen nach keinerlei Garantie oder Haftung, die aus den Bedingungen, dem Vertrag oder geltenden Rechtsvorschriften resultiert. 7.10. Die Zahlung durch STAHL bedeutet keinerlei Verzicht auf Rechte. 7.11. XXXXX ist jederzeit berechtigt, den Rechnungsbetrag teilweise oder in voller Höhe mit Forderungen zu verrechnen, die STAHL gegen die Auftragnehmerin und/oder gegen mit der Versendung einer Rechnung schriftlich Auftragnehmerin verbundene Gesellschaften und Unternehmen hat. XXXXX ist außerdem befugt, Forderungen der Auftragnehmerin gegen den Inhalt mit STAHL verbundene Gesellschaften und Unternehmen mit Forderungen von STAHL gegen die Auftragnehmerin zu verrechnen. Sollte eine Zustimmung der Rechnung protestiertAuftragnehmerin erforderlich sein, wird davon ausgegangen, dass der Auftraggeber der Rechnung zustimmtdiese vorbehaltlos und unwiderruflich gegenüber STAHL erteilt wurde. 5.5 Die Bezahlung kann nur mit einem gesetzlichen Zahlungsmittel in bar oder per Banküberweisung auf das Bankkonto des Auftragnehmers gemäß Angabe auf der Rechnung erfolgen. 5.6 Bei Überschreitung der Zahlungsfrist gemäß Artikel 5.2 bzw der Auftragsbestätigung hat der Auftraggeber kein Recht (mehr) auf die Kulanzregelung gemäß Beschreibung in Artikel 8 dieser allgemeinen Bedingungen. Auch sind im Fall einer Überschreitung der Zahlungsfrist alle (etwaigen) übrigen offenen Rechnungen/Forderungen und noch zu versendenden Rechnungen vollständig direkt fällig. Bei einer Abweichung von dem hier in den Artikeln 4, 5 und 8 beschriebenen Standard- Honorar, Bezahlung und / oder Kulanzregelung hat der Auftraggeber nur Anspruch auf Erstattung der Hälfte des Standard-Kulanz-Betrags. 5.7 Der Auftraggeber ist nicht zu einer Aussetzung oder Aufrechnung irgendeiner Zahlungsverpflichtung auf Grund des Vertrages berechtigt. Dies gilt nicht, soweit die Gegenforderung oder das Zurückbehaltungsrecht anerkannt oder rechtskräftig festgestellt ist. Das Gleiche gilt für den Auftragnehmer.

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Samples: Allgemeine Einkaufs , Auftrags Und (Unter )Vergabebedingungen

Bezahlung. 5.1 Das in Artikel 4 dieser Bedingungen beschriebene Honorar wird dem Auftraggeber vom Auftragnehmer mit dem Rechnungsdatum in Rechnung gestellt, sobald der Auftraggeber mit einem Kandidaten ein Einvernehmen erzielt. 5.2 Die Bezahlung der Rechnung muss innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum erfolgen. Bei Überschreitung dieser Zahlungsfrist ist der Auftraggeber von Rechts wegen in Verzug und schuldet er Säumniszinsen in Höhe der dann geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Der Auftraggeber hat kein Recht auf Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes, es sei denn die Gegenansprüche sind rechtskräftig festgestellt oder vom Auftragnehmer anerkannt. 5.3 Die Parteien können abweichende Zahlungsvereinbarungen treffen, wobei der Auftraggeber im Rahmen des von ihm erteilten Auftrags ggf. ein Shortlist Fee oder Retainer Fee schuldet und die Zahlungsvereinbarungen schriftlich bestätigt werden und eine abweichende Zahlungsfrist gelten kann. 5.4 Wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von fünf Kalendertagen nach der Versendung einer Rechnung schriftlich gegen den Inhalt der Rechnung protestiert, wird davon ausgegangen, dass der Auftraggeber der Rechnung zustimmt. 5.5 Die Bezahlung kann nur mit einem gesetzlichen Zahlungsmittel in bar oder per Banküberweisung auf das Bankkonto des Auftragnehmers gemäß Angabe auf der Rechnung erfolgen. 5.6 Bei Überschreitung der Zahlungsfrist gemäß Artikel 5.2 bzw der Auftragsbestätigung hat der Auftraggeber kein Recht (mehr) auf die Kulanzregelung gemäß Beschreibung in Artikel 8 dieser allgemeinen Bedingungen. Auch sind im Fall einer Überschreitung der Zahlungsfrist alle (etwaigen) übrigen offenen Rechnungen/Forderungen und noch zu versendenden Rechnungen vollständig direkt fällig. Bei einer Abweichung von dem hier in den Artikeln 4, 5 und 8 beschriebenen Standard- Standard-Honorar, Bezahlung und / oder Kulanzregelung hat der Auftraggeber nur Anspruch auf Erstattung der Hälfte des Standard-Kulanz-Betrags. 5.7 Der Auftraggeber ist nicht zu einer Aussetzung oder Aufrechnung irgendeiner Zahlungsverpflichtung auf Grund des Vertrages berechtigt. Dies gilt nicht, soweit die Gegenforderung oder das Zurückbehaltungsrecht anerkannt oder rechtskräftig festgestellt ist. Das Gleiche gilt für den Auftragnehmer.

