Dauer und Ende des Vertrages. 16.1 Der Vertrag ist für die im Versicherungsschein angegebene Zeit abgeschlossen. 16.2 Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr, wenn nicht dem Vertragspartner spätestens drei Monate vor dem Ablauf der jeweiligen Vertragsdauer eine Kündigung zugegangen ist. 16.3 Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag, ohne dass es einer Kündigung bedarf, zum vorgesehenen Zeitpunkt. 16.4 Bei einer Vertragsdauer von mehr als drei Jahren kann der Versicherungsnehmer den Vertrag zum Ablauf des dritten Jahres oder jedes darauf folgenden Jahres kündigen; die Kündigung muss dem Versicherer spätestens drei Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Jahres zugegangen sein.
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Samples: Haftpflichtversicherung, Haftpflichtversicherung Für KFZ Dienstleistungen, Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Haftpflichtversicherung
Dauer und Ende des Vertrages. 16.1 Der Vertrag ist für die im Versicherungsschein angegebene angege- bene Zeit abgeschlossen.
16.2 Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr, wenn nicht dem Vertragspartner spätestens drei Monate vor dem Ablauf Ab- lauf der jeweiligen Vertragsdauer eine Kündigung zugegangen zugegan- gen ist.
16.3 Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet en- det der Vertrag, ohne dass es einer Kündigung bedarf, zum vorgesehenen Zeitpunkt.
16.4 Bei einer Vertragsdauer von mehr als drei Jahren kann der Versicherungsnehmer den Vertrag zum Ablauf des dritten drit- ten Jahres oder jedes darauf folgenden Jahres kündigen; die Kündigung muss dem Versicherer spätestens drei Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Jahres zugegangen sein.
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Samples: Insurance Agreement, Insurance Agreement, Insurance Agreement
Dauer und Ende des Vertrages. 16.1 Der Vertrag ist für die im Versicherungsschein angegebene Zeit abgeschlossen.
16.2 Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr, wenn nicht dem Vertragspartner spätestens drei Monate vor dem Ablauf der des jeweiligen Vertragsdauer Versicherungsjahres eine Kündigung zugegangen ist.
16.3 Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag, ohne dass es einer Kündigung bedarf, zum vorgesehenen Zeitpunkt.
16.4 Bei einer Vertragsdauer von mehr als drei Jahren kann der Versicherungsnehmer den Vertrag schon zum Ablauf des dritten Jahres oder jedes darauf folgenden Jahres kündigengekündigt werden; die Kündigung muss dem Versicherer Vertragspartner spätestens drei Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Jahres Versicherungsjahres zugegangen sein.
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Samples: Charter Insurance Terms and Conditions, Versicherungsbedingungen Für Die Motorsportversicherung (Haftpflicht Und Unfall), Haftpflichtversicherung
Dauer und Ende des Vertrages. 16.1 7.1 Der Vertrag ist für die im Versicherungsschein angegebene ange- gebene Zeit abgeschlossen.
16.2 7.2 Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr, wenn nicht dem Vertragspartner spätestens drei Monate vor dem Ablauf der des jeweiligen Vertragsdauer Versicherungsjahres eine Kündigung in Textform (z. B. schriftlich, Fax, E-Mail) zugegangen ist.
16.3 7.3 Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag, ohne dass es einer Kündigung bedarf, zum vorgesehenen Zeitpunkt.
16.4 Bei einer Vertragsdauer von mehr als drei Jahren kann der Versicherungsnehmer den Vertrag zum Ablauf des dritten Jahres oder jedes darauf folgenden Jahres kündigen; die Kündigung muss dem Versicherer spätestens drei Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Jahres zugegangen sein.
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Samples: Luftfahrt Versicherungen, Luftfahrt Versicherungen, Luftfahrt Versicherungen
Dauer und Ende des Vertrages. 16.1 Der Vertrag ist für die im Versicherungsschein angegebene angegebe- ne Zeit abgeschlossen.
16.2 Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert ver- längert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr, wenn nicht dem Vertragspartner spätestens drei Monate vor dem Ablauf Ab- lauf der jeweiligen Vertragsdauer eine Kündigung zugegangen zuge- gangen ist.
16.3 Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag, ohne dass es einer Kündigung bedarf, zum vorgesehenen Zeitpunkt.
16.4 Bei einer Vertragsdauer von mehr als drei Jahren kann der Versicherungsnehmer den Vertrag zum Ablauf des dritten Jahres oder jedes darauf folgenden Jahres kündigen; die Kündigung muss dem Versicherer spätestens drei Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Jahres zugegangen sein.
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Samples: Betriebshaftpflichtversicherung, Betriebshaftpflichtversicherung, Betriebshaftpflichtversicherung
Dauer und Ende des Vertrages. 16.1 21.1 Der Vertrag ist für die im Versicherungsschein angegebene Zeit abgeschlossen.
16.2 21.2 Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert ver- längert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr, wenn nicht dem Vertragspartner spätestens drei Monate vor dem Ablauf der Ab- lauf des jeweiligen Vertragsdauer Versicherungsjahres eine Kündigung zugegangen ist.
16.3 21.3 Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag, ohne dass es einer Kündigung bedarf, zum vorgesehenen Zeitpunkt.
16.4 21.4 Bei einer Vertragsdauer von mehr als drei Jahren kann der Versicherungsnehmer den Vertrag schon zum Ablauf des dritten Jahres oder jedes darauf folgenden Jahres kündigengekündigt werden; die Kündigung muss dem Versicherer Vertragspartner spätestens drei Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Jahres Versicherungsjahres zugegangen sein.
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Samples: Betriebshaftpflichtversicherung, Betriebshaftpflichtversicherung, Betriebshaftpflichtversicherung
Dauer und Ende des Vertrages. 16.1 Der Vertrag ist für die im Versicherungsschein angegebene Zeit abgeschlossen.
16.2 Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr, wenn nicht dem Vertragspartner spätestens drei Monate vor dem Ablauf der des jeweiligen Vertragsdauer Versicherungsjahres eine Kündigung in Textform zugegangen ist.
16.3 Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag, ohne dass es einer Kündigung bedarf, zum vorgesehenen Zeitpunkt.
16.4 Bei einer Vertragsdauer von mehr als drei Jahren kann der Versicherungsnehmer den Vertrag schon zum Ablauf des dritten Jahres oder jedes darauf folgenden darauffolgenden Jahres kündigengekündigt werden; die Kündigung muss dem Versicherer Vertragspartner in Textform spätestens drei Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Jahres Versicherungsjahres zugegangen sein.
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Samples: Bedingungen Für Die Reisehaftpflichtversicherung, Haftpflichtversicherung Gegen Personen Und Sachschäden Für Reiseveranstalter, Bedingungen Für Die Regress Versicherung
Dauer und Ende des Vertrages. 16.1 16.1. Der Vertrag ist für die im Versicherungsschein angegebene Zeit abgeschlossen.
16.2 16.2. Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr, wenn nicht dem Vertragspartner spätestens spätes- tens drei Monate vor dem Ablauf der jeweiligen Vertragsdauer eine Kündigung zugegangen ist.
16.3 16.3. Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag, ohne dass es einer Kündigung bedarf, zum vorgesehenen Zeitpunkt.
16.4 16.4. Bei einer Vertragsdauer von mehr als drei Jahren kann der Versicherungsnehmer Versi- cherungsnehmer den Vertrag zum Ablauf des dritten Jahres oder jedes darauf folgenden Jahres kündigen; die Kündigung muss dem Versicherer spätestens drei Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Jahres zugegangen zugegan- gen sein.
Appears in 4 contracts
Samples: Versicherungsbedingungen, Versicherungsbedingungen, Versicherungsbedingungen
Dauer und Ende des Vertrages. 16.1 Der Vertrag ist für die im Versicherungsschein angegebene Zeit abgeschlossen.
16.2 Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr, wenn nicht dem Vertragspartner spätestens spä- testens drei Monate vor dem Ablauf der des jeweiligen Vertragsdauer Versicherungsjahres eine Kündigung zugegangen ist.
16.3 Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag, ohne dass es einer Kündigung bedarf, zum vorgesehenen ZeitpunktZeit- punkt.
16.4 Bei einer Vertragsdauer von mehr als drei Jahren kann der Versicherungsnehmer den Vertrag schon zum Ablauf des dritten Jahres oder jedes darauf folgenden darauffolgenden Jahres kündigengekündigt werden; die Kündigung muss dem Versicherer Vertragspartner spätestens drei Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Jahres zugegangen Versicherungsjahres zuge- gangen sein.
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Samples: Haftpflichtversicherung Für Die Land Und Forstwirtschaft, Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Haftpflichtversicherung, Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Haftpflichtversicherung
Dauer und Ende des Vertrages. 16.1 Der Vertrag ist für die im Versicherungsschein angegebene Zeit abgeschlossen.
