Common use of Bezahlung Clause in Contracts

Bezahlung. 5.1 Das in Artikel 4 dieser Bedingungen beschriebene Honorar wird dem Auftraggeber vom Auftragnehmer mit dem Rechnungsdatum in Rechnung gestellt, sobald der Auftraggeber mit einem Kandidaten ein Einvernehmen erzielt. 5.2 Die Bezahlung der Rechnung muss innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum erfolgen. Bei Überschreitung dieser Zahlungsfrist ist der Auftraggeber von Rechts wegen in Verzug und schuldet er Säumniszinsen in Höhe der dann geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Der Auftraggeber hat kein Recht auf Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes, es sei denn die Gegenansprüche sind rechtskräftig festgestellt oder vom Auftragnehmer anerkannt. 5.3 Die Parteien können abweichende Zahlungsvereinbarungen treffen, wobei der Auftraggeber im Rahmen des von ihm erteilten Auftrags ggf. ein Shortlist Fee oder Retainer Fee schuldet und die Zahlungsvereinbarungen schriftlich bestätigt werden und eine abweichende Zahlungsfrist gelten kann. 5.4 Wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von fünf Kalendertagen nach der Versendung einer Rechnung schriftlich gegen den Inhalt der Rechnung protestiert, wird davon ausgegangen, dass der Auftraggeber der Rechnung zustimmt. 5.5 Die Bezahlung kann nur mit einem gesetzlichen Zahlungsmittel in bar oder per Banküberweisung auf das Bankkonto des Auftragnehmers gemäß Angabe auf der Rechnung erfolgen. 5.6 Bei Überschreitung der Zahlungsfrist gemäß Artikel 5.2 bzw der Auftragsbestätigung hat der Auftraggeber kein Recht (mehr) auf die Kulanzregelung gemäß Beschreibung in Artikel 8 dieser allgemeinen Bedingungen. Auch sind im Fall einer Überschreitung der Zahlungsfrist alle (etwaigen) übrigen offenen Rechnungen/Forderungen und noch zu versendenden Rechnungen vollständig direkt fällig. Bei einer Abweichung von dem hier in den Artikeln 4, 5 und 8 beschriebenen Standard- Honorar, Bezahlung und / oder Kulanzregelung hat der Auftraggeber nur Anspruch auf Erstattung der Hälfte des Standard-Kulanz-Betrags. 5.7 Der Auftraggeber ist nicht zu einer Aussetzung oder Aufrechnung irgendeiner Zahlungsverpflichtung auf Grund des Vertrages berechtigt. Dies gilt nicht, soweit die Gegenforderung oder das Zurückbehaltungsrecht anerkannt oder rechtskräftig festgestellt ist. Das Gleiche gilt für den Auftragnehmer.

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Samples: General Terms and Conditions, General Terms and Conditions, General Terms and Conditions

