Inkrafttreten und Dauer des Vertrages Musterklauseln

Inkrafttreten und Dauer des Vertrages. Der Dienstleistungsvertrag setzt voraus, dass der ZEV bei CKW mit dem entsprechenden Formular rechtswirksam angemeldet ist. Nach rechtsgültiger Unterzeichnung des Dienstleistungsvertrages durch den ZEV-Vertreter wird CKW das Vorhandensein der Anmeldung und das Messkonzept für das Liegenschafts- objekt in Bezug auf die Eignung zur Erbringung der geplanten Dienstleistungen prüfen. Ohne Gegenbericht durch CKW innert 10 Arbeitstagen gilt der Vertrag als genehmigt und tritt mit Ablauf dieser Frist in Kraft. Fehlt die Anmeldung oder zeigt das Messkonzept Mängel hin- sichtlich der Eignung zur Eigenverbrauchsregelung, wird CKW sich mit dem ZEV in Verbin- dung setzen und eine Lösung suchen. Der Vertrag tritt erst in Kraft, wenn diese Mängel durch den ZEV behoben sind. Der Dienstleistungsvertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Beide Parteien können den Vertrag unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist auf das Ende eines Kalen- derjahres schriftlich kündigen.
Inkrafttreten und Dauer des Vertrages. 26 Diese Leistungsvereinbarung tritt rückwirkend per 01.01.2021 in Kraft und dauert 4 Jahre. Beide Vertragsparteien können den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von 6 Monaten auf Ende Jahr künden. Ohne Kündigung verlängert sich die Dauer der Leistungsvereinbarung stillschweigend um weitere 4 Jahre.
Inkrafttreten und Dauer des Vertrages. Um von der Lösung zu profitieren muss der Kunde ein Anmeldeformular ausfüllen, das sich im Internet auf der Website xxxx://xxx.xxxxx-xxxxxxxxxxx.xxx/ befindet. Damit seine Anmeldung wirksam ist muss er alle angeforderten Angaben machen, diese müssen aufrichtig und richtig sein. Jede Änderung der mitgeteilten Daten muss umgehend an Echte Bewertungen weitergegeben werden. Durch seine Anmeldung bestätigt der Kunde, die vorliegenden Allgemeinen Servicebedingungen zur Kenntnis genommen zu haben und sie vollumfänglich und ohne Vorbehalte zu akzeptieren. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass die Anmeldung die vollumfängliche Annahme dieser Bedingungen mit sich bringt und seine Vertragsbeziehung mit Echte Bewertungen beginnen kann. Echte Bewertungen bietet verschiedene Tarife an, je nach Anzahl der monatlich bearbeiteten Bestellungen. Es ist Sache des Kunden, Echte Bewertungen über die Anzahl der Bestellungen und deren durchschnittliche Preise zu informieren, damit Echte Bewertungen den Kunden über die beste Variante für sein Geschäft beraten kann. Der Kunde bestätigt ausdrücklich, dass die definitive Auswahl und die Bestellung der Tarifvariante seine Sache ist und er die volle Verantwortung dafür trägt. Die Xxxx und die Annahme des Angebotes obliegt letztlich dem Kunden und dessen vollständiger Verantwortlichkeit und dies erkennt er ausdrücklich an. Die Serviceleistung von Net Reviews beginnt mit dem Installationsbeginn der Lösung Echte Bewertungen. Das Angebot kann für eine unbefristete oder befristete Dauer abonniert werden. Im ersten Fall kann es durch den Kunden jederzeit beendet werden, der dies an Echte Bewertungen durch Einschreibebrief mit Rückschein mitteilen muss. Jeder von Echte Bewertungen für das abonnierte Angebot bis dahin eingezogener Betrag bleibt Eigentum von Echte Bewertungen. Ab dem Versand der durch den Kunden adressierten Mitteilung wird Echte Bewertungen seine Dienstleistungen beenden und jegliche Abbuchung ab dem folgenden Monat abbrechen, wobei jeder begonnene Monat geschuldet bleibt. Wenn der Vertrag für eine befristete Dauer abgeschlossen ist wird dies in der Bestellung genauer beschrieben. Er wird sich durch stillschweigende Verlängerung um dieselbe Dauer verlängern, außer bei Aufhebung durch die eine oder andere Partei per Einschreibebrief mit Rückschein mit einer Frist von 30 Kalendertagen. Mangels durch die Parteien vereinbarte besondere Geschäftsbedingungen, die eine befristete Zeitspanne vorsehen, wird der Vertrag von unbefriste...
Inkrafttreten und Dauer des Vertrages. 6.1.1 Der Vertrag tritt in Kraft, wenn der Kunde das Vertragsan- gebot von IWB fristgerecht annimmt. Das Vertragsangebot von IWB gilt bis zum Ablauf der im Vertragsblatt bezeich- neten Angebotsfrist und steht unter dem Vorbehalt nach- gewiesener Preissteigerungen während der Angebotsfrist. Die Angebotsfrist beginnt mit dem im Vertragsblatt auf Sei- te 1 angegebenen Datum und ist gewahrt, wenn die Annah- meerklärung des Kunden bis zum Ablauf der Angebotsfrist formgültig bei IWB eingeht.
Inkrafttreten und Dauer des Vertrages. (31) Diese Vereinbarung tritt mit ihrer Unterzeichnung in Kraft. Sie gilt für jede Vertragspartei, solange sie Aktien der Gesellschaft besitzt.
Inkrafttreten und Dauer des Vertrages. Nach rechtsgültiger Unterzeichnung des Dienstleistungsver- trages durch die EVG wird EWS das Messkonzept für das Liegenschaftsobjekt in Bezug auf die Eignung zur Erbringung der geplanten Dienstleistungen prüfen. Ohne Gegenbericht durch EWS innert 10 Arbeitstagen gilt der Vertrag als genehmigt und tritt mit Ablauf dieser Frist in Kraft. Zeigt das Messkonzept Mängel hinsichtlich der Eignung zur Eigenver- brauchsregelung, wird EWS sich der EVG in Verbindung setzen und eine Lösung suchen. Der Vertrag tritt erst in Kraft, nach- dem EWS eine dahingehende schriftliche Erklärung abgegeben hat. Der Dienstleistungsvertrag wird auf unbestimmte Zeit ab- geschlossen. Beide Parteien können den Vertrag unter Ein- haltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist auf das Ende eines Kalenderjahres schriftlich kündigen.
Inkrafttreten und Dauer des Vertrages. Der Rahmenvertrag ist mit dem Inkrafttreten der Bundesratserklärung der Rechtsverbindlichkeit, am 1. Dezember 2001 in Kraft getreten und ist gültig bis zum 30. Juni 2008.
Inkrafttreten und Dauer des Vertrages. 5.1 Dieser Vertrag wird unter den aufschiebenden Bedingungen der Zustimmung der Haupt- versammlung des Organträgers und der Gesellschafterversammlung der Organgesell- schaft abgeschlossen. Er wird wirksam mit seiner Eintragung im Handelsregister für die Organgesellschaft.

