Bezahlung. 2.1 Zur Absicherung der Kundengelder hat der Reise- veranstalter eine Insolvenzversicherung beim Deutschen Reisepreis Sicherungsverein VVaG (DRS) abgeschlossen. Ein Sicherungsschein befindet sich auf der Bestätigung. Darüber hinaus ergeben sich aus der Bestätigung die Beträge für An- und Restzahlung und gegebenenfalls Rücktritt. 2.2 Bei Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung der Bestätigung die Anzahlung in Höhe von 25 % des Gesamtpreises fällig, soweit die gebuchte Reise eine Flugbeförderung enthält. Enthält die gebuchte Reise keine Flugbeförderung, wird eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Gesamtpreises fällig, wobei dies nicht für Produkte, die mit „Kostenloser Storno bis 18 Uhr am Anreisetag“ gekennzeichnet sind, gilt; insoweit findet die Regelung in Ziffer 2.3 Anwendung. 2.3 Der restliche Preis wird 4 Wochen vor Reiseantritt fällig, wenn feststeht, dass Ihre Reise – wie gebucht – durchgeführt wird und der Reiseplan entweder bei Ihrer Vertriebsstelle (z. B. Reisebüro, Online- Reisebüro, Call Center) bereitliegt oder Ihnen verabredungsgemäß übermittelt wird. Bei Kurzfristbuchungen (ab dem 28. Tag vor Reisebeginn) wird der gesamte Reisepreis sofort fällig. 2.4 Die Gebühren im Falle eines Rücktritts (vgl. Xxxxxx 8) und Bearbeitungs- und Umbuchungs- gebühren (vgl. Ziffer 9) werden jeweils sofort fällig.
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Samples: Reise Und Versicherungsbedingungen
Bezahlung. 2.1 Zur Absicherung der Kundengelder hat der Reise- veranstalter Veranstal- ter eine Insolvenzversicherung beim Deutschen Reisepreis Reise- preis Sicherungsverein VVaG (DRS) abgeschlossen. Ein Sicherungsschein befindet sich auf der Bestätigung. Darüber hinaus ergeben sich aus der Bestätigung die Beträge für An- und Restzahlung und gegebenenfalls RücktrittStornierung.
2.2 Bei Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung der Bestätigung die Anzahlung in Höhe von i. d. R. 25 % des Gesamtpreises fälligfällig und abgebucht. Bei Angeboten von X-TUI, soweit X-1-2-FLY und bei Ticket-Paketen bestehend aus Musical-/Showticket und Unterkunft beträgt die gebuchte Reise eine Flugbeförderung enthält. Enthält die gebuchte Reise keine Flugbeförderung, wird eine Anzahlung in Höhe von 20 40 % des Gesamtpreises Gesamtpreises. Die Kosten für Reiseversicherungen werden in voller Höhe zusammen mit der Anzahlung fällig, wobei dies nicht für Produkte, die mit „Kostenloser Storno bis 18 Uhr am Anreisetag“ gekennzeichnet sind, gilt; insoweit findet die Regelung in Ziffer 2.3 Anwendung.
2.3 Der restliche Preis wird 4 Wochen vor Reiseantritt fälligfällig und abgebucht, wenn feststeht, dass Ihre Reise – wie gebucht – durchgeführt wird und der Reiseplan Reise- plan (bei ticketlosem Reisen) bzw. die Reiseunter- lagen entweder bei Ihrer Vertriebsstelle Buchungsstelle (z. z.B. ReisebüroReise- büro, Online- Online-Reisebüro, Call Center) bereitliegt bereitliegen oder Ihnen verabredungsgemäß übermittelt wirdwerden. Bei Kurzfristbuchungen (ab dem 2830. Tag vor ReisebeginnReisebe- ginn) wird der gesamte Reisepreis sofort fällig.
2.4 Die Gebühren im Falle eines Rücktritts einer Stornierung (vgl. Xxxxxx 8) Ziffer 7) und Bearbeitungs- und Umbuchungs- gebühren (vgl. Ziffer 9) 8) werden jeweils sofort fällig.
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Samples: Reise Und Versicherungsbedingungen
Bezahlung. 2.1 Zur Absicherung 2.1. Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Kundengelder hat der Reise- veranstalter eine Insolvenzversicherung beim Deutschen Reisepreis Sicherungsverein VVaG (DRS) abgeschlossenReise dürfen nur gegen Aushändigung des Sicherungsscheines im Sinne von § 651 k Abs. 3 BGB gefordert oder angenommen werden.
