Common use of Change Request Clause in Contracts

Change Request. (1) Erkennt HARTING, dass Änderungen oder Ergänzungen des Vertra- ges notwendig werden, ohne die der Vertragszweck nicht oder nicht optimal erreicht werden kann, oder dass Umstände vorliegen, durch die HARTING seinen vertraglichen Pflichten nicht oder nur erschwert nachkommen kann, so wird HARTING den Kunden hierüber unver- züglich in Kenntnis setzen und mitteilen, inwieweit ein Änderungs- verfahren zumutbar und technisch durchführbar ist. (2) Will der Kunde die nach diesem Vertrag erforderlichen Leistungen an geänderte Anforderungen und Sachverhalte anpassen, insbe- sondere die Leistungen ändern oder erweitern, wird HARTING die- ses Änderungsverlangen prüfen und dem Kunden mitteilen, inwie- weit ein Änderungsverfahren für HARTING technisch durchführbar und zumutbar ist. Ist dies zumutbar und technisch durchführbar, wird HARTING ein Realisierungsangebot unter Beschreibung der Anfor- derung und des Umfangs der Anpassungen unterbreiten. Erkennt HARTING bei der Prüfung, dass die ausstehenden Anpassungen nicht vorgenommen werden können, ohne dass gegen die Angaben zu Zeitaufwand, Kosten oder technischen Spezifikationen verstoßen wird, so ist eine Änderung des Lastenhefts durchzuführen. In diesem Fall wird das Realisierungsangebot Angaben zu den geänderten technischen Spezifikationen, zum Realisierungszeitraum und zu den Auswirkungen auf die Vergütung enthalten. (3) Der Kunde wird ein Realisierungsangebot von HARTING innerhalb von fünf Arbeitstagen annehmen oder ablehnen. Vereinbarte Leis- tungsänderungen sind durch entsprechende Anpassung des Ange- bots oder Fertigung eines neuen Angebots und Anpassung des Ver- trages verbindlich durch beide Parteien zu dokumentieren und zu unterzeichnen. Dieses Change-Request-Dokument ist jeweils durch die Vertretungsberechtigten zu unterzeichnen. (4) Die Vertragsparteien können vereinbaren, dass die von dem Ände- rungsverlangen betroffenen Leistungen bis zur Einigung über den Change Request unterbrochen werden. Kommt der Change Requ- est nicht innerhalb der Angebotsbindefrist des Realisierungsangebo- tes zustande, so werden die Arbeiten ohne Änderungen weiterge- führt, soweit sie nicht unmöglich geworden sind.

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Samples: Sales Contracts, Sales Contracts

