Digital-Abonnement Musterklauseln

Digital-Abonnement. Abonnement mit Tablet II. Anzeigen/Beilagen
Digital-Abonnement. Der Verlag bietet im Rahmen eines Digital-Abonnements die Ausgaben der MV / EV auch in digitaler Form an. Die Nutzung eines Digital-Abonnements ist nicht an die Bestellung eines Print-Abonnements gebunden. Für Kunden eines Print-Abonnements gelten jedoch ermäßigte Preise.
Digital-Abonnement. Der Verlag bietet im Rahmen eines Digital-Abonnements den Zugang zu den digitalen Inhalten der Heimspiel-Internetseite an. Die Nutzung eines Digital- Abonnements ist nicht an die Bestellung eines Magazin-Abonnements gebunden. Das Digital-Abonnement ist ein kostenpflichtiges Angebot. Die aktuelle Preisübersicht des Digital-Abonnements kann der Homepage des Heimspiel- Magazins unter xxx.xxxxxxxxx-xxxxxxx.xx/xxx-xxxxxx entnommen werden. Der Zugriff auf das Digital-Abonnement erfolgt über das Internet mit einem allgemeinüblichen Internetbrowser. Der Besteller ist allein dafür verantwortlich, dass die von ihm benutzte Hard- und Betriebssoftware die Nutzung des Digital-Abonnements ermöglicht. Die Bestellung eines Digital-Abonnements kann über das Internetportal des Heimspiels (xxx.xxxxxxxxx-xxxxxx.xx/xxx) sowie in Textform (per Post, E- Mail) oder auch telefonisch beim Verlag erfolgen. Voraussetzung für eine wirksame Bestellung ist zum Einen, dass der Besteller Inhaber einer deutschen Bankverbindung ist und diese gegenüber dem Verlag angibt sowie zum Anderen, dass der Besteller dem Verlag eine eigene aktuelle E-Mail- Adresse zur Verfügung stellt, da die allgemeine Kommunikation der beiden Vertragsparteien per E-Mail und nur im Ausnahmefall per Post erfolgen soll. Durch Absenden eines ausgefüllten Anmeldeformulars gibt der Besteller gegenüber dem Verlag ein verbindliches Angebot zum Abschluss einer Bestellung des Digital-Abonnements ab. Ein wirksamer Vertrag über die Bestellung eines Digital-Abonnements kommt erst zustande, wenn der Besteller innerhalb von 14 Tagen nach Eingang seiner Bestellung beim Verlag eine Auftragsbestätigung per E-Mail oder Post erhält. Der Verlag ist ausdrücklich nicht dazu verpflichtet, die vorgenannten Nachrichten an den Besteller zu übersenden und damit dessen Vertragsangebot anzunehmen. Bezugsunterbrechungen sind nicht möglich. Die Zahlung durch den Besteller hat ausschließlich quartalsweise im Voraus per Bankeinzug zu erfolgen. Eine andere Zahlungsweise ist nicht möglich. Der Vertrag über die Bestellung eines Digital-Abonnements wird, soweit das Abonnement nicht direkt unbefristet bestellt wird, für die Dauer von zunächst drei Monaten ab zahlungspflichtigem Bezugsbeginn abgeschlossen. Eine vorzeitige Kündigung des Vertrages durch Kündigung des Vertrages innerhalb dieser Frist ist ausgeschlossen. Eine Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Nach Ablauf der vereinbarten Bindungsfrist verlängert sich das Abonnement autom...
Digital-Abonnement. Der Verlag bietet im Rahmen eines Digital-Abonnements den Zugang zu den digitalen Inhalten der Heimspiel-Internetseite an. Die Nutzung eines Digital-

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  • Angebot Gründe für das Angebot und Zweckbestimmung der Erlöse, sofern diese nicht in der Gewinnerzielung und/oder der Absicherung bestimmter Risiken liegt. Entfällt; die Gründe für das Angebot sind Gewinnerzielung und/oder Absicherung bestimmter Risiken und die Nettoerlöse aus der Begebung von Optionsscheinen, die in diesem Basisprospekt dargestellt werden, werden vom Emittenten für seine allgemeinen Unternehmenszwecke verwendet.

  • Angebote 2.01 Unsere Angebote sind stets freibleibend. Der Vertrag kommt im Zweifel erst mit und in jedem Fall nur nach Maßgabe und Inhalt unserer schriftlichen Auftragsbestätigung zustande, sofern eine solche erteilt wird. Individualvertragsvereinbarungen bleiben hiervon unberührt. 2.02 Mitgeteilte Richtpreise sind keine Offerten und werden nur bei Vereinbarung Grundlage des Vertrages. An unsere Angebotspreise sind wir längstens für einen Zeitraum von vier Monaten bis Auftragserteilung gebunden. 2.03 Angebote nebst Anlagen dürfen ohne unser Einverständnis Dritten nicht zugänglich gemacht werden.