2.2. Ein Sicherungsschein befindet sich auf gemäß § 651 k BGB ist, abweichend von Ziffer 2.1., nicht auszuhändigen, wenn die Reise nicht länger als 24 Stunden dauert, keine Übernachtung einschließt und der Bestätigung. Darüber hinaus ergeben sich aus der Bestätigung Reisepreis € 75, pro Person nicht übersteigt, wenn die Beträge für An- Reiseleistungen keine Personenbeförderung von und Restzahlung und gegebenenfalls Rücktrittzum Reiseort beinhalten.
2.2 Bei Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung 2.3. Mit Vertragsschluss (Zugang der Bestätigung die Anzahlung in Höhe von 25 % Buchung des Gesamtpreises fällig, soweit die gebuchte Reise eine Flugbeförderung enthält. Enthält die gebuchte Reise keine Flugbeförderung, wird Gastes bei BKT und Zugang der Buchungsbestätigung der BKT an den Xxxx) ist eine Anzahlung in Höhe von 20 50 % des Gesamtpreises fällig, wobei dies nicht für Produkte, die mit „Kostenloser Storno bis 18 Uhr am Anreisetag“ gekennzeichnet sind, gilt; insoweit findet die Regelung in Ziffer 2.3 Anwendunggesamten Reisepreises innerhalb von 10 Tagen zu leisten.
2.3 Der restliche Preis wird 4 Wochen 2.4. Die Restzahlung ist vor Reiseantritt Reisebeginn als Überweisung, spätestens jedoch am Tag der Reise vor Reisebeginn ausdrücklich als Barzahlung fällig. Soweit Vorauszahlungen vor Reisebeginn vereinbart sind und BKT zur Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist, wenn feststehtbesteht ohne vollständige Bezahlung des Reisepreises kein Anspruch auf die Inanspruchnahme der vertraglichen Leistungen. Das Recht des Gastes zur Zurückbehaltung einer strittigen, dass Ihre Reise – wie gebucht – durchgeführt wird und der Reiseplan entweder bei Ihrer Vertriebsstelle (z. B. Reisebürovon BKT nach Vertragsschluss geforderten Preiserhöhung, Online- Reisebüro, Call Center) bereitliegt oder Ihnen verabredungsgemäß übermittelt wird. Bei Kurzfristbuchungen (ab dem 28. Tag vor Reisebeginn) wird der gesamte Reisepreis sofort fälligbleibt hiervon unberührt.
2.4 Die Gebühren im Falle eines Rücktritts (vgl. Xxxxxx 8) und Bearbeitungs- und Umbuchungs- gebühren (vgl. Ziffer 9) werden jeweils sofort fällig.
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Samples: Reisevertrag
Bezahlung. 2.1 Zur Absicherung 3.1. Das KMH ist als Eigenbetrieb des Zweckverbandes Sibyllenbad eine juristische Person des öffentlichen Rechts, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren unzulässig ist und die somit nach der Kundengelder hat gesetzlichen Bestimmung des § 651k Abs. (6) Ziffer 3 BGB nicht zur Durchführung der Reise- veranstalter eine Insolvenzversicherung beim Deutschen Reisepreis Sicherungsverein VVaG (DRS) abgeschlossen. Ein Sicherungsschein befindet sich auf der Bestätigung. Darüber hinaus ergeben sich aus der Bestätigung die Beträge für An- gesetzlichen Kundengeldabsicherung und Restzahlung und gegebenenfalls Rücktrittdamit nicht zur Übergabe eines so genannten Sicherungsscheins verpflichtet.
2.2 Bei Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung der Bestätigung die Anzahlung in Höhe 3.2. Die Zahlung des vollständigen Reisepreises von 25 % des Gesamtpreises fälligPauschalen mit Übernachtung ist, soweit die gebuchte Reise eine Flugbeförderung enthält. Enthält die gebuchte Reise keine Flugbeförderung, wird eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Gesamtpreises fällig, wobei dies nicht für Produkte, die mit „Kostenloser Storno bis 18 Uhr am Anreisetag“ gekennzeichnet sind, gilt; insoweit findet die Regelung in Ziffer 2.3 Anwendung.