Change Request. (1) Erkennt HARTING6.1 Die Vertragspartner gehen davon aus, dass Änderungen oder Ergänzungen des Vertra- ges es im Laufe der Vertragsdurch- führung notwendig werden, ohne die der Vertragszweck nicht oder nicht optimal erreicht werden kann, Leistungsänderungen oder dass Umstände vorliegen-ergänzungen vor- zunehmen. 6.2 Ein Änderungsverlangen (Change Request) ist von dem antragstellenden Ver- tragspartner mindestens in Textform zu verlangen. Eine Entscheidung hierzu ist innerhalb von zehn Kalendertagen nach Antragseingang zu übermitteln. Change Requests, die nicht in der vereinbarten Frist bearbeitet, entschieden und den Be- teiligten mitgeteilt wurden, gelten als abgelehnt und werden damit nicht Vertrags- gegenstand. Solange Laudert über das Change Request nicht entschieden hat, werden die Arbeiten auf Grundlage des bestehenden Vertragsinhalts fortgesetzt, es sei denn, der Auftraggeber fordert Laudert auf, die Leistungserbringung ganz oder teilweise zu unterbrechen. Für die Zeit der Unterbrechung kann Laudert die vereinbarte Vergütung verlangen, muss sich jedoch dasjenige anrechnen lassen, was sie infolge der Unterbrechung an Aufwendungen erspart. 6.3 Die jeweils andere Partei wird dem Change Request dann nachkommen, wenn dieser für sie technisch machbar, ihr dies im Rahmen ihrer betrieblichen Leistungsfähigkeit zumutbar und ihr originärer Geschäftsauftrag dadurch nicht gefährdet ist. Laudert behält sich vor, die Prüfung eines Change Requests abzu- lehnen, wenn durch die HARTING seinen vertraglichen Pflichten nicht Prüfung eine Gefährdung des geplanten Projektverlaufes in technischer, zeitlicher oder nur erschwert nachkommen finanzieller Hinsicht eintreten kann. Die jeweils an- dere Partei kann, so wird HARTING anstatt den Kunden hierüber unver- züglich beantragten Change Request abzulehnen, auch ein modifiziertes Änderungsangebot in Kenntnis setzen Textform unterbreiten; Nr. 6.2 und mitteilen, inwieweit ein Änderungs- verfahren zumutbar Nr. 6.3 Satz 1 und technisch durchführbar ist2 gelten dann entsprechend. (2) Will der Kunde 6.4 Laudert hat ihrerseits das Recht, vom Auftraggeber dann ein Change Re- quest zu verlangen, wenn sich im Hinblick auf Standard-Software-Produkte Drit- ter die nach diesem Vertragsbeziehungen für Laudert derartig verändern, dass ein Festhalten am Vertrag erforderlichen Leistungen an geänderte Anforderungen und Sachverhalte anpassen, insbe- sondere die Leistungen ändern oder erweitern, wird HARTING die- ses Änderungsverlangen prüfen und dem Kunden mitteilen, inwie- weit ein Änderungsverfahren zu den bisherigen Bedingungen für HARTING technisch durchführbar und Laudert nicht mehr zumutbar ist. Ist dies zumutbar und technisch durchführbarDas Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt ausdrücklich unberührt. 6.5 Change Requests müssen immer von beiden Parteien in Textform freigege- ben werden. 6.6 Soweit sich durch ein Change Request der Aufwand erhöht oder Termine beeinflusst werden, wird HARTING ein Realisierungsangebot unter Beschreibung hat Laudert Anspruch auf eine angemessene Erhöhung der Anfor- derung und des Umfangs Vergütung bzw. Verschiebung der Anpassungen unterbreitenTermine. Erkennt HARTING bei Soweit sich dadurch der Prüfungzukünftige Aufwand verringert, dass die ausstehenden Anpassungen nicht vorgenommen werden können, ohne dass gegen die Angaben zu Zeitaufwand, Kosten oder technischen Spezifikationen verstoßen wird, so ist eine Änderung des Lastenhefts durchzuführen. In diesem Fall wird das Realisierungsangebot Angaben zu behält Laudert – vorbehaltlich einer anderen Vereinbarung der Parteien – den geänderten technischen Spezifikationen, zum Realisierungszeitraum und zu den Auswirkungen Anspruch auf die ursprünglich vereinbarte Vergütung; Lau- dert muss sich jedoch dasjenige anrechnen lassen, was sie infolge des Change Requests an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung ih- rer Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt. Laudert wird den Aufwand für die Prüfung sowie die Vergütung enthaltenfür die Ausführung des Change Requests entsprechend den vereinbarten Stundensätzen oder – in Ermangelung solcher – nach ihren üblichen Stundensätzen berechnen. (3) Der Kunde wird ein Realisierungsangebot von HARTING innerhalb von fünf Arbeitstagen annehmen oder ablehnen6.7 Bei Annahme eines Change Requests hat Laudert eine entsprechende An- passung bzw. Vereinbarte Leis- tungsänderungen sind durch entsprechende Anpassung des Ange- bots oder Fertigung eines neuen Angebots Fortschreibung der Systemspezifikation und Anpassung des Ver- trages verbindlich durch beide Parteien zu dokumentieren und zu unterzeichnen. Dieses Change-Request-Dokument ist jeweils durch die Vertretungsberechtigten zu unterzeichnender Dokumentation vorzunehmen. (4) Die Vertragsparteien können vereinbaren, dass die von dem Ände- rungsverlangen betroffenen Leistungen bis zur Einigung über den Change Request unterbrochen werden. Kommt der Change Requ- est nicht innerhalb der Angebotsbindefrist des Realisierungsangebo- tes zustande, so werden die Arbeiten ohne Änderungen weiterge- führt, soweit sie nicht unmöglich geworden sind.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für It Leistungen

