Common use of Dauer und Beendigung des Vertrages Clause in Contracts

Dauer und Beendigung des Vertrages. 12.1 Sofern nicht explizit anders vereinbart, wird der Vertrag auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. 12.2 Für einzelne Dienstleistungen können Dienstleistungsver- träge Mindestbezugs- und Verlängerungsdauern vorgeseh- en sein. Diese beginnen jeweils mit der Aktivierung der Dienstleistung zu laufen. Während Mindestbezugs- und Verlängerungsdauern sind Änderungen am Dienstleis- tungspaket nicht bzw. nur zu den von Eniwa festgelegten Konditionen möglich. 12.3 Mangels anderer Abrede kann jede Vertragspartei den Vertrag per Einschreiben unter Einhaltung einer Kündi- gungsfrist von 3 Monaten auf ein Monatsende auflösen, erstmals jedoch auf Ende der gemäss der bezogenen Dienst- leistung im jeweiligen Dienstleistungsvertrag festgelegten Mindestbezugs- oder Verlängerungsdauer für die jeweilige Dienstleistung. Eniwa bestätigt die Kündigung schriftlich. 12.4 Kündigt der Kunde während laufender Mindestbezugs- bzw. Verlängerungsdauer oder kündigt Eniwa vorzeitig aus einem in Ziff. 8 genannten Grund oder wegen Zahlungsver- zugs eine Dienstleistung, schuldet der Kunde Eniwa die Restlaufgebühren bis zum Ablauf der Mindestbezugs- bzw. Verlängerungsdauer. Massgebend für die Berech- nung der Restlaufgebühren sind die verbleibende Dauer und die vereinbarten Preise. Abweichende Regelungen bleiben vorbehalten. Kündigt Eniwa vorzeitig, ohne dass ein in Ziff. 8 genannter Grund oder ein Zahlungsverzug vorliegt, schuldet der Kunde keine Restlaufgebühren. 12.5 Aus wichtigem Grund kann Eniwa den Vertrag jederzeit mit sofortiger Wirkung auflösen. Ein wichtiger Grund liegt ins- besondere vor, wenn (i) der Kunde bezüglich mehrerer Rechnungen in Verzug ist, (ii) der Kunde die Dienstleistun- gen von Eniwa trotz Mahnung weiterhin vertrags- oder gesetzeswidrig nutzt oder ein Missbrauch im Sinne von Ziff. 4 vorliegt, (iii) im Falle der Konkurseröffnung über oder einer Nachlassstundung zugunsten des Kunden oder wenn andere Gründe vorliegen, welche die Fortführung des Vertrags für Eniwa unzumutbar machen. 12.6 Im Falle des Todes des Kunden haben seine Rechtsnach- folger ein ausserordentliches Kündigungsrecht auf Ende eines Monats, ohne dass entsprechende Kündigungsfris- ten oder Mindestbezugs- bzw. Verlängerungsdauer berück- sichtigt werden müssen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Dauer und Beendigung des Vertrages. 12.1 Sofern nicht explizit anders vereinbart4.1 Das Vertragsverhältnis (Strombezug, Bewirtschaftung Ladesystem, Exklusivität) wird der Vertrag auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. 12.2 Für einzelne Dienstleistungen können Dienstleistungsver- träge Mindestbezugs- und Verlängerungsdauern vorgeseh- en seinab Vertragsbeginn vorerst für eine feste Dauer von 60 Monaten begründet. Diese beginnen jeweils mit der Aktivierung der Dienstleistung zu laufen. Während Mindestbezugs- und Verlängerungsdauern sind Änderungen am Dienstleis- tungspaket nicht bzw. nur zu den von Eniwa festgelegten Konditionen möglich. 12.3 Mangels anderer Abrede kann jede Vertragspartei Die Parteien haben das Recht, den Vertrag per Einschreiben unter Einhaltung erstmals mit einer Kündi- gungsfrist Kündigungsfrist von 3 sechs Monaten auf ein Monatsende auflösen, erstmals jedoch auf das Ende der gemäss der bezogenen Dienst- leistung im jeweiligen Dienstleistungsvertrag festgelegten Mindestbezugs- oder Verlängerungsdauer für die jeweilige Dienstleistungvorstehend genannten festen Vertragsdauer schriftlich zu kündigen. Eniwa bestätigt die Kündigung schriftlich. 