Bezahlung. 5.1 Das 6.1 Die in Artikel 4 dieser Bedingungen beschriebene Honorar wird Provision für Recruitment Dienstleistungen sowie die in Artikel 5 dieser Bedingungen beschriebenen Beratungshonorare für Corporate Consulting können dem Auftraggeber vom Auftragnehmer mit dem Rechnungsdatum nächsten Werktag in Rechnung gestelltgestellt werden, sobald der ein dem Auftraggeber durch den Auftragnehmer vorgestellter Kandidat einen vom Auftraggeber offerierten Arbeitsvertrag unterschrieben hat oder das Consulting Projekt abgeschlossen ist. Bei Projekten gemäß Artikel 5 mit einem Kandidaten ein Einvernehmen erzieltGesamtvolumen > € 50.000 ist es dem Auftragnehmer gestattet, für je € 25.000 Teilrechnungen zu stellen, sofern die vereinbarten Beratungstage entsprechend anteilig geleistet wurden. 5.2 6.2 Die Bezahlung der Rechnung Rechnungen muss innerhalb von 14 Kalendertagen ab dem Rechnungsdatum erfolgen. Bei Überschreitung dieser Zahlungsfrist ist der Auftraggeber von Rechts wegen in Verzug und schuldet er Säumniszinsen in Höhe der dann geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Der Auftraggeber hat kein Recht auf Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes, es sei denn die Gegenansprüche sind rechtskräftig festgestellt oder vom Auftragnehmer anerkannt. 5.3 Die Parteien können abweichende Zahlungsvereinbarungen treffen, wobei der Auftraggeber im Rahmen des von ihm erteilten Auftrags ggf. ein Shortlist Fee oder Retainer Fee schuldet und die Zahlungsvereinbarungen schriftlich bestätigt werden und eine abweichende Zahlungsfrist gelten kann. 5.4 6.3 Wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von fünf Kalendertagen nach der Versendung einer Rechnung schriftlich gegen den Inhalt der Rechnung protestiert, wird davon ausgegangen, dass der Auftraggeber der Rechnung zustimmt. 5.5 6.4 Die Bezahlung kann nur mit einem gesetzlichen Zahlungsmittel in bar oder per Banküberweisung auf das Bankkonto des Auftragnehmers gemäß Angabe auf der Rechnung erfolgen. 5.6 6.5 Bei wiederholter Überschreitung des Zahlungsziels – das bedeutet kein Begleichen der Zahlungsfrist gemäß Artikel 5.2 bzw Rechnung innerhalb von 14 Tagen nach der Auftragsbestätigung hat ersten Erinnerung, die frühestens am ersten Werktag nach Ablauf des normalen Zahlungsziels erfolgt - verliert der Auftraggeber kein Recht (mehr) jeden Anspruch auf die Kulanzregelung gemäß Beschreibung in Kulanz, der aus Artikel 8 dieser allgemeinen Bedingungen. Auch sind im Fall einer Überschreitung der Zahlungsfrist alle (etwaigen) übrigen offenen Rechnungen/Forderungen und noch zu versendenden Rechnungen vollständig direkt fällig. Bei einer Abweichung von dem hier in den Artikeln 4, 5 und 8 beschriebenen Standard- Honorar, Bezahlung und / oder Kulanzregelung hat der Auftraggeber nur Anspruch auf Erstattung der Hälfte des Standard-Kulanz-BetragsBedingungen hervorgeht. 5.7 6.6 Der Auftraggeber ist nicht zu einer Aussetzung oder Aufrechnung irgendeiner Zahlungsverpflichtung auf Grund aufgrund des Vertrages berechtigt. Dies gilt nicht, soweit die Gegenforderung oder das Zurückbehaltungsrecht anerkannt oder rechtskräftig festgestellt ist. Das Gleiche gilt für den Auftragnehmer.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Bezahlung. 5.1 Das in Artikel 4 dieser Bedingungen beschriebene Honorar wird dem Auftraggeber vom Auftragnehmer mit dem Rechnungsdatum in Rechnung gestellt1. Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, sobald der Auftraggeber mit einem Kandidaten ein Einvernehmen erzielt. 5.2 Die erfolgt die Bezahlung der Rechnung muss des anfallenden Kostenpreises und/oder des vereinbarten Preises für die von uns auszuführenden bzw. ausgeführten Arbeiten nach unserer Xxxx bar bei Lieferung bzw. innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum Tagen nach Lieferung nach Artikel IX. Alle Zahlungen müssen ohne Abzug oder Verrechnung erfolgen. Bei Überschreitung dieser Wenn der Auftraggeber der Ansicht ist, hinsichtlich der Lieferung oder Ausführung des Auftrags noch Ansprüche (in irgendeiner Form) anmelden zu können, entbindet ihn das nicht von seiner Verpflichtung zur Bezahlung in der vereinbarten Form, und er ist nicht berechtigt, seine Zahlungsverpflichtung aufzuschieben. 