Preise und Preisanpassungen Musterklauseln

Preise und Preisanpassungen. 8.1 Der Kunde kann zwischen unterschiedlichen im Tarifblatt ausgewiesenen Tarifen wählen. Die Tarife haben unterschiedliche Preise und gewähren unterschiedliche Preisgarantien. Der zwischen dem Kunden und dem Lieferant vereinbarte Tarif ergibt sich aus dem Auftrag und der Auftragsbestätigung.
Preise und Preisanpassungen. 7.1. Der Grund- und Arbeitspreis für die Stromlieferung wird jeweils bis zum 31.12. eines Kalenderjahres garantiert (garantierter Preis). Der zu zahlende Arbeitspreis (brutto) enthält neben dem Energiepreis die Umsatzsteuer, die für jede Entnahmestelle des Kunden anfallenden Kosten für Messstellenbetrieb und Messung, die Netzentgelte des Netzbetreibers und sonstige anzurechnende Steuern, Umlagen oder sonstige Abgaben, soweit diese anfallen, in der jeweiligen Höhe (z.B. Stromsteuer, EEG-Umlage, Konzessionsabgaben, die Offshore-Haftungsumlage gemäß § 17f Abs.5 EnWG, die Umlage für abschaltbare Las- ten nach § 18 Abs.1 AbLaV, die Kosten der Umlage nach § 19 Abs. 2 StromNEV oder KWK-Zuschläge).
Preise und Preisanpassungen. SP 01-2022 Der Strompreis enthält derzeit die Kosten für: • die Strombeschaffung und den Vertrieb, • die Netzentgelte, • den Messstellenbetrieb, soweit diese Kosten der SWE Energie GmbH vom Mess- stellenbetreiber in Rechnung gestellt werden, • die Belastungen nach dem Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (KWKG-Umlage), • die Belastungen nach dem Erneuerbare- Energien-Gesetz (EEG-Umlage), • die Sonderkundenumlage nach § 19 der Verordnung über die Entgelte für den Zu- gang zu Elektrizitätsversorgungsnetzen (StromNEV-Umlage), • die Offshore-Netzumlage nach § 17f Ab- satz 5 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) (Offshore-Netzumlage), • die Umlage für abschaltbare Lasten nach § 18 der Verordnung über Vereinbarun- gen zu abschaltbaren Lasten (AbLaV) (Abschaltbare Lasten-Umlage), • die an die Kommunen zu entrichtenden Konzessionsabgaben. jeweiligen Zeitpunkte einer Preisänderung so wählen, dass Kostensenkungen nicht nach für den Kunden ungünstigeren Maßstäben Rechnung getragen wird als Kostenerhöhungen, also Kos- tensenkungen mindestens in gleichem Umfang preiswirksam werden wie Kostenerhöhungen. Die SWE Energie GmbH nimmt mindestens alle zwölf Monate eine Überprüfung der Kostenent- wicklungen vor. Ausgenommen von vorstehender Mitteilungs- pflicht ist die unveränderte Weitergabe von um- satzsteuerlichen Mehr- und Minderbelastungen, die sich aus einer gesetzlichen Änderung der geltenden Umsatzsteuer ergeben. z. B. aus § 315 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), bleiben unberührt. Ausgenommen von vorstehendem Kündigungs- recht sind preisliche Veränderungen aufgrund unveränderter Weitergabe von umsatzsteuer- lichen Mehr- und Minderbelastungen, die sich aus einer gesetzlichen Änderung der geltenden Umsatzsteuer ergeben.
Preise und Preisanpassungen. 6.1 Der Gesamtpreis setzt sich aus den einzelnen Preisbestandteilen, die sich aus dem jeweils vereinbarten Tarif ergeben, zusammen. Er beinhaltet den Energiepreis, Kosten der Beschaffung, Bilanzierungsumlage sowie die Vertriebskosten und etwaige Kosten für Messstellenbetrieb, Mes- sung und Abrechnung, das an den Netzbetreiber abzuführende Netzzugangsentgelt sowie die Kon- zessionsabgaben.