2.3 Der restliche Preis wird 4 Wochen vor Reiseantritt fällig, wenn feststeht, dass Ihre die Reise – wie gebucht – durchgeführt wird und der Reiseplan entweder bei Ihrer Vertriebsstelle (z. B. Reisebüronicht mehr aus den in Ziffer 8. dieser Bedingungen genannten Gründen abgesagt werden kann, Online- Reisebüro3 Wochen vor Reisebeginn zahlungsfällig, Call Center) bereitliegt oder Ihnen verabredungsgemäß übermittelt wirdfalls im Einzelfall kein anderer Zahlungstermin vereinbart ist. Bei Kurzfristbuchungen (ab dem 28. Tag Buchungen kürzer als 3 Wochen vor Reisebeginn) wird Reisebeginn ist der gesamte Reisepreis sofort zahlungsfällig.
3.3. Bei Buchung von Pauschalen ohne Übernachtung ist der Reisepreis vor Ort vor Inanspruchnahme der Leistung zur Zahlung fällig.
2.4 Die Gebühren im Falle eines Rücktritts (vgl3.4. Xxxxxx 8) Ist das KMH zur Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und Bearbeitungs- in der Lage und Umbuchungs- gebühren (vglleistet der Reisende Zahlung nicht oder nicht vollständig zu den vereinbarten Fälligkeiten, ohne dass ein vertragliches oder gesetzliches Zurückbehaltungsrecht des Reisenden besteht, so ist der KMH berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten und den Reisenden mit Rücktrittskosten gemäß Ziff. Ziffer 9) werden jeweils sofort fällig4 dieser Bedingungen zu belasten.
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Bezahlung. 2.1 Zur Absicherung der Kundengelder 1) Die Bezahlung des Reisepreises hat der Reise- veranstalter eine Insolvenzversicherung beim Deutschen Reisepreis Sicherungsverein VVaG (DRS) abgeschlossenper Überweisung direkt an Hapag-Lloyd zu erfolgen. Ein Sicherungsschein befindet sich auf der Bestätigung. Darüber hinaus ergeben sich aus der Bestätigung die Beträge für An- und Restzahlung und gegebenenfalls RücktrittEine Zahlung an das vermittelnde Reisebüro hat keine schuldbefreiende Wirkung.
2.2 2) Bei Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung Vertragsabschluss, d. h. bei Erhalt der Bestätigung die Anzahlung in Höhe von 25 % des Gesamtpreises fälligschriftlichen Reisebestätigung, soweit die gebuchte Reise eine Flugbeförderung enthält. Enthält die gebuchte Reise keine Flugbeförderung, wird ist eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Gesamtpreises fällig, wobei dies nicht für Produkte, die mit „Kostenloser Storno bis 18 Uhr am Anreisetag“ gekennzeichnet sind, gilt; insoweit findet die Regelung in Reisepreises pro Reiseteilnehmer zu leisten. Vor Leistung der Anzahlung erhält der Reisende einen Sicherungsschein (siehe Ziffer 2.3 Anwendung.
2.3 Der restliche Preis wird 4 16). Die Restzahlung ist vier Wochen vor Reiseantritt Reisebeginn fällig, wenn feststeht, dass Ihre Reise – wie gebucht – durchgeführt wird und der Reiseplan entweder bei Ihrer Vertriebsstelle (z. B. Reisebüro, Online- Reisebüro, Call Center) bereitliegt oder Ihnen verabredungsgemäß übermittelt wird. Bei Kurzfristbuchungen Buchungen ab vier Wochen vor Reisebeginn wird die Gesamtzahlung sofort fällig. Die Reiseunterlagen versendet Hapag-Lloyd nach Erhalt der Restzahlung (ab dem 28. Tag frühestens vier Wochen vor Reisebeginn) wird und Vorliegen der gesamte Reisepreis sofort fälligvollständigen Passdaten der von dem Reisenden angemeldeten Reiseteilnehmer (Manifestdaten).
2.4 Die Gebühren im Falle eines Rücktritts (vgl3) Kommt der Kunde seiner Zahlungsverpflichtung nicht fristgerecht nach, kann Hapag-Lloyd nach erfolgloser Mahnung mit Nachfristsetzung von dem Reisevertrag zurücktreten und als Entschädigung ein Rücktrittsentgelt gemäß Xxxxxx 9 dieser Reisebedingungen verlangen. Xxxxxx 8) und Bearbeitungs- und Umbuchungs- gebühren (vgl. Ziffer 9) werden jeweils sofort fälligDem Reisenden steht das Recht zu, Hapag-Lloyd nachzuweisen, dass ein Schaden nicht entstanden ist oder dieser wesentlich niedriger ist als die Pauschale.
