Dauerschuldverhältnisse Musterklauseln

Dauerschuldverhältnisse. 6.1. Wird ein Dauerschuldverhältnis vereinbart, so können der Kunde und Ehrenfeld Internetagentur den Vertrag ohne die Angabe von Gründen mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende schriftlich kündigen. Bei Vereinbarung einer Mindestvertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag jeweils um die Hälfte dieser Mindestlaufzeit, jedoch um nicht mehr als ein Jahr, sofern er nicht mit einer Frist von vier Wochen zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit gekündigt wird. 6.2. Ist das Datum des Vertragsbeginns oder des Vertragsendes nicht der erste Tag eines Monats, werden solche Monate tagesanteilig abgerechnet.
Dauerschuldverhältnisse. 7.1 Die Übernehmerin tritt anstelle der Übergeberin in die Dauerschuldverhältnisse ein, soweit entsprechende Verträge als Anlage diesem Vertrag beigefügt sind. 7.2 Sollte die Übernehmerin über die Verpflichtung aus den Dauerschuldverhältnissen gem. Abs. 1 hinaus von Dritten wegen derartiger Vertragsverhältnisse für die bisherige Praxis in Anspruch genommen werden, stellt sie die Übergeberin von solchen Verbindlichkeiten frei.
Dauerschuldverhältnisse. 4.1 Zwischen Köllersberger e.U. und dem Vertragspartner abgeschlossene Verträge über den laufenden Bezug von Dienstleistungen oder sonstigen Dauerschuldverhältnissen (z.B. Dienstleistung in der Informationsverarbeitung durch Rechenzentren, Internetdienstleistungen, Softwaremiete etc.etc..]) sind auf unbestimmte Zeit oder bestimmte Zeit abgeschlossen. 4.2 Im Fall eines Vertragsverhältnisses auf bestimmte Zeit verlängert sich dieses automatisch jeweils um die ursprüngliche Vertragsdauer, sofern es nicht von einem Vertragspartner durch schriftliche Kündigung unter Einhaltung einer 3-monatigen Kündigungsfrist aufgekündigt wird. Ist keine Vereinbarung über einen Kündigungsverzicht getroffen, sind auf unbestimmte Zeit geschlossene Verträge unter Einhaltung einer 3-monatigen Kündigungsfrist zum Monatsletzten schriftlich kündbar. Die nachstehend in diesen AGB angeführten Rechte von Xxxxxxxxxxxxx e.U. bei Zahlungsverzug des Vertragspartners bleiben davon unberührt. 4.3 Aus wichtigem Grund kann ein Vertrag von jeder Vertragspartei jederzeit schriftlich mit sofortiger Wirkung aufgelöst werden. Ein wichtiger Grund, der Köllersberger e.U. zu fristloser Vertragsauflösung berechtigt, liegt insbesondere vor, (i) bei Zahlungsverzug des Vertragspartners trotz Mahnung unter Setzung einer Nachfrist von 20 Tagen; (ii) wenn der Vertragspartners bei Abschluss des Vertrages über seine Wirtschafts- oder Vermögensverhältnisse unrichtige Angaben gemacht oder Umstände verschwiegen hat, bei deren Kenntnis Köllersberger e.U. den Vertrag nicht abgeschlossen hätte; (iii) bei Liquidation des Vertragspartners; (iv) im Fall jeder gegen bestehende Rechtsvorschriften verstoßenden Servicenutzung; (v) wenn der Vertragspartner Vertragsbestimmungen verletzt, 4.4 Xxxxxxxxxxxxx e.U. ist berechtigt, bestimmte Leistungen einzustellen, wenn deren Erbringung aufgrund von nicht im Einflussbereich von Köllersberger e.U. liegenden Gründen unmöglich oder wirtschaftlich nicht mehr zumutbar ist. 4.5 Die Einhaltung der vereinbarten Zahlungstermine ist wesentliche Bedingung für die Durchführung der Leistungen durch Köllersberger e.U.. Köllersberger e.U. ist daher bei Zahlungsverzug nach erfolgloser schriftlicher Mahnung unter Setzung einer Nachfrist von 3 Wochen nach ihrem Ermessen zur Dienstunterbrechung oder zur Auflösung des Vertragsverhältnisses mit sofortiger Wirkung berechtigt. 4.6 Xxxxxxxxxxxxx e.U. ist weiters zur sofortigen Vertragsauflösung oder Dienstunterbrechung bzw. Dienstabschaltung berechtigt, ...