2. Wurde Ratenzahlung vereinbart, erfolgt diese – sofern zwischen den Parteien nicht ausdrücklich anderslautende Absprachen bestehen – wie folgt: o 1/3 (ein Drittel) bei Auftrag o 1/3 (ein Drittel), wenn die Produkte versandfertig sind bzw. bei der Beendigung der von uns verrichteten Arbeiten. o 1/3 (ein Drittel) innerhalb eines Monats, nachdem wir diesen Teil dem Auftraggeber in Rechnung gestellt haben. 3. Die Zahlung von Mehrarbeit muss erfolgen, nachdem wir diese unserem Auftraggeber in Rechnung gestellt haben. 4. Wenn wir zu einem bestimmten Zeitpunkt an der Kreditwürdigkeit des Auftraggebers zweifeln, sind wir berechtigt, vor einer (weiteren) Leistungserbringung zu fordern, dass der Auftraggeber die Kaufsumme insgesamt oder teilweise vorausbezahlt oder eindeutige Sicherheiten bereitstellt, wie mittels einer Bankbürgschaft oder einer "stillen Verpfändung" von durch uns gelieferten Produkten. In einem solchen Fall sind wir außerdem berechtigt, ausschließlich per Nachnahme zu versenden. 5. Falls wir mit dem Auftraggeber vereinbart haben, dass die Bezahlung per Bankhaus erfolgt, oder wenn per Akkreditiv oder Bankbürgschaften eine Sicherheit bereitgestellt wird, steht der Auftraggeber dafür ein, dass dies stets über eine erstklassige Bank geschieht. Wenn wir an der angegebenen Qualifizierung berechtigte Zweifel haben, sind wir berechtigt, die vorgeschlagene Bank abzulehnen und eine andere Bank zu beauftragen. 6. Durch das bloße Verstreichen einer Zahlungsfrist ist der Auftraggeber von Rechts wegen in Verzug im Verzug. Dann werden unbeschadet der übrigen uns zustehenden Rechte unsere sämtlichen Forderungen gegenüber dem Auftraggeber gänzlich und schuldet er Säumniszinsen in Höhe der dann geltenden gesetzlichen Bestimmungenunmittelbar fällig. 7. Der Auftraggeber hat kein Recht auf Aufrechnung oder muss, ohne dass eine Inverzugsetzung erforderlich ist, für alle Beträge, die Geltendmachung nicht spätestens am letzten Tag der Zahlungsfrist beglichen sind, ab diesem Tag Zinsen in Höhe des dann in den Niederlanden geltenden, gesetzlichen Zinssatzes plus einem Aufschlag von 2 % zahlen. Jeweils nach Ablauf eines Zurückbehaltungsrechtes, es sei denn Jahres steigt der für die Gegenansprüche sind rechtskräftig festgestellt oder vom Auftragnehmer anerkanntZinsen berechnete Betrag um den über das betreffende Jahr anfallenden Zins. Ferner muss der Auftraggeber sodann alle für den Einzug der Forderung anfallenden gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten tragen. 5.3 Die Parteien können abweichende Zahlungsvereinbarungen treffen8. Wir sind berechtigt, wobei uns im Zusammenhang mit dem an uns übergebenen Auftrag zur Verfügung gestellte Sachen des Auftraggebers einzubehalten und deren Herausgabe aufzuschieben, bis der Auftraggeber im Rahmen des von ihm erteilten Auftrags ggf. ein Shortlist Fee oder Retainer Fee schuldet und die Zahlungsvereinbarungen schriftlich bestätigt werden und eine abweichende Zahlungsfrist gelten kannseine sämtlichen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber erfüllt hat. 5.4 Wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von fünf Kalendertagen nach der Versendung einer Rechnung schriftlich gegen den Inhalt der Rechnung protestiert, wird davon ausgegangen, dass der Auftraggeber der Rechnung zustimmt. 5.5 Die Bezahlung kann nur mit einem gesetzlichen Zahlungsmittel in bar oder per Banküberweisung auf das Bankkonto des Auftragnehmers gemäß Angabe auf der Rechnung erfolgen. 5.6 Bei Überschreitung der Zahlungsfrist gemäß Artikel 5.2 bzw der Auftragsbestätigung hat der Auftraggeber kein Recht (mehr) auf die Kulanzregelung gemäß Beschreibung in Artikel 8 dieser allgemeinen Bedingungen. Auch sind im Fall einer Überschreitung der Zahlungsfrist alle (etwaigen) übrigen offenen Rechnungen/Forderungen und noch zu versendenden Rechnungen vollständig direkt fällig. Bei einer Abweichung von dem hier in den Artikeln 4, 5 und 8 beschriebenen Standard- Honorar, Bezahlung und / oder Kulanzregelung hat der Auftraggeber nur Anspruch auf Erstattung der Hälfte des Standard-Kulanz-Betrags. 5.7 Der Auftraggeber ist nicht zu einer Aussetzung oder Aufrechnung irgendeiner Zahlungsverpflichtung auf Grund des Vertrages berechtigt. Dies gilt nicht, soweit die Gegenforderung oder das Zurückbehaltungsrecht anerkannt oder rechtskräftig festgestellt ist. Das Gleiche gilt für den Auftragnehmer.