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Samples: Pauschalreisevertrag
Bezahlung. 2.1 Zur Absicherung der Kundengelder hat der Reise- veranstalter eine Insolvenzversicherung beim Deutschen Reisepreis Sicherungsverein VVaG (DRS) abgeschlossen. Ein Sicherungsschein befindet sich auf der Bestätigung. Darüber hinaus ergeben sich aus der Bestätigung die Beträge für An- und Restzahlung und gegebenenfalls Rücktritt.
2.2 Bei Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung der Bestätigung die Anzahlung in Höhe von 25 % des Gesamtpreises fällig, soweit die gebuchte Reise eine Flugbeförderung enthält. Enthält die gebuchte Reise keine Flugbeförderung, Nach Vertragsschluss wird eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Gesamtpreises Reisepreises fällig, wobei dies sofern der Sicherungsschein gemäߧ 65 l r Abs. 4 Satz l BGB, Art. 252 EGBG an den Reisenden in Texform übermittelt wurde. Der Restbetrag ist, sofern die Reise nicht für Produkte, die mit „Kostenloser Storno bis 18 Uhr am Anreisetag“ gekennzeichnet sind, gilt; insoweit findet die Regelung mehr aus den in Ziffer 2.3 Anwendung.
2.3 Der restliche Preis wird 4 7. l genannten Gründen abgesagt werden kann und der Sicherungsschein in Textform übermittelt wurde, vier Wochen vor Reiseantritt zur Zahlung fällig. Sofern eine Reise noch aus den in Ziffer 7. l genannten Gründen abgesagt werden kann, ist der Restbetrag für diese Reise erst zu dem Zeitpunkt fällig, wenn feststehtin dem die Reise durch FENNERS REISEN nicht mehr abgesagt werden kann.
2.2 Bei kurzfristigen Buchungen, x.x. Xxxxxxxxx, die so kurzfristig vor Reiseantritt erfolgen, dass Ihre der gesamte Reisepreis bereits fällig ist oder FENNERS REISEN die Reise – wie gebucht – durchgeführt wird und nicht mehr wegen Nichterreichung der Reiseplan entweder bei Ihrer Vertriebsstelle (z. B. ReisebüroTeilnehmerzahl absagen kann, Online- Reisebüro, Call Center) bereitliegt oder Ihnen verabredungsgemäß übermittelt wird. Bei Kurzfristbuchungen (ab dem 28. Tag vor Reisebeginn) wird ist der gesamte Reisepreis sofort zur Zahlung nach in Texform erfolgter Übermittlung des Sicherungsscheines fällig.
2.4 Die Gebühren im Falle eines Rücktritts (vgl. Xxxxxx 8) 2.3 Prämien für Versicherungen und Bearbeitungs- sonstige Auslagen wie Storno- und Umbuchungs- gebühren (vgl. Ziffer 9) werden jeweils sofort Umbuchungsentgelte sind nach Rechnungsstellung vollständig zur Zahlung fällig.
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Samples: Allgemeine Reisebedingungen
Bezahlung. 2.1 Zur Absicherung der Kundengelder hat der Reise- veranstalter eine Insolvenzversicherung beim Deutschen Reisepreis Sicherungsverein VVaG (DRS) abgeschlossen. Ein Sicherungsschein befindet sich auf der Bestätigung. Darüber hinaus ergeben sich aus der Bestätigung die Beträge für An- und Restzahlung und gegebenenfalls Rücktritt.
2.2 Bei Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung der Bestätigung die Anzahlung in Höhe von 25 % des Gesamtpreises fällig, soweit die gebuchte Reise eine Flugbeförderung enthält. Enthält die gebuchte Reise keine Flugbeförderung, Nach Vertragsschluss wird eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Gesamtpreises Reisepreises fällig, wobei dies sofern der Sicherungsschein gemäß § 651r Abs. 4 Satz 1 BGB, Art. 252 EGBGB an den Reisenden in Textform übermittelt wurde. Der Restbetrag ist, sofern die Reise nicht für Produktemehr aus den in Ziff. 7.1 genannten Gründen abgesagt werden kann und der Sicherungsschein in Textform übermittelt wurde, die mit „Kostenloser Storno bis 18 Uhr am Anreisetag“ gekennzeichnet sind, gilt; insoweit findet die Regelung in Ziffer 2.3 Anwendung.