Dauerschuldverhältnisse. Wird ein Dauerschuldverhältnis vereinbart, so können der Kunde und die pixel relations GmbH den Vertrag ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von drei Monaten zum Quartalsende oder im Falle der Vereinbarung einer Mindestvertragslaufzeit zum Ablauf dieses Zeitraums schriftlich kündigen. Ist das Datum des Vertragsbeginns oder des Vertragsendes nicht der erste Tag eines Monats, werden solche Monate tagesanteilig abgerechnet. Die pixel relations GmbH behält sich, sofern kein festes Entgelt für die Vertragslaufzeit festgelegt wurde, eine Änderung der Entgelte zum Beginn eines Abrechnungszeitraumes vor. Die Änderung der Entgelte wird dem Kunden mindestens vier Wochen vor Inkrafttreten per E-Mail oder postalisch mitgeteilt. Im Falle der Erhöhung der Entgelte ist der Kunde berechtigt, das Vertragsverhältnis innerhalb eines Monats fristlos zu kündigen.
Dauerschuldverhältnisse. 4.1 Zwischen LANG IT und dem Vertragspartner abgeschlossene Verträge über den laufenden Bezug von Dienstleistungen oder sonstigen Dauerschuldverhältnissen (z.B. Dienstleistung in der Informationsverarbeitung durch Rechenzentren, Internetdienstleistungen, Softwaremiete etc.) sind auf unbestimmte Zeit oder bestimmte Zeit abgeschlossen. 4.2 Im Fall eines Vertragsverhältnisses auf bestimmte Zeit verlängert sich dieses automatisch jeweils um die ursprüngliche Vertragsdauer, sofern es nicht von einem Vertragspartner durch schriftliche Kündigung unter Einhaltung einer 3-monatigen Kündigungsfrist aufgekündigt wird. Ist keine Vereinbarung über einen Kündigungsverzicht getroffen, sind auf unbestimmte Zeit geschlossene Verträge unter Einhaltung einer 3-monatigen Kündigungsfrist zum Monatsletzten schriftlich kündbar. Die nachstehend in diesen AGB angeführten Rechte von LANG IT bei Zahlungsverzug des Vertragspartners bleiben davon unberührt. 4.3 Aus wichtigem Grund kann ein Vertrag von jeder Vertragspartei jederzeit schriftlich mit sofortiger Wirkung aufgelöst werden. Ein wichtiger Grund, der LANG IT zu fristloser Vertragsauflösung berechtigt, liegt insbesondere vor, (i) bei Zahlungsverzug des Vertragspartners trotz Mahnung unter Setzung einer Nachfrist von 20 Tagen; (ii) wenn der Vertragspartners bei Abschluss des Vertrages über seine Wirtschafts- oder Vermögensverhältnisse unrichtige Angaben gemacht oder Umstände verschwiegen hat, bei deren Kenntnis LANG IT den Vertrag nicht abgeschlossen hätte; (iii) bei Liquidation des Vertragspartners; (iv) im Fall jeder gegen bestehende Rechtsvorschriften verstoßenden Servicenutzung; (v) wenn der Vertragspartner Vertragsbestimmungen verletzt, welche die Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit von Netz oder Services sicherstellen sollen oder dem Schutz der Rechte Dritter dienen; (vi) bei einer wesentlichen Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage des Vertragspartners, insbesondere bei Feststellung von Reorganisationsbedarf im Unternehmen des Vertragspartners durch einen Wirtschaftsprüfer, Zahlungseinstellungserklärungen, Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder Nichteröffnung mangels kostendeckenden Vermögens, Vorlage des Vermögensverzeichnisses bei Gericht, außergerichtlichen Ausgleichsverfahrens; (vii) bei einem schwerwiegenden Verstoß gegen wesentliche Vertragspflichten. 4.4 LANG IT ist berechtigt, bestimmte Leistungen einzustellen, wenn deren Erbringung aufgrund von nicht im Einflussbereich von LANG IT liegenden Gründen unm...