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  • Öffentlichkeitsarbeit 6.1 Der Auftragnehmer hat die ihm im Rahmen der Baudurchführung bekannt gewordenen Vorgänge, Informationen und Unterlagen vertraulich zu behandeln. Diese Pflicht besteht auch nach Beendigung aller Leistungen unbegrenzt fort.

  • Bekanntmachung Jede Ersetzung ist gemäß § 12 bekannt zu machen.

  • Einzugsaufträge (1) Erteilung von Vorbehaltsgutschriften bei der Einreichung Schreibt die Bank den Gegenwert von Schecks und Lastschriften schon vor ihrer Einlösung gut, geschieht dies unter dem Vorbehalt ihrer Einlösung, und zwar auch dann, wenn diese bei der Bank selbst zahlbar sind. Reicht der Kunde andere Papiere mit dem Auftrag ein, von einem Zahlungspflichtigen einen Forderungsbetrag zu beschaffen (zum Beispiel Zinsscheine), und erteilt die Bank über den Betrag eine Gutschrift, so steht diese unter dem Vorbehalt, dass die Bank den Betrag erhält. Der Vorbehalt gilt auch dann, wenn die Schecks, Lastschriften und anderen Papiere bei der Bank selbst zahlbar sind. Werden Schecks oder Lastschriften nicht eingelöst oder erhält die Bank den Betrag aus dem Einzugsauftrag nicht, macht die Bank die Vorbehaltsgutschrift rückgän- gig. Dies geschieht unabhängig davon, ob in der Zwischenzeit ein Rech- nungsabschluss erteilt wurde.

  • Status Die Schuldverschreibungen begründen nicht besicherte und nicht nachrangige Verbindlichkeiten der Emittentin, die untereinander und mit allen anderen nicht besicherten und nicht nachrangigen Verbindlichkeiten der Emittentin gleichrangig sind.