2.3 Der restliche Preis wird 4 vier Wochen vor Reiseantritt zur Zahlung fällig. Sofern eine Reise noch aus den in Ziff. 7.1 genannten Gründen abgesagt werden kann, ist der Restbetrag für diese Reise erst zu dem Zeitpunkt fällig, wenn feststehtin dem die Reise durch Xxxxxxx nicht mehr abgesagt werden kann.
2.2 Bei kurzfristigen Buchungen, x.x. Xxxxxxxxx, die so kurzfristig vor Reiseantritt erfolgen, dass Ihre der gesamte Reisepreis bereits fällig ist oder Xxxxxxx die Reise – wie gebucht – durchgeführt wird und nicht mehr wegen Nichterreichung der Reiseplan entweder bei Ihrer Vertriebsstelle (z. B. ReisebüroTeilnehmerzahl absagen kann, Online- Reisebüro, Call Center) bereitliegt oder Ihnen verabredungsgemäß übermittelt wird. Bei Kurzfristbuchungen (ab dem 28. Tag vor Reisebeginn) wird ist der gesamte Reisepreis sofort zur Zahlung nach in Textform erfolgter Übermittlung des Sicherungsscheines fällig.
2.3 Prämien für Versicherungen und sonstige Auslagen wie individuelle Flüge sowie Storno- und Umbuchungsentgelte sind nach Rechnungsstellung vollständig zur Zahlung fällig.
2.4 Die Gebühren im Falle eines Rücktritts (vglDer Reisende kann den Reisepreis wahlweise per Xxxxxxxxxxx oder Überweisung begleichen.
2.5 Sofern der Reisende die Anzahlung oder Restzahlung trotz erhaltenen Sicherungsscheins nicht zum jeweiligen Fälligkeitstag leistet, ist Xxxxxxx berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten und den Reisenden mit den in Ziffer 4.1 ff. Xxxxxx 8) und Bearbeitungs- und Umbuchungs- gebühren (vgl. Ziffer 9) werden jeweils sofort fälliggeregelten Stornierungskosten zu belasten.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb) Für Pauschalreiseverträge
Bezahlung. 2.1 Zur Absicherung der Kundengelder hat der Reise- veranstalter eine Insolvenzversicherung beim Deutschen Reisepreis Sicherungsverein VVaG (DRS) abgeschlossen. Ein Sicherungsschein befindet sich auf der Bestätigung. Darüber hinaus ergeben sich aus der Bestätigung die Beträge für An- und Restzahlung und gegebenenfalls Rücktritt.
2.2 Bei Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung der Bestätigung die Anzahlung in Höhe von 25 % des Gesamtpreises fällig, soweit die gebuchte Reise eine Flugbeförderung enthält. Enthält die gebuchte Reise keine Flugbeförderung, Nach Vertragsschluss wird eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Gesamtpreises Reisepreises fällig, wobei dies sofern der Sicherungsschein gemäß § 651r Abs. 4 Satz 1 BGB, Art. 252 EGBG an den Reisenden in Textform übermittelt wurde. Der Restbetrag ist, sofern die Reise nicht mehr aus den in Ziffer 7.1 genannten Gründen abgesagt werden kann und der Sicherungsschein in Textform übermittelt wurde, vier Wo- xxxx vor Reiseantritt zur Zahlung fällig. Sofern eine Reise noch aus den in Ziffer 7.1 genannten Grün- den abgesagt werden kann, ist der Restbetrag für Produktediese Reise erst zu dem Zeitpunkt fällig, in dem die Reise durch CAISSA nicht mehr abgesagt werden kann.
2.2 Bei kurzfristigen Buchungen, x.x. Xxxxxxxxx, die mit „Kostenloser Storno bis 18 Uhr am Anreisetag“ gekennzeichnet sind, gilt; insoweit findet die Regelung in Ziffer 2.3 Anwendung.