12.4 Kündigt der Kunde während laufender Mindestbezugs- bzw. Verlängerungsdauer oder kündigt Eniwa vorzeitig aus einem in Ziff. 8 genannten Grund oder wegen Zahlungsver- zugs eine Dienstleistung, schuldet der Kunde Eniwa die Restlaufgebühren Erfolgt bis zum Ablauf der Mindestbezugs- bzwfesten Vertragsdauer keine Kündigung, läuft der Vertrag in der Folge still- schweigend weiter. VerlängerungsdauerDie Parteien können ab diesem Zeitpunkt mit einer Kündigungsfrist von sechs Monaten auf das Ende einer jeweils einjährigen Vertragsdauer kündigen. Massgebend Vorbehalten bleiben längere Kündigungsfristen gemäss nachfolgender Ziff. 4.5. 4.2 Die Dienstleisterin kann den vorliegenden Vertrag per sofort auflösen, wenn ihr nicht alle notwendigen Bewilli- gungen für die Berech- nung der Restlaufgebühren sind die verbleibende Dauer Errichtung und die vereinbarten Preiseden Betrieb des intelligenten Ladesystems erteilt werden. Abweichende Regelungen bleiben vorbehalten. Kündigt Eniwa vorzeitigEs steht ihr zudem das Recht zu, ohne dass ein in Ziff. 8 genannter Grund oder ein Zahlungsverzug vorliegtden vorliegenden Vertrag einseitig zu ändern, schuldet der Kunde keine Restlaufgebührenwenn aufgrund behördlicher Auflagen das Ladesystem nicht wie ursprünglich geplant, installiert und betrieben werden kann. 12.5 Aus wichtigem Grund 4.3 Der Grundeigentümer kann Eniwa den Vertrag jederzeit mit sofortiger Wirkung auflösenaus wichtigen Gründen, welche die Vertragserfüllung für ihn unzu- mutbar machen, unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Monaten auf das Ende eines Monats kündi- gen. 4.4 Die Dienstleisterin hat das Recht, den Vertrag aus wichtigen Gründen, welche die Vertragserfüllung für sie un- zumutbar machen, unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Monaten auf das Ende eines Monats zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt ins- besondere vorAls wichtige Gründen gelten für die Dienstleisterin insbesondere: • Ablauf, wenn (i) der Kunde bezüglich mehrerer Rechnungen in Verzug ist, (ii) der Kunde die Dienstleistun- gen Nichterneuerung oder Entzug von Eniwa trotz Mahnung weiterhin vertrags- oder gesetzeswidrig nutzt oder ein Missbrauch im Sinne Bewilligungen; • Eintritt von Ziff. 4 vorliegt, (iii) im Falle der Konkurseröffnung über oder einer Nachlassstundung zugunsten des Kunden oder wenn andere Gründe vorliegenUmständen, welche die Fortführung des Vertrags für Eniwa unzumutbar machenBetriebes des Ladesystems bzw. der Ladeinfrastruktur nach Ansicht der Dienstleisterin als nicht mehr angemessen erscheinen lassen (z.B. behördliche Auflagen, technische Gründe oder aus wirtschaftlichen Gründen nicht mehr gewährleisteter Betrieb); • Untergang oder Beschädigung des Ladesystems bzw. der Ladeinfrastruktur. 12.6 Im Falle des Todes des Kunden haben seine Rechtsnach- folger ein ausserordentliches Kündigungsrecht auf Ende eines Monats4.5 Sofern zum Zeitpunkt der Kündigung durch den Grundeigentümer noch Vertragsverhältnisse zwischen der Dienstleisterin und weiteren Nutzern bestehen (vgl. Ziff. 1.3), ohne dass entsprechende Kündigungsfris- ten oder Mindestbezugs- bzwerstreckt sich der Kündigungstermin für den Grundeigentümer bis zu demjenigen Zeitpunkt, in welchem die Vertragsverhältnisse der Dienstleisterin mit den Nutzern ordentlich beendigt werden können. Verlängerungsdauer berück- sichtigt werden müssenDie Dienstleisterin verpflichtet sich in einem solchen Fall jedoch dazu, ab Mitteilung der Kündigungsabsicht durch den Grundeigentümer keine weiteren Verträge mit Xxxxxxx abzuschliessen.