Change Request. 7.1 Der Kunde ist berechtigt, während der Erstellung des jeweiligen Werks bis zur jeweiligen Abnahme, Änderungen an der Leistungsbeschreibung, den zeitlichen Dispositionen, des Konzepts, der Werke und den sonstigen bereits erstellten Leistungen durch SICOR IT zu verlangen. Dies bedarf der Textform. Soweit es sich um keine berechtigten Mängelrügen handelt, gehen die Änderungen zulasten des Kunden. 7.2 Nach Eingang des Änderungsverlangens wird SICOR IT prüfen, ob die gewünschte Änderung durchführbar ist und den Kunden innerhalb angemessener Frist, spätestens jedoch nach 10 Werktagen, gerechnet ab Eingang des Änderungsverlangens, mitteilen, ob die Änderung durchführbar ist (1) Erkennt HARTINGsowie bei Nichtdurchführbarkeit, dass Änderungen oder Ergänzungen des Vertra- ges notwendig werdenwarum dies nicht umsetzbar ist), ohne die wie der Vertragszweck nicht oder nicht optimal erreicht Änderungswunsch umgesetzt werden kann, oder dass Umstände vorliegenwelche Änderungen an der Zeitplanung und welche Kosten mit der Realisierung der vom Kunden gewünschten Änderung einhergehen. SICOR IT hat darauf hinzuweisen, durch wenn die HARTING seinen vertraglichen Pflichten nicht oder nur erschwert nachkommen gewünschte Änderung dazu führen kann, dass der Fertigstellungtermin oder fest vereinbarte Liefertermine nicht eingehalten werden können. Änderungen sind zusätzlich zu vergüten. 7.3 Der Kunde wird SICOR IT innerhalb von 5 Werktagen, gerechnet ab Eingang der Mitteilung gem. Ziff. 6.2 erklären, ob er das Angebot annehmen, also diese Änderungen durchführen lassen möchte und ob er mit dem geänderten Zeitplan und den Zusatzkosten einverstanden ist. Äußert sich der Kunde innerhalb der vorgenannten Frist nicht, so wird HARTING gilt das Änderungsangebot als abgelehnt. Nimmt der Kunde das Angebot an, ist die Leistungsbeschreibung mit einer Nachtragsvereinbarung zu ergänzen, welche die in Ziff. 6.2. genannten Informationen (Umsetzung, Kosten, geänderte Terminierungen) enthält. Die entsprechenden Änderungen sind mit Angebotsannahme durch den Kunden hierüber unver- züglich in Kenntnis setzen und mitteilen, inwieweit ein Änderungs- verfahren zumutbar und technisch durchführbar istVertragsbestandteil. (2) Will 7.4 Die von dem Änderungsverfahren betroffenen Termine werden unter Berücksichtigung der Kunde die nach diesem Vertrag erforderlichen Leistungen an geänderte Anforderungen und Sachverhalte anpassen, insbe- sondere die Leistungen ändern oder erweitern, wird HARTING die- ses Änderungsverlangen prüfen und dem Kunden mitteilen, inwie- weit ein Änderungsverfahren für HARTING technisch durchführbar und zumutbar ist. Ist dies zumutbar und technisch durchführbar, wird HARTING ein Realisierungsangebot unter Beschreibung der Anfor- derung und des Umfangs der Anpassungen unterbreiten. Erkennt HARTING bei Dauer der Prüfung, dass die ausstehenden Anpassungen nicht vorgenommen werden können, ohne dass gegen die Angaben zu Zeitaufwand, Kosten oder technischen Spezifikationen verstoßen wird, so ist eine Änderung des Lastenhefts durchzuführen. In diesem Fall wird das Realisierungsangebot Angaben zu der Dauer der Abstimmung über den geänderten technischen Spezifikationen, zum Realisierungszeitraum Änderungsvorschlag und zu den Auswirkungen auf die Vergütung enthaltengegebenenfalls der Dauer der auszuführenden Änderungswünsche zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist soweit erforderlich verschoben. (3) 7.5 Der Kunde wird ein Realisierungsangebot von HARTING innerhalb von fünf Arbeitstagen annehmen oder ablehnenhat die durch das Änderungsverlangen entstehenden Aufwände zu tragen. Vereinbarte Leis- tungsänderungen sind durch entsprechende Anpassung Hierzu zählen insbesondere die Prüfung des Ange- bots oder Fertigung Änderungswunsches, das Erstellen eines neuen Angebots Änderungsvorschlags und Anpassung des Ver- trages verbindlich durch beide Parteien zu dokumentieren und zu unterzeichnenetwaige Stillstandszeiten. Dieses Change-Request-Dokument ist jeweils durch die Vertretungsberechtigten zu unterzeichnen. (4) Die Vertragsparteien können vereinbarenAufwände werden für den Fall, dass die zwischen den Parteien eine Vereinbarung über Tagessätze getroffen wurde, nach diesen, im Übrigen nach der üblichen Vergütung von dem Ände- rungsverlangen betroffenen Leistungen bis zur Einigung über den Change Request unterbrochen werden. Kommt der Change Requ- est nicht innerhalb der Angebotsbindefrist des Realisierungsangebo- tes zustande, so werden die Arbeiten ohne Änderungen weiterge- führt, soweit sie nicht unmöglich geworden sindSICOR IT berechnet.

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Samples: Zusatzbedingungen