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Samples: General Terms and Conditions

Bezahlung. 5.1 Das Bezahlung findet statt auf Basis von AUTONET verschickten Rechnungen in Artikel 4 dieser Bedingungen beschriebene Honorar wird dem Auftraggeber vom Auftragnehmer mit dem Rechnungsdatum der Währung, in der die Rechnung gestellt, sobald der Auftraggeber mit einem Kandidaten ein Einvernehmen erzieltausgestellt ist. 5.2 Die Bezahlung Der Auftraggeber wird den durch ihn verschuldeten Betrag innerhalb vierzehn (14) Tage nach Erhalt der Rechnung muss innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum erfolgenbegleichen. 5.3 AUTONET ist dazu berechtigt, eine komplette Vorauszahlung des übereingekommenen Preises zu fordern. Bei Überschreitung dieser Zahlungsfrist ist Wenn Vorauszahlung bedingt wurde, kann der Auftraggeber von Rechts wegen in Verzug kein Recht geltend machen bezüglich der Ausführung der betreffenden Bestellung oder Dienste, bevor die bedingte Vorauszahlung nicht stattgefunden hat. 5.4 Alle Bezahlungen, die vom Auftraggeber verrichtet wurden, eignen sich zunächst zur Begleichung aller verschuldeten Zinsen und schuldet er Säumniszinsen in Höhe Kosten. Erst danach eignen sich die Bezahlungen zur Begleichung der dann geltenden gesetzlichen Bestimmungen. ältesten offenen und fälligen Rechnungen, ungeachtet dessen, ob der Auftraggeber vermerkt, dass sich die Bezahlung auf eine spätere Rechnung bezieht. 5.5 Der Auftraggeber hat kein Recht ist zu keinem Zeitpunkt dazu berechtigt, seine Zahlungsverpflichtungen gegenüber AUTONET mit Forderungen des Auftraggebers auf Aufrechnung oder die Geltendmachung eines ZurückbehaltungsrechtesAUTONET zu verrechnen, egal aus welchem Grund, es sei denn die Gegenansprüche sind rechtskräftig festgestellt oder vom Auftragnehmer anerkanntAUTONET hat dazu ausdrückliche schriftliche Zustimmung erteilt. 5.3 Die Parteien können abweichende Zahlungsvereinbarungen treffen5.6 Der Auftraggeber ist zu keinem Zeitpunkt dazu berechtigt, wobei der seine Zahlungsverpflichtungen gegenüber AUTONET aufzuschieben, egal aus welchem Grund. 5.7 Alle von AUTONET gestellten Zahlungstermine sind fatale Termine. Der Auftraggeber ist ohne Mahnung im Rahmen des von ihm erteilten Auftrags ggf. ein Shortlist Fee oder Retainer Fee schuldet und die Zahlungsvereinbarungen schriftlich bestätigt werden und eine abweichende Zahlungsfrist gelten kannVersäumnis bei nicht zeitiger Zahlung. 5.4 Wenn 5.8 AUTONET ist dazu berechtigt, ab dem Verfalldatum der Rechnung den gesetzlichen Handelszins in Rechnung zu stellen. 5.9 Falls der Auftraggeber nicht innerhalb von fünf Kalendertagen nach oder nicht zeitig bezahlt, ist der Versendung Auftraggeber AUTONET auch außergerichtliche Kosten verschuldet. Diese werden auf Grund der Empfehlung II aus dem Bericht Vorarbeit II festgelegt. Ungeachtet der übrigen Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen, ist AUTONET dazu berechtigt, die reell entstandenen Kosten, worunter eventuelle gerichtliche Kosten und juristische Kosten, dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen, falls diese höher ausfallen als die Berechnung auf Grund der Empfehlung II aus dem Bericht Vorarbeit II. 5.10 Beschwerden bezüglich einer Rechnung müssen spätestens acht (8) Kalendertage nach dem Rechnungs- datum unter deutlicher Angabe der Beschwerde schriftlich gegen den Inhalt der Rechnung protestiert, wird davon ausgegangen, dass der Auftraggeber der Rechnung zustimmt. 5.5 Die Bezahlung kann nur mit einem gesetzlichen Zahlungsmittel in bar oder per Banküberweisung auf das Bankkonto des Auftragnehmers gemäß Angabe auf der Rechnung erfolgen. 5.6 Bei Überschreitung der Zahlungsfrist gemäß Artikel 5.2 bzw der Auftragsbestätigung hat der Auftraggeber kein Recht (mehr) auf die Kulanzregelung gemäß Beschreibung in Artikel 8 dieser allgemeinen Bedingungen. Auch sind im Fall einer Überschreitung der Zahlungsfrist alle (etwaigen) übrigen offenen Rechnungen/Forderungen und noch zu versendenden Rechnungen vollständig direkt fälligbei AUTONET eingereicht werden. Bei Ausbleiben einer Abweichung von dem hier in den Artikeln 4, 5 und 8 beschriebenen Standard- Honorar, Bezahlung und / oder Kulanzregelung hat der Auftraggeber nur Anspruch auf Erstattung der Hälfte des Standard-Kulanz-BetragsBeschwerde wird die Rechnung geachtet korrekt zu sein. 5.7 Der Auftraggeber ist nicht zu einer Aussetzung oder Aufrechnung irgendeiner Zahlungsverpflichtung auf Grund des Vertrages berechtigt. Dies gilt nicht, soweit die Gegenforderung oder das Zurückbehaltungsrecht anerkannt oder rechtskräftig festgestellt ist. Das Gleiche gilt für den Auftragnehmer.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Bezahlung. 