Datenschutz und Datensicherung Musterklauseln

Datenschutz und Datensicherung. 13.1 CORVICE hält bei der Bearbeitung von Kunden- und Personendaten das anwendbare Schweizer Recht ein (Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG) SR 235.1) und soweit anwendbar auch das Europäische Datenschutzrecht (Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz- Grundverordnung)); nämlich insbesondere betreffend Beobachtung des Verhaltens betroffener Personen, die sich in der EU aufhalten (Art. 3 Abs. 2 lit. b DSGVO) sowie betreffend Lieferung von Produkten und Dienstleistungen an betroffene Personen in die EU und den EWR (Art. 3 Abs. 2 lit. a DSGVO). 13.2 CORVICE informiert auf xxxxx://xxx.xxxxxxx.xxx/xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xxxx über die Rechte des Kunden und Endkunden als betroffene Personen, die Datenkategorien, die Bearbeitungszwecke und die Rechtfertigungsgründe, die Kategorien der Datenempfänger etc.. Der Kunde erklärt die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben und diese u.U. an seine Endkunden überbunden zu haben. 13.3 Falls CORVICE Personendaten des Kunden oder Endkunden als Auftragsverarbeiter bearbeitet, ist ein separater Auftragsdatenverarbeitungsvertrag abzuschliessen. Dies kann der Fall sein im Zusammenhang mit Cloud Diensten, Wartung und Unterhalt sowie bei allfälligen Garantie- oder Servicearbeiten. 13.4 CORVICE wird demgemäss die gesetzlich vorgeschriebenen organisatorischen und technischen Massnahmen zur Wahrung des Datenschutzes treffen und dafür sorgen, dass Mitarbeiter und Hilfspersonen, welche Zugang zu solchen Daten erhalten, über ihre diesbezüglichen Pflichten unterrichtet sind. 13.5 Der KUNDE erklärt sich damit einverstanden, dass CORVICE zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen Unterauftragnehmern sowie anderen Drittpartnern Daten des KUNDEN zur Verfügung stellen darf.
Datenschutz und Datensicherung. 9.1. Der Kunde bestätigt, dass von ihm oder auf seine Veranlassung von Dritten an die TERRITORY übermittelte, personenbezogene Daten entsprechend den einschlägigen Bestimmungen des Datenschutzes verarbeitet wurden, dass etwa erforderliche Einwilligungen Betroffener vorliegen und dass die Nutzung der Daten durch die TERRITORY im Rahmen des erteilten Auftrags keine dieser Bestimmungen verletzt oder den Rahmen erteilter Einwilligungen überschreitet. 9.2. Persönliche Daten (Bestandsdaten) und andere Informationen wie Zeitpunkt, Anzahl und Dauer der Verbindungen, Zugangskennwörter, Up- und Downloads, können von der TERRITORY während der Dauer des Vertrags/Auftrags gespeichert werden, soweit dies zur Erfüllung des Vertrags erforderlich oder dienlich ist. 9.3. Der Kunde wird Daten und Programme jeweils vor Übergabe an die TERRITORY sichern, um bei Datenverlust die Wiederherstellung zu ermöglichen. 9.4. Verarbeiten wir im Rahmen des Auftrages personenbezogene Daten nach Weisung des Kunden, dann werden wir auf Initiative des Kunden eine Regelung zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 (3) DS-GVO treffen, nach Xxxx des Kunden gemäß den Standardvertragsklauseln der EU- Kommission vom 04.06.2021, C (2021) 3701 final, oder eines Musters der für den Sitz des Kunden in der EU zuständigen Datenschutz-Aufsichtsbehörde. Dies beinhaltet auch dem aktuellen Stand der Technik angepasste technische Sicherheitsmaßnahmen (Art. 32 DS-GVO) und die Verpflichtung der Mitarbeiter auf das Datengeheimnis (Art. 28 (3) b) DS- GVO).
Datenschutz und Datensicherung. 12.1. Jedem Nutzer obliegt es, Sicherungskopien von seinen Daten zu er- stellen. Informationen zu inaktiven Anzeigen werden an Interessenten nicht erteilt. 12.2. Die Nutzer sind verpflichtet, Ihre Zugangsdaten (Nutzername und Passwort) gegen die unbefugte Verwendung durch Dritte zu schützen und Ihre Passwörter geheim zu halten. Sie haben Boat24 umgehend zu benachrichtigen, wenn sie den Verdacht haben, dass ein Missbrauch ihrer Zugangsdaten vorliegt.
Datenschutz und Datensicherung. (1) Der Schutz der persönlichen Zeitdaten vor unbefugtem Zugriff oder Einsichtnahme ist durch Vergabe von Zugriffsrechten sichergestellt. Die gespeicherten Daten sind ausschließlich den zugriffsberechtigten Personen zugänglich. Die Namen dieser Personen werden dem Personalrat, der Frauenvertreterin, Schwerbehindertenvertretung und der behördlichen Datenschutz-beauftragten bekannt gegeben. (2) Die durch Passwörter gesicherten Zugriffsrechte sind wie folgt vergeben: a) Zugriff auf die Software sowie alle gespeicherten Daten, soweit sie zur Systempflege erforderlich sind: • Geschäftsleiter/in und Vertreter/in bzw. beauftragte Mitarbeiter(innen) • Leiter der IT-Stelle (Systemverwalter) b) Schreibrechte (nur zeiterfassungsspezifische Daten und Urlaubsliste) • die/der jeweilige Dienstvorgesetzte und ggf. Vertreter/in für ihren/seinen Bereich • ggf. weitere von der Hausleitung beauftragte Mitarbeiter(innen) c) Leserechte (nur zeiterfassungsspezifische Daten und Urlaubsliste) • umfassend: Behördenleitung (3) Die Einhaltung der Dienstvereinbarung über die gleitende Arbeitszeit kann auch im Rahmen der elektronischen Zeiterfassung -ggf. auch auf Verlangen des Personalrats, der Frauenvertreterin und/oder der Schwerbehindertenvertretung- stichprobenartig überprüft werden. Ermächtigt hierzu ist nur die Behördenleitung oder ein/e von ihm/ihr Beauftragte/r. (4) Die Datensicherung erfolgt täglich automatisch. Darüber hinaus werden die täglichen Buchungen (auch bei Ausfall des Servers und des Netzwerkes) bis zu einer technisch begrenzten Höchstdauer von 14 Tagen in den jeweiligen Terminals gespeichert. (5) Erweiterungen der Datenfelder der Zeiterfassung bedürfen des Einvernehmens von Dienststelle und der vertretungsberechtigten Gremien. (6) Eine Datenübertragung zu einem anderen System findet nicht statt.
Datenschutz und Datensicherung. 1. Mit der Anmeldung zu flowler erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass der Anbieter die anfallenden Daten speichert und verarbeitet. Sämtliche Daten werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. 2. Der Kunde stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten ausdrücklich zu. Des Weiteren hat der Kunde ein Recht auf Auskunft sowie auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung seiner gespeicherten Daten. 3. swissBPM ist berechtigt, nach Absprache mit dem Kunden, diesen als Referenz zu nennen.
Datenschutz und Datensicherung. 12.1 Uns liegt der Schutz Ihrer und der durch Sie in Airtime Pro genutzten Daten am Herzen. Wir beachten daher die in Deutschland gültigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen und verpflichten unsere Beschäftigten, die mit der Vertragsdurchführung befasst sind, auf das Datengeheimnis nach § 5 BDSG, soweit diese nicht bereits allgemein entsprechend verpflichtet sind. 12.2 Wenn Sie über Airtime Pro personenbezogene Daten verarbeiten oder nutzen, gewährleisten Sie, dass Sie nach den anwendbaren rechtlichen Bestimmungen dazu berechtigt sind. Sie sind verpflichtet, uns die Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten Dritter vor ihrer Aufnahme anzuzeigen; in einem solchen Fall werden wir mit Ihnen eine schriftliche Vereinbarung über eine Auftragsdatenvereinbarung abschließen. Im Falle einer durch Sie zu vertretenden Verletzung der vorstehenden Pflichten sind Sie verpflichtet, uns, unsere Geschäftsleitung, unsere Angestellten und sonstigen Mitarbeiter von jeder Haftung und sämtlichen Kosten, einschließlich Rechtsanwaltskosten zur Rechtsverteidigung, möglicher und tatsächlicher Kosten eines gerichtlichen Verfahrens, etwaiger von einem Gericht festgesetzter bzw. festzusetzender Ordnungsgelder sowie etwaiger behördlicher Bußgelder, freizuhalten bzw. freizustellen, falls wir, Mitglieder unserer Geschäftsleitung, Angestellte und/oder sonstige Mitarbeiter von uns von Dritten in Anspruch genommen werden bzw. Gegenstand behördlicher Verfahren werden. 12.3 Airtime Pro wird ausschließlich zur Produktion und Sundung von Internet­Radioprogrammen zur Verfügung gestellt und ist kein allgemeiner Datenspeicher oder ein Content Management System. Sie versichern, dass Sie Airtime Pro nicht für solche Zwecke einsetzen und insbesondere über Airtime Pro keine Beschäftigtendaten (soweit dies nicht durch § 32 BDSG gestattet wird) oder personenbezogene Daten Ihrer Kunden verarbeiten oder nutzen werden. 12.4 Sie sind verpflichtet, Ihre Daten, einschließlich der Anwendungsdaten, regelmäßig und der Bedeutung der Daten entsprechend zu sichern und eigene Sicherungskopien zu erstellen.