  • Ersatzfahrzeug a. Kann das Fahrzeug in der gebuchten Fahrzeugkategorie im Zeitpunkt der Übergabe nicht bereitgestellt werden, behält sich der Vermieter das Recht vor, ein in Größe und Ausstattung vergleichbares oder größeres Fahrzeug bereitzustellen. Dadurch entstehen dem Mieter keine zusätzlichen Mietkosten. Eine Kündigung des Mieters nach § 543 Abs.2 Nr. 1BGB ist für diese Fälle ausgeschlossen, es sein denn die Stellung eines Ersatzfahrzeuges schlägt fehl, verzögert sich unangemessen oder wird durch den Vermieter verweigert. Hierdurch entstehende höhere Nebenkosten, wie Fähr- oder Mautgebühren sowie Betriebskosten gehen zu Lasten des Mieters. Soweit berechtigte Interessen des Mieters entgegenstehen, kann er die Annahme eines größeren Fahrzeuges als vertragsgemäße Leistung ablehnen.

  • Ausschüttungen Ausschüttungen des Fonds sind grundsätzlich einkommen- bzw. körperschaftsteuer- und gewerbesteu- erpflichtig. Der Fonds erfüllt jedoch die steuerlichen Voraussetzungen für einen Mischfonds, daher sind 30 % der Ausschüttungen steuerfrei für Zwecke der Einkommensteuer und 15 % für Zwecke der Gewerbesteuer, wenn die Anteile von natürlichen Personen im Betriebsvermögen gehalten werden. Für steuerpflichtige Körperschaften sind generell 40 % der Ausschüttungen steuerfrei für Zwecke der Körperschaftsteuer und 20 % für Zwecke der Gewerbesteuer. Für Körperschaften, die Lebens- oder Krankenversicherungs- unternehmen sind und bei denen die Anteile den Kapitalanlagen zuzurechnen sind, oder die Kreditin- stitute sind und bei denen die Anteile dem Handelsbuch zuzurechnen sind oder von denen mit dem Ziel der kurzfristigen Erzielung eines Eigenhandelserfolgs erworben wurden, sind 15 % der Ausschüt- tungen steuerfrei für Zwecke der Körperschaftsteuer und 7,5 % für Zwecke der Gewerbesteuer. Die Ausschüttungen unterliegen i.d.R. dem Steuerabzug von 25 % (zuzüglich Solidaritätszuschlag). Da der Fonds die steuerlichen Voraussetzungen für einen Mischfonds erfüllt, wird beim Steuerabzug die Teilfreistellung von 15 % berücksichtigt.