16.2 Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr, wenn nicht dem Vertragspartner spätestens drei Monate vor dem Ablauf der jeweiligen Vertragsdauer Vertragsdau- er eine Kündigung zugegangen ist.
16.3 Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag, ohne dass es einer Kündigung Kündi- gung bedarf, zum vorgesehenen Zeitpunkt.
16.4 Bei einer Vertragsdauer von mehr als drei Jahren kann der Versicherungsnehmer den Vertrag zum Ablauf des dritten Jahres oder jedes darauf folgenden darauffolgenden Jahres kündigen; die Kündigung muss dem Versicherer spätestens drei Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Jahres zugegangen sein.
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Samples: Haftpflichtversicherung, Haftpflichtversicherung, Jagdversicherungspaket
Dauer und Ende des Vertrages. 16.1 Der Vertrag ist für die im Versicherungsschein angegebene Zeit abgeschlossen.
16.2 Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich Ist der Vertrag auf ein Jahr oder eine längere Dauer abgeschlossen, so verlängert er sich jeweils um jeweils ein weiteres Jahr, wenn er nicht dem Vertragspartner spätestens mindestens drei Monate vor dem Ablauf der jeweiligen Vertragsdauer gekündigt wird. Der Vertrag kann, auch wenn er auf eine Kündigung zugegangen ist.
16.3 Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertraglängere Dauer vereinbart wurde, ohne dass es einer Kündigung bedarf, zum vorgesehenen Zeitpunkt.
16.4 Bei einer Vertragsdauer von mehr als drei Jahren kann der Versicherungsnehmer den Vertrag zum Ablauf auf das Ende des dritten Jahres oder jedes darauf folgenden Jahres kündigen; die Kündigung muss gekündigt werden. Befristete Verträge mit einer kürzeren Dauer als 12 Monate erlöschen mit dem Versicherer spätestens drei Monate vor dem Ablauf Ablaufdatum. Weitere Kündigungsmöglichkeiten des jeweiligen Jahres zugegangen seinVersicherungsnehmers: _ Nach Eintritt eines ersatzpflichtigen Schadens.
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Samples: Insurance Agreement, Cyber Risk Insurance, All Risks Sachversicherung
Dauer und Ende des Vertrages. 16.1 Der Vertrag ist für die im Versicherungsschein angegebene angege- bene Zeit abgeschlossen.
16.2 Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr, wenn nicht dem Vertragspartner spätestens drei Monate vor dem Ablauf der jeweiligen Vertragsdauer eine Kündigung zugegangen ist.
16.3 Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag, ohne dass es einer Kündigung bedarf, zum vorgesehenen Zeitpunkt.
16.4 Bei einer Vertragsdauer von mehr als drei Jahren kann der Versicherungsnehmer den Vertrag zum Ablauf des dritten Jahres oder jedes darauf folgenden Jahres kündigenkündi- gen; die Kündigung muss dem Versicherer spätestens drei Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Jahres zugegangen zuge- gangen sein.
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Samples: Privathaftpflichtversicherung, Tierhalterhaftpflichtversicherung
Dauer und Ende des Vertrages. 16.1 Der Vertrag ist für die im Versicherungsschein angegebene Zeit abgeschlossen.
16.2 Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr, wenn nicht dem Vertragspartner spätestens drei Monate vor dem Ablauf der jeweiligen Vertragsdauer Versiche- rungsdauer eine Kündigung zugegangen ist.
16.3 Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag, ohne dass es einer Kündigung Kündi- gung bedarf, zum vorgesehenen Zeitpunkt.
16.4 Bei einer Vertragsdauer von mehr als drei Jahren kann der Versicherungsnehmer den Vertrag zum Ablauf des dritten Jahres oder jedes darauf folgenden darauffolgenden Jahres kündigen; die Kündigung muss dem Versicherer Vesicherer spätestens drei Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Jahres zugegangen sein.
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Samples: Standplatz / Grundstückshaftpflichtversicherung, Haftpflichtversicherung
Dauer und Ende des Vertrages. 16.1 Der Vertrag ist für die im Versicherungsschein angegebene Zeit abgeschlossen.
16.2 Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr, wenn nicht dem Vertragspartner spätestens drei Monate vor dem Ablauf der des jeweiligen Vertragsdauer Versicherungsjahres eine Kündigung zugegangen ist.
16.3 Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag, ohne dass es einer Kündigung bedarf, zum vorgesehenen Zeitpunkt.
16.4 Bei einer Vertragsdauer von mehr als drei Jahren kann der Versicherungsnehmer den Vertrag schon zum Ablauf des dritten Jahres oder jedes darauf folgenden darauffolgenden Jahres kündigengekündigt werden; die Kündigung muss dem Versicherer Vertragspartner spätestens drei Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Jahres Versicherungsjahres zugegangen sein.
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Samples: Haftpflichtversicherung, Insurance Agreement
Dauer und Ende des Vertrages. 16.1 Der Vertrag ist für die im Versicherungsschein angegebene Zeit abgeschlossenabge- schlossen.
16.2 Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr, wenn nicht dem Vertragspartner spätestens drei Monate vor dem Ablauf der des jeweiligen Vertragsdauer Versicherungsjahres eine Kündigung zugegangen ist.
16.3 Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag, ohne dass es einer Kündigung bedarf, zum vorgesehenen Zeitpunkt.
16.4 Bei einer Vertragsdauer von mehr als drei Jahren kann der Versicherungsnehmer den Vertrag schon zum Ablauf des dritten Jahres oder jedes darauf folgenden Jahres kündigengekündi- gt werden; die Kündigung muss dem Versicherer Vertragspartner spätestens drei Monate Mo- nate vor dem Ablauf des jeweiligen Jahres Versicherungsjahres zugegangen sein.
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Dauer und Ende des Vertrages. 16.1 Der Vertrag ist für die im Versicherungsschein angegebene Zeit abgeschlossen.
16.2 Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr, wenn nicht dem Vertragspartner spätestens drei Monate vor dem Ablauf der jeweiligen Vertragsdauer eine Kündigung zugegangen ist.
16.3 Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag, ohne dass es einer Kündigung bedarf, zum vorgesehenen Zeitpunkt.
16.4 Bei einer Vertragsdauer von mehr als drei Jahren kann der Versicherungsnehmer den Vertrag zum Ablauf des dritten Jahres oder jedes darauf folgenden darauffolgenden Jahres kündigen; die Kündigung muss dem Versicherer spätestens drei Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Jahres zugegangen sein.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Haftpflichtversicherung, Haftpflicht Versicherung
Dauer und Ende des Vertrages. 16.1 Der Vertrag ist für die im Versicherungsschein Vertragsdokument angegebene Zeit abgeschlossen.
16.2 abgeschlos- sen. Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr, wenn nicht dem Vertragspartner Ihnen oder uns spätestens drei Monate vor dem Ablauf der jeweiligen Vertragsdauer eine Kündigung zugegangen ist.
16.3 . Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag, ohne dass es einer Kündigung bedarf, zum vorgesehenen Zeitpunkt.
16.4 . Bei einer Vertragsdauer von mehr als drei Jahren kann der Versicherungsnehmer können Sie den Vertrag zum Ablauf des dritten Jahres oder jedes darauf folgenden Jahres kündigenkündi- gen; die Kündigung muss dem Versicherer uns spätestens drei Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Jahres Versicherungsjahres zugegangen sein.
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Samples: Unfallversicherung, Unfallversicherung
Dauer und Ende des Vertrages. 16.1 Der Vertrag ist für die im Versicherungsschein angegebene Zeit abgeschlossen.
16.2 Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr, wenn nicht dem Vertragspartner spätestens drei Monate vor dem Ablauf der jeweiligen Vertragsdauer eine Kündigung zugegangen ist.
16.3 Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag, ohne dass es einer Kündigung bedarf, zum vorgesehenen vor- gesehenen Zeitpunkt.
16.4 Bei einer Vertragsdauer von mehr als drei Jahren kann der Versicherungsnehmer den Vertrag zum Ablauf des dritten Jahres oder jedes darauf folgenden darauffolgenden Jahres kündigen; die Kündigung muss dem Versicherer spätestens drei Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Jahres zugegangen sein.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Haftpflichtversicherung, Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Haftpflichtversicherung
Dauer und Ende des Vertrages. 16.1 Der Vertrag ist für die im Versicherungsschein angegebene Zeit abgeschlossen.
16.2 Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr, wenn nicht dem Vertragspartner spätestens drei Monate vor dem Ablauf der jeweiligen Vertragsdauer eine Kündigung zugegangen ist.
16.3 Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag, ohne dass es einer Kündigung bedarf, zum vorgesehenen Zeitpunkt.
