Dauerglobalurkunde Musterklauseln

Dauerglobalurkunde. Die Schuldverschreibungen sind durch eine Dauerglobalurkunde (die "Dauerglobalurkunde") ohne Zinsscheine verbrieft. Die Dauerglobalurkunde trägt die Unterschriften ordnungsgemäß bevollmächtigter Vertreter der Emittentin. Einzelurkunden und Zinsscheine werden nicht ausgegeben.
Dauerglobalurkunde. Die Schuldverschreibungen sind durch eine Dauerglobalurkunde (die "Dauerglobalurkunde") ohne Zinsscheine verbrieft. Die Dauerglobalurkunde trägt die eigenhändigen oder faksimilierten Unterschriften zweier ordnungsgemäß bevollmächtigter Vertreter der Emittentin und ist von der Emissionsstelle oder in deren Namen mit einer Ko n- trollunterschrift versehen. Einzelurkunden und Zinsscheine werden nicht ausgegeben.
Dauerglobalurkunde. Permanent Global Note Temporary Global Note exchangeable for Permanent Global Note Permanent Global Note CGN Receipts
Dauerglobalurkunde. Die Schuldverschreibungen sind in einer Dauerglobalurkunde (die "Dau- erglobalurkunde" oder die "Globalurkunde") gemäß § 24 lit b Depotgesetz ohne Zinsscheine verbrieft. Die Dauerglobalurkunde trägt die eigenhändigen oder faksimilierten Unterschriften von zwei vertretungsberechtigten Personen der Emittentin oder deren Bevollmächtigten und ist nach Xxxx der Emittentin von der Hauptzahlstelle oder in deren Namen mit einer Kontrollunterschrift versehen. Einzelurkunden und Zinsscheine werden nicht ausgegeben.

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  • Bekanntmachung Jede Ersetzung ist gemäß § 12 bekannt zu machen.

  • Status Die Schuldverschreibungen begründen nicht besicherte und nicht nachrangige Verbindlichkeiten der Emittentin, die untereinander und mit allen anderen nicht besicherten und nicht nachrangigen Verbindlichkeiten der Emittentin gleichrangig sind.