Direktverkauf Musterklauseln

Direktverkauf. Der Direktverkauf ist nicht gestattet, sofern er nicht ausdrücklich zugelassen wird. Letz- terenfalls sind die Ausstellungsgüter mit deutlich lesbaren Preisschildern zu versehen. Der Aussteller hat insbesondere die gewer- be- und gesundheitspolizeilichen Geneh- migungen zu beschaffen und einzuhalten. Einzelheiten enthalten die Aussteller-Ser- vice-Unterlagen.
Direktverkauf. Der Direktverkauf ist ausdrücklich gestattet und erwünscht. Der Verkauf von Nahrungsmitteln zum sofortigen Verzehr ist genehmigungspflichtig durch die Messe Berlin.
Direktverkauf. 11.1 Der Direktverkauf ist nicht gestattet, sofern er nicht durch die veranstaltungsspezifischen „Besonderen Teilnah- mebedingungen“ ausdrücklich zugelassen wird. Letzterenfalls sind die Verkaufsobjekte mit deutlich lesbaren Preisschildern gemäß Preisangabenverordnung zu versehen.
Direktverkauf. Ein Direktverkauf auf der Veranstaltung ist nur gestattet, soweit er durch die veranstaltungsspezifischen Teilnahmebedingungen ausdrücklich zugelassen wird. Sonderregelungen für Aussteller sind möglich, müssen jedoch schriftlich beantragt und genehmigt werden. Soweit in Absprache mit der Messeveranstalterin eine schriftliche Genehmigung zum Handverkauf für Waren und Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle erteilt wird, trägt der Aussteller die fälligen Gebühren und verpflichtet sich, alle allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen zu beachten. Der Verkauf von Produkten, die dem Charakter der Messe widersprechen, ist nicht erlaubt. Bewirtungsstände sind grundsätzlich nicht zugelassen.
Direktverkauf. Ein Direktverkauf ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung zugelassen. Wird diese Genehmigung erteilt, sind alle Ausstellungsgüter mit deutlich lesbaren Preisschildern zu versehen. Aussteller sowie präsentierende Unternehmen haben hierzu insbesondere die gültigen Gewerbe- und gesundheitspolizeilichen Genehmigungen und Auflagen selbst einzuholen und einzuhalten.
Direktverkauf. Der Direktverkauf ist nicht gestattet, sofern er nicht ausdrücklich zugelassen wird. Bei zugelassenem Direktverkauf sind Ausstellungsgüter mit deutlich lesbaren Preisschildern zu versehen. Der Aussteller hat insbesondere die erforderlichen gewerbe- und gesundheitspolizeilichen Genehmigungen zu beschaffen und die geltenden Bestimmungen einzuhalten. Waren, die auf der Veranstaltung zum Verkauf angeboten werden sollen, müssen in der Anmeldung genau angegeben werden. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, das Angebot ggf. einzuschränken, bzw. für einzelne Produkte oder Produktgruppen Exklusivrechte zu vergeben. Bringen Einrichtungen, Anlagen oder Ausstellungsgegenstände des Ausstellers besondere Gefährdungen oder Risiken mit sich, so hat der Aussteller selbst für die erforderlichen Schutzmaßnahmen zu sorgen und etwa notwendige Genehmigungen einzuholen und mitzuführen.
Direktverkauf. Der Direktverkauf ist entgegen § 4.2 der Allgemeinen Teilnahmebedingungen erlaubt, sofern es dem Charakter der Veranstaltung entspricht. Der Veranstalter behält sich vor, bestimmte Produkte zum Direktverkauf nicht zuzulassen. Alle Produkte bedürfen der Anmeldung.
Direktverkauf. 15.1. Alle teilnehmenden Aussteller, die über eine Standfläche mit vier oder mehr Quad- ratmeter verfügen, haben die Möglichkeit, deren Sortiment am eigenen Messestand frei zu verkaufen.
Direktverkauf. An allen Messetagen darf unter Beachtung gültiger Gesetze (BuchPrG) der Aussteller im Direktverkauf an das allgemeine Publikum verkaufen. Der Verkauf auf der Messe erfolgt durch die Aussteller auf eigene Rechnung und in eigener Verantwortung. Rechtliche Ansprüche gegenüber dem Veranstalter bestehen nicht. Der Veranstalter ist nicht zur Überwachung der Einhaltung der Buchpreisbindung verpflichtet. Die Einhaltung der gesetzlichen Regelungen obliegt dem Aussteller. Die BUCHBERLIN haftet nicht, falls die zuständige Behörde den Sonntagsverkauf nicht genehmigt.
Direktverkauf. Der Verkauf von Waren innerhalb der offiziellen Öffnungszeiten ist während der ganzen Dauer der Ausstellung gestattet. Die Patenttaxe für Barverkauf ist im Standpreis inbegriffen.