16.4 Bei einer Vertragsdauer von mehr als drei Jahren kann der Versicherungsnehmer den Vertrag zum Ablauf des dritten Jahres oder jedes darauf folgenden darauffolgenden Jahres kündigenkün- digen; die Kündigung muss dem Versicherer spätestens drei Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Jahres zugegangen sein.
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Samples: Privat Haftpflichtversicherung, Privat Haftpflichtversicherung
Dauer und Ende des Vertrages. 16.1 Der Vertrag ist für die im Versicherungsschein angegebene Zeit abgeschlossen.
16.2 Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr, wenn nicht dem Vertragspartner Ver- tragspartner spätestens drei Monate vor dem Ablauf der jeweiligen Vertragsdauer eine Kündigung zugegangen ist.
16.3 Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag, ohne dass es einer Kündigung bedarf, zum vorgesehenen vorgese- henen Zeitpunkt.
16.4 Bei einer Vertragsdauer von mehr als drei Jahren kann der Versicherungsnehmer den Vertrag zum Ablauf des dritten Jahres oder jedes darauf folgenden Jahres kündigen; die Kündigung muss dem Versicherer spätestens drei Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Jahres zugegangen sein.
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Dauer und Ende des Vertrages. 16.1 C2-1.1. Der Vertrag ist für die im Versicherungsschein angegebene Zeit abgeschlossen.
16.2 C2-1.2. Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr, wenn nicht dem Vertragspartner spätestens drei Monate vor dem Ablauf der des jeweiligen Vertragsdauer Versicherungsjahres eine Kündigung zugegangen ist.
16.3 Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag, ohne dass es einer Kündigung bedarf, zum vorgesehenen Zeitpunkt.
16.4 Bei einer Vertragsdauer von mehr als drei Jahren kann der Versicherungsnehmer den Vertrag zum Ablauf des dritten Jahres oder jedes darauf folgenden Jahres kündigen; die Kündigung muss dem Versicherer spätestens drei Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Jahres zugegangen sein.
Appears in 2 contracts
Samples: E Bike and Bicycle Insurance Terms, E Bike and Bicycle Insurance Terms
Dauer und Ende des Vertrages. 16.1 Der Vertrag ist für die im Versicherungsschein angegebene Zeit abgeschlossen.
16.2 . Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr, wenn nicht dem Vertragspartner Ihnen oder uns spätestens drei Monate vor dem Ablauf der jeweiligen Vertragsdauer eine Kündigung zugegangen ist.
16.3 . Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag, ohne dass es einer Kündigung bedarf, zum vorgesehenen vorgese- henen Zeitpunkt.
16.4 . Bei einer Vertragsdauer von mehr als drei Jahren kann der Versicherungsnehmer können Sie den Vertrag zum Ablauf des dritten Jahres oder jedes darauf folgenden Jahres kündigen; die Kündigung muss dem Versicherer spätestens uns spätes- tens drei Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Jahres Versicherungsjahres zugegangen sein.
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Samples: Gruppen Unfallversicherung, Unfallversicherung
Dauer und Ende des Vertrages. 16.1 3.1 Der Vertrag ist zunächst für die den im Versicherungsschein angegebene Zeit angegebenen Zeitraum abgeschlossen.
16.2 3.2 Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahreine weitere Versicherungsperiode, wenn nicht dem Vertragspartner spätestens drei Monate vor dem Ablauf der jeweiligen Vertragsdauer eine Kündigung in Textform zugegangen ist. Nach Ablauf kann der Vertrag unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten zum Ende der dann laufenden Versicherungsperiode in Textform gekündigt werden.
16.3 3.3 Bei einer Vertragsdauer von mehr als drei Jahren kann der Vertrag schon zum Ablauf des dritten Jahres unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten in Textform gekündigt werden; maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist der Zugang der Kündigung beim Vertragspartner.
3.4 Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag, ohne dass es einer Kündigung bedarf, zum vorgesehenen Zeitpunkt.
16.4 Bei einer Vertragsdauer von mehr als drei Jahren kann der Versicherungsnehmer den Vertrag zum Ablauf des dritten Jahres oder jedes darauf folgenden Jahres kündigen; die Kündigung muss dem Versicherer spätestens drei Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Jahres zugegangen sein.
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Dauer und Ende des Vertrages. 16.1 Der Vertrag ist für die im Versicherungsschein angegebene angege- bene Zeit abgeschlossen.
16.2 Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr, wenn nicht dem Vertragspartner spätestens drei Monate vor dem Ablauf der jeweiligen Vertragsdauer Versicherungsdauer eine Kündigung Kün- digung zugegangen ist.
16.3 Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag, ohne dass es einer Kündigung bedarf, zum vorgesehenen Zeitpunkt.
16.4 Bei einer Vertragsdauer von mehr als drei Jahren kann der Versicherungsnehmer den Vertrag zum Ablauf des dritten Jahres oder jedes darauf folgenden darauffolgenden Jahres kündigenkün- digen; die Kündigung muss dem Versicherer spätestens drei Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Jahres zugegangen zuge- gangen sein.
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Samples: Haftpflichtversicherung
Dauer und Ende des Vertrages. 16.1 Der Vertrag ist für die im Versicherungsschein angegebene Zeit abgeschlossen.
16.2 Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr, wenn nicht dem Vertragspartner spätestens drei Monate vor dem Ablauf der jeweiligen Vertragsdauer Ver- tragsdauer eine Kündigung zugegangen ist.
16.3 Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag, ohne dass es einer Kündigung Kündi- gung bedarf, zum vorgesehenen Zeitpunkt.Zeitpunkt.
16.4 Bei einer Vertragsdauer von mehr als drei Jahren kann der Versicherungsnehmer den Vertrag zum Ablauf des dritten Jahres oder jedes darauf folgenden darauffolgenden Jahres kündigen; die Kündigung muss dem Versicherer spätestens drei Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Jahres zugegangen sein.
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Samples: Haftpflichtversicherung
Dauer und Ende des Vertrages. 16.1 21.1 Der Vertrag ist für die im Versicherungsschein angegebene Zeit abgeschlossen.
16.2 21.2 Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr, wenn nicht dem Vertragspartner spätestens drei Monate vor dem Ablauf der des jeweiligen Vertragsdauer Versicherungsjahres eine Kündigung zugegangen ist.
16.3 21.3 Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag, ohne dass es einer Kündigung bedarf, zum vorgesehenen Zeitpunkt.
16.4 21.4 Bei einer Vertragsdauer von mehr als drei Jahren kann der Versicherungsnehmer den Vertrag schon zum Ablauf des dritten Jahres oder jedes darauf folgenden darauffolgenden Jahres kündigengekündigt werden; die Kündigung muss dem Versicherer Vertragspartner spätestens drei Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Jahres Versicherungsjahres zugegangen sein.
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Samples: Hochzeitsversicherung
Dauer und Ende des Vertrages. 16.1 1. Der Vertrag ist für die im Versicherungsschein angegebene Zeit abgeschlossen.
16.2 2. Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr, wenn nicht dem Vertragspartner spätestens drei 3 Monate vor dem Ablauf der jeweiligen Vertragsdauer eine Kündigung der anderen Vertragspartei zugegangen ist.
16.3 3. Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag, ohne dass es einer Kündigung bedarf, zum vorgesehenen Zeitpunkt.
16.4 Bei einer Vertragsdauer von mehr als drei Jahren kann der Versicherungsnehmer den Vertrag zum Ablauf des dritten Jahres oder jedes darauf folgenden Jahres kündigen; die Kündigung muss dem Versicherer spätestens drei Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Jahres zugegangen sein.
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Samples: It Haftpflichtversicherung
Dauer und Ende des Vertrages. 16.1 Der Vertrag ist für die im Versicherungsschein angegebene Zeit abgeschlossen.
16.2 Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr, wenn nicht dem Vertragspartner spätestens drei Monate vor dem Ablauf der jeweiligen Vertragsdauer eine Kündigung zugegangen ist.
16.3 Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag, ohne dass es einer Kündigung bedarf, zum vorgesehenen Zeitpunkt.
16.4 Bei einer Vertragsdauer von mehr als drei Jahren kann der Versicherungsnehmer den Vertrag zum Ablauf des dritten Jahres oder jedes darauf folgenden Jahres kündigenkün- digen; die Kündigung muss dem Versicherer spätestens drei Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Jahres zugegangen sein.
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Samples: Rahmenabkommen
Dauer und Ende des Vertrages. 16.1 21.1 Der Vertrag ist für die im Versicherungsschein angegebene Zeit abgeschlossen.
16.2 21.2 Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr, wenn nicht dem Vertragspartner spätestens drei Monate vor dem Ablauf der des jeweiligen Vertragsdauer Versicherungsjahres eine Kündigung zugegangen ist.
16.3 21.3 Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag, ohne dass es einer Kündigung bedarfbe- darf, zum vorgesehenen Zeitpunkt.