Preise und Preisanpassungen. 3.1. Sofern von SMT nicht ausdrücklich anders angegeben, verstehen sich alle in Ange- boten, Offerten und Verträgen genannten Preise exklusive Umsatzsteuer und (sons- tiger) staatlicher Abgaben, einschließlich (ohne Einschränkung) Umweltzuschläge.
Preise und Preisanpassungen. 5.1 Der Gaspreis setzt sich zusammen aus dem Verbrauchspreis, dem Grundpreis und einem Zuschlag auf den Grundpreis in Abhängig- keit der verbauten Messtechnik nach MsbG.
Preise und Preisanpassungen. 6.1. Im Gesamtpreis (bestehend aus Grundpreis und Arbeitspreis) sind folgende Kosten ent- halten: Beschaffungs- und Vertriebskosten, die Kosten für Messstellenbetrieb, Messung und Abrechnung – soweit diese Kosten der Stadtwerke Kiel AG in Rechnung gestellt werden
Preise und Preisanpassungen. 4.1 Alle Preise sind exklusive MwSt. und eventuellen anderen Steuern, die vom Staat auferlegt werden.
Preise und Preisanpassungen. (a) Im Strompreis sind die folgenden Kosten enthalten: Beschaffungs- und Vertriebskosten, die Netzentgelte, die Kosten für Messung und Messstellenbetrieb, die Kosten der Abrechnung, die Konzessionsabgaben, die Mehrbelastungen aus den Verpflichtungen des Kraft- Wärme-Kopplungs-Gesetzes (KWKG) sowie die Um- lagen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), nach § 19 Abs. 2 StromNEV (StromNEV-Umlage), nach § 17 f EnWG (Offshore-Umlage) und nach § 18 der Ver- ordnung über Vereinbarungen zu abschaltbaren Lasten, die Stromsteuer sowie die Umsatzsteuer.
Preise und Preisanpassungen. Der für die Aufladung von E-Fahrzeugen zu zahlende Preis ergibt sich aus dem Preisblatt. Informationen über die jeweils aktuellen Preise sind bei der EVKR erhältlich und können auch im Internet unter xxx.xxxx-xxxx.xx abgerufen werden. Der Gesamtpreis setzt sich aus dem Preis je geladener kWh und dem monatlichen Grundpreis zusammen. Er enthält die Kosten der EVKR für den Aufbau und den Betrieb der Ladeinfrastruktur sowie für den Strombezug des Ladepunktes (§ 3 Nr. 25 EnWG) einschließlich der Kos- ten für Stromerzeugung und -beschaffung sowie die Vertriebskosten, die Kosten für Messung und Messtellenbetrieb – soweit diese Kosten der EVKR in Rechnung gestellt werden – sowie für die Abrechnung der Netzentgelte und die Belastungen nach dem Gesetz für die Erhal- tung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (KWKG) und dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), die Sonderkun- denumlage nach § 19 Versorgung über die Entgelte für den Zugang zu Elektrizitätsversorgungsnetzen (StromNEV), die Offshore-Haftungsum- lage nach § 17 f Abs. 5 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), die Umlage für abschaltbare Lasten nach § 18 Verordnung über Vereinbarungen zu abschaltbaren Lasten (AbLaV) sowie die an die Kommunen zu entrichtenden Konzessionsabgaben und gegebenenfalls anfallende Roaming-Gebühren bei Ladestationen von ladenetz.de-Partnern oder Kooperationspartnern. Der Preis versteht sich einschließlich der Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe (Bruttopreise). Bei Erhöhungen oder Absenkungen der Steuersätze durch den Gesetzgeber ändern sich die Bruttopreise entsprechend. Werden die Erzeugung, die Beschaffung, die Verteilung oder die Lie- ferung von Strom für den Strombezug der vertragsgegenständlichen Ladepunkte oder die Errichtung und der Betrieb von Ladeinfrastruktur nach Vertragsabschluss mit zusätzlichen staatlichen Steuern und Ab- gaben oder anderen hoheitlich veranlassten sonstigen Belastungen belegt, kann die EVKR ihre hieraus entstehenden Mehrkosten an den Kunden weiter berechnen, soweit dies nicht gesetzlich ausgeschlossen ist. EVKR ist berechtigt und ggf. verpflichtet, die Preise im Rahmen billigen Ermessens gemäß § 315 BGB an die für die Preisbildung