  • Zentrale Hinweissysteme Bei Prüfung eines Antrags oder eines Schadens kann es notwendig sein, zur Risikobeurteilung, zur weiteren Aufklärung des Sachverhalts oder zur Verhinderung von Versicherungsmissbrauch Anfragen an den zuständigen Fachverband bzw. an andere Versicherer zu richten oder auch entsprechende Anfragen anderer Versicherer zu beantworten. Dazu bestehen beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. und beim Verband der privaten Krankenversicherer e.V. zentrale Hinweissysteme. Die Aufnahme in diese Hinweissysteme und deren Nutzung erfolgt lediglich zu Zwecken, die mit dem jeweiligen System verfolgt werden dürfen, also nur soweit bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Beispiele: Kfz-Versicherung – Registrierung von auffälligen Schadensfällen, Kfz-Diebstählen sowie von Personen, bei denen der Verdacht des Versicherungsmissbrauchs besteht Zweck: Risikoprüfung, Schadenaufklärung und –verhütung Lebensversicherung – Aufnahme von Sonderrisiken z. B. Ablehnung des Risikos bzw. Annahme mit Beitragszuschlag • aus versicherungsmedizinischen Gründen • auf Grund der Auskünfte anderer Versicherer • wegen verweigerter Nachuntersuchung – Aufhebung des Vertrages durch Rücktritt oder Anfechtung seitens des Versicherers – Ablehnung des Vertrages seitens des Versicherungsnehmers wegen erforderlicher Beitragszuschläge Zweck: Risikoprüfung Sachversicherung – Aufnahme von Schäden und Personen, wenn Brandstiftung vorliegt oder wenn auf Grund des Verdachts des Versicherungsmissbrauchs der Vertrag gekündigt wird und bestimmte Schadensummen erreicht sind Zweck: Risikoprüfung, Schadenaufklärung und Verhinderung weiteren Missbrauchs Unfallversicherung – Meldung bei erheblicher Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht – Leistungsablehnung wegen vorsätzlicher Obliegenheitsverletzung im Schadenfall, wegen Vortäuschung eines Unfalls oder von Unfallfolgen – Außerordentlicher Kündigung durch den Versicherer nach Leistungserbringung oder Klageerhebung auf Leistung Zweck: Risikoprüfung und Aufdeckung von Versicherungsmissbrauch Haftpflichtversicherung – Registrierung von auffälligen Schadensfällen sowie von Personen, bei denen der Verdacht des Versicherungsmissbrauchs besteht Zweck: Risikoprüfung, Schadenaufklärung und -verhütung Einzelne Versicherungsbranchen (z.B. Lebens-, Kranken-, Sachversicherung) und andere Finanzdienstleistungen, z. B. Kredite, Bausparen, Kapitalanlagen, Immobilien werden durch rechtlich selbstständige Unternehmen betrieben. Um den Kunden einen umfassenden Versicherungsschutz anbieten zu können, arbeiten die Unternehmen häufig in Unternehmensgruppen zusammen. Zur Kostenersparnis werden dabei einzelne Bereiche zentralisiert wie das Inkasso oder die Datenverarbeitung. So wird z. B. Ihre Adresse nur einmal gespeichert, auch wenn Sie Verträge mit verschiedenen Unternehmen der Gruppe abschließen; und auch Ihre Versicherungsnummer, die Art der Verträge, ggf. Ihr Geburtsdatum, IBAN und BIC, d.h. Ihre allgemeinen Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten, werden in einer zentralen Datensammlung geführt. Dabei sind die sog. Partnerdaten (z.B. Name, Adresse, Kundennummer, IBAN, BIC, bestehende Verträge) von allen Unternehmen der Gruppe abfragbar. Auf diese Weise kann eingehende Post immer richtig zugeordnet und bei telefonischen Anfragen sofort der zuständige Partner genannt werden. Auch Geldeingänge können so in Zweifelsfällen ohne Rückfragen korrekt verbucht werden. Die übrigen allgemeinen Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten sind dagegen nur von den Versicherungsunternehmen der Gruppe abfragbar. Obwohl alle diese Daten nur zur Beratung und Betreuung des jeweiligen Kunden durch die einzelnen Unternehmen verwendet werden, spricht das Gesetz auch hier von „Datenübermittlung“, bei der die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes zu beachten sind. Branchenspezifische Daten – wie z. B. Gesundheits- oder Bonitätsdaten – bleiben dagegen unter ausschließlicher Verfügung der jeweiligen Unternehmen. Unserer Unternehmensgruppe gehören zurzeit folgende Unternehmen an: WWK Lebensversicherung a. G., München WWK Allgemeine Versicherung AG, München WWK Vermögensverwaltungs und Dienstleistungs GmbH, München WWK IT GmbH, München WWK Investment S.A., Luxemburg WWK Pensionsfonds AG, München Daneben arbeiten unsere Versicherungsunternehmen und Vertragspartner im Außendienst zur umfassenden Beratung und Betreuung ihrer Kunden in weiteren Finanzdienstleistungen (z. B. Kredite, Bausparverträge, Kapitalanlagen, Immobilien) auch mit Kreditinstituten, Bausparkassen, Kapitalanlage- und Immobiliengesellschaften außerhalb der Gruppe zusammen. Zurzeit kooperieren wir mit: – Aachener Bausparkasse AG, Aachen – ACMBernstein Investments, Luxemburg – ADIG Fondsvertrieb, Allianz Global Investors GmbH – Allianz Global Investors GmbH, Frankfurt – Allgemeine Rentenanstalt Pensionskasse, Stuttgart – Allianz Private Krankenversicherung, München – Allianz Versicherungen, München – Ampega Investment GmbH – Amundi Luxembourg S.A. – ARAG Allgemeine, Düsseldorf – ARAG Krankenversicherung, Düsseldorf – ARAG Rechtsschutz, Düsseldorf – Barmenia Krankenversicherung a.G., Wuppertal – BlackRock (Luxemburg) S.A., Luxemburg – Carmignac Gestion SA, Luxemburg – Comgest SA – Xxxxxxxx Xxxxxxxxx International Services S.