Deckung Musterklauseln

Deckung. Der Reiserücktrittsfonds tritt ein nach der Annullierung als Folge von:
Deckung. Der Deckungsumfang der Spezialversicherung entspricht derjenigen der Basisversicherung.
Deckung. Der Lieferant unterhält die folgenden Versicherungen auf seine Kosten und hält diese zu allen Zeiten auf seine Kosten aufrecht, auf Policenformularen und mit Versicherungsgesellschaften, die in den Rechtsordnungen, in denen die Dienstleistungen zu erbringen sind, zugelassen sind, zu den angegebenen Mindestdeckungsgrenzen oder den höheren Grenzen, wie sie in der gegenwärtigen Versicherung des Lieferanten vorgesehen sind, ab dem Wirksamkeitsdatum des Auftrags, je nachdem was höher ist.
Deckung. Haftpflicht
Deckung. Alle Gefahren Welche Schäden sind nicht versichert? Wann gilt die Alle Gefahren Deckung nicht?
Deckung. Die unter Art. 1 versicherten Personen sind versichert für Schäden an ihren persönlichen Sportgerä- ten, Bekleidungs- und für den Schiessbetrieb benötigten Ausrüstungsgegenständen.
Deckung. Das Konto des Kunden muss am Fälligkeitsdatum des Handelspapiers eine ausreichende Deckung sowie einen ausreichenden Saldo auf- weisen. Es steht der Bank frei, dem Kunden das „Dienstleistungsangebot in Sachen Schecks“ zu gewähren oder nicht, und welche Bedingungen sie daran knüpft.
Deckung. Bei einer Zeichnung, einem Kauf oder der Ausübung eines Rechts muss der Kunde für eine ausreichende Deckung auf seinem Zentralkonto sorgen, es sei denn, die Bank akzeptiert oder verlangt eine andere Deckung. Bei einem Sollsaldo infolge einer unzureichenden Deckung fallen von Rechts wegen und ohne Inverzugsetzung Sollzinsen auf dem Sichtkonto an. Bei einem Verkauf, Rückkauf, Umtausch oder einer Konvertierung muss der Kunde mit Blick auf die Abwicklung der Verrichtung in seinem Wertpapierdepot über die betreffenden Finanzinstrumente verfügen. Alle Finanzinstrumente, Geldmittel und Devisen, die der Kunde der Bank übergibt oder die letztere für Rechnung des Kunden hält, bilden die Deckung, die dafür bestimmt ist, dass der Kunde seine Transaktionen mit Finanzinstrumenten gut ausführen kann. Die Bank kann diese Guthaben auf Kosten und Gefahr des Kunden zurückhalten, verkaufen und/oder verrechnen, falls der Kunde seinen Pflichten nicht nachkommt. Die Bank hat das Recht, bei der Platzierung einer Transaktion mit Finanzinstrumenten einen Prozentsatz des Gegenwertes der Order auf dem Konto, von dem der Gegenwert am Ende der Transaktion abge- bucht wird (Abwicklungsskonto), zu reservieren. Diese Reservierung wirkt sich nicht auf den Kontosaldo aus, da die Abbuchung erst am Wertstellungsdatum bzw. am Tag, an dem die Transaktion effektiv berücksichtigt wird, erfolgt. Allerdings wird der verfügbare Saldo um den reservierten Betrag verringert. Die Bank ist berechtigt, die vom Kunden gekauften Finanzinstrumente oder etwaige andere Finanzinstrumente zum Ausgleichen des mög- licherweise unzureichenden Kontosaldos des Kunden unverzüglich zu verkaufen. Eine Order in Bezug auf ein Finanzinstrument muss rechtzeitig bei der Bank eingehen, wobei die Öffnungszeiten der Bank sowie der vom Emittenten festgelegte Zeichnungszeitraum oder Zeitraum eines vorzeitigen Abschlusses zu berücksichtigen sind. Eine Kauf- oder Verkaufsorder in Bezug auf ein notiertes Finanzinstrument kann ledig- lich auf dem Markt platziert werden, wenn sie rechtzeitig am Sitz der Bank eingegangen ist, wobei die Öffnungs- und Schließungszeiten der Bank und die des betreffenden Marktes sowie eine angemessene Frist für die Übermittlung dieser Order zu berücksichtigen sind. Order in Bezug auf den Expert Market der Euronext (belgischer Markt für öffent- liche Verkäufe) sind entsprechend dem von der betroffenen Behörde festgelegten Verkaufszeitplan vorzulegen. Order in Bezug auf Anteile eines Organismus für gemeinsam...
Deckung. 1 Der Sollbetrag muss jederzeit durch Aktiven (Art. 79) gedeckt sein.
Deckung. Die Garantie bezieht sich auf die nachstehend bezeichneten Teile der genannten Baugruppen des im Vertrag näher bezeichneten Personenwagens oder Nutzfahrzeuges bis 3,5t zulässigem Gesamtgewicht.