16.4 21.4 Bei einer Vertragsdauer von mehr als drei Jahren kann der Versicherungsnehmer den Vertrag schon zum Ablauf des dritten Jahres oder jedes darauf folgenden Jahres kündigengekündigt werden; die Kündigung muss dem Versicherer spätestens Vertragspartner spätes- tens drei Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Jahres Versicherungsjahres zugegangen sein.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Umweltschadensversicherung (Usv)
Dauer und Ende des Vertrages. 16.1 Der Vertrag ist für die im Versicherungsschein angegebene Zeit abgeschlossen.
16.2 Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich Ist der Vertrag auf ein Jahr oder eine längere Dauer abgeschlossen, so verlängert er sich jeweils um jeweils ein weiteres Jahr, wenn er nicht dem Vertragspartner spätestens mindestens drei Monate vor dem Ablauf der jeweiligen Vertragsdauer gekündigt wird. Der Vertrag kann, auch wenn er auf eine Kündigung zugegangen ist.
16.3 Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertraglängere Dauer vereinbart wurde, ohne dass es einer Kündigung bedarf, zum vorgesehenen Zeitpunkt.
16.4 Bei einer Vertragsdauer von mehr als drei Jahren kann der Versicherungsnehmer den Vertrag zum Ablauf auf das Ende des dritten Jahres oder jedes darauf folgenden darauffolgenden Jahres kündigen; die Kündigung muss gekündigt werden. Befristete Verträge mit einer kürzeren Dauer als 12 Monate erlöschen mit dem Versicherer spätestens drei Monate vor dem Ablauf Ablaufdatum. Weitere Kündigungsmöglichkeiten des jeweiligen Jahres zugegangen seinVersicherungsnehmers: – nach Eintritt eines ersatzpflichtigen Schadens.
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Samples: Projektversicherung
Dauer und Ende des Vertrages. 16.1 3.1 Der Vertrag ist zunächst für die im Versicherungsschein angegebene ange- gebene Zeit abgeschlossen.
16.2 3.2 Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahreine weitere Versicherungsperiode, wenn nicht dem Vertragspartner spätestens drei Monate vor dem Ablauf der jeweiligen Vertragsdauer eine Kündigung Kündi- gung in Schriftform zugegangen ist. Nach Ablauf kann der Vertrag unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten zum Ende der dann laufenden Versicherungsperiode in Schriftform gekündigt werden.
16.3 Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag, ohne dass es einer Kündigung bedarf, zum vorgesehenen Zeitpunkt.
16.4 3.3 Bei einer Vertragsdauer von mehr als drei Jahren kann der Versicherungsnehmer den Vertrag schon zum Ablauf des dritten Jahres oder jedes darauf folgenden Jahres kündigenunter Einhaltung einer Frist von drei Monaten in Schriftform gekündigt werden; maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist der Zugang der Kündigung muss dem Versicherer spätestens drei Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Jahres zugegangen seinbeim Ver- tragspartner.
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Samples: Haushaltglasversicherung
Dauer und Ende des Vertrages. 16.1 1. Der Vertrag ist für die im Versicherungsschein angegebene Zeit abgeschlossen.
16.2 2. Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr, wenn nicht dem Vertragspartner spätestens drei Monate vor dem Ablauf der des jeweiligen Vertragsdauer Versicherungsjahres eine Kündigung in Textform zugegangen ist.
16.3 3. Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag, ohne dass es einer Kündigung bedarf, zum vorgesehenen Zeitpunkt.
16.4 4. Bei einer Vertragsdauer von mehr als drei Jahren kann der Versicherungsnehmer den Vertrag schon zum Ablauf des dritten Jahres oder jedes darauf folgenden Jahres kündigengekündigt werden; die Kündigung muss dem Versicherer Vertragspartner spätestens drei Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Jahres Versicherungsjahres in Textform zugegangen sein.
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Samples: Luftfahrt Haftpflichtversicherung
Dauer und Ende des Vertrages. 16.1 Der Vertrag ist für die im Versicherungsschein angegebene Zeit abgeschlossen.
16.2 Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr, wenn nicht dem Vertragspartner spätestens drei Monate vor dem Ablauf der des jeweiligen Vertragsdauer Versiche- rungsjahres eine Kündigung zugegangen ist.
16.3 Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag, ohne dass es einer Kündigung bedarf, zum vorgesehenen Zeitpunkt.
16.4 Bei einer Vertragsdauer von mehr als drei Jahren kann der Versicherungsnehmer den Vertrag schon zum Ablauf des dritten Jahres oder jedes darauf folgenden darauffolgenden Jahres kündigengekündigt werden; die Kündigung muss dem Versicherer Vertrags- partner spätestens drei Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Jahres Versicherungsjahres zugegangen sein.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Bernhard Assekuranz Haftpflichtversicherung
Dauer und Ende des Vertrages. 16.1 Der Vertrag ist für die im Versicherungsschein angegebene Zeit abgeschlossen.
16.2 . Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr, wenn nicht dem Vertragspartner Vertrags- partner spätestens drei Monate vor dem Ablauf der des jeweiligen Vertragsdauer Versicherungsjahres eine Kündigung zugegangen ist.
16.3 . Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag, ohne dass es einer Kündigung bedarf, zum vorgesehenen vorgesehe- nen Zeitpunkt.
16.4 .. Bei einer Vertragsdauer von mehr als drei Jahren kann der Versicherungsnehmer den Vertrag Ver- trag schon zum Ablauf des dritten Jahres oder jedes darauf folgenden Jahres kündigengekündigt werden; die Kündigung muss dem Versicherer Vertragspartner spätestens drei Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Jahres Versicherungsjahres zugegangen sein.
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Samples: Vermögensschadenhaftpflichtversicherung (It) Für Technologie Unternehmen
Dauer und Ende des Vertrages. 16.1 Der Vertrag ist für die im Versicherungsschein angegebene Zeit abgeschlossen.
16.2 Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr, wenn nicht dem Vertragspartner spätestens spätes- tens drei Monate vor dem Ablauf der des jeweiligen Vertragsdauer Versicherungsjahres eine Kündigung zugegangen ist.
16.3 Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag, ohne dass es einer Kündigung bedarf, zum vorgesehenen Zeitpunkt.
16.4 Bei einer Vertragsdauer von mehr als drei Jahren kann der Vertrag durch den Versicherungsnehmer den Vertrag zum Ablauf des dritten Jahres oder jedes darauf folgenden Jahres kündigengekündigt werden; die Kündigung muss dem Versicherer spätestens drei Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Jahres jeweili- gen Versicherungsjahres zugegangen sein.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Haftpflichtversicherung
Dauer und Ende des Vertrages. 16.1 Der Vertrag ist für die im Versicherungsschein angegebene Zeit abgeschlossen.
16.2 Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils je- weils ein Jahr, wenn nicht dem Vertragspartner spätestens drei Monate vor dem Ablauf der jeweiligen Vertragsdauer eine Kündigung zugegangen ist.
16.3 Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag, ohne dass es einer ei- ner Kündigung bedarf, zum vorgesehenen Zeitpunkt.
16.4 Bei einer Vertragsdauer von mehr als drei Jahren kann der Versicherungsnehmer den Vertrag zum Ablauf des dritten Jahres oder jedes darauf folgenden Jahres kündigen; die Kündigung muss dem Versicherer spätestens drei Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Jahres zugegangen sein.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Haftpflichtversicherung (Ahb)
Dauer und Ende des Vertrages. 16.1 Der Vertrag ist für die im Versicherungsschein angegebene Zeit abgeschlossen.
16.2 Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr, wenn nicht dem Vertragspartner spätestens drei Monate vor dem Ablauf der jeweiligen Vertragsdauer eine Kündigung zugegangen ist.
16.3 Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag, ohne dass es einer Kündigung bedarf, zum vorgesehenen Zeitpunkt.
16.4 Bei einer Vertragsdauer von mehr als drei Jahren kann der Versicherungsnehmer den Vertrag schon zum Ablauf des dritten Jahres oder jedes darauf folgenden Jahres kündigen; die Kündigung muss dem Versicherer spätestens drei Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Jahres zugegangen sein.
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Samples: Haftpflichtversicherung
Dauer und Ende des Vertrages. 16.1 Der Vertrag ist für die im Versicherungsschein angegebene Zeit abgeschlossen.
16.2 Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr, wenn nicht dem Vertragspartner spätestens drei Monate einen Mo- nat vor dem Ablauf der des jeweiligen Vertragsdauer Versicherungsjahres eine Kündigung zugegangen ist.
16.3 Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag, ohne dass es einer Kündigung bedarf, zum vorgesehenen Zeitpunkt.