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Samples: Kaufvertrag

Dauer und Beendigung des Vertrages. 12.1 Sofern nicht explizit anders vereinbart4.1 Das Vertragsverhältnis (Strombezug, Bewirtschaftung Ladesystem, Nutzung Ladestation, Exklusivität) wird der Vertrag auf unbestimmte Zeit ab Vertragsbeginn vorerst für eine feste Dauer von 24 Monaten abgeschlossen. 12.2 Für einzelne Dienstleistungen können Dienstleistungsver- träge Mindestbezugs- und Verlängerungsdauern vorgeseh- en sein. Diese beginnen jeweils mit der Aktivierung der Dienstleistung zu laufen. Während Mindestbezugs- und Verlängerungsdauern sind Änderungen am Dienstleis- tungspaket nicht bzw. nur zu den von Eniwa festgelegten Konditionen möglich. 12.3 Mangels anderer Abrede kann jede Vertragspartei Die Parteien haben das Recht, den Vertrag per Einschreiben unter Einhaltung erstmals mit einer Kündi- gungsfrist Frist von 3 drei Monaten auf ein Monatsende auflösen, erstmals jedoch auf das Ende der gemäss der bezogenen Dienst- leistung im jeweiligen Dienstleistungsvertrag festgelegten Mindestbezugs- oder Verlängerungsdauer für die jeweilige Dienstleistungvorstehend genannten festen Vertragsdau- er schriftlich zu kündigen. Eniwa bestätigt die Kündigung schriftlich. 12.4 Kündigt der Kunde während laufender Mindestbezugs- bzw. Verlängerungsdauer oder kündigt Eniwa vorzeitig aus einem in Ziff. 8 genannten Grund oder wegen Zahlungsver- zugs eine Dienstleistung, schuldet der Kunde Eniwa die Restlaufgebühren Erfolgt bis zum Ablauf der Mindestbezugs- bzwfesten Vertragsdauer keine Kündigung, läuft das Vertrags- verhältnis in der Folge stillschweigend weiter. VerlängerungsdauerDie Parteien können ab diesem Zeitpunkt mit einer Kündigungs- frist von drei Monaten auf das Ende einer jeweils sechsmonatigen Vertragsdauer kündigen. 4.2 Der Nutzer hat das Recht, den Vertrag aus wichtigen Gründen, welche die Vertragserfüllung für ihn unzumut- bar machen, unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat auf das Ende eines Monats zu kündigen. 4.3 Die Dienstleisterin hat das Recht, den Vertrag aus wichtigen Gründen, welche die Vertragserfüllung für sie un- zumutbar machen, unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat auf das Ende eines Monats zu kündigen. Massgebend Als wichtige Gründe gelten für die Berech- nung der Restlaufgebühren sind die verbleibende Dauer und die vereinbarten Preise. Abweichende Regelungen bleiben vorbehalten. Kündigt Eniwa vorzeitigDienstleisterin insbesondere: • Ablauf, ohne dass ein in Ziff. 8 genannter Grund Nichterneuerung oder ein Zahlungsverzug vorliegt, schuldet der Kunde keine Restlaufgebühren. 12.5 Aus wichtigem Grund kann Eniwa den Vertrag jederzeit mit sofortiger Wirkung auflösen. Ein wichtiger Grund liegt ins- besondere vor, wenn (i) der Kunde bezüglich mehrerer Rechnungen in Verzug ist, (ii) der Kunde die Dienstleistun- gen Entzug von Eniwa trotz Mahnung weiterhin vertrags- oder gesetzeswidrig nutzt oder ein Missbrauch im Sinne Bewilligungen; • Eintritt von Ziff. 4 vorliegt, (iii) im Falle der Konkurseröffnung über oder einer Nachlassstundung zugunsten des Kunden oder wenn andere Gründe vorliegenUmständen, welche die Fortführung des Vertrags für Eniwa unzumutbar machenBetriebes der Ladestation nach Ansicht der Dienstleisterin als nicht mehr angemessen erscheinen lassen (z.B. behördliche Auflagen, technische Gründe oder aus wirt- schaftlichen Gründen nicht mehr gewährleisteter Betrieb); • Untergang oder Beschädigung der Ladestation. • Zahlungsverzug durch den Nutzer. 12.6 Im Falle des Todes des Kunden haben seine Rechtsnach- folger ein ausserordentliches Kündigungsrecht auf Ende eines Monats, ohne dass entsprechende Kündigungsfris- ten oder Mindestbezugs- bzw. Verlängerungsdauer berück- sichtigt werden müssen.