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Samples: Sales Contracts, Sales Contracts

Bezahlung. 5.1 Das 7.1. Die Bezahlung erfolgt innerhalb der im Vertrag genannten Frist oder, falls die Lieferung gemäß Artikel 4.17 verschoben wurde, innerhalb der gleichen Frist nach tatsächlich erfolgter Lieferung, jeweils unter der Voraussetzung, dass die gelieferten Güter und/oder die ausgeführten beziehungsweise abgeschlossenen Arbeiten die in Artikel 4 dieser Bedingungen beschriebene Honorar wird 8 genannten Spezifikationen erfüllen. In allen sonstigen Fällen erfolgt die Bezahlung innerhalb von 60 Tagen nach Eingang der Rechnung zu dem Auftraggeber vom Auftragnehmer mit dem Rechnungsdatum in Rechnung gestelltArtikel 7.2 genannten Zeitpunkt, sobald der Auftraggeber mit einem Kandidaten ein Einvernehmen erzieltsofern die gelieferten Güter und/oder die ausgeführten beziehungsweise abgeschlossenen Arbeiten die in Artikel 8 genannten Spezifikationen erfüllen. 5.2 7.2. Im Falle der Ausführung von Arbeiten ist die letzte Rate stets in Höhe von fünf Prozent (5 %) der vereinbarten Auftragssumme bei Abschluss der Arbeiten zu zahlen. 7.3. Rechnungen ohne korrekte Auftragsnummer werden nicht bearbeitet. Die Auftragnehmerin ist nicht berechtigt, die Rechnungen um einen negativen Skonto zu erhöhen. 7.4. Wenn nicht schriftlich anders vereinbart, erfolgt die Bezahlung einer Rechnung im Sinne von Artikel 7.1 per Überweisung des geschuldeten Betrags auf ein durch die Auftragnehmerin angegebenes Bankkonto. 7.5. XXXXX ist jederzeit berechtigt, vor einer Zahlung - darunter fallen auch Vorauszahlungen und Ratenzahlungen - eine ihrer Auffassung nach hinreichende Sicherheit für die Erfüllung der Rechnung muss innerhalb (restlichen) Verpflichtungen von 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum erfolgender Auftragnehmerin zu verlangen. Bei Überschreitung dieser Zahlungsfrist ist der Auftraggeber von Rechts wegen Weigert sich die Auftragnehmerin, die verlangte Sicherheit zu leisten, gerät die Auftragnehmerin ohne Mahnung in Verzug und schuldet er Säumniszinsen in Höhe hat STAHL das Recht, den Vertrag aufzulösen, ohne schadenersatzpflichtig zu sein; davon unberührt bleibt der dann geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Der Auftraggeber hat kein Recht Anspruch von STAHL auf Aufrechnung oder die Geltendmachung eines ZurückbehaltungsrechtesSchadenersatz, es sei denn die Gegenansprüche sind rechtskräftig festgestellt oder vom Auftragnehmer anerkanntdarin inbegriffen Kosten und entgangener Gewinn. 5.3 Die Parteien können abweichende Zahlungsvereinbarungen treffen7.6. XXXXX ist unbeschadet ihrer gesetzlichen (Aussetzungs-)Rechte jederzeit zur Aussetzung ihrer Verpflichtungen berechtigt, wobei der Auftraggeber sollte die Auftragnehmerin ihre Verpflichtungen verletzen oder sollte dies drohen; dies gilt unabhängig davon, ob diese Verletzung zurechenbar ist. 7.7. XXXXX behält sich das Recht vor, die durch die Auftragnehmerin im Rahmen des von ihm erteilten Auftrags ggf. ein Shortlist Fee Zusammenhang mit dem Projekt geschuldeten Sozialversicherungsbeiträge und Lohnsteuern, für die STAHL nach dem niederländischen Beitreibungsgesetz [Invorderingswet 1990] im Zusammenhang mit der Kettenhaftung haftet, an die Auftragnehmerin durch Überweisung auf deren Sperrkonto oder Retainer Fee schuldet und auf das Depotkonto, das der Empfänger für die Zahlungsvereinbarungen schriftlich bestätigt werden und eine abweichende Zahlungsfrist gelten kannAuftragnehmerin unterhält, zu zahlen. 5.4 Wenn 7.8. Unbeschadet der Auftraggeber nicht innerhalb Regelung im vorstehenden Absatz ist STAHL außerdem jederzeit berechtigt, die oben genannten Sozialversicherungsbeiträge und Lohnsteuern einzubehalten und im Namen der Auftragnehmerin direkt an die Empfänger zu zahlen. 7.9. Die Zahlung durch STAHL entbindet die Auftragnehmerin von fünf Kalendertagen nach keinerlei Garantie oder Haftung, die aus den Bedingungen, dem Vertrag oder geltenden Rechtsvorschriften resultiert. 7.10. Die Zahlung durch STAHL bedeutet keinerlei Verzicht auf Rechte. 7.11. XXXXX ist jederzeit berechtigt, den Rechnungsbetrag teilweise oder in voller Höhe mit Forderungen zu verrechnen, die STAHL gegen die Auftragnehmerin und/oder gegen mit der Versendung einer Rechnung schriftlich Auftragnehmerin verbundene Gesellschaften und Unternehmen hat. XXXXX ist außerdem befugt, Forderungen der Auftragnehmerin gegen den Inhalt mit STAHL verbundene Gesellschaften und Unternehmen mit Forderungen von STAHL gegen die Auftragnehmerin zu verrechnen. Sollte eine Zustimmung der Rechnung protestiertAuftragnehmerin erforderlich sein, wird davon ausgegangen, dass der Auftraggeber der Rechnung zustimmtdiese vorbehaltlos und unwiderruflich gegenüber STAHL erteilt wurde. 5.5 Die Bezahlung kann nur mit einem gesetzlichen Zahlungsmittel in bar oder per Banküberweisung auf das Bankkonto des Auftragnehmers gemäß Angabe auf der Rechnung erfolgen. 5.6 Bei Überschreitung der Zahlungsfrist gemäß Artikel 5.2 bzw der Auftragsbestätigung hat der Auftraggeber kein Recht (mehr) auf die Kulanzregelung gemäß Beschreibung in Artikel 8 dieser allgemeinen Bedingungen. Auch sind im Fall einer Überschreitung der Zahlungsfrist alle (etwaigen) übrigen offenen Rechnungen/Forderungen und noch zu versendenden Rechnungen vollständig direkt fällig. Bei einer Abweichung von dem hier in den Artikeln 4, 5 und 8 beschriebenen Standard- Honorar, Bezahlung und / oder Kulanzregelung hat der Auftraggeber nur Anspruch auf Erstattung der Hälfte des Standard-Kulanz-Betrags. 5.7 Der Auftraggeber ist nicht zu einer Aussetzung oder Aufrechnung irgendeiner Zahlungsverpflichtung auf Grund des Vertrages berechtigt. Dies gilt nicht, soweit die Gegenforderung oder das Zurückbehaltungsrecht anerkannt oder rechtskräftig festgestellt ist. Das Gleiche gilt für den Auftragnehmer.