16.4 Bei einer Vertragsdauer von mehr als drei Jahren kann der Versicherungsnehmer den Vertrag zum Ablauf des dritten Jahres oder jedes darauf folgenden Jahres kündigen; die Kündigung muss dem Versicherer spätestens drei Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Jahres zugegangen sein.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Haftpflichtversicherung
Dauer und Ende des Vertrages. 16.1 Der Vertrag ist für die im Versicherungsschein angegebene Zeit abgeschlossen.
16.2 Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr, wenn nicht dem Vertragspartner spätestens drei Monate vor dem Ablauf der des jeweiligen Vertragsdauer Versicherungsjahres eine Kündigung zugegangen ist.
16.3 Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag, ohne dass es einer Kündigung bedarf, zum vorgesehenen Zeitpunkt.
16.4 Bei einer Vertragsdauer von mehr als drei Jahren kann der Versicherungsnehmer den Vertrag schon zum Ablauf des dritten Jahres oder jedes darauf folgenden Jahres kündigengekündigt werden; die Kündigung muss dem Versicherer Vertragspartner spätestens drei Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Jahres Versicherungs- jahres zugegangen sein.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Haftpflichtversicherung
Dauer und Ende des Vertrages. 16.1 15.1 Der Vertrag ist für die im Versicherungsschein angegebene Zeit abgeschlossen.
16.2 15.2 Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr, wenn nicht dem Vertragspartner Vertrags- partner spätestens drei Monate vor dem Ablauf der des jeweiligen Vertragsdauer Versicherungsjahres eine Kündigung zugegangen ist.
16.3 15.3 Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag, ohne dass es einer Kündigung bedarf, zum vorgesehenen vorgesehe- nen Zeitpunkt.
16.4 15.4 Bei einer Vertragsdauer von mehr als drei Jahren kann der Versicherungsnehmer den Vertrag Ver- trag schon zum Ablauf des dritten Jahres oder jedes darauf folgenden Jahres kündigengekündigt werden; die Kündigung muss dem Versicherer Vertragspartner spätestens drei Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Jahres Versicherungsjahres zugegangen sein.
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Samples: Bedingungen Und Vereinbarungen Für Private Haftpflichtversicherungsrisiken
Dauer und Ende des Vertrages. 16.1 23.1 Der Vertrag ist für die im Versicherungsschein angegebene Zeit abgeschlossen.
16.2 23.2 Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert verlän- gert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr, wenn nicht dem Vertragspartner Ver- tragspartner spätestens drei Monate vor dem Ablauf der des jeweiligen Vertragsdauer Versicherungsjahres eine Kündigung zugegangen ist.
16.3 23.3 Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag, ohne dass es einer Kündigung bedarf, zum vorgesehenen Zeitpunkt.
16.4 23.4 Bei einer Vertragsdauer von mehr als drei Jahren kann der Versicherungsnehmer den Vertrag schon zum Ablauf des dritten Jahres oder jedes darauf folgenden Jahres kündigengekündigt werden; die Kündigung muss dem Versicherer Vertragspartner spätestens drei Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Jahres jewei- ligen Versicherungsjahres zugegangen sein.
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Dauer und Ende des Vertrages. 16.1 Der Vertrag ist für die im Versicherungsschein angegebene Zeit abgeschlossen.
16.2 Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr, wenn nicht dem Vertragspartner spätestens drei Monate vor dem Ablauf der des jeweiligen Vertragsdauer Versicherungsjahres eine Kündigung zugegangen ist.
16.3 Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag, ohne dass es einer Kündigung bedarf, zum vorgesehenen Zeitpunkt.
16.4 Bei einer Vertragsdauer von mehr als drei Jahren kann der Versicherungsnehmer den Vertrag zum Ablauf des dritten Jahres oder jedes darauf folgenden Jahres kündigen; die Kündigung muss dem Versicherer spätestens drei Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Jahres zugegangen sein.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Haftpflichtversicherung
Dauer und Ende des Vertrages. 16.1 16.1. Der Vertrag ist für die im Versicherungsschein angegebene ange- gebene Zeit abgeschlossen.
16.2 16.2. Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr, wenn nicht dem Vertragspartner spätestens drei Monate vor dem Ablauf der des jeweiligen Vertragsdauer Versicherungsjahres eine Kündigung zugegangen ist.
16.3 16.3. Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag, ohne dass es einer Kündigung bedarfbe- darf, zum vorgesehenen Zeitpunkt.
16.4 16.4. Bei einer Vertragsdauer von mehr als drei Jahren kann der Versicherungsnehmer den Vertrag schon zum Ablauf des dritten Jahres oder jedes darauf folgenden Jahres kündigengekündigt wer- den; die Kündigung muss dem Versicherer spätestens Vertragspartner spä- testens drei Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Jahres Versicherungsjahres zugegangen sein.
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Samples: Bauherrenhaftpflichtversicherung
Dauer und Ende des Vertrages. 16.1 Der Vertrag ist für die im Versicherungsschein angegebene Zeit abgeschlossen.
16.2 Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr, wenn nicht dem Vertragspartner spätestens drei Monate vor dem Ablauf der des jeweiligen Vertragsdauer Versicherungsjahres eine Kündigung zugegangen ist.
16.3 Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag, ohne dass es einer Kündigung bedarf, zum vorgesehenen Zeitpunkt.
16.4 Bei einer Vertragsdauer von mehr als drei Jahren kann der Versicherungsnehmer den Vertrag schon zum Ablauf des dritten Jahres oder jedes darauf folgenden darauffolgenden Jahres kündigengekündigt werden; die Kündigung muss dem Versicherer spätestens Vertragspartner spätes- tens drei Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Jahres Versicherungsjahres zugegangen sein.
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Samples: Privathaftpflichtversicherung
Dauer und Ende des Vertrages. 16.1 Der Vertrag ist für die im Versicherungsschein angegebene Zeit abgeschlossen.
16.2 Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr, wenn nicht dem Vertragspartner spätestens drei Monate vor dem Ablauf der des jeweiligen Vertragsdauer Versicherungsjahres eine Kündigung zugegangen ist.
16.3 Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag, ohne dass es einer Kündigung bedarf, zum vorgesehenen Zeitpunkt.
16.4 Bei einer Vertragsdauer von mehr als drei Jahren kann der Versicherungsnehmer den Vertrag schon zum Ablauf des dritten Jahres oder jedes darauf folgenden Jahres kündigengekündigt werden; die Kündigung muss dem Versicherer Vertragspartner spätestens drei Monate vor dem Ablauf Ab- lauf des jeweiligen Jahres Versicherungsjahres zugegangen sein.
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Samples: Haftpflichtversicherung
Dauer und Ende des Vertrages. 16.1 Der Vertrag ist für die im Versicherungsschein angegebene Zeit abgeschlossen.
16.2 Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr, wenn nicht dem Vertragspartner spätestens drei Monate vor dem Ablauf der Ab- lauf des jeweiligen Vertragsdauer Versicherungsjahres eine Kündigung zugegangen ist.
16.3 Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag, ohne dass es einer Kündigung bedarf, zum vorgesehenen Zeitpunkt.
16.4 Bei einer Vertragsdauer von mehr als drei Jahren kann der Versicherungsnehmer den Vertrag schon zum Ablauf des dritten Jahres oder jedes darauf folgenden Jahres kündigengekündigt werden; die Kündigung Kündi- gung muss dem Versicherer Vertragspartner spätestens drei Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Jahres Versicherungsjahres zugegangen sein.
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Samples: Haftpflichtversicherung
Dauer und Ende des Vertrages. 16.1 Der Vertrag ist für die im Versicherungsschein angegebene angege- bene Zeit abgeschlossen.
16.2 Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr, wenn nicht dem Vertragspartner spätestens drei Monate vor dem Ablauf der jeweiligen Vertragsdauer eine Kündigung Kündi- gung zugegangen ist.
16.3 Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag, ohne dass es einer Kündigung bedarf, zum vorgesehenen Zeitpunkt.
16.4 Bei einer Vertragsdauer von mehr als drei Jahren kann der Versicherungsnehmer den Vertrag zum Ablauf des dritten Jahres oder jedes darauf folgenden Jahres kündigenkün- digen; die Kündigung muss dem Versicherer spätestens späte- stens drei Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Jahres Jah- res zugegangen sein.
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Samples: Haftpflichtversicherung
Dauer und Ende des Vertrages. 16.1 21.1 Der Vertrag ist für die im Versicherungsschein angegebene Zeit abgeschlossen.
16.2 21.2 Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr, wenn nicht dem Vertragspartner spätestens drei Monate vor dem Ablauf der des jeweiligen Vertragsdauer Versicherungsjahres eine Kündigung zugegangen ist.
16.3 21.3 Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag, ohne dass es einer Kündigung bedarf, zum vorgesehenen Zeitpunkt.
16.4 21.4 Bei einer Vertragsdauer von mehr als drei Jahren kann der Versicherungsnehmer den Vertrag schon zum Ablauf des dritten Jahres oder jedes darauf folgenden Jahres kündigengekündigt werden; die Kündigung muss dem Versicherer Vertragspartner spätestens drei Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Jahres Versiche- rungsjahres zugegangen sein.