2.3 Der restliche Preis wird 4 Wochen so kurzfristig vor Reiseantritt fällig, wenn feststehterfolgen, dass Ihre der gesamte Reisepreis bereits fällig ist oder CAISSA die Reise – wie gebucht – durchgeführt wird und nicht mehr wegen Nichterreichung der Reiseplan entweder bei Ihrer Vertriebsstelle (z. B. ReisebüroTeilnehmerzahl absagen kann, Online- Reisebüro, Call Center) bereitliegt oder Ihnen verabredungsgemäß übermittelt wird. Bei Kurzfristbuchungen (ab dem 28. Tag vor Reisebeginn) wird ist der gesamte Reisepreis sofort zur Zahlung nach in Textform erfolg- ter Übermittlung des Sicherungsscheines fällig.
2.3 Prämien für Versicherungen und sonstige Auslagen wie Storno- und Umbuchungsentgelte sind nach Rechnungsstellung vollständig zur Zahlung fällig.
2.4 Die Gebühren im Falle eines Rücktritts (vglSofern der Reisende die Anzahlung oder Restzahlung trotz erhaltenen Sicherungsscheins nicht zum jeweiligen Fälligkeitstag leistet, ist CAISSA berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Ver- trag zurückzutreten und den Reisenden mit den in Ziffer 4.1 ff. Xxxxxx 8) und Bearbeitungs- und Umbuchungs- gebühren (vgl. Ziffer 9) werden jeweils sofort fälliggeregelten Stornierungskosten zu be- lasten.
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Samples: Allgemeine Reisebedingungen
Bezahlung. 2.1 Zur Absicherung der Kundengelder hat der Reise- veranstalter eine Insolvenzversicherung beim Deutschen Reisepreis Sicherungsverein VVaG (DRS) abgeschlossen2.1. Ein Sicherungsschein befindet sich auf der Bestätigung. Darüber hinaus ergeben sich aus der Bestätigung die Beträge für An- und Restzahlung und gegebenenfalls Rücktritt.
2.2 Bei Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung der Bestätigung die Anzahlung in Höhe von Mit Abschluss des Reisevertrages sind 25 % des Gesamtpreises Reisepreises zur Zahlung fällig, soweit die gebuchte Reise eine Flugbeförderung enthält. Enthält die gebuchte Reise keine Flugbeförderung, wird eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Gesamtpreises fällig, wobei dies nicht für ProdukteDer Restbetrag ist bis 10 Tage vor Reisebeginn auf das auf der Reisebestätigung angegebene Konto zu überweisen.
2.2. Die Anbieterin ist berechtigt, die Leistungen endgültig zu verweigern und Schadenersatz wegen Nichterfüllung des Reise- bzw. Dienstleistungsvertrages vom Kunden zu verlangen, wenn dieser sich mit „Kostenloser Storno bis 18 Uhr am Anreisetag“ gekennzeichnet sind, gilt; insoweit findet der Zahlung des Preises in Verzug befindet und die Regelung in Ziffer 2.3 AnwendungLeistungsverweigerung unter Setzung einer angemessenen Nachfrist vorher durch die Anbieterin dem Reisenden schriftlich angedroht worden ist.
2.3 Der restliche Preis wird 4 Wochen vor Reiseantritt fällig2.3. Storno-Entschädigungen, wenn feststeht, dass Ihre Reise – wie gebucht – durchgeführt wird Bearbeitungs- und der Reiseplan entweder bei Ihrer Vertriebsstelle (z. B. Reisebüro, Online- Reisebüro, Call Center) bereitliegt oder Ihnen verabredungsgemäß übermittelt wirdUmbuchungsgebühren sind sofort zur Zahlung fällig und werden gemäß Pkt. 5 und Pkt. 6 geregelt.
2.4. Bei Kurzfristbuchungen (ab dem 28Buchung von thematischen Stadtführungen, Tagesfahrten und sonstigen Führungen erfolgt die Bezahlung der Tour nach Bestätigung der Anmeldung per Überweisung bis spätestens 10 Tage vor Beginn. Tag Bei kurzfristigen Buchungen erfolgt die Bezahlung vor Reisebeginn) wird Beginn beim Gästeführer, der gesamte Reisepreis sofort fälliginsoweit zum Inkasso bevollmächtigt ist, bzw. nach Absprache.
2.4 Die Gebühren im Falle eines Rücktritts (vgl2.5. Xxxxxx 8) und Bearbeitungs- und Umbuchungs- gebühren (vgl. Ziffer 9) Bei Auslandsüberweisungen werden jeweils sofort fälligdie anfallenden Bankgebühren gesondert in Rechnung gestellt.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Dienstleistungen