5.1 Das 6.1 Die Zahlung des Vertragspreises ist gemäß Lieferungs- und Zahlungsbedingungen bzw. Zahlungsplan aus der Auftragsbestätigung geschuldet. Mangels einer dortigen Festlegung ist er wie folgt geschuldet: a) 30 % Anzahlung innerhalb von 10 Tagen nach Eingang der Auftragsbestätigung; b) 30 % bei halber Lieferzeit, spätestens 3 Monate nach Auftragsbestätigung; c) 35 % bei Lieferung, spätestens einen Monat nach Versandbereitschaftsmeldung; d) 5 % nach Gefahrübergang, spätestens drei Monate nach Versandbereitschaftsmeldung. 6.2 Sollten für Montage- und Inbetriebnahmeleistungen von HESS GROUP kein Pauschalpreis im Vertragspreis enthalten sein, erfolgt eine separate Rechnungslegung auf Grundlage der Kostensätze von HESS GROUP. Die Abrechnung erfolgt unter Zugrundelegung der laut Montagebericht geleisteten Stunden und auf Basis der Verrechnungssätze. Reisekosten werden nach Aufwand zuzüglich eines Handlingszuschlag von 5 % berechnet. Die Abrechnung erfolgt monatlich. 6.3 Alle Zahlungen sind ohne jeglichen Abzug und ohne Verrechnung auf ein von HESS GROUP näher anzugebendes Konto unverzüglich nach Zugang der Rechnung zu überweisen, sofern nicht ein anderer Zeitraum vereinbart wurde. 6.4 Sämtliche mit der Leistung von Zahlungssicherheiten verbundenen Kosten sind vom Auftraggeber zu tragen. 6.5 Wenn Zahlungen - sei es mittels Dokumentenakkreditive - gegen Vorlage von Transportdokumenten zu erfolgen haben, können diese auch gegen Vorlage eines Lagerungsnachweises geleistet werden, falls der Transport infolge höherer Gewalt oder durch Umstände die HESS GROUP nicht zu vertreten hat, nicht stattfinden kann. Die mit der Lagerung verbundenen Kosten trägt in Artikel 4 dieser Bedingungen beschriebene Honorar wird dem Auftraggeber vom Auftragnehmer mit dem Rechnungsdatum in Rechnung gestellt, sobald Fall der Auftraggeber mit einem Kandidaten ein Einvernehmen erzieltgemäß Artikel 7.5. 5.2 Die Bezahlung der Rechnung muss innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum erfolgen. Bei Überschreitung dieser Zahlungsfrist ist 6.6 Leistet der Auftraggeber bei Fälligkeit nicht, gerät er ohne weitere Mahnung in Verzug. Gerät der Auftraggeber in Verzug, schuldet er Verzugszinsen in Höhe von Rechts wegen acht (8) Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz sowie die mit der Beitreibung verbundenen gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten, mindestens 15 % des Betrages, mit deren Zahlung der Auftraggeber sich in Verzug und schuldet er Säumniszinsen in Höhe der dann geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Der Auftraggeber hat kein Recht auf Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes, es sei denn die Gegenansprüche sind rechtskräftig festgestellt oder vom Auftragnehmer anerkanntbefindet. 5.3 Die Parteien können abweichende Zahlungsvereinbarungen treffen, wobei der Auftraggeber im Rahmen des von ihm erteilten Auftrags ggf. ein Shortlist Fee oder Retainer Fee schuldet und die Zahlungsvereinbarungen schriftlich bestätigt werden und eine abweichende Zahlungsfrist gelten kann. 5.4 6.7 Wenn der Auftraggeber Zahlungstermine nicht innerhalb von fünf Kalendertagen einhält oder wenn nach der Versendung einer Rechnung schriftlich gegen den Inhalt der Rechnung protestiert, wird davon ausgegangenAbschluss des Vertrages aus sonstigen Gründen erkennbar wird, dass unsere Zahlungsforderungen durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Auftraggebers gefährdet werden, haben wir das Recht, die Leistung bis zur Bewirkung der Auftraggeber der Rechnung zustimmtGegenleitung bzw. bis zur Leistung einer entsprechenden Sicherheit zu verweigern. Sämtliche infolge dieser Verzögerung entstandenen Schäden gehen zulasten des Auftraggebers. 5.5 Die Bezahlung kann nur mit einem gesetzlichen Zahlungsmittel in bar oder per Banküberweisung auf das Bankkonto des Auftragnehmers gemäß Angabe auf der Rechnung erfolgen. 5.6 Bei Überschreitung der Zahlungsfrist gemäß Artikel 5.2 bzw der Auftragsbestätigung hat der Auftraggeber kein Recht (mehr) auf die Kulanzregelung gemäß Beschreibung in Artikel 8 dieser allgemeinen Bedingungen. Auch sind im Fall einer Überschreitung der Zahlungsfrist alle (etwaigen) übrigen offenen Rechnungen/Forderungen und noch zu versendenden Rechnungen vollständig direkt fällig. Bei einer Abweichung von dem hier in den Artikeln 4, 5 und 8 beschriebenen Standard- Honorar, Bezahlung und / oder Kulanzregelung hat der Auftraggeber nur Anspruch auf Erstattung der Hälfte des Standard-Kulanz-Betrags. 5.7 Der Auftraggeber ist nicht zu einer Aussetzung oder Aufrechnung irgendeiner Zahlungsverpflichtung auf Grund des Vertrages berechtigt. Dies gilt nicht, soweit die Gegenforderung oder das Zurückbehaltungsrecht anerkannt oder rechtskräftig festgestellt ist. Das Gleiche gilt für den Auftragnehmer.