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Samples: Allgemeine Einkaufs , Auftrags Und (Unter )Vergabebedingungen

Bezahlung. 5.1 Das in Artikel 4 dieser Bedingungen beschriebene Honorar wird dem Auftraggeber vom Auftragnehmer mit dem Rechnungsdatum in Rechnung gestellt, sobald der Auftraggeber mit einem Kandidaten ein Einvernehmen erzielt. 5.2 Die Bezahlung der Rechnung muss innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum erfolgen. Bei Überschreitung dieser Zahlungsfrist ist der Auftraggeber von Rechts wegen in Verzug und schuldet er Säumniszinsen in Höhe der dann geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Der Auftraggeber hat kein Recht auf Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes, es sei denn die Gegenansprüche sind rechtskräftig festgestellt oder vom Auftragnehmer anerkannt. 5.3 Die Parteien können abweichende Zahlungsvereinbarungen treffen, wobei der Auftraggeber im Rahmen des von ihm erteilten Auftrags ggf. ein Shortlist Fee oder Retainer Fee schuldet und die Zahlungsvereinbarungen schriftlich bestätigt werden und eine abweichende Zahlungsfrist gelten kann. 5.4 Wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von fünf Kalendertagen nach der Versendung einer Rechnung schriftlich gegen den Inhalt der Rechnung protestiert, wird davon ausgegangen, dass der Auftraggeber der Rechnung zustimmt. 5.5 Die Bezahlung kann nur mit einem gesetzlichen Zahlungsmittel in bar oder per Banküberweisung auf das Bankkonto des Auftragnehmers gemäß Angabe auf der Rechnung erfolgen. 5.6 Bei Überschreitung der Zahlungsfrist gemäß Artikel 5.2 bzw der Auftragsbestätigung hat der Auftraggeber kein Recht (mehr) auf die Kulanzregelung gemäß Beschreibung in Artikel 8 dieser allgemeinen Bedingungen. Auch sind im Fall einer Überschreitung der Zahlungsfrist alle (etwaigen) übrigen offenen Rechnungen/Forderungen und noch zu versendenden Rechnungen vollständig direkt fällig. Bei einer Abweichung von dem hier in den Artikeln 4, 5 und 8 beschriebenen Standard- Standard-Honorar, Bezahlung und / oder Kulanzregelung hat der Auftraggeber nur Anspruch auf Erstattung der Hälfte des Standard-Kulanz-Betrags. 5.7 Der Auftraggeber ist nicht zu einer Aussetzung oder Aufrechnung irgendeiner Zahlungsverpflichtung auf Grund des Vertrages berechtigt. Dies gilt nicht, soweit die Gegenforderung oder das Zurückbehaltungsrecht anerkannt oder rechtskräftig festgestellt ist. Das Gleiche gilt für den Auftragnehmer.

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Samples: General Terms and Conditions

Bezahlung. 5.1 Das 6.1 Die Zahlung des Vertragspreises ist gemäß Lieferungs- und Zahlungsbedingungen bzw. Zahlungsplan aus der Auftragsbestätigung geschuldet. Mangels einer dortigen Festlegung ist er wie folgt geschuldet: a) 30 % Anzahlung innerhalb von 10 Tagen nach Eingang der Auftragsbestätigung; b) 30 % bei halber Lieferzeit, spätestens 3 Monate nach Auftragsbestätigung; c) 35 % bei Lieferung, spätestens einen Monat nach Versandbereitschaftsmeldung; d) 5 % nach Gefahrübergang, spätestens drei Monate nach Versandbereitschaftsmeldung. 6.2 Sollten für Montage- und Inbetriebnahmeleistungen von HESS GROUP kein Pauschalpreis im Vertragspreis enthalten sein, erfolgt eine separate Rechnungslegung auf Grundlage der Kostensätze von HESS GROUP. Die Abrechnung erfolgt unter Zugrundelegung der laut Montagebericht geleisteten Stunden und auf Basis der Verrechnungssätze. Reisekosten werden nach Aufwand zuzüglich eines Handlingszuschlag von 5 % berechnet. Die Abrechnung erfolgt monatlich. 6.3 Alle Zahlungen sind ohne jeglichen Abzug und ohne Verrechnung auf ein von HESS GROUP näher anzugebendes Konto unverzüglich nach Zugang der Rechnung zu überweisen, sofern nicht ein anderer Zeitraum vereinbart wurde. 6.4 Sämtliche mit der Leistung von Zahlungssicherheiten verbundenen Kosten sind vom Auftraggeber zu tragen. 6.5 Wenn Zahlungen - sei es mittels Dokumentenakkreditive - gegen Vorlage von Transportdokumenten zu erfolgen haben, können diese auch gegen Vorlage eines Lagerungsnachweises geleistet werden, falls der Transport infolge höherer Gewalt oder durch Umstände die HESS GROUP nicht zu vertreten hat, nicht stattfinden kann. Die mit der Lagerung verbundenen Kosten trägt in Artikel 4 dieser Bedingungen beschriebene Honorar wird dem Auftraggeber vom Auftragnehmer mit dem Rechnungsdatum in Rechnung gestellt, sobald Fall der Auftraggeber mit einem Kandidaten ein Einvernehmen erzieltgemäß Artikel 7.5. 5.2 Die Bezahlung der Rechnung muss innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum erfolgen. Bei Überschreitung dieser Zahlungsfrist ist 6.6 Leistet der Auftraggeber bei Fälligkeit nicht, gerät er ohne weitere Mahnung in Verzug. Gerät der Auftraggeber in Verzug, schuldet er Verzugszinsen in Höhe von Rechts wegen acht (8) Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz sowie die mit der Beitreibung verbundenen gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten, mindestens 15 % des Betrages, mit deren Zahlung der Auftraggeber sich in Verzug und schuldet er Säumniszinsen in Höhe der dann geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Der Auftraggeber hat kein Recht auf Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes, es sei denn die Gegenansprüche sind rechtskräftig festgestellt oder vom Auftragnehmer anerkanntbefindet. 5.3 Die Parteien können abweichende Zahlungsvereinbarungen treffen, wobei der Auftraggeber im Rahmen des von ihm erteilten Auftrags ggf. ein Shortlist Fee oder Retainer Fee schuldet und die Zahlungsvereinbarungen schriftlich bestätigt werden und eine abweichende Zahlungsfrist gelten kann. 5.4 6.7 Wenn der Auftraggeber Zahlungstermine nicht innerhalb von fünf Kalendertagen einhält oder wenn nach der Versendung einer Rechnung schriftlich gegen den Inhalt der Rechnung protestiert, wird davon ausgegangenAbschluss des Vertrages aus sonstigen Gründen erkennbar wird, dass unsere Zahlungsforderungen durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Auftraggebers gefährdet werden, haben wir das Recht, die Leistung bis zur Bewirkung der Auftraggeber der Rechnung zustimmtGegenleitung bzw. bis zur Leistung einer entsprechenden Sicherheit zu verweigern. Sämtliche infolge dieser Verzögerung entstandenen Schäden gehen zulasten des Auftraggebers. 5.5 Die Bezahlung kann nur mit einem gesetzlichen Zahlungsmittel in bar oder per Banküberweisung auf das Bankkonto des Auftragnehmers gemäß Angabe auf der Rechnung erfolgen. 5.6 Bei Überschreitung der Zahlungsfrist gemäß Artikel 5.2 bzw der Auftragsbestätigung hat der Auftraggeber kein Recht (mehr) auf die Kulanzregelung gemäß Beschreibung in Artikel 8 dieser allgemeinen Bedingungen. Auch sind im Fall einer Überschreitung der Zahlungsfrist alle (etwaigen) übrigen offenen Rechnungen/Forderungen und noch zu versendenden Rechnungen vollständig direkt fällig. Bei einer Abweichung von dem hier in den Artikeln 4, 5 und 8 beschriebenen Standard- Honorar, Bezahlung und / oder Kulanzregelung hat der Auftraggeber nur Anspruch auf Erstattung der Hälfte des Standard-Kulanz-Betrags. 5.7 Der Auftraggeber ist nicht zu einer Aussetzung oder Aufrechnung irgendeiner Zahlungsverpflichtung auf Grund des Vertrages berechtigt. Dies gilt nicht, soweit die Gegenforderung oder das Zurückbehaltungsrecht anerkannt oder rechtskräftig festgestellt ist. Das Gleiche gilt für den Auftragnehmer.