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Samples: Haftpflichtversicherung
Dauer und Ende des Vertrages. 16.1 Der Vertrag ist für die im Versicherungsschein angegebene Zeit abgeschlossen.
16.2 Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr, wenn nicht dem Vertragspartner Vertrags- partner spätestens drei Monate vor dem Ablauf der jeweiligen Vertragsdauer eine Kündigung zugegangen ist.
16.3 Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag, ohne dass es einer Kündigung bedarf, zum vorgesehenen Zeitpunkt.
16.4 Bei einer Vertragsdauer von mehr als drei Jahren kann der Versicherungsnehmer den Vertrag zum Ablauf des dritten Jahres oder jedes darauf folgenden darauffolgenden Jahres kündigen; die Kündigung muss dem Versicherer spätestens drei Monate vor dem Ablauf des jeweiligen jewei- ligen Jahres zugegangen sein.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Haftpflichtversicherung
Dauer und Ende des Vertrages. 16.1 Der Vertrag ist für die im Versicherungsschein angegebene Zeit abgeschlossenabge- schlossen.
16.2 Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr, wenn nicht dem Vertragspartner spätestens drei Monate vor dem Ablauf der des jeweiligen Vertragsdauer Versicherungsjahres eine Kündigung zugegangen ist.
16.3 Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag, ohne dass es einer Kündigung bedarf, zum vorgesehenen Zeitpunkt.
16.4 Bei einer Vertragsdauer von mehr als drei Jahren kann der Versicherungsnehmer den Vertrag schon zum Ablauf des dritten Jahres oder jedes darauf folgenden darauffolgenden Jahres kündigengekün- digt werden; die Kündigung muss dem Versicherer Vertragspartner spätestens drei Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Jahres Versicherungsjahres zugegangen sein.
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Samples: Haftpflichtversicherung
Dauer und Ende des Vertrages. 16.1 Der Vertrag ist für die im Versicherungsschein angegebene Zeit abgeschlossen.
16.2 Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert verlän- gert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr, wenn nicht dem Vertragspartner demVer- tragspartner spätestens drei Monate vor dem Ablauf der jeweiligen Vertragsdauer eine Kündigung zugegangen ist.
16.3 Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag, ohne dass es einer Kündigung bedarf, zum vorgesehenen vorge- sehenen Zeitpunkt.
16.4 . Bei einer Vertragsdauer von mehr als drei Jahren kann der Versicherungsnehmer Versi- cherungsnehmer den Vertrag zum Ablauf des dritten Jahres oder jedes darauf folgenden darauffolgenden Jahres kündigen; die Kündigung muss dem Versicherer spätestens drei Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Jahres zugegangen sein.
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Samples: Haftpflichtversicherung
Dauer und Ende des Vertrages. 16.1 21.1 Der Vertrag ist für die im Versicherungsschein angegebene Zeit abgeschlossen.
16.2 21.2 Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr, wenn nicht dem Vertragspartner spätestens drei Monate vor dem Ablauf der des jeweiligen Vertragsdauer Versicherungsjahres eine Kündigung zugegangen ist.
16.3 21.3 Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag, ohne dass es einer Kündigung bedarf, zum vorgesehenen Zeitpunkt.
16.4 21.4 Bei einer Vertragsdauer von mehr als drei Jahren kann der Versicherungsnehmer den Vertrag schon zum Ablauf des dritten Jahres oder jedes darauf folgenden Jahres kündigengekündigt werden; die Kündigung muss dem Versicherer Vertragspartner spätestens drei Monate vor dem Ablauf Ab- lauf des jeweiligen Jahres Versicherungsjahres zugegangen sein.
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Samples: Haftpflichtversicherung
Dauer und Ende des Vertrages. 16.1 Der Vertrag ist für die im Versicherungsschein angegebene Zeit abgeschlossen.
16.2 Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr, wenn nicht dem Vertragspartner Vertrags- partner spätestens drei Monate vor dem Ablauf der jeweiligen Vertragsdauer eine Kündigung zugegangen ist.
16.3 Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag, ohne dass es einer Kündigung bedarf, zum vorgesehenen vorgesehe- nen Zeitpunkt.
16.4 Bei einer Vertragsdauer von mehr als drei Jahren kann der Versicherungsnehmer Ver- sicherungsnehmer den Vertrag schon zum Ablauf des dritten Jahres oder jedes darauf folgenden Jahres kündigen; die Kündigung Kündi- gung muss dem Versicherer spätestens drei Monate vor dem Ablauf Ab- lauf des jeweiligen Jahres zugegangen sein.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Haftpflichtversicherung
Dauer und Ende des Vertrages. 16.1 Der Vertrag ist für die im Versicherungsschein angegebene Zeit abgeschlossenabge- schlossen.
16.2 Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr, wenn nicht dem Vertragspartner spätestens drei Monate vor dem Ablauf der des jeweiligen Vertragsdauer Versiche- rungsjahres eine Kündigung zugegangen ist.
16.3 Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der VertragVer- trag, ohne dass es einer Kündigung bedarf, zum vorgesehenen ZeitpunktZeit- punkt.
16.4 Bei einer Vertragsdauer von mehr als drei Jahren kann der Versicherungsnehmer den Vertrag schon zum Ablauf des dritten Jahres oder jedes darauf folgenden Jahres kündigengekündigt werden; die Kündigung muss dem Versicherer Vertragspartner spätestens drei Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Jahres Versiche- rungsjahres zugegangen sein.
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Samples: Haftpflichtversicherung
Dauer und Ende des Vertrages. 16.1 21.1 Der Vertrag ist für die im Versicherungsschein angegebene angegebe- ne Zeit abgeschlossen.
16.2 21.2 Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert ver- längert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr, wenn nicht dem Vertragspartner spätestens drei Monate vor dem Ablauf der Ab- lauf des jeweiligen Vertragsdauer Versicherungsjahres eine Kündigung zugegangen ist.
16.3 21.3 Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag, ohne dass es einer Kündigung bedarf, zum vorgesehenen Zeitpunkt.
16.4 21.4 Bei einer Vertragsdauer von mehr als drei Jahren kann der Versicherungsnehmer den Vertrag schon zum Ablauf des dritten Jahres oder jedes darauf folgenden Jahres kündigengekündigt werden; die Kündigung muss dem Versicherer Vertragspartner spätestens drei Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Jahres zugegangen Versicherungsjahres zugegan- gen sein.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Haftpflichtversicherung
Dauer und Ende des Vertrages. 16.1 10.2.1 Der Vertrag ist für die im Versicherungsschein angegebene Zeit abgeschlossen.
16.2 Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr, wenn nicht dem Vertragspartner spätestens drei Monate vor dem Ablauf der jeweiligen Vertragsdauer eine Kündigung zugegangen ist.
16.3 10.2.2 Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag, ohne dass es einer Kündigung bedarf, zum vorgesehenen Zeitpunkt.
16.4 10.2.3 Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr, wenn nicht Ihnen oder uns spätestens einen Monat vor dem Ablauf der jeweiligen Versicherungsdauer eine Kündigung zugegangen ist.
10.2.4 Bei einer Vertragsdauer von mehr als drei Jahren kann der Versicherungsnehmer können Sie den Vertrag schon zum Ablauf des dritten Jahres oder jedes darauf folgenden darauffolgenden Jahres kündigen; die . Uns steht das Kündigungsrecht frühestens zum Ende der vereinbarten Vertragsdauer zu. Die Kündigung muss dem Versicherer uns spätestens drei Monate einen Monat vor dem Ablauf des jeweiligen Jahres Versicherungsjahres zugegangen sein.
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Samples: Vema Unfallversicherungskonzept
Dauer und Ende des Vertrages. 16.1 23.1 Der Vertrag ist für die im Versicherungsschein angegebene Zeit abgeschlossen.
16.2 23.2 Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr, wenn nicht dem Vertragspartner spätestens drei Monate vor dem Ablauf der des jeweiligen Vertragsdauer Versicherungsjahres eine Kündigung zugegangen ist.
16.3 23.3 Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag, ohne dass es einer Kündigung bedarf, zum vorgesehenen Zeitpunkt.
16.4 23.4 Bei einer Vertragsdauer von mehr als drei Jahren kann der Versicherungsnehmer den Vertrag schon zum Ablauf des dritten Jahres oder jedes darauf folgenden Jahres kündigengekündigt werden; die Kündigung muss dem Versicherer Vertragspartner spätestens drei Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Jahres Versicherungsjahres zugegangen sein.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Haftpflichtversicherung
Dauer und Ende des Vertrages. 16.1 Der Vertrag ist für die im Versicherungsschein angegebene Zeit abgeschlossenabge- schlossen.