Datenschutz und Datensicherung. 14.1 Streavent sorgt für die Ergreifung geeigneter Maßnahmen und die entsprechende Verpflichtung seiner Mitarbeiter für die Sicherheit der vom Kunden eingestellten Daten und beachtet hierfür die gesetzlichen Datenschutzvorschriften, insbesondere des TMG, BDSG und der DS-GVO. Einzelheiten zur Datenverarbeitung bei Streavent werden in der Datenschutzerklärung auf xxx.xxxxxxxxx.xx behandelt. 14.2 Verarbeitet der Kunde im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses personenbezogene Daten, so ist er für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften verantwortlich. Streavent wird die vom Kunden übermittelten Daten nur im Rahmen der Weisungen des Kunden verarbeiten. Sofern Streavent der Ansicht ist, dass eine Weisung des Kunden gegen datenschutzrechtliche Vorschriften verstößt, wird der Kunde unverzüglich darauf hingewiesen. Einzelheiten der Auftragsdatenverarbeitung werden in dem mit dem Kunden nach Art. 28 DSGVO abgeschlossenen Auftragsdatenverarbeitungsvertrag geregelt. 14.3 Streavent wird in regelmäßigen Abständen die Sicherung der Daten des Kunden auf dem Server durchführen.
Datenschutz und Datensicherung. 4.1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Zugangsdaten gegenüber unbefugten Dritten geheim zu hal- ten. Insbesondere sind Benutzername und Passwort so aufzubewahren, dass der Zugriff auf diese Daten durch unbefugte Dritte unmöglich ist, um einen Missbrauch des Zugangs durch Dritte auszu- schließen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Anbieter unverzüglich zu informieren, sobald er davon Kenntnis erlangt, dass unbefugten Dritten das Passwort bekannt ist. 4.2. bitExpert wird zur Gewährleistung der Datensicherheit angemessene technische Lösungen einset- zen. Da ein vollständiger Schutz nicht gewährleistet werden kann, wird dem Auftraggeber unter an- derem empfohlen, eigene Sicherungsmaßnahmen einzusetzen. 4.3. Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass es ihm obliegt, nach jedem Arbeitstag, an dem der Datenbestand durch ihn bzw. seine Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen verändert wurde, eine Da- tensicherung (Backup-Verfahren) durchzuführen, wobei Daten, die auf den Servern von bitExpert abgelegt sind, nicht auf diesen sicherungsgespeichert werden dürfen. Der Auftraggeber hat eine vollständige Datensicherung insbesondere vor jedem Beginn der Leistungen von bitExpert oder vor der Installation von Hardware oder Software durchzuführen. Der Kunde ist im Übrigen verpflichtet jedes Programm, jede Software sowie jeden sonstigen Leistungsbestandteil sorgfältig auf Mangel- freiheit und Verwendbarkeit in seiner konkreten Situation zu testen, bevor er mit der operativen Nut- zung beginnt. 4.4. Der Auftraggeber erkennt hiermit an, dass es sich bei der Leistungserbringung um eine Auf- tragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO handeln kann. Insoweit ist der Auftraggeber für die Ein- haltung der Vorschriften der DSGVO und anderer Vorschriften über den Datenschutz der Verant- wortliche. In diesem Fall ist bitExpert bereit, eine Vereinbarung zu Auftragsverarbeitung, mit dem Auftraggeber, abzuschließen. 4.5. Für die Einhaltung von Archivierungs- und Löschungsverpflichtungen (zum Beispiel handelsrechtli- cher und steuerrechtlicher Art) ist der Auftraggeber verantwortlich. bitExpert ist berechtigt die vom Auftraggeber übermittelten und gespeicherten Informationen (Inhalte der auftraggeberseitigen Infra- struktur) nach Beendigung des Vertragsverhältnisses unverzüglich zu löschen. Sollten einer Lö- schung gesetzliche, satzungsmäßige oder vertragliche Aufbewahrungsfristen entgegenstehen, diese einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordern oder die berechtigten Interessen des ...
Datenschutz und Datensicherung. 5.1 papilio AG, verpflichtet sich, die gesammelten personenbezogenen Daten zu schützen. Gestützt auf
Datenschutz und Datensicherung. 9.1. Der Kunde bestätigt, dass von ihm oder auf seine Veranlassung von Dritten an SAZ übermittelte, personenbezogene Daten entsprechend den einschlägigen Bestimmungen des Datenschutzes erhoben und verarbeitet wurden, dass etwa erforderliche Zustimmungen Betroffener vorliegen und dass die Nutzung der Daten durch SAZ im Rahmen des erteilten Auftrags keine dieser Bestimmungen verletzt oder den Rahmen erteilter Zustimmungen überschreitet. 9.2. Der Kunde ist damit einverstanden, dass persönliche Daten (Bestandsdaten) und andere Informationen wie Zeitpunkt, Anzahl und Dauer der Verbindungen, Zugangskennwörter, Up- und Downloads, von SAZ während der Dauer des Vertrags/Auftrags gespeichert werden, soweit dies zur Erfüllung des Vertrags erforderlich oder dienlich ist. 9.3. Der Kunde wird Daten und Programme jeweils vor Übergabe an SAZ sichern, um bei Datenverlust die Wiederherstellung zu ermöglichen.