Digital-Abonnement Musterklauseln

Digital-Abonnement. Der Verlag bietet im Rahmen eines Digital-Abonnements den Zugang zu den digitalen Inhalten der Heimspiel-Internetseite an. Die Nutzung eines Digital-
Digital-Abonnement. Der Verlag bietet im Rahmen eines Digital-Abonnements den Zugang zu den digitalen Inhalten der Heimspiel-Internetseite an. Die Nutzung eines Digital- Abonnements ist nicht an die Bestellung eines Magazin-Abonnements gebunden. Das Digital-Abonnement ist ein kostenpflichtiges Angebot. Die aktuelle Preisübersicht des Digital-Abonnements kann der Homepage des Heimspiel- Magazins unter xxx.xxxxxxxxx-xxxxxxx.xx/xxx-xxxxxx entnommen werden. Der Zugriff auf das Digital-Abonnement erfolgt über das Internet mit einem allgemeinüblichen Internetbrowser. Der Besteller ist allein dafür verantwortlich, dass die von ihm benutzte Hard- und Betriebssoftware die Nutzung des Digital-Abonnements ermöglicht. Die Bestellung eines Digital-Abonnements kann über das Internetportal des Heimspiels (xxx.xxxxxxxxx-xxxxxx.xx/xxx) sowie in Textform (per Post, E- Mail) oder auch telefonisch beim Verlag erfolgen. Voraussetzung für eine wirksame Bestellung ist zum Einen, dass der Besteller Inhaber einer deutschen Bankverbindung ist und diese gegenüber dem Verlag angibt sowie zum Anderen, dass der Besteller dem Verlag eine eigene aktuelle E-Mail- Adresse zur Verfügung stellt, da die allgemeine Kommunikation der beiden Vertragsparteien per E-Mail und nur im Ausnahmefall per Post erfolgen soll. Durch Absenden eines ausgefüllten Anmeldeformulars gibt der Besteller gegenüber dem Verlag ein verbindliches Angebot zum Abschluss einer Bestellung des Digital-Abonnements ab. Ein wirksamer Vertrag über die Bestellung eines Digital-Abonnements kommt erst zustande, wenn der Besteller innerhalb von 14 Tagen nach Eingang seiner Bestellung beim Verlag eine Auftragsbestätigung per E-Mail oder Post erhält. Der Verlag ist ausdrücklich nicht dazu verpflichtet, die vorgenannten Nachrichten an den Besteller zu übersenden und damit dessen Vertragsangebot anzunehmen. Bezugsunterbrechungen sind nicht möglich. Die Zahlung durch den Besteller hat ausschließlich quartalsweise im Voraus per Bankeinzug zu erfolgen. Eine andere Zahlungsweise ist nicht möglich. Der Vertrag über die Bestellung eines Digital-Abonnements wird, soweit das Abonnement nicht direkt unbefristet bestellt wird, für die Dauer von zunächst drei Monaten ab zahlungspflichtigem Bezugsbeginn abgeschlossen. Eine vorzeitige Kündigung des Vertrages durch Kündigung des Vertrages innerhalb dieser Frist ist ausgeschlossen. Eine Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Nach Ablauf der vereinbarten Bindungsfrist verlängert sich das Abonnement autom...
Digital-Abonnement. 3. Abonnement mit Tablet II. Anzeigen/Beilagen
Digital-Abonnement. Der Verlag bietet im Rahmen eines Digital-Abonnements die Ausgaben der MV / EV auch in digitaler Form an. Die Nutzung eines Digital-Abonnements ist nicht an die Bestellung eines Print-Abonnements gebunden. Für Kunden eines Print-Abonnements gelten jedoch ermäßigte Preise.

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  • Unmöglichkeit; Vertragsanpassung 1. Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Besteller berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, dass der Lieferer die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Bestellers auf 10 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.

  • Einlagensicherung Die Ikano Bank unterliegt der staatlichen schwedischen Einlagensicherung „Riksgälden - Swedish National Debt Office“. Die Einlagensicherung durch Riksgälden schützt Einlagen bis zu einer Höhe von 100.000 Euro.

  • Mindestlohn 1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MiLoG) zu beachten und den jeweils verbindlich vorgeschriebenen Mindestlohn zu zahlen. Die vorstehende Regelung gilt ebenfalls für vom Auftragnehmer eingesetzte Nachunternehmer und deren eingesetztes Personal.

  • Ausführung von Aufträgen Z 8. (1) Einen Auftrag, der seinem Inhalt nach typischerweise die Heranziehung eines Dritten erforderlich macht, erfüllt das Kreditinstitut durch Betrauung eines Dritten im eigenen Namen. Wählt das Kreditinstitut den Dritten aus, so haftet es für die sorgfältige Auswahl.

  • Prüfungen Sind für den Liefergegenstand Prüfungen vorgesehen, trägt der Lieferant die sachlichen und seine personellen Prüfkosten. Der Be- steller trägt seine personellen Prüfkosten. Der Lieferant hat dem Besteller die Prüfbereitschaft mindestens eine Woche vor dem für die Prüfung vorgesehenen Termin verbindlich anzuzeigen. Der Lie- ferant hat zudem mit dem Besteller einen Prüftermin zu vereinba- ren. Wird zu diesem Termin der Liefergegenstand nicht vorgestellt, so gehen die personellen Prüfkosten des Bestellers zu Lasten des Lieferanten. Sind infolge festgestellter Mängel wiederholte oder weitere Prüfungen erforderlich, so trägt der Lieferant hierfür alle sachlichen und personellen Kosten. Für die Werkstoffnachweise der Vormaterialien trägt der Lieferant die sachlichen und personel- len Kosten.

  • Berechnung 1. Für ein unvollständiges Arbeitsjahr sind die Ferien entsprechend der Dauer des Arbeitsverhältnisses zu gewähren.

  • Aufrechnung und Zurückbehaltung Der Besteller darf nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderung aufrechnen. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist dem Besteller nur gestattet, wenn es auf demselben Vertragsverhältnis beruht; diese Beschränkung findet keine Anwendung, wenn die Gegenansprüche des Bestellers unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Ein Befriedigungsrecht nach § 371 HGB steht dem Kunden nicht zu.

  • Rechnungslegung und Zahlung (Zu 8.3 und 8.4 der ÖNORM B 2110)

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.