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Samples: General Terms and Conditions

Bezahlung. 5.1 Das in Artikel 4 dieser Bedingungen beschriebene Honorar wird Rechnungsbeträge sind - wobei eine Aufrech- nung mit Gegenansprüchen des Auftraggebers/Ver- tragspartners oder die Zurückbehaltung von Zahlun- gen wegen solcher Ansprüche nur dann zulässig ist, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind - innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Frist oder zu dem Auftraggeber vom Auftragnehmer mit dem Rechnungsdatum in auf der Rechnung gestelltgenannten äußersten Zahlungsdatum durch Überweisung auf das Konto der ColGraphix zu zahlen, sobald welches auf der Auftraggeber mit einem Kandidaten ein Einvernehmen erzieltRechnung angegeben ist. Soweit auf der Rechnung keine Frist angegeben ist, hat die Bezahlung innerhalb von 30 Tagen ohne jeden Abzug zu erfolgen. Maßgeblich für das Datum der Zahlung ist der Eingang bei ColGraphix. Schecks gelten erst nach Einlösung als Zahlung. ColGraphix behält sich das Recht vor, den gesam- ten oder einen Teil der zu zahlenden Summe durch Vorauszahlung zu verlangen. 5.2 Die Bezahlung Zahlungsfrist im Sinne des Absatzes 5.1 gilt als Endfrist. Leistet der Rechnung muss innerhalb von 14 Kalendertagen Auftraggeber/Vertragspart- ner bei Fälligkeit nicht, sind die ausstehenden Beträ- ge ab Rechnungsdatum erfolgendem Tag der Fälligkeit mit 8 % über dem Basiszinssatz p.a. Bei Überschreitung dieser Zahlungsfrist ist der Auftraggeber von Rechts wegen in Verzug zu verzinsen; die Geltendma- chung höherer Zinsen und schuldet er Säumniszinsen in Höhe der dann geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Der Auftraggeber hat kein Recht auf Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes, es sei denn die Gegenansprüche sind rechtskräftig festgestellt oder vom Auftragnehmer anerkanntweiterer Schäden im Fal- le des Verzuges bleibt unberührt. 5.3 Die Parteien können abweichende Zahlungsvereinbarungen treffenColGraphix ist berechtigt, wobei der Auftraggeber im Rahmen des von ihm erteilten Auftrags ggf. ein Shortlist Fee noch ausstehende Lie- ferungen oder Retainer Fee schuldet und die Zahlungsvereinbarungen schriftlich bestätigt werden und eine abweichende Zahlungsfrist gelten kann. 5.4 Wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von fünf Kalendertagen Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbrin- gen, wenn ihr nach der Versendung einer Rechnung schriftlich gegen den Inhalt der Rechnung protestiert, wird davon ausgegangen, dass der Auftraggeber der Rechnung zustimmt. 5.5 Die Bezahlung kann nur mit einem gesetzlichen Zahlungsmittel in bar oder per Banküberweisung auf das Bankkonto des Auftragnehmers gemäß Angabe auf der Rechnung erfolgen. 5.6 Bei Überschreitung der Zahlungsfrist gemäß Artikel 5.2 bzw der Auftragsbestätigung hat der Auftraggeber kein Recht (mehr) auf die Kulanzregelung gemäß Beschreibung in Artikel 8 dieser allgemeinen Bedingungen. Auch sind im Fall einer Überschreitung der Zahlungsfrist alle (etwaigen) übrigen offenen Rechnungen/Forderungen und noch zu versendenden Rechnungen vollständig direkt fällig. Bei einer Abweichung von dem hier in den Artikeln 4, 5 und 8 beschriebenen Standard- Honorar, Bezahlung und / oder Kulanzregelung hat der Auftraggeber nur Anspruch auf Erstattung der Hälfte des Standard-Kulanz-Betrags. 5.7 Der Auftraggeber ist nicht zu einer Aussetzung oder Aufrechnung irgendeiner Zahlungsverpflichtung auf Grund Abschluss des Vertrages berechtigt. Dies gilt nichtUm- stände bekannt werden, soweit welche die Gegenforderung oder das Zurückbehaltungsrecht anerkannt oder rechtskräftig festgestellt ist. Das Gleiche gilt Kreditwürdigkeit des Auftraggebers/Vertragspartners wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezah- lung der offenen Forderungen der ColGraphix durch den Auftraggeber aus dem jeweiligen Vertragsver- hältnis (einschließlich aus anderen Einzelaufträgen, für den Auftragnehmerdie derselbe Rahmenvertrag gilt, gefährdet wird.

