Ankauf. Die Emittentin ist berechtigt, Schuldverschreibungen in jedem geregelten Markt oder anderweitig zu jedem beliebigen Preis zu kaufen. Die von der Emittentin erworbenen Schuldverschreibungen können nach Xxxx der Emittentin von ihr gehalten, weiterverkauft oder bei der Emissionsstelle zwecks Entwertung eingereicht werden. Sofern diese Käufe durch öffentliches Angebot erfolgen, muss dieses Angebot allen Gläubigern gemacht werden.
Ankauf. Die Emittentin ist berechtigt, jederzeit Schuldverschreibungen im Markt oder anderweitig zu jedem beliebigen Preis zu kaufen. Die von der Emittentin erworbenen Schuldverschreibungen können nach Xxxx der Emittentin von ihr gehalten, weiterverkauft oder bei der Zahlstelle zwecks Entwertung eingereicht werden.
Ankauf. Die Emittentin ist berechtigt, jederzeit Schuldverschreibungen im Markt oder anderweitig zu jedem beliebigen Preis zu kaufen. Die von der Emittentin erworbenen Schuldverschreibungen können nach Xxxx der Emittentin von ihr gehalten, weiterverkauft oder bei der Zahlstelle zwecks Entwertung eingereicht werden. (2) Purchases. The Issuer may at any time purchase Notes in the open market or otherwise and at any price. Notes purchased by the Issuer may, at the option of the Issuer, be held, resold or surrendered to the Paying Agent for cancellation.
Ankauf. Die Emittentin und jedes ihrer Tochterunternehmen ist berechtigt, Wertpapiere im Markt oder anderweitig zu jedem beliebigen Preis zu kaufen. Sofern diese Käufe durch öffentliches Angebot erfolgen, muss dieses Angebot allen Gläubigern gegenüber erfolgen. Die von der Emittentin erworbenen Wertpapiere können nach Xxxx der Emittentin von ihr gehalten, weiterverkauft oder entwertet werden.
Ankauf. 6.1 Schließen wir mit den Kunden einen Kaufvertrag, wonach wir Edelmetalle vom Kunden ankaufen, so gilt vorrangig ein mit dem Kunden vereinbarter Preis, ansonsten unser Tagespreis für Ankäufe. Dies gilt auch, wenn das angekaufte Edelmetall erst beim Recycling gewonnen wird.
6.2 Der Kunde ist verpflichtet, uns im Fall eines Kaufvertrages die angekauften Edelmetalle vollständig zur Verfügung zu stellen. Stellt der Kunde uns das gekaufte Edelmetall nicht vollständig zur Verfügung, können wir nach unserer Xxxx vom Kunden verlangen, uns entweder die fehlende Menge an Edelmetall nachzuliefern, oder sofern von uns ein Kaufpreis an den Kunden schon ausbezahlt wurde, den zu viel bezahlten Kaufpreis entsprechend der fehlenden Menge an Edelmetall an uns zurückzuzahlen. Darüber hinaus können wir nach entsprechender Fristsetzung auch Schadensersatzansprüche geltend machen. Ein solcher Schaden kann insbesondere in der Weise berechnet werden, dass wir uns das vom Kunden geschuldete Edelmetall anderweitig beschaffen und einen eventuell höheren Kaufpreis als Schaden geltend machen. Die vorstehenden Bestimmungen gelten insbesondere auch dann, wenn sich nach Durchführung des Recycling herausstellt, dass der tatsächlich erzielte Edelmetallgehalt nicht mit dem Edelmetallgehalt übereinstimmt, den wir vor Durchführung des Recycling als gekaufte Menge festgelegt haben.
Ankauf. Die Emittentin ist berechtigt, Teilschuld- verschreibungen im Markt oder anderweitig zu je- dem beliebigen Preis zu kaufen. Die von der Emit- tentin erworbenen Teilschuldverschreibungen können nach Xxxx der Emittentin von ihr gehal- ten, weiterverkauft oder bei der Zahlstelle zur Entwertung eingereicht werden.
Ankauf. Der Hinterlegungsscheininhaber hat @ Hinterlegungsscheine mit den Nummern @ bis @ inklusive zu einem Gesamtbetrag von € @ angekauft, nachfolgend bezeichnet als: die Hinterlegungsscheine, be- züglich der Anteile mit der übereinstimmenden Nummerierung, nachfolgend bezeichnet als: die Antei- le, im Kapital der Aktiengesellschaft: Convectron Natural Fusion N.V., mit satzungsmäßigem Sitz in Rotterdam, und eingetragenen Sitz 0x Xxxxx Xxxxxxxxxx 0 bis A, 3581BZ Utrecht, Niederlande, einge- tragen im Handelsregister der Niederlande unter der Registernummer 2448 2448, nachfolgend be- zeichnet als: das Unternehmen.
Ankauf. Die Ankaufphase dauert in der Regel ca. 12 bis 16 Wochen. Die Erwerbskosten machen einen Großteil der anfallenden Kosten in dieser Phase aus. Der auf die Ankaufsphase entfallende Kostenanteil ist stark von der regionalen Lage der Projekte abhängig.
Ankauf. Die Emittentin ist (mit vorheriger Zustimmung der für die Emittentin zuständigen Aufsichtsbehörde, soweit diese erforderlich ist) berechtigt, Schuldverschreibungen zu jedem beliebigen Kurs zu kaufen. Die von der Emittentin erworbenen Schuldverschreibungen können nach Xxxx der Emittentin von ihr gehalten, weiterverkauft oder bei der Zahlstelle zwecks Entwertung eingereicht werden. Sofern diese Käufe durch öffentliches Rückkaufangebot erfolgen, muss dieses Rückkaufangebot allen Gläubigern gemäß § 11 gemacht werden.
Ankauf. Die Emittentin ist berechtigt, Teilschuld- verschreibungen im Markt oder anderweitig zu je- dem beliebigen Preis zu kaufen. Die von der Emit- tentin erworbenen Teilschuldverschreibungen können nach Xxxx der Emittentin von ihr gehal- ten, weiterverkauft oder bei der Zahlstelle zur Entwertung eingereicht werden. (2) Purchase. The Issuer is entitled to purchase its own Bonds in the market or elsewhere at any price. The purchased Bonds may at the Issuer’s option be held, resold or handed in to the paying agent for the purpose of cancellation.