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Samples: General Terms and Conditions

Bezahlung. 5.1 Das 2.1 Rechnungen sind zu dem in Artikel 4 dieser Bedingungen beschriebene Honorar wird der jeweiligen Rechnung angegebenen Fälligkeitszeitpunkt ohne Abzug zu be- zahlen. Bei verspäteter Zahlung kann die SVI Verzugszinsen in Höhe von 2 Prozentpunkten über dem Auftraggeber vom Auftragnehmer mit dem Rechnungsdatum in Rechnung gestellt, sobald der Auftraggeber mit jewei- ligen Basiszinssatz nach Diskontüberleitungsgesetz oder über einem Kandidaten ein Einvernehmen erzieltals vergleichbar angesetzten Refe- renzwert berechnen. 5.2 Die Bezahlung 2.2 Etwaige Beanstandungen einer Rechnung, soweit es sich nicht um offensichtliche Rechnungsfehler handelt, dürfen die Zahlung des vollen Rechnungsbetrages nicht verzögern. 2.3 Bestehen zwischen dem Kunden und der SVI Meinungsverschiedenheiten über den dem Kunden in Rech- nung gestellten Betrag so wird der Kunde auch den Teil der Rechnung muss innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum erfolgenbezahlen, über den unterschiedliche Meinungen bestehen. Bei Überschreitung dieser Zahlungsfrist ist Die endgültige Abrechnung erfolgt, nachdem eine Einigung über die Meinungsver- schiedenheiten erzielt oder eine rechtskräftige Entscheidung herbeigeführt worden ist. 2.4 Gegen Ansprüche der Auftraggeber von Rechts wegen SVI kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufgerechnet werden. 2.5 Die SVI kann Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung verlangen, wenn abzusehen ist, dass der Kunde sei- nen Zahlungsverpflichtungen nicht oder nicht rechtzeitig nachkommt. Barsicherheiten werden zum jeweiligen Basiszinssatz nach Diskontüberleitungsgesetz oder zu einem als vergleichbar angesetzten Referenzwert verzinst. Ist der Kunde in Verzug und schuldet kommt er Säumniszinsen in Höhe nach erneuter Zahlungsaufforderung nicht unverzüglich seinen Zah- lungsverpflichtungen aus diesem Vertrag nach, so kann sich die SVI aus der dann geltenden gesetzlichen BestimmungenSicherheit bezahlt machen. Der Auftraggeber hat kein Recht auf Aufrechnung oder die Geltendmachung eines ZurückbehaltungsrechtesDie Sicherheit ist zurückzugeben, es sei denn die Gegenansprüche sind rechtskräftig festgestellt oder vom Auftragnehmer anerkanntwenn ihre Voraussetzungen weggefallen sind. 5.3 Die Parteien können abweichende Zahlungsvereinbarungen treffen, wobei der Auftraggeber im Rahmen des von ihm erteilten Auftrags ggf. ein Shortlist Fee oder Retainer Fee schuldet und 2.6 Statt einer Vorauszahlung kann die Zahlungsvereinbarungen schriftlich bestätigt werden und eine abweichende Zahlungsfrist gelten kannSVI auch einen Vorauskasse-Zähler einsetzen. 5.4 Wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von fünf Kalendertagen nach der Versendung einer Rechnung schriftlich gegen den Inhalt der Rechnung protestiert, wird davon ausgegangen, dass der Auftraggeber der Rechnung zustimmt. 5.5 Die Bezahlung kann nur mit einem gesetzlichen Zahlungsmittel in bar oder per Banküberweisung auf das Bankkonto des Auftragnehmers gemäß Angabe auf der Rechnung erfolgen. 5.6 Bei Überschreitung der Zahlungsfrist gemäß Artikel 5.2 bzw der Auftragsbestätigung 2.7 Der Kunde hat der Auftraggeber kein Recht (mehr) auf SVI die Kulanzregelung gemäß Beschreibung in Artikel 8 dieser allgemeinen Bedingungenbesonderen Kosten einer erneuten Zahlungsaufforderung oder für die Einziehung des Betrages durch einen Beauftragten zu erstatten. Auch sind im Fall einer Überschreitung Diese Kosten können von der Zahlungsfrist alle (etwaigen) übrigen offenen Rechnungen/Forderungen und noch zu versendenden Rechnungen vollständig direkt fällig. Bei einer Abweichung von dem hier in den Artikeln 4, 5 und 8 beschriebenen Standard- Honorar, Bezahlung und / oder Kulanzregelung hat der Auftraggeber nur Anspruch auf Erstattung der Hälfte des Standard-Kulanz-BetragsSVI pauschal berechnet werden. 5.7 Der Auftraggeber ist nicht zu einer Aussetzung oder Aufrechnung irgendeiner Zahlungsverpflichtung auf Grund des Vertrages berechtigt. Dies gilt nicht, soweit die Gegenforderung oder das Zurückbehaltungsrecht anerkannt oder rechtskräftig festgestellt ist. Das Gleiche gilt für den Auftragnehmer.