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Samples: Allgemeine Verkaufs , Lieferungs Und Zahlungsbedingungen

Bezahlung. 5.1 6.1 Das in Artikel 4 5 dieser Bedingungen AGB beschriebene Honorar wird dem Auftraggeber vom Auftragnehmer mit dem Rechnungsdatum in Rechnung gestellt, sobald der Auftraggeber mit einem Kandidaten ein Einvernehmen erzielt. 5.2 6.2 Die Bezahlung der Rechnung Rechnungen muss innerhalb von 14 Kalendertagen ab dem Rechnungsdatum erfolgen. Bei Überschreitung dieser Zahlungsfrist ist der Auftraggeber von Rechts wegen in Verzug und schuldet er Säumniszinsen Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe der dann geltenden gesetzlichen Bestimmungen(§ 456 UGB). Der Auftraggeber hat kein Recht auf Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes, es sei denn die Gegenansprüche sind rechtskräftig festgestellt oder vom Auftragnehmer ausdrücklich anerkannt. 5.3 6.3 Die Parteien können abweichende Zahlungsvereinbarungen treffen, wobei der Auftraggeber im Rahmen des von ihm erteilten Auftrags ggf. ein Shortlist Fee oder Retainer Fee schuldet und die Zahlungsvereinbarungen schriftlich bestätigt werden und eine abweichende Zahlungsfrist gelten kann. 5.4 6.4 Wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von fünf Kalendertagen nach der Versendung einer Rechnung schriftlich Einwendungen gegen den Inhalt der die Rechnung protestierterhebt, wird davon ausgegangen, dass der Auftraggeber der Rechnung zustimmt. 5.5 Die Bezahlung kann nur mit einem gesetzlichen Zahlungsmittel in bar oder per Banküberweisung auf das Bankkonto des Auftragnehmers gemäß Angabe auf der Rechnung erfolgen. 5.6 6.5 Bei Überschreitung der Zahlungsfrist gemäß Artikel 5.2 bzw der Auftragsbestätigung hat verwirkt der Auftraggeber kein sein Recht (mehr) auf die Kulanzregelung gemäß Beschreibung in Artikel 8 10 dieser allgemeinen BedingungenAGB. Auch sind im Fall einer Überschreitung der Zahlungsfrist alle (etwaigen) übrigen offenen Rechnungen/Forderungen und noch zu versendenden Rechnungen vollständig direkt fällig. Bei einer Abweichung von dem hier in den Artikeln 45, 5 6 und 8 10 beschriebenen Standard- Honorar, Bezahlung und / oder Kulanzregelung hat der Auftraggeber nur Anspruch auf Erstattung der Hälfte des Standard-Kulanz-Betrags. 5.7 6.6 Der Auftraggeber ist nicht zu einer Aussetzung oder zur Aufrechnung irgendeiner Zahlungsverpflichtung auf Grund aufgrund des Vertrages berechtigt. Dies gilt nicht, soweit die Gegenforderung oder das Zurückbehaltungsrecht ausdrücklich anerkannt oder rechtskräftig festgestellt ist. Das Gleiche gilt für den Auftragnehmer.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Bezahlung. 5.1 Das 6.1. Die Zahlung von Rechnungen hat – sofern nicht anders mit der Vertragspartei in Artikel 4 dieser Bedingungen beschriebene Honorar wird dem Auftraggeber vom Auftragnehmer mit dem Rechnungsdatum in Rechnung gestellt, sobald der Auftraggeber mit einem Kandidaten ein Einvernehmen erzielt. 5.2 Die Bezahlung der Rechnung muss den spezifischen Absatzverträgen verein- bart – innerhalb von 14 Kalendertagen ab nach Rechnungsdatum zu erfolgen. Bei Überschreitung dieser Zahlungsfrist ist der Auftraggeber von Rechts wegen in Verzug und schuldet er Säumniszinsen in Höhe der dann geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Der Auftraggeber hat kein Recht auf Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes, es sei denn die Gegenansprüche sind rechtskräftig festgestellt oder vom Auftragnehmer anerkannt. 5.3 Die Parteien können abweichende Zahlungsvereinbarungen treffen, wobei der Auftraggeber im Rahmen des von ihm erteilten Auftrags ggf. ein Shortlist Fee oder Retainer Fee schuldet und die Zahlungsvereinbarungen schriftlich bestätigt werden und eine abweichende Zahlungsfrist gelten kann. 5.4 Wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von fünf Kalendertagen nach der Versendung einer Rechnung schriftlich gegen den Inhalt der Rechnung protestiert, wird davon ausgegangen, dass der Auftraggeber der Rechnung zustimmt. 5.5 Die Bezahlung Zahlung kann nur mit einem gesetzlichen Zahlungsmittel durch Überweisung des Betrags in bar oder per Banküberweisung EUR auf das Bankkonto des Auftragnehmers gemäß Angabe Konto erfolgen, das auf der Rechnung erfolgenangegeben ist. 5.6 Bei Überschreitung 6.2. Beanstandungen der Zahlungsfrist gemäß Artikel 5.2 bzw Rechnung sind nur zulässig, soweit eine genaue Angabe der Auftragsbestätigung hat der Auftraggeber kein Recht (mehr) Tatsachen erfolgt, auf die Kulanzregelung gemäß Beschreibung sich die Beschwerde bezieht und schriftlich innerhalb von 5 Tagen nach Rechnungsdatum bei FUDIUM eingereicht wird. Die Beweis- last liegt bei der Vertragspartei. Wenn innerhalb des genannten Zeitraums kein Einspruch gegen die Rechnung eingelegt wird, wird die Rechnung als von der Vertragspartei akzeptiert betrachtet. Ein Einspruch gegen einen Teil einer Rechnung berührt nicht die Einforderbarkeit des unbestrittenen Teils der Rechnung. 