Common use of Dauer und Ende des Vertrages Clause in Contracts

Dauer und Ende des Vertrages. 2.2.1 Der Vertrag ist für die im Versicherungsschein angegebene Zeit abgeschlossen. In der Krankenversicherung gilt dies auch für schwebende Versicherungsfälle. 2.2.2 Der Vertrag verlängert sich um jeweils ein Jahr, wenn nicht Ihnen oder uns spätestens drei Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres eine Kündigung in Schriftform zugegangen ist. Bei einer Vertragsdauer von mehr als drei Jahren kann der Vertrag von Ihnen schon zum Ablauf des dritten Jahres oder jedes darauffolgenden Jahres in Schriftform gekündigt werden; die Kündigung muss uns spätestens drei Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres zugegangen sein. In der Krankenversicherung verzichtet der Versicherer auf das ordentliche Kündigungsrecht. Der Versicherungsnehmer kann die Kündigung auf einzelne versicherte Personen beschränken. 2.2.3 Nach Eintritt des Versicherungsfalles können Sie und wir nur den vom Schaden betroffenen Vertrag kündigen, sofern die Kündigungsvoraussetzungen der zu Grunde liegenden Besonderen Versicherungsbedingungen gegeben sind. 2.2.4 Weitere Kündigungsmöglichkeiten entnehmen Sie bitte den jeweiligen Besonderen Versicherungsbedingungen.

Appears in 2 contracts

Samples: R+v Privatkunden Verbraucherinformation, R+v Privatkunden Verbraucherinformation

Dauer und Ende des Vertrages. 2.2.1 Der Vertrag ist für die im Versicherungsschein angegebene Zeit abgeschlossen. In der Krankenversicherung gilt dies auch für schwebende Versicherungsfälle. 2.2.2 Der Vertrag verlängert sich um jeweils ein Jahr, wenn nicht Ihnen dem Versicherungsnehmer oder uns dem Versicherer spätestens drei Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres eine Kündigung in Schriftform Textform zugegangen ist. Bei einer Vertragsdauer von mehr als drei Jahren kann der Vertrag von Ihnen vom Versicherungsnehmer schon zum Ablauf des dritten Jahres oder jedes darauffolgenden Jahres in Schriftform Textform gekündigt werden; die Kündigung muss uns dem Versicherer spätestens drei Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres zugegangen sein. In der Krankenversicherung verzichtet der Versicherer auf das ordentliche Kündigungsrecht. Der Versicherungsnehmer kann die Kündigung auf einzelne versicherte Personen beschränken. 2.2.3 Nach Eintritt des Versicherungsfalles Versicherungsfalls können Sie der Versicherungsnehmer und wir der Versicherer nur den vom Schaden betroffenen Vertrag kündigen, sofern die Kündigungsvoraussetzungen der zu Grunde liegenden Besonderen Versicherungsbedingungen gegeben sind. 2.2.4 Weitere Kündigungsmöglichkeiten entnehmen Sie bitte sind den jeweiligen Besonderen VersicherungsbedingungenVersicherungsbedingungen zu entnehmen.

Appears in 1 contract

Samples: R+v Privatkunden Verbraucherinformation

Dauer und Ende des Vertrages. 2.2.1 Der Vertrag ist für die im Versicherungsschein angegebene Zeit abgeschlossen. In der Krankenversicherung gilt dies auch für schwebende Versicherungsfälle. 2.2.2 Der Vertrag verlängert sich um jeweils ein Jahr, wenn nicht Ihnen oder uns spätestens drei Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres eine Kündigung in Schriftform zugegangen ist. Bei einer Vertragsdauer von mehr als drei Jahren kann der Vertrag von Ihnen schon zum Ablauf des dritten Jahres oder jedes darauffolgenden Jahres in Schriftform gekündigt werden; die Kündigung muss uns spätestens drei Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres zugegangen sein. In der Krankenversicherung verzichtet der Versicherer auf das ordentliche Kündigungsrecht. Der Versicherungsnehmer kann die Kündigung auf einzelne versicherte Personen beschränken. 2.2.3 Nach Eintritt des Versicherungsfalles können Sie und wir nur den vom Schaden betroffenen Vertrag kündigen, sofern die Kündigungsvoraussetzungen der zu Grunde liegenden Besonderen Versicherungsbedingungen gegeben sind. 2.2.4 Weitere Kündigungsmöglichkeiten entnehmen Sie bitte den jeweiligen Besonderen Versicherungsbedingungen.

Appears in 1 contract

Samples: R+v Privatkunden Verbraucherinformation