  • Elektronische Kommunikation Durch die Nutzung dieser Website oder die Kommunikation mit uns auf elektronischem Wege erklärst du dich damit einverstanden und erkennst an, dass wir auf unserer Website elektronisch mit dir kommunizieren oder dir eine E-Mail senden können, und stimmst zu, dass alle Vereinbarungen, Mitteilungen, Offenlegungen und sonstigen Mitteilungen, die wir dir elektronisch zusenden, alle gesetzlichen Anforderungen erfüllen. Beinhaltet zudem, aber nicht auf die Anforderung beschränkt, dass solche Mitteilungen schriftlich erfolgen sollten.

  • Zweckgebundene Einzugspapiere Werden der Bank Einzugspapiere mit der Maßgabe eingereicht, dass ihr Gegenwert nur für einen bestimmten Zweck verwendet werden darf, erstrecken sich die Sicherungsübereignung und die Sicherungsabtretung nicht auf diese Papiere.

  • Angebot – Angebotsunterlagen 2.1 Unsere Angebote erfolgen freibleibend und unverbindlich und unter Vorbehalt eines Zwischenverkaufs, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Die Bestellung der Ware durch den Besteller gilt als verbindliches Vertragsangebot. Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, sind wir berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von zwei (2) Wochen nach seinem Zugang bei uns anzunehmen. 2.2 Die vom Besteller gelieferten Unterlagen (Angaben, Zeichnungen, Muster, Modelle oder dergleichen) sind für uns maßgebend; der Besteller haftet für ihre inhaltliche Richtigkeit, technische Durchführbarkeit und Vollständigkeit; wir sind nicht verpflichtet, eine Überprüfung derselben durchzuführen. 2.3 An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch für solche schriftlichen Unterlagen, die als „vertraulich“ bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Besteller unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung. Er hat auf unser Verlangen diese Gegenstände vollständig an uns zurückzugeben und eventuell gefertigte Kopien zu vernichten, wenn sie von ihm im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nicht mehr benötigt werden oder wenn Verhandlungen nicht zum Abschluss eines Vertrages führen.

  • Lieferantenwechsel ALE wird einen möglichen Lieferantenwechsel zügig und unentgeltlich unter Beachtung der vertraglich vereinbarten Fristen durchführen. Zum Lieferbeginn darf kein wirksamer Stromliefer- vertrag mit einem anderen Lieferanten bestehen. Der tatsächliche Lieferbeginn hängt davon ab, dass alle für die Belieferung notwendigen Maßnahmen (erfolgreicher Lieferantenwechselpro- zess mit Kündigung des bisherigen Liefervertrages etc.) erfolgt sind. ALE liefert Strom am Ende des Hausanschlusses, ferner nur, sofern - die Verbrauchsstelle mit einem Ein- oder Doppeltarifzähler ausgestattet ist und im Netzgebiet des jeweils örtlichen Netzbetreibers liegt. - der Stromverbrauch bei Lieferbeginn im Jahr höchstens 25.000 kWh beträgt. - die Lieferung zum Letztverbrauch in Niederspannung erfolgt. - der Anschluss des Kunden zum vorgesehenen Lieferbeginn nicht gesperrt ist. - keine überfällige Zahlungsverpflichtung seitens des Kunden gegenüber ALE besteht. Sollte eine der Voraussetzungen bei Lieferbeginn nicht gegeben sein oder nach Lieferbeginn weg- fallen, dann kann ALE den Vertrag außerordentlich kündigen.

  • Profil des typischen Anlegers Das Profil des typischen Anlegers des OGAW ist im Anhang A „Fonds im Überblick“ beschrieben.

  • Wechselkurs Die Bestimmung des Wechselkurses bei Fremdwährungsgeschäften ergibt sich aus dem „Preis- und Leistungsverzeichnis“. Bei Zahlungsdiensten gilt ergänzend der Zahlungsdiensterahmenvertrag.

  • Anhänge Die folgenden Anhänge sind Bestandteil dieser Anlage 3:

  • Verhaltenskodex Wir haben uns über die Teilnahmebedingungen des Plattformbetreibers eBay hinaus keinem besonderen Verhaltenskodex (Regelwerk) unterworfen.