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Samples: Kaufvertrag

Dauer und Beendigung des Vertrages. 12.1 Sofern nicht explizit anders vereinbart4.1 Das Vertragsverhältnis (Strombezug, Bewirtschaftung Ladesystem, Nutzung Ladestation, Exklusivität) wird der Vertrag auf unbestimmte Zeit ab Vertragsbeginn vorerst für eine feste Dauer von 12 Monaten (im Preismodell 1) resp. 24 Monaten (im Preismodell 2) abgeschlossen. 12.2 Für einzelne Dienstleistungen können Dienstleistungsver- träge Mindestbezugs- und Verlängerungsdauern vorgeseh- en sein. Diese beginnen jeweils mit der Aktivierung der Dienstleistung zu laufen. Während Mindestbezugs- und Verlängerungsdauern sind Änderungen am Dienstleis- tungspaket nicht bzw. nur zu den von Eniwa festgelegten Konditionen möglich. 12.3 Mangels anderer Abrede kann jede Vertragspartei Die Parteien haben das Recht, den Vertrag per Einschreiben unter Einhaltung erstmals mit einer Kündi- gungsfrist Frist von 3 drei Monaten auf ein Monatsende auflösen, erstmals jedoch auf das Ende der gemäss der bezogenen Dienst- leistung im jeweiligen Dienstleistungsvertrag festgelegten Mindestbezugs- oder Verlängerungsdauer für die jeweilige Dienstleistungvorstehend genannten festen Vertragsdauer schriftlich zu kündigen. Eniwa bestätigt die Kündigung schriftlich. 12.4 Kündigt der Kunde während laufender Mindestbezugs- bzw. Verlängerungsdauer oder kündigt Eniwa vorzeitig aus einem in Ziff. 8 genannten Grund oder wegen Zahlungsver- zugs eine Dienstleistung, schuldet der Kunde Eniwa die Restlaufgebühren Erfolgt bis zum Ablauf der Mindestbezugs- bzwfesten Vertragsdauer keine Kündigung, läuft das Vertragsverhältnis in der Folge still- schweigend weiter. VerlängerungsdauerDie Parteien können ab diesem Zeitpunkt mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten auf das Ende einer jeweils sechsmonatigen Vertragsdauer kündigen. 4.2 Der Nutzer hat das Recht, den Vertrag aus wichtigen Gründen, welche die Vertragserfüllung für ihn unzu- mutbar machen, unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat auf das Ende eines Monats kündigen. 4.3 Die Dienstleisterin hat das Recht, den Vertrag aus wichtigen Gründen, welche die Vertragserfüllung für sie unzumutbar machen, unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat auf das Ende eines Monats zu kündigen. Massgebend Als wichtige Gründen gelten für die Berech- nung der Restlaufgebühren sind die verbleibende Dauer und die vereinbarten Preise. Abweichende Regelungen bleiben vorbehalten. Kündigt Eniwa vorzeitigDienstleisterin insbesondere: – Ablauf, ohne dass ein in Ziff. 8 genannter Grund Nichterneuerung oder ein Zahlungsverzug vorliegt, schuldet der Kunde keine Restlaufgebühren. 12.5 Aus wichtigem Grund kann Eniwa den Vertrag jederzeit mit sofortiger Wirkung auflösen. Ein wichtiger Grund liegt ins- besondere vor, wenn (i) der Kunde bezüglich mehrerer Rechnungen in Verzug ist, (ii) der Kunde die Dienstleistun- gen Entzug von Eniwa trotz Mahnung weiterhin vertrags- oder gesetzeswidrig nutzt oder ein Missbrauch im Sinne Bewilligungen; – Eintritt von Ziff. 4 vorliegt, (iii) im Falle der Konkurseröffnung über oder einer Nachlassstundung zugunsten des Kunden oder wenn andere Gründe vorliegenUmständen, welche die Fortführung des Vertrags für Eniwa unzumutbar machenBetriebes der Ladestation nach Ansicht der Dienstleisterin als nicht mehr angemessen erscheinen lassen (z.B. behördliche Auflagen, technische Gründe oder aus wirtschaftlichen Gründen nicht mehr gewährleisteter Betrieb); – Untergang oder Beschädigung der Ladestation. – Zahlungsverzug durch den Nutzer. 12.6 Im Falle des Todes des Kunden haben seine Rechtsnach- folger ein ausserordentliches Kündigungsrecht auf Ende eines Monats4.4 Nach Vertragsende hat die Dienstleisterin das Recht, ohne dass entsprechende Kündigungsfris- ten oder Mindestbezugs- bzwdie Ladestation zurück zu nehmen. 4.5 Nach Ablauf der ordentlichen Vertragsdauer erhält der Nutzer die Option, die gemietete Ladestation zum Restwert gemäss Restwerttabelle zu kaufen (vgl. Verlängerungsdauer berück- sichtigt werden müssenBeilage 3).

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Samples: Mietvertrag