16.2 Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr, wenn nicht dem Vertragspartner spätestens drei Monate vor dem Ablauf der des jeweiligen Vertragsdauer Versicherungsjahres eine Kündigung zugegangen ist.
16.3 Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag, ohne dass es einer Kündigung bedarf, zum vorgesehenen Zeitpunkt.
16.4 Bei einer Vertragsdauer von mehr als drei Jahren kann der Versicherungsnehmer den Vertrag schon zum Ablauf des dritten Jahres oder jedes darauf folgenden Jahres kündigengekün- digt werden; die Kündigung muss dem Versicherer Vertragspartner spätestens drei Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Jahres Versicherungsjahres zugegangen sein.
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Samples: Haftpflichtversicherung
Dauer und Ende des Vertrages. 16.1 Der Vertrag ist für die im Versicherungsschein angegebene Zeit abgeschlossen.
16.2 Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr, wenn nicht dem Vertragspartner spätestens spä- testens drei Monate vor dem Ablauf der jeweiligen Vertragsdauer eine Kündigung zugegangen ist.
16.3 Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag, ohne dass es einer Kündigung bedarf, zum vorgesehenen ZeitpunktZeit- punkt.
16.4 Bei einer Vertragsdauer von mehr als drei Jahren kann der Versicherungsnehmer Versi- cherungsnehmer den Vertrag zum Ablauf des dritten Jahres oder jedes darauf folgenden darauffolgenden Jahres kündigen; die Kündigung muss dem Versicherer spätestens drei Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Jahres zugegangen zugegan- gen sein.
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Samples: Haftpflichtversicherung
Dauer und Ende des Vertrages. 16.1 Der Vertrag ist für die im Versicherungsschein angegebene angege- bene Zeit abgeschlossen.
16.2 Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr, wenn nicht dem Vertragspartner spätestens drei Monate vor dem Ablauf der jeweiligen Vertragsdauer eine Kündigung Kündi- gung zugegangen ist.
16.3 Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet en- det der Vertrag, ohne dass es einer Kündigung bedarf, zum vorgesehenen Zeitpunkt.
16.4 Bei einer Vertragsdauer von mehr als drei Jahren kann der Versicherungsnehmer den Vertrag zum Ablauf des dritten Jahres oder jedes darauf folgenden Jahres kündigenkün- digen; die Kündigung muss dem Versicherer spätestens spätes- tens drei Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Jahres zugegangen sein.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Haftpflichtversicherung
Dauer und Ende des Vertrages. 16.1 Der Vertrag ist für die im Versicherungsschein angegebene Zeit abgeschlossen.
16.2 Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert verlän- gert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr, wenn nicht dem Vertragspartner Ver- tragspartner spätestens drei Monate vor dem Ablauf der jeweiligen Vertragsdauer des jewei- ligen Versicherungsjahres eine Kündigung zugegangen in Schriftform zuge- gangen ist.
16.3 Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag, ohne dass es einer Kündigung bedarf, zum vorgesehenen vorge- sehenen Zeitpunkt.
16.4 Bei einer Vertragsdauer von mehr als drei Jahren kann der Versicherungsnehmer den Vertrag schon zum Ablauf des dritten Jahres oder jedes darauf folgenden Jahres kündigengekündigt werden; die Kündigung muss dem Versicherer Vertragspartner spätestens drei Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Jahres Versicherungsjahres zugegangen sein.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Haftpflichtversicherung
Dauer und Ende des Vertrages. 16.1 Der Vertrag ist für die im Versicherungsschein angegebene Zeit abgeschlossen.
16.2 Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr, wenn nicht dem Vertragspartner spätestens drei Monate vor dem Ablauf der des jeweiligen Vertragsdauer Versicherungsjahres eine Kündigung zugegangen ist.
16.3 Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag, ohne dass es einer Kündigung bedarf, zum vorgesehenen Zeitpunkt.
16.4 Bei einer Vertragsdauer von mehr als drei Jahren kann der Versicherungsnehmer den Vertrag schon zum Ablauf des dritten Jahres oder jedes darauf folgenden Jahres kündigengekündigt werden; die Kündigung muss dem Versicherer Vertragspartner spätestens drei Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Jahres zugegangen Versicherungsjahres zuge- gangen sein.
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Samples: Gewerbliche Haftpflichtversicherung
Dauer und Ende des Vertrages. 16.1 Der Vertrag ist für die im Versicherungsschein angegebene Zeit abgeschlossen.
16.2 Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr, wenn nicht dem Vertragspartner Vertragspart- ner spätestens drei Monate vor dem Ablauf der des jeweiligen Vertragsdauer Versicherungsjahres eine Kündigung zugegangen ist.
16.3 Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag, ohne dass es einer Kündigung bedarf, zum vorgesehenen Zeitpunkt.
16.4 Bei einer Vertragsdauer von mehr als drei Jahren kann der Versicherungsnehmer den Vertrag schon zum Ablauf des dritten Jahres oder jedes darauf folgenden Jahres kündigengekündigt werden; die Kündigung muss dem Versicherer Vertragspartner spätestens drei Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Jahres Versi- cherungsjahres zugegangen sein.
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Samples: Berufshaftpflichtversicherung
Dauer und Ende des Vertrages. 16.1 Der Vertrag ist für die im Versicherungsschein angegebene Zeit abgeschlossen.
16.2 Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert ver- längert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr, wenn nicht dem Vertragspartner spätestens drei Monate vor dem Ablauf der jeweiligen Vertragsdauer Versicherungsdauer eine Kündigung zugegangen ist.
16.3 Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag, ohne dass es einer Kündigung bedarf, zum vorgesehenen Zeitpunkt.
16.4 Bei einer Vertragsdauer von mehr als drei Jahren kann der Versicherungsnehmer den Vertrag zum Ablauf des dritten Jahres oder jedes darauf folgenden Jahres kündigen; die Kündigung muss dem Versicherer spätestens drei Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Jahres zugegangen sein.
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Samples: Insurance Contract
Dauer und Ende des Vertrages. 16.1 1. Der Vertrag ist für die im Versicherungsschein angegebene Zeit abgeschlossen.
16.2 2. Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr, wenn nicht dem Vertragspartner spätestens drei Monate einen Monat vor dem Ablauf der jeweiligen Vertragsdauer des ersten Versicherungsjahres eine Kündigung in Textform zugegangen ist. Nach Ablauf des ersten Versicherungsjahres ist der Vertrag mit einer Frist von 1 Monat monatlich kündbar.
16.3 3. Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag, ohne dass es einer Kündigung bedarf, zum vorgesehenen Zeitpunkt.
16.4 Bei einer Vertragsdauer von mehr als drei Jahren kann der Versicherungsnehmer den Vertrag zum Ablauf des dritten Jahres oder jedes darauf folgenden Jahres kündigen; die Kündigung muss dem Versicherer spätestens drei Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Jahres zugegangen sein.
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Samples: Luftfahrt Haftpflichtversicherung
Dauer und Ende des Vertrages. 16.1 10.2.1 Der Vertrag ist für die im Versicherungsschein angegebene Zeit abgeschlossen.
16.2 10.2.2 Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag, ohne dass es einer Kün- digung bedarf, zum vorgesehenen Zeitpunkt.
10.2.3 Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr, wenn nicht dem Vertragspartner Ihnen oder uns spätestens drei Monate vor dem Ablauf der jeweiligen Vertragsdauer Versiche- rungsdauer eine Kündigung zugegangen ist.
16.3 Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag, ohne dass es einer Kündigung bedarf, zum vorgesehenen Zeitpunkt.
16.4 10.2.4 Bei einer Vertragsdauer von mehr als drei Jahren kann der Versicherungsnehmer Jah- ren können Sie den Vertrag schon zum Ablauf des dritten Jahres oder jedes darauf folgenden darauffolgenden Jahres kündigen; die . Uns steht das Kündigungs- recht frühestens zum Ende der vereinbarten Vertragsdauer zu. Die Kündigung muss dem Versicherer uns spätestens drei Monate Mona- te vor dem Ablauf des jeweiligen Jahres Versicherungs- jahres zugegangen sein.
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Dauer und Ende des Vertrages. 16.1 Der Vertrag ist für die im Versicherungsschein angegebene Zeit abgeschlossen.
16.2 Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr, wenn nicht dem Vertragspartner spätestens drei Monate vor dem Ablauf der des jeweiligen Vertragsdauer Versicherungsjahres eine Kündigung zugegangen ist.
16.3 Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag, ohne dass es einer Kündigung bedarf, zum vorgesehenen Zeitpunkt.
16.4 Bei einer Vertragsdauer von mehr als drei Jahren kann der Versicherungsnehmer den Vertrag schon zum Ablauf des dritten Jahres oder jedes darauf folgenden Jahres kündigengekündigt werden; die Kündigung muss dem Versicherer Vertragspartner spätestens drei Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Jahres Versiche- rungsjahres zugegangen sein.