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Samples: Energieliefervertrag

Bezahlung. 5.1 Das in Artikel 4 dieser Bedingungen beschriebene Honorar wird Rechnungsbeträge sind - wobei eine Aufrech- nung mit Gegenansprüchen des Auftraggebers/Ver- tragspartners oder die Zurückbehaltung von Zahlun- gen wegen solcher Ansprüche nur dann zulässig ist, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind - innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Frist oder zu dem Auftraggeber vom Auftragnehmer mit dem Rechnungsdatum in auf der Rechnung gestelltgenannten äußersten Zahlungsdatum durch Überweisung auf das Konto der ColGraphix zu zahlen, sobald welches auf der Auftraggeber mit einem Kandidaten ein Einvernehmen erzieltRechnung angegeben ist. Soweit auf der Rechnung keine Frist angegeben ist, hat die Bezahlung innerhalb von 30 Tagen ohne jeden Abzug zu erfolgen. Maßgeblich für das Datum der Zahlung ist der Eingang bei ColGraphix. Schecks gelten erst nach Einlösung als Zahlung. ColGraphix behält sich das Recht vor, den gesam- ten oder einen Teil der zu zahlenden Summe durch Vorauszahlung zu verlangen. 5.2 Die Bezahlung Zahlungsfrist im Sinne des Absatzes 5.1 gilt als Endfrist. Leistet der Rechnung muss innerhalb von 14 Kalendertagen Auftraggeber/Vertragspart- ner bei Fälligkeit nicht, sind die ausstehenden Beträ- ge ab Rechnungsdatum erfolgendem Tag der Fälligkeit mit 8 % über dem Basiszinssatz p.a. Bei Überschreitung dieser Zahlungsfrist ist der Auftraggeber von Rechts wegen in Verzug zu verzinsen; die Geltendma- chung höherer Zinsen und schuldet er Säumniszinsen in Höhe der dann geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Der Auftraggeber hat kein Recht auf Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes, es sei denn die Gegenansprüche sind rechtskräftig festgestellt oder vom Auftragnehmer anerkanntweiterer Schäden im Fal- le des Verzuges bleibt unberührt. 5.3 Die Parteien können abweichende Zahlungsvereinbarungen treffenColGraphix ist berechtigt, wobei der Auftraggeber im Rahmen des von ihm erteilten Auftrags ggf. ein Shortlist Fee noch ausstehende Lie- ferungen oder Retainer Fee schuldet und die Zahlungsvereinbarungen schriftlich bestätigt werden und eine abweichende Zahlungsfrist gelten kann. 5.4 Wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von fünf Kalendertagen Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbrin- gen, wenn ihr nach der Versendung einer Rechnung schriftlich gegen den Inhalt der Rechnung protestiert, wird davon ausgegangen, dass der Auftraggeber der Rechnung zustimmt. 5.5 Die Bezahlung kann nur mit einem gesetzlichen Zahlungsmittel in bar oder per Banküberweisung auf das Bankkonto des Auftragnehmers gemäß Angabe auf der Rechnung erfolgen. 5.6 Bei Überschreitung der Zahlungsfrist gemäß Artikel 5.2 bzw der Auftragsbestätigung hat der Auftraggeber kein Recht (mehr) auf die Kulanzregelung gemäß Beschreibung in Artikel 8 dieser allgemeinen Bedingungen. Auch sind im Fall einer Überschreitung der Zahlungsfrist alle (etwaigen) übrigen offenen Rechnungen/Forderungen und noch zu versendenden Rechnungen vollständig direkt fällig. Bei einer Abweichung von dem hier in den Artikeln 4, 5 und 8 beschriebenen Standard- Honorar, Bezahlung und / oder Kulanzregelung hat der Auftraggeber nur Anspruch auf Erstattung der Hälfte des Standard-Kulanz-Betrags. 5.7 Der Auftraggeber ist nicht zu einer Aussetzung oder Aufrechnung irgendeiner Zahlungsverpflichtung auf Grund Abschluss des Vertrages berechtigt. Dies gilt nichtUm- stände bekannt werden, soweit welche die Gegenforderung oder das Zurückbehaltungsrecht anerkannt oder rechtskräftig festgestellt ist. Das Gleiche gilt Kreditwürdigkeit des Auftraggebers/Vertragspartners wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezah- lung der offenen Forderungen der ColGraphix durch den Auftraggeber aus dem jeweiligen Vertragsver- hältnis (einschließlich aus anderen Einzelaufträgen, für den Auftragnehmerdie derselbe Rahmenvertrag gilt, gefährdet wird.