6.3. Im Falle der Nichtzahlung eines Teils oder der Gesamtsumme einer Rechnung zur gegebenen Frist wird der Saldo aller anderen, auch der nicht fälligen Rechnungen, automatisch und sofort fällig und zahlbar. In einem solchen Fall wird auch au- tomatisch ein Verzugszins von 10 % pro Jahr ab Rechnungsdatum fällig, ohne vorherige Ankündigung oder Mahnung. Jeder Teil eines Monats zählt als voller Monat. Darüber hinaus ist in Artikel 8 dieser allgemeinen Bedingungenden oben genannten Fällen und ohne vorherige Ankündigung oder Mahnung eine pauschale Entschädigung von 10 % des vereinbarten Preises rechtsgültig fällig, zzgl. Auch sind im Fall einer Überschreitung Mehrwertsteuer, mit einem Minimum von 125,00 EUR, unbeschadet des Rechts von FUDIUM auf vollständigen Schadensersatz, einschließlich der Zahlungsfrist entgangenen Gewinne. Die Vertragspartei verpflichtet sich, die etwaigen Rechtskosten zahlen, wenn eine Rechnung nicht oder nicht pünktlich bezahlt wird. 6.4. Für den Fall, dass die Zahlung nicht (rechtzeitig) erfolgt, behält FUDIUM sich das Recht vor, weitere Lieferungen oder Leistungen einzustellen und gleichzeitig den Vertrag von Rechtswegen und ohne vorherige Ankündigung als aufgelöst zu erklären, für das Ganze oder noch nicht ausgeführte Teile, unbeschadet des Rechts von FUDIUM, wo nötig für alle (etwaigen) übrigen offenen An- sprüche oder Schäden, die FUDIUM erlitten hat oder noch erleiden wird, Schadenersatz zu fordern. 6.5. Die durch die andere Partei geleisteten Zahlungen werden stets dazu angewendet, um alle Zinsen und Kosten zu begle- ichen, und dann die fälligen Rechnungen/Forderungen und noch zu versendenden Rechnungen vollständig direkt fällig, die am längsten offen sind, auch wenn die Vertragspartei angibt, dass die Zahlun- gen sich auf eine spätere Rechnung beziehen. 6.6. Bei einer Abweichung Es ist der Vertragspartei nicht gestattet, durch Verrechnung Zahlungspflichten, die FUDIUM aus anderen Gründen als kraft dieses Vertrags hat, von dem hier Betrag in Abzug zu bringen, den Artikeln 4, 5 und 8 beschriebenen Standard- Honorar, Bezahlung und / oder Kulanzregelung hat der Auftraggeber nur Anspruch die Vertragspartei in Bezug auf Erstattung der Hälfte des Standard-Kulanz-Betragsdiesen Vertrag schuldig ist. 5.7 Der Auftraggeber ist nicht zu einer Aussetzung oder Aufrechnung irgendeiner Zahlungsverpflichtung auf Grund des Vertrages berechtigt. Dies gilt nicht, soweit die Gegenforderung oder das Zurückbehaltungsrecht anerkannt oder rechtskräftig festgestellt ist. Das Gleiche gilt für den Auftragnehmer.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Bezahlung. 5.1 Das 2.1 Rechnungen sind zu dem in Artikel 4 dieser Bedingungen beschriebene Honorar wird der jeweiligen Rechnung angegebenen Fälligkeitszeitpunkt ohne Abzug zu be- zahlen. Bei verspäteter Zahlung kann die SVI Verzugszinsen in Höhe von 2 Prozentpunkten über dem Auftraggeber vom Auftragnehmer mit dem Rechnungsdatum in Rechnung gestellt, sobald der Auftraggeber mit jewei- ligen Basiszinssatz nach Diskontüberleitungsgesetz oder über einem Kandidaten ein Einvernehmen erzieltals vergleichbar angesetzten Refe- renzwert berechnen. 5.2 Die Bezahlung 2.2 Etwaige Beanstandungen einer Rechnung, soweit es sich nicht um offensichtliche Rechnungsfehler handelt, dürfen die Zahlung des vollen Rechnungsbetrages nicht verzögern. 2.3 Bestehen zwischen dem Kunden und der SVI Meinungsverschiedenheiten über den dem Kunden in Rech- nung gestellten Betrag so wird der Kunde auch den Teil der Rechnung muss innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum erfolgenbezahlen, über den unterschiedliche Meinungen bestehen. Bei Überschreitung dieser Zahlungsfrist ist Die endgültige Abrechnung erfolgt, nachdem eine Einigung über die Meinungsver- schiedenheiten erzielt oder eine rechtskräftige Entscheidung herbeigeführt worden ist. 2.4 Gegen Ansprüche der Auftraggeber von Rechts wegen SVI kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufgerechnet werden. 