à.r.l., Kronberg – GAM Luxembourg S.A., Luxembourg – Generali Versicherungen, München – Hauck & Aufhäuser Fund Services S.A. – Internationales Immobilieninstitut, München – INVESCO Management S.A. – J.P. Morgan Asset Management (Europe) S.a r.l., Frankfurt am Main – KRAVAG Allgemeine, Hamburg – LOYS Investment S.A. – Mediolanum International Funds Limited – M & G International Investments Ltd. – M & G Luxembourg S.A. – M & G Securitis Limited – Xxxxxx Xxxxxxx XXXXX, Luxemburg – Münchner Kapitalanlage AG, München – Nordea Investment Funds S.A., Luxemburg – ODDO BHF Asset Management GmbH – DBV Krankenversicherung AG, Offenbach – Deka Vermögensmanagement GmbH – DJE Investment S.A. – DWS Investment GmbH, Frankfurt am Main – DWS Investment S.A. – Elvia Reiseversicherung, München – ETHENEA Independent Investors S.A. – Fidelity Investment Services GmbH, Kronberg – Flossbach von Storch Invest S.A. – Pictet Asset Management (Europe) SA – RREEF Investment GmbH, Eschborn – Sarasin Investmentfonds SICAV, Basel – Schroder Investment Management SA, Luxemburg – Swiss & Global Asset Management SA, Luxemburg Universal- Investment-Gesellschaft mbH, Frankfurt am MainWarburg – Invest Kapitalanlagegesellschaft mbH, Frankfurt am Main – Württembergische Versicherung, Stuttgart – Württembergische Krankenversicherung, Stuttgart Die Zusammenarbeit besteht dabei in der gegenseitigen Vermittlung der jeweiligen Produkte und der weiteren Betreuung der so gewonnenen Kunden. So vermitteln z. B. die genannten Kreditinstitute im Rahmen einer Kundenberatung/-betreuung Versicherungen als Ergänzung zu den eigenen Finanzdienstleistungsprodukten. Für die Datenverarbeitung der vermittelnden Stelle gelten die folgenden Ausführungen unter Punkt 6. In Ihren Versicherungsangelegenheiten sowie im Rahmen des sonstigen Dienstleistungsangebots unserer Unternehmensgruppe bzw. unseres Kooperationspartners werden Sie durch einen unserer Vertragspartner im Außendienst betreut, der Sie mit Ihrer Einwilligung auch in sonstigen Finanzdienstleistungen berät. Vertragspartner im Außendienst in diesem Sinn sind neben Einzelpersonen auch Vermittlungsgesellschaften sowie im Rahmen der Zusammenarbeit bei Finanzdienstleistungen auch Kreditinstitute, Bausparkassen, Kapitalanlage- und Immobiliengesellschaften u.a. Um seine Aufgaben ordnungsgemäß erfüllen zu können, erhält der Vertragspartner im Außendienst zu diesen Zwecken von uns die für die Betreuung und Beratung notwendigen Angaben aus Ihren Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten, z. B. Versicherungsnummer, Beiträge, Art des Versicherungsschutzes und des Risikos, Zahl der Versicherungsfälle und Höhe von Versicherungsleistungen sowie von unseren Partnerunternehmen Angaben über andere finanzielle Dienstleistungen, z. B. Abschluss und Stand Ihres Bausparvertrages. Ausschließlich zum Zweck von Vertragsanpassungen in der Personenversicherung können an den zuständigen Vertragspartner im Außendienst auch Gesundheitsdaten übermittelt werden. Unsere Vertragspartner im Außendienst verarbeiten und nutzen selbst diese personenbezogenen Daten im Rahmen der genannten Beratung und Betreuung des Kunden. Auch werden Sie von uns über Änderungen der kundenrelevanten Daten informiert. Jeder Vertragspartner im Außendienst ist gesetzlich und vertraglich verpflichtet, die Bestimmungen des BDSG und seine besonderen Verschwiegenheitspflichten (z.B. Berufsgeheimnis und Datengeheimnis) zu beachten. Der für Ihre Betreuung zuständige Vertragspartner im Außendienst wird Ihnen mitgeteilt. Endet seine Tätigkeit für unser Unternehmen (z.B. durch Kündigung des Vermittlervertrages oder bei Pensionierung) regelt das Unternehmen Ihre Betreuung neu; Sie werden hierüber informiert.

  • Gerichtsstände Wenn Sie uns verklagen Wenn wir Sie verklagen Sie haben Ihren Wohnsitz oder Geschäftssitz ins Ausland verlegt

  • AGB Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank in ihrer jeweils aktuellen Fassung, die in den Geschäftsräumen der Bank aushängen und dem Kunden auf Verlangen ausgehändigt werden.

  • Unterrichtung über nicht autorisierte oder fehlerhaft ausgeführte Aufträge Der Kunde hat die Bank unverzüglich nach Feststellung eines nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Auftrags hierüber zu unterrichten.