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Samples: Allgemeine Verkaufs , Lieferungs Und Zahlungsbedingungen

Bezahlung. 5.1 6.1 Das in Artikel 4 5 dieser Bedingungen AGB beschriebene Honorar wird dem Auftraggeber vom Auftragnehmer mit dem Rechnungsdatum in Rechnung gestellt, sobald der Auftraggeber mit einem Kandidaten ein Einvernehmen erzielt. 5.2 6.2 Die Bezahlung der Rechnung Rechnungen muss innerhalb von 14 Kalendertagen ab dem Rechnungsdatum erfolgen. Bei Überschreitung dieser Zahlungsfrist ist der Auftraggeber von Rechts wegen in Verzug und schuldet er Säumniszinsen Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe der dann geltenden gesetzlichen Bestimmungen(§ 456 UGB). Der Auftraggeber hat kein Recht auf Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes, es sei denn die Gegenansprüche sind rechtskräftig festgestellt oder vom Auftragnehmer ausdrücklich anerkannt. 5.3 6.3 Die Parteien können abweichende Zahlungsvereinbarungen treffen, wobei der Auftraggeber im Rahmen des von ihm erteilten Auftrags ggf. ein Shortlist Fee oder Retainer Fee schuldet und die Zahlungsvereinbarungen schriftlich bestätigt werden und eine abweichende Zahlungsfrist gelten kann. 5.4 6.4 Wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von fünf Kalendertagen nach der Versendung einer Rechnung schriftlich Einwendungen gegen den Inhalt der die Rechnung protestierterhebt, wird davon ausgegangen, dass der Auftraggeber der Rechnung zustimmt. 5.5 Die Bezahlung kann nur mit einem gesetzlichen Zahlungsmittel in bar oder per Banküberweisung auf das Bankkonto des Auftragnehmers gemäß Angabe auf der Rechnung erfolgen. 5.6 6.5 Bei Überschreitung der Zahlungsfrist gemäß Artikel 5.2 bzw der Auftragsbestätigung hat verwirkt der Auftraggeber kein sein Recht (mehr) auf die Kulanzregelung gemäß Beschreibung in Artikel 8 10 dieser allgemeinen BedingungenAGB. Auch sind im Fall einer Überschreitung der Zahlungsfrist alle (etwaigen) übrigen offenen Rechnungen/Forderungen und noch zu versendenden Rechnungen vollständig direkt fällig. Bei einer Abweichung von dem hier in den Artikeln 45, 5 6 und 8 10 beschriebenen Standard- Honorar, Bezahlung und / oder Kulanzregelung hat der Auftraggeber nur Anspruch auf Erstattung der Hälfte des Standard-Kulanz-Betrags. 5.7 6.6 Der Auftraggeber ist nicht zu einer Aussetzung oder zur Aufrechnung irgendeiner Zahlungsverpflichtung auf Grund aufgrund des Vertrages berechtigt. Dies gilt nicht, soweit die Gegenforderung oder das Zurückbehaltungsrecht ausdrücklich anerkannt oder rechtskräftig festgestellt ist. Das Gleiche gilt für den Auftragnehmer.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen