Common use of Datenschutz, Vertraulichkeit Clause in Contracts

Datenschutz, Vertraulichkeit. 10.1 Der Kunde wird hiermit gemäß § 33 Bundesdatenschutzgesetz davon unterrichtet, dass personenbezogene Bestands- und Nutzungsdaten in maschinenlesbarer Form zur Vertragsdurchführung erhoben, gespeichert, maschinell verarbeitet und gegebenenfalls an beteiligte Kooperationspartner, Erfüllungsgehilfen und Dienstleister im notwendigen Umfang weitergeleitet werden. 10.2 Die VBEW GmbH verarbeitet die erhobenen Daten des Kunden zur Durchführung des Vertrages, zur Pflege der laufenden Kundenbeziehung, zur Qualitätssicherung und Produktweiterentwicklung im Wege von Kundenbefragungen sowie zur Übermittlung von Informationen über aktuelle Angebote und Preise. Der Kunde erklärt sich in diesem Zusammenhang auch mit der Zusendung von E-Mails einverstanden. Der Kunde kann sein Einverständnis zur Verwendung seiner E-Mail-Adresse für werbliche Zwecke jederzeit widerrufen. Die Weitergabe der erhobenen Daten an Dritte erfolgt nur, soweit dies für die Durchführung des Vertrages erforderlich ist. Bei der technischen Durchführung der Datenverarbeitung bedient die VBEW GmbH sich teilweise externer Dienstleister. 10.3 Fragestellungen und Profile des Kunden können ebenfalls maschinell gespeichert und verarbeitet werden. 10.4 Die VBEW GmbH gewährleistet die vertrauliche Behandlung der mitgeteilten Daten. Bei notwendiger Weiterleitung der Kundendaten an Dritte (Kooperationspartner, Erfüllungsgehilfen, Dienstleister) werden diese zur Beachtung datenschutzrechtlicher Bestimmungen verpflichtet. Diese Pflicht besteht auch nach Beendigung des Vertrages fort. 10.5 Beide Vertragspartner verpflichten sich, die Ihnen im Rahmen der Vertragsdurchführung bekannt werdenden Informationen aus dem Bereich der anderen Partei vertraulich zu behandeln. 10.6 Im Übrigen bestimmen sich die Rechte des Kunden nach den Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).

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Datenschutz, Vertraulichkeit. 10.1 Der a. Beide Parteien werden die jeweils anwendbaren, insbesondere die in der Bundesrepublik Deutschland gültigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen beachten und ihre im Zusammenhang mit dem Vertrag eingesetzten Beschäftigten auf das Datengeheimnis gemäß den gesetzlichen Regelungen verpflichten. x. Xxxxxx, verarbeitet oder nutzt der Kunde wird hiermit gemäß § 33 Bundesdatenschutzgesetz davon unterrichtetim Zusammenhang mit dem Vertrag personenbezogene Daten, so steht er dafür ein, dass er dazu nach den anwendbaren, insbesondere datenschutzrechtlichen Be- stimmungen berechtigt ist und stellt im Falle eines Verstoßes CreaCheck von Ansprüchen Dritter frei. c. Im Falle der Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag gemäß Art. 28 Datenschutzgrundver- ordnung (Auftragsverarbeitung) verpflichten sich die Parteien einen AVV (Auftragsverarbeitungsvertrag) abzuschließen. d. Soweit CreaCheck auf personenbezogene Bestands- Daten zugreifen kann, die auf von CreaCheck zur Verfügung gestellten Systemen gespeichert sind, wird sie ausschließlich als Auftragsverarbeiter tätig (Art. 4 Nr. 8 DSGVO) und Nutzungsdaten in maschinenlesbarer Form diese Daten nur zur Vertragsdurchführung erhobenverarbeiten und nutzen. e. CreaCheck kann, gespeichertsoweit und in dem Umfang wie in der Auftragsvereinbarung zwischen den Parteien festgelegt, maschinell verarbeitet Unteraufträge vergeben, hat aber jedem Unterauftragnehmer die entsprechenden Verpflich- tungen aufzuerlegen, die sich aus dem AVV und gegebenenfalls an beteiligte Kooperationspartnerdiesen Bedingungen ergeben. Insbesondere stellt Crea- Check über vertragliche Regelungen mit diesen Dritten sicher, Erfüllungsgehilfen und Dienstleister dass Daten des Kunden ausschließlich im notwendigen Umfang weitergeleitet Gebiet der Bundesrepublik Deutschland oder in Ländern der Europäischen Union gespeichert werden. 10.2 f. Die VBEW GmbH verarbeitet der anderen Vertragspartei übergebenen Unterlagen, Kenntnisse und Erfahrungen dürfen aus- schließlich für die erhobenen Daten Zwecke dieses Vertrages verwendet werden. Darüber hinaus vereinbaren die Ver- tragsparteien Vertraulichkeit über den Inhalt dieses Vertrages und über die bei dessen Abwicklung ge- wonnenen Erkenntnisse zu wahren. g. Die Vertragsparteien verpflichten sich, geheim zuhaltende Informationen nicht Dritten gegenüber zu offenbaren. Keine Dritten sind verbundene Unternehmen der Vertragspartner i.S.d. §§ 15 ff AktG sowie Subunternehmer, sofern diese zu entsprechender Geheimhaltung verpflichtet wurden. h. Die Verpflichtung zur Geheimhaltung und Nichtverwertung der gegenseitig mitgeteilten Informationen entfällt, • soweit diese der informierten Vertragspartei vor der Mitteilung nachweislich bekannt waren, oder der Öffentlichkeit vor der Mitteilung bekannt oder allgemein zugänglich waren, • der Öffentlichkeit nach der Mitteilung ohne Mitwirkung oder Verschulden der informierten Vertrags- partei bekannt oder allgemein zugänglich werden, • kraft Gesetzes oder kraft Entscheidung eines Gerichtes oder einer Verwaltungsbehörde die Weiter- gabe angeordnet worden ist bzw. zur Durchsetzung von Rechtsansprüchen dient. • Der Kunde ist nicht berechtigt, Zugang zu den Räumlichkeiten der Betriebsstätten zu verlangen. Hiervon unberührt bleiben gesetzliche und gesonderte vertragliche Kontrollrechte des Kunden zur Durchführung des Vertrages, zur Pflege der laufenden Kundenbeziehung, zur Qualitätssicherung und Produktweiterentwicklung im Wege von Kundenbefragungen sowie zur Übermittlung von Informationen über aktuelle Angebote und PreiseKunden. Der Kunde erklärt sich in diesem Zusammenhang auch mit der Zusendung von E-Mails damit einverstanden. Der Kunde kann sein Einverständnis zur Verwendung seiner E-Mail-Adresse für werbliche Zwecke jederzeit widerrufen. Die Weitergabe der erhobenen Daten an Dritte erfolgt nur, soweit dies für die Durchführung des Vertrages erforderlich ist. Bei der technischen Durchführung der Datenverarbeitung bedient die VBEW GmbH sich teilweise externer Dienstleister. 10.3 Fragestellungen und Profile des Kunden können ebenfalls maschinell gespeichert und verarbeitet als Referenz genannt zu werden. 10.4 Die VBEW GmbH gewährleistet die vertrauliche Behandlung der mitgeteilten Daten. Bei notwendiger Weiterleitung der Kundendaten an Dritte (Kooperationspartner, Erfüllungsgehilfen, Dienstleister) werden diese zur Beachtung datenschutzrechtlicher Bestimmungen verpflichtet. Diese Pflicht besteht auch nach Beendigung des Vertrages fort. 10.5 Beide Vertragspartner verpflichten sich, die Ihnen im Rahmen der Vertragsdurchführung bekannt werdenden Informationen aus dem Bereich der anderen Partei vertraulich zu behandeln. 10.6 Im Übrigen bestimmen sich die Rechte des Kunden nach den Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Datenschutz, Vertraulichkeit. 10.1 Der Kunde wird hiermit gemäß § 33 Bundesdatenschutzgesetz davon unterrichtet, dass personenbezogene Bestands- und Nutzungsdaten in maschinenlesbarer Form zur Vertragsdurchführung erhoben, gespeichert, maschinell verarbeitet und gegebenenfalls an beteiligte Kooperationspartner, Erfüllungsgehilfen und Dienstleister im notwendigen Umfang weitergeleitet werden. 