2.5 Die SVI kann Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung verlangen, wenn abzusehen ist, dass der Kunde sei- nen Zahlungsverpflichtungen nicht oder nicht rechtzeitig nachkommt. Barsicherheiten werden zum jeweiligen Basiszinssatz nach Diskontüberleitungsgesetz oder zu einem als vergleichbar angesetzten Referenzwert verzinst. Ist der Kunde in Verzug und schuldet kommt er Säumniszinsen in Höhe nach erneuter Zahlungsaufforderung nicht unverzüglich seinen Zah- lungsverpflichtungen aus diesem Vertrag nach, so kann sich die SVI aus der dann geltenden gesetzlichen BestimmungenSicherheit bezahlt machen. Der Auftraggeber hat kein Recht auf Aufrechnung oder die Geltendmachung eines ZurückbehaltungsrechtesDie Sicherheit ist zurückzugeben, es sei denn die Gegenansprüche sind rechtskräftig festgestellt oder vom Auftragnehmer anerkanntwenn ihre Voraussetzungen weggefallen sind. 5.3 Die Parteien können abweichende Zahlungsvereinbarungen treffen, wobei der Auftraggeber im Rahmen des von ihm erteilten Auftrags ggf. ein Shortlist Fee oder Retainer Fee schuldet und 2.6 Statt einer Vorauszahlung kann die Zahlungsvereinbarungen schriftlich bestätigt werden und eine abweichende Zahlungsfrist gelten kannSVI auch einen Vorauskasse-Zähler einsetzen. 5.4 Wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von fünf Kalendertagen nach der Versendung einer Rechnung schriftlich gegen den Inhalt der Rechnung protestiert, wird davon ausgegangen, dass der Auftraggeber der Rechnung zustimmt. 5.5 Die Bezahlung kann nur mit einem gesetzlichen Zahlungsmittel in bar oder per Banküberweisung auf das Bankkonto des Auftragnehmers gemäß Angabe auf der Rechnung erfolgen. 5.6 Bei Überschreitung der Zahlungsfrist gemäß Artikel 5.2 bzw der Auftragsbestätigung 2.7 Der Kunde hat der Auftraggeber kein Recht (mehr) auf SVI die Kulanzregelung gemäß Beschreibung in Artikel 8 dieser allgemeinen Bedingungenbesonderen Kosten einer erneuten Zahlungsaufforderung oder für die Einziehung des Betrages durch einen Beauftragten zu erstatten. Auch sind im Fall einer Überschreitung Diese Kosten können von der Zahlungsfrist alle (etwaigen) übrigen offenen Rechnungen/Forderungen und noch zu versendenden Rechnungen vollständig direkt fällig. Bei einer Abweichung von dem hier in den Artikeln 4, 5 und 8 beschriebenen Standard- Honorar, Bezahlung und / oder Kulanzregelung hat der Auftraggeber nur Anspruch auf Erstattung der Hälfte des Standard-Kulanz-BetragsSVI pauschal berechnet werden. 5.7 Der Auftraggeber ist nicht zu einer Aussetzung oder Aufrechnung irgendeiner Zahlungsverpflichtung auf Grund des Vertrages berechtigt. Dies gilt nicht, soweit die Gegenforderung oder das Zurückbehaltungsrecht anerkannt oder rechtskräftig festgestellt ist. Das Gleiche gilt für den Auftragnehmer.

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Samples: Energieliefervertrag

Bezahlung. 5.1 Das in Artikel 4 1. Nach der Erfüllung aller Verpflichtungen aus dem Vertrag durch den Auftragnehmer ist dieser Bedingungen beschriebene Honorar wird berechtigt, dem Auftraggeber den vereinbarten Preis in Rechnung zu stellen. Die Zahlung durch den Auftraggeber erfolgt innerhalb von sechzig (60) Tagen nach dem Rech- nungseingangsdatum. 2. Eine Bezahlung durch den Auftraggeber erfolgt nur dann, wenn die Lieferung/die Leistung oder der Teil, auf die sich eine (Teil-) Zahlung bezieht, vom Auftragnehmer mit dem Rechnungsdatum in Rechnung gestelltzufriedenstel- lend geliefert/durchgeführt wurde, sobald und nachdem der Auftraggeber mit einem Kandidaten ein Einvernehmen erzieltAuftragnehmer auf Verlangen des Auftraggebers nachgewiesen hat, dass die von ihm an der Leistung beteiligten Arbeitnehmer das ihnen zustehende Entgelt erhalten haben und er die für diese Arbeitnehmer zu zahl- enden Lohnabgaben bezahlt hat. 5.2 Die Bezahlung 3. Der Auftraggeber ist jederzeit berechtigt, dem Auftragnehmer die von ihm für die Leis- tung zu zahlenden Lohnabgaben und Umsatzsteuern, für die er nach dem niederländischen Gesetz über die Kettenhaftung gesamtschuldnerisch haftet, durch Überweisung auf dessen Sperrkonto gemäß dem niederländischen Gesetz über die Kettenhaftung zu bezahlen. 4. Unbeschadet der Rechnung muss innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum erfolgen. Bei Überschreitung dieser Zahlungsfrist Bestimmungen des vorigen Absatzes ist der Auftraggeber jederzeit berechtigt, die oben genannten Lohnabgaben und Umsatzsteuern von Rechts wegen der Bausumme des Subunternehmers einzubehalten und im Namen des Auftragnehmers direkt an das Finan- zamt abzuführen. In den in Verzug Artikel 12 Absatz 3 und schuldet er Säumniszinsen in diesem Absatz 4 beschriebenen Fällen hat der Auftraggeber durch die jeweils beschriebene Zahlungsvornahme seine Verbindli- chkeit gegenüber dem Auftragnehmer in Höhe des Zahlungsbetrages getilgt. 5. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, beim Auftraggeber die Rechnung innerhalb eines Monats nach der Abnahme der Leistung für den eventuell ihm noch zustehenden Betrag einzureichen. Bei Unterlassung seitens des Auftragnehmers wird vermutet, dass dieser auf jede dem Auftraggeber gegenüber eventuell noch bestehende Restforderung verzichtet hat. 6. Zahlungen oder Rechnungsstellungen können unbeschadet der obigen Bestimmungen erst dann geltenden gesetzlichen Bestimmungenerfolgen, nachdem der Auftraggeber die vom Auftragnehmer unterschriebene und unveränderte Kopie des Auftrags zurückerhalten hat. 7. Der Auftraggeber hat kein Recht auf Aufrechnung ist nicht zur Bezahlung der Rechnungen verpflichtet, falls diese nicht die von einem Bevollmächtigten des Auftraggebers unterschriebenen Bestätigungen und/oder Abrechnungsaufstellungen im Sinne von Artikel 3 Buchstabe r enthalten und mit ihnen im Einklang sind. 8. Erfüllt der Auftragnehmer seine Verpflichtungen nicht, so ist der Auftraggeber berechtigt, seine Zahlungsverpflichtungen dem Auftragnehmer gegenüber so lange aufzuschieben, bis dieser seine Verpflichtungen erfüllt hat, oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes, es sei denn die Gegenansprüche sind rechtskräftig festgestellt oder Kosten für Berichtigungsarbeiten mit vom Auftragnehmer anerkanntausgestellten Rechnungen zu verrechnen, unbeschadet des Anspruchs des Auftraggebers auf Schadensersatz und/oder Erfüllung oder Auflösung des Vertrages mit Schadensersatzforderung. 5.3 Die Parteien können abweichende Zahlungsvereinbarungen treffen9. Der Auftraggeber ist bei (drohender) Insolvenz des Auftraggebers und nach vorheriger Inverzugsetzung befugt, wobei der Auftraggeber Forderungen von Zulieferern und/ oder Subunternehmern des Auftragnehmers im Rahmen des von ihm erteilten Auftrags ggf. ein Shortlist Fee oder Retainer Fee schuldet direkt zu begleichen und die Zahlungsvereinbarungen schriftlich bestätigt werden und eine abweichende Zahlungsfrist gelten kannGläubiger auszuzahl- en. Gleichzeitig wird der Auftragnehmer vom Auftraggeber darüber informiert. Die Forder- ung des Auftragnehmers dem Auftraggeber gegenüber wird um einen entsprechenden Betrag verringert, unbeschadet der in Artikel 18 genannten Ansprüche des Auftraggebers. 5.4 Wenn 10. Im Falle der Insolvenz des Auftragnehmers ist der Auftraggeber nicht innerhalb von fünf Kalendertagen berechtigt, seine Zahlungsverpflichtungen auszusetzen, bis der Auftraggeber vom Finanzamt eine – nach Auffassung des Auftraggebers ausreichende – Befreiungserklärung erhalten hat, aus der Versendung einer Rechnung schriftlich gegen den Inhalt der Rechnung protestiert, wird davon ausgegangenhervorgeht, dass der Auftraggeber der Rechnung zustimmt. 5.5 Die Bezahlung kann nur mit einem gesetzlichen Zahlungsmittel in bar oder per Banküberweisung auf das Bankkonto nicht aufgrund des Auftragnehmers gemäß Angabe auf der Rechnung erfolgen. 5.6 Bei Überschreitung der Zahlungsfrist gemäß Artikel 5.2 bzw der Auftragsbestätigung hat der Auftraggeber kein Recht (mehr) auf niederländischen Gesetzes über die Kulanzregelung gemäß Beschreibung in Artikel 8 dieser allgemeinen Bedingungen. Auch sind Kettenhaftung wegen zu Unrecht nicht abgeführter Lohnabgaben und Umsatzsteuern im Fall einer Überschreitung der Zahlungsfrist alle (etwaigen) übrigen offenen RechnungenSinne dieses Gesetzes durch den Auftragnehmer und/Forderungen und noch zu versendenden Rechnungen vollständig direkt fälligoder ihm nachgeordnete Auftragne- hmer haftbar gemacht wird. Bei einer Abweichung von dem hier in den Artikeln 4Der Insolvenzverwalter ist verpflichtet, 5 und 8 beschriebenen Standard- Honorar, Bezahlung und / oder Kulanzregelung hat der Auftraggeber nur Anspruch auf Erstattung der Hälfte des Standard-Kulanz-Betrags. 5.7 Der Auftraggeber ist nicht zu einer Aussetzung oder Aufrechnung irgendeiner Zahlungsverpflichtung auf Grund des Vertrages berechtigt. Dies gilt nicht, soweit die Gegenforderung oder das Zurückbehaltungsrecht anerkannt oder rechtskräftig festgestellt ist. Das Gleiche gilt für den AuftragnehmerErhalt dieser Befreiungserklärung zu sorgen.

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Samples: Allgemeine Einkaufs Und Subunternehmerbedingungen