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Samples: Haftpflichtversicherung
Dauer und Ende des Vertrages. 16.1 Der Vertrag ist für die im Versicherungsschein angegebene Zeit abgeschlossen.
16.2 Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr Der Vertrag verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr, wenn nicht dem Vertragspartner spätestens drei Monate einen Monat vor dem Ablauf der jeweiligen Vertragsdauer eine Kündigung zugegangen ist.
16.3 Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag, ohne dass es einer Kündigung bedarf, zum vorgesehenen Zeitpunkt.
16.4 Bei einer Vertragsdauer von mehr als drei Jahren kann der Versicherungsnehmer den Vertrag zum Ablauf des dritten Jahres oder jedes darauf folgenden Jahres kündigen; die Kündigung muss dem Versicherer spätestens drei Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Jahres zugegangen sein.
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Samples: Adac Privathaftpflicht Versicherung
Dauer und Ende des Vertrages. 16.1 Der Vertrag ist für die im Versicherungsschein angegebene Zeit abgeschlossen.
16.2 Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr, wenn nicht dem Vertragspartner spätestens drei Monate Mo- nate vor dem Ablauf der des jeweiligen Vertragsdauer Versicherungsjahres eine Kündigung zugegangen ist.
16.3 Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag, ohne dass es einer Kündigung bedarf, zum vorgesehenen Zeitpunkt.
16.4 Bei einer Vertragsdauer von mehr als drei Jahren kann der Versicherungsnehmer den Vertrag schon zum Ablauf des dritten Jahres oder jedes darauf folgenden Jahres kündigengekündigt werden; die Kündigung muss dem Versicherer Vertragspartner spätestens drei Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Jahres Versiche- rungsjahres zugegangen sein.
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Samples: Jahres Reiseschutzbrief
Dauer und Ende des Vertrages. 16.1 16.1. Der Vertrag ist für die im Versicherungsschein angegebene Zeit abgeschlossen.
16.2 16.2. Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr, wenn nicht dem Vertragspartner spätestens drei Monate vor dem Ablauf der des jeweiligen Vertragsdauer Versicherungsjahres eine Kündigung zugegangen ist.
16.3 16.3. Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag, ohne dass es einer Kündigung bedarf, zum vorgesehenen Zeitpunkt.
16.4 16.4. Bei einer Vertragsdauer von mehr als drei Jahren kann der Versicherungsnehmer den Vertrag schon zum Ablauf des dritten Jahres oder jedes darauf folgenden Jahres kündigengekündigt werden; die Kündigung muss dem Versicherer Vertragspartner spätestens drei Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Jahres Versicherungsjahres zugegangen sein.
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Dauer und Ende des Vertrages. 16.1 Der Vertrag ist für die im Versicherungsschein angegebene Zeit abgeschlossen.
16.2 Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr, wenn nicht dem Vertragspartner spätestens drei Monate vor dem Ablauf der des jeweiligen Vertragsdauer Versiche- rungsdauer eine Kündigung zugegangen ist.
16.3 Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag, ohne dass es einer Kündigung Kündi- gung bedarf, zum vorgesehenen Zeitpunkt.
16.4 Bei einer Vertragsdauer von mehr als drei Jahren kann der Versicherungsnehmer den Vertrag zum Ablauf des dritten Jahres oder jedes darauf folgenden darauffolgenden Jahres kündigen; die Kündigung muss dem Versicherer spätestens drei Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Jahres zugegangen sein.
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Samples: Haftpflichtversicherung
Dauer und Ende des Vertrages. 16.1 21.1 Der Vertrag ist für die im Versicherungsschein angegebene Zeit abgeschlossen.
16.2 21.2 Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr, wenn nicht dem Vertragspartner spätestens drei Monate vor dem Ablauf der des jeweiligen Vertragsdauer Versicherungsjahres eine Kündigung zugegangen ist.
16.3 21.3 Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag, ohne dass es einer Kündigung bedarf, zum vorgesehenen Zeitpunkt.. H 2092:03
16.4 21.4 Bei einer Vertragsdauer von mehr als drei Jahren kann der Versicherungsnehmer den Vertrag schon zum Ablauf des dritten Jahres oder jedes darauf folgenden Jahres kündigengekündigt werden; die Kündigung muss dem Versicherer Vertragspartner spätestens drei Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Jahres Versicherungsjahres zugegangen sein.
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Samples: Umweltschadens Basisversicherung
Dauer und Ende des Vertrages. 16.1 Der Vertrag ist für die im Versicherungsschein angegebene Zeit abgeschlossen.
16.2 . Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr, wenn nicht dem Vertragspartner Ihnen oder uns spätestens drei Monate vor dem Ablauf der jeweiligen Vertragsdauer eine Kündigung zugegangen ist.
16.3 . Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag, ohne dass es einer Kündigung bedarf, zum vorgesehenen Zeitpunkt.
16.4 . Bei einer Vertragsdauer von mehr als drei Jahren kann der Versicherungsnehmer können Sie den Vertrag zum Ablauf des dritten Jahres oder jedes darauf folgenden Jahres kündigen; die Kündigung muss dem Versicherer uns spätestens drei Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Jahres Versicherungsjahres zugegangen sein.
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Samples: Versicherungs Bedingungen Für Den Gruppenunfallvertrag
Dauer und Ende des Vertrages. 16.1 Der Vertrag ist für die im Versicherungsschein angegebene Zeit abgeschlossen.
16.2 Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr, wenn nicht dem Vertragspartner spätestens drei Monate vor dem Ablauf der des jeweiligen Vertragsdauer eine Versicherungsjahres ei- ne Kündigung zugegangen ist.
16.3 Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag, ohne dass es einer Kündigung bedarf, zum vorgesehenen Zeitpunkt.
16.4 Bei einer Vertragsdauer von mehr als drei Jahren kann der Versicherungsnehmer den Vertrag schon zum Ablauf des dritten Jahres oder jedes darauf folgenden Jahres kündigengekündigt werden; die Kündigung muss dem Versicherer spätestens Vertragspartner spätes- tens drei Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Jahres Versicherungsjahres zugegangen sein.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Haftpflichtversicherung (Ahb)
Dauer und Ende des Vertrages. 16.1 21.1 Der Vertrag ist für die im Versicherungsschein angegebene Zeit abgeschlossen.
16.2 21.2 Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr, wenn nicht dem Vertragspartner spätestens drei Monate vor dem Ablauf der des jeweiligen Vertragsdauer Versicherungsjahres eine Kündigung zugegangen ist.
16.3 21.3 Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag, ohne dass es einer Kündigung bedarf, zum vorgesehenen Zeitpunkt.
16.4 21.4 Bei einer Vertragsdauer von mehr als drei Jahren kann der Versicherungsnehmer den Vertrag schon zum Ablauf des dritten Jahres oder jedes darauf folgenden Jahres kündigengekündigt werden; die Kündigung muss dem Versicherer Vertragspartner spätestens drei Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Jahres Versicherungsjahres zugegangen sein.
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Samples: Haftpflichtversicherung
Dauer und Ende des Vertrages. 16.1 Der Vertrag ist für die im Versicherungsschein angegebene Zeit abgeschlossen.
16.2 Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert verlän- gert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr, wenn nicht dem Vertragspartner Ver- tragspartner spätestens drei Monate vor dem Ablauf der jeweiligen je- weiligen Vertragsdauer eine Kündigung zugegangen ist.
16.3 Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag, ohne dass es einer Kündigung bedarf, zum vorgesehenen vorgese- henen Zeitpunkt.
16.4 Bei einer Vertragsdauer von mehr als drei Jahren kann der Versicherungsnehmer den Vertrag zum Ablauf des dritten Jahres oder jedes darauf folgenden Jahres kündigen; die Kündigung muss dem Versicherer spätestens drei Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Jahres zugegangen sein.
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Samples: Haftpflichtversicherung
Dauer und Ende des Vertrages. 16.1 Der Vertrag ist für die im Versicherungsschein angegebene Zeit abgeschlossen.
16.2 Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert verlän- gert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr, wenn nicht dem Vertragspartner Ver- tragspartner spätestens drei Monate vor dem Ablauf der jeweiligen Vertragsdauer des jewei- ligen Versicherungsjahres eine Kündigung zugegangen ist.
16.3 Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag, ohne dass es einer Kündigung bedarf, zum vorgesehenen vorge- sehenen Zeitpunkt.
16.4 Bei einer Vertragsdauer von mehr als drei Jahren kann der Versicherungsnehmer den Vertrag schon zum Ablauf des dritten Jahres oder jedes darauf folgenden Jahres kündigengekündigt werden; die Kündigung muss dem Versicherer Vertragspartner spätestens drei Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Jahres Versicherungsjahres zugegangen sein.
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