10.2 Die VBEW GmbH verarbeitet die erhobenen 23.1Die personenbezogenen Daten des Kunden zur Durchführung des Vertrages, zur Pflege Lieferanten werden bei der laufenden Kundenbeziehung, zur Qualitätssicherung und Produktweiterentwicklung im Wege von Kundenbefragungen sowie zur Übermittlung von Informationen über aktuelle Angebote und Preise. Der Kunde erklärt sich in diesem Zusammenhang auch mit der Zusendung von E-Mails einverstanden. Der Kunde kann sein Einverständnis zur Verwendung seiner E-Mail-Adresse für werbliche Zwecke jederzeit widerrufen. Die Weitergabe der erhobenen Daten an Dritte erfolgt nur, soweit dies für die Durchführung des Vertrages erforderlich ist. Bei der technischen Durchführung der Datenverarbeitung bedient die VBEW GmbH sich teilweise externer Dienstleister. 10.3 Fragestellungen und Profile des Kunden können ebenfalls maschinell gespeichert und verarbeitet werden. 10.4 Die VBEW GmbH gewährleistet die vertrauliche Behandlung der mitgeteilten Daten. Bei notwendiger Weiterleitung der Kundendaten an Dritte (Kooperationspartner, Erfüllungsgehilfen, Dienstleister) werden diese zur Beachtung datenschutzrechtlicher Bestimmungen verpflichtet. Diese Pflicht besteht auch nach Beendigung des Vertrages fort. 10.5 Beide Vertragspartner verpflichten sich, die Ihnen Gruppe im Rahmen der Vertragsdurchführung Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses gemäß den Vor- schriften des Bundesdatenschutzgesetzes verarbeitet. 23.2Der Vertragspartner verpflichtet sich, alle während der Geschäftsbeziehung und eventueller Tätigkeit für oder mit der Gruppe bekannt werdenden Infor- mationen, Daten, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse (Betriebsinterna) ge- heim zu halten und vor Zugriff Dritter zu schützen. Insbesondere verpflichtet er sich, von der Gruppe als vertraulich eingestufte Dokumente und Informati- onen mit der Gruppe nur verschlüsselt per E-Mail auszutauschen. 23.3Der Vertragspartner verpflichtet sich, hinsichtlich der zur Verfügung gestell- ten oder während der Geschäftstätigkeit für oder mit der Gruppe zur Kennt- nis gelangenden Informationen aus dem Bereich zur Einhaltung der anderen Partei vertraulich Bestimmungen des BDSG und des UWG. Sollten weitere gesetzliche Regelungen Gültigkeit erlangen, die den Schutz personenbezogener Daten sowie Firmeninhalte und Betriebsin- terna betreffen, so sind auch diese automatisch Gegenstand dieser Vereinba- rung. 23.4Der Vertragspartner verpflichtet sich, das mit der Datenverarbeitung betrau- te und an der Geschäftstätigkeit für oder mit der Gruppe beteiligte Personal über alle relevanten rechtlichen Aspekte des Datenschutzes zu behandeln. 10.6 Im Übrigen bestimmen informieren und auf die Einhaltung des Datengeheimnisses schriftlich zu verpflichten. 23.5Bei eventuellen berechtigten Beanstandungen der zuständigen Datenschutz- kontrollbehörden und des Datenschutzbeauftragten der Gruppe ist unver- züglich Abhilfe zu schaffen. 23.6Für jeden Fall einer Zuwiderhandlung gegen eine der vorgenannten Bestim- mungen behält sich die Rechte Gruppe das Recht vor, eine Vertragsstrafe in Höhe von EURO 25.000 geltend zu machen. Sollten Ansprüche Dritter aus einer solchen Zuwiderhandlung des Kunden nach den Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG)Vertragspartners oder einem Verstoß gegen Daten- schutzbestimmungen erwachsen, stellt der Vertragspartner die Grup- pe von allen Ansprüchen frei.

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