Dauerschuldverhältnisse. Ist Gegenstand des Vertrages ein Dauerschuldverhältnis, so ist die Vertrags- dauer und das Entgelt in der Leistungsbeschreibung enthalten. Wurde mit dem Kunden eine Mindestlaufzeit vereinbart, so verlängert sich der Vertrag nach Ablauf der Mindestlaufzeit erneut um die vereinbarte Mindestlaufzeit, sofern der Vertrag nicht 30 Tage vor Ablauf der Mindestlaufzeit gekündigt wird. Ist der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen, so kann der Vertrag nach Ablauf eines Kalenderjahres mit einer Frist von 30 Tagen gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt von alledem unberührt.
Dauerschuldverhältnisse. Für Dauerschuldverhältnisse gelten ergänzend die folgenden Regelungen, soweit nicht bei Vertragsschluss durch Individualvereinbarung eine abweichende Regelung getroffen wurde. a) Sofern eine Vertragsdauer nicht vereinbart ist, kann jede Partei den Vertrag mit einer Frist von 6 Monaten zum Ende eines Kalenderjahres ordentlich kündigen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund wird dadurch nicht ausgeschlossen. b) Wir sind berechtigt, die vereinbarte Vergütung nach billigem Ermessen zu erhöhen. Dem Kunden steht ein außerordentliches Kündigungsrecht zu, wenn wir die Preise innerhalb eines Jahres um mehr als 15 % erhöhen. Im Falle der Kündigung durch den Kunden, können wir die angekündigte Preiserhöhung zurücknehmen, mit der Folge, dass der Kunde schon jetzt der Vertragsfortsetzung zu den alten Bedingungen zustimmt. c) Bei vorliegen eines berechtigten Interesses können wir diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen nebst den gegebenenfalls vereinbarten Zusatzbestimmungen und Leistungsbeschreibungen („Bedingungen“), soweit dem Kunden zumutbar, jederzeit ändern. Eine Änderung wird allen Kunden 30 Tage vor Inkrafttreten der Änderung in Textform mitgeteilt werden. Sofern der Kunde der Änderung widerspricht, gelten die bisherigen Bedingungen weiter. Hat der Kunde widersprochen, so können wir den Vertrag mit einer Frist von 30 Tagen kündigen. Der Kunde hat im Falle einer Änderung zudem das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung zu kündigen. Die Bedingungen gelten in der geänderten Fassung als vereinbart, wenn der Kunde nicht widerspricht, kündigt oder nach Inkrafttreten der Änderung unsere Leistungen weiter nutzt.
Dauerschuldverhältnisse. Bei Dauerschuldverhältnissen wird das zu entrichtende laufende Entgelt im Einzel- vertrag festgelegt. Erhöhen sich die für den Vertrag maßgeblichen Lohn- oder sons- tigen Kosten, so kann das vereinbarte Entgelt entsprechend angehoben werden. Eine solche Anpassung ist keine Preiserhöhung im Sinne der Bestimmungen zur Kündigung wegen Preiserhöhung. Die Anpassung wird dem Auftraggeber in geeig- neter Weise mitgeteilt.
Dauerschuldverhältnisse. [1] Dauerschuldverhältnisse laufen, soweit nicht anders be- stimmt, auf unbestimmte Zeit, mindestens jedoch bis zum Ende des auf den Vertragsschluss folgenden Kalenderjah- res. Sie können danach von jeder Seite mit einer Frist von drei Monaten zum Quartalsende gekündigt werden. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. [2] Diese Regelung findet keine Anwendung auf budgetgebun- dene Verträge [z.B. Google Ads], deren Dauer, Reichweite und Leistungsumfang von variablen Vorauszahlungen des Kunden abhängt.
Dauerschuldverhältnisse. 6.1. Sofern keine feste Laufzeit vereinbart ist, können Beratungs-, Support- und Wartungsverträge mit vereinbarter Zeitgebühr frühestens nach sechs (6) Monaten mit einer Kündigungsfrist von drei