Datenschutz und Datensicherung Musterklauseln

Datenschutz und Datensicherung. 13.1 CORVICE hält bei der Bearbeitung von Kunden- und Personendaten das anwendbare Schweizer Recht ein (Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG) SR 235.1) und soweit anwendbar auch das Europäische Datenschutzrecht (Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz- Grundverordnung)); nämlich insbesondere betreffend Beobachtung des Verhaltens betroffener Personen, die sich in der EU aufhalten (Art. 3 Abs. 2 lit. b DSGVO) sowie betreffend Lieferung von Produkten und Dienstleistungen an betroffene Personen in die EU und den EWR (Art. 3 Abs. 2 lit. a DSGVO).
Datenschutz und Datensicherung. 9.1. Der Kunde bestätigt, dass von ihm oder auf seine Veranlassung von Dritten an SAZ übermittelte, personenbezogene Daten entsprechend den einschlägigen Bestimmungen des Datenschutzes erhoben und verarbeitet wurden, dass etwa erforderliche Zustimmungen Betroffener vorliegen und dass die Nutzung der Daten durch SAZ im Rahmen des erteilten Auftrags keine dieser Bestimmungen verletzt oder den Rahmen erteilter Zustimmungen überschreitet.
Datenschutz und Datensicherung. 1. Mit der Anmeldung zu flowler erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass der Anbieter die anfallenden Daten speichert und verarbeitet. Sämtliche Daten werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.
Datenschutz und Datensicherung. (1) Der Schutz der persönlichen Zeitdaten vor unbefugtem Zugriff oder Einsichtnahme ist durch Vergabe von Zugriffsrechten sichergestellt. Die gespeicherten Daten sind ausschließlich den zugriffsberechtigten Personen zugänglich. Die Namen dieser Personen werden dem Personalrat, der Frauenvertreterin, Schwerbehindertenvertretung und der behördlichen Datenschutz-beauftragten bekannt gegeben.
Datenschutz und Datensicherung. 9.1. Der Kunde bestätigt, dass von ihm oder auf seine Veranlassung von Dritten an die TERRITORY übermittelte, personenbezogene Daten entsprechend den einschlägigen Bestimmungen des Datenschutzes verarbeitet wurden, dass etwa erforderliche Einwilligungen Betroffener vorliegen und dass die Nutzung der Daten durch die TERRITORY im Rahmen des erteilten Auftrags keine dieser Bestimmungen verletzt oder den Rahmen erteilter Einwilligungen überschreitet.
Datenschutz und Datensicherung. 9.1. Der Kunde bestätigt, dass von ihm oder auf seine Veranlassung von Dritten an die TERRITORY CTR übermittelte, personenbezogene Daten entsprechend den einschlägigen Bestimmungen des Datenschutzes verarbeitet wurden, dass etwa erforderliche Einwilligungen Betroffener vorliegen und dass die Nutzung der Daten durch die TERRITORY CTR im Rahmen des erteilten Auftrags keine dieser Bestimmungen verletzt oder den Rahmen erteilter Einwilligungen überschreitet.
Datenschutz und Datensicherung. 14.1 Streavent sorgt für die Ergreifung geeigneter Maßnahmen und die entsprechende Verpflichtung seiner Mitarbeiter für die Sicherheit der vom Kunden eingestellten Daten und beachtet hierfür die gesetzlichen Datenschutzvorschriften, insbesondere des TMG, BDSG und der DS-GVO. Einzelheiten zur Datenverarbeitung bei Streavent werden in der Datenschutzerklärung auf xxx.xxxxxxxxx.xx behandelt.
Datenschutz und Datensicherung. 12.1 Uns liegt der Schutz Ihrer und der durch Sie in Airtime Pro genutzten Daten am Herzen. Wir beachten daher die in Deutschland gültigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen und verpflichten unsere Beschäftigten, die mit der Vertragsdurchführung befasst sind, auf das Datengeheimnis nach § 5 BDSG, soweit diese nicht bereits allgemein entsprechend verpflichtet sind.
Datenschutz und Datensicherung. A.5.1 Jedem Nutzer obliegt es, Sicherungskopien von seinen Daten zu erstellen. Informationen zu inaktiven Anzeigen werden an Interessenten nicht erteilt. A.5.2 Die Nutzer sind verpflichtet, Ihre Zugangsdaten (Nutzername und Passwort) gegen die unbefugte Verwendung durch Dritte zu schützen und Ihre Passwörter geheim zu halten. Sie haben Boat24 umgehend zu benachrichtigen, wenn sie den Verdacht haben, dass ein Missbrauch ihrer Zugangsdaten vorliegt.
Datenschutz und Datensicherung. 4.1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Zugangsdaten gegenüber unbefugten Dritten geheim zu hal- ten. Insbesondere sind Benutzername und Passwort so aufzubewahren, dass der Zugriff auf diese Daten durch unbefugte Dritte unmöglich ist, um einen Missbrauch des Zugangs durch Dritte auszu- schließen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Anbieter unverzüglich zu informieren, sobald er davon Kenntnis erlangt, dass unbefugten Dritten das Passwort bekannt ist.