Dokumentation der Systemserviceleistungen. Der Auftragnehmer dokumentiert die durchgeführten Systemserviceleistungen in angemessener Art und Weise, soweit nichts anderes vereinbart ist. Der Auftragnehmer wird alle Anpassungen und Änderungen, die aufgrund von Maßnahmen zum Sys- temservice gemäß Ziffer 4 oder im Rahmen der Mängelhaftung gemäß Ziffer 13 an den Dokumenta- tionen erforderlich werden, in die Dokumentationen einarbeiten, soweit nichts anderes vereinbart ist.
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Samples: oeffentliche-auftraege.de, www.stadtwerke-schwerin.de, www.cio.bund.de
Dokumentation der Systemserviceleistungen. Der Auftragnehmer dokumentiert die durchgeführten Systemserviceleistungen in angemessener Art und Weise, soweit nichts anderes vereinbart ist. Der Auftragnehmer wird alle Anpassungen und Änderungen, die aufgrund von Maßnahmen zum Sys- temservice Systemservice gemäß Ziffer 4 oder im Rahmen der Mängelhaftung gemäß Ziffer 13 an den Dokumenta- tionen Dokumentationen erforderlich werden, in die Dokumentationen einarbeiten, soweit nichts anderes vereinbart ist. Soweit eine Einarbeitung dem Auftragnehmer rechtlich nicht möglich ist, wird er eine entsprechende Ergänzung der Dokumentation zur Verfügung stellen.
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Samples: www.uni-bonn.de, www.it-planungsrat.de
Dokumentation der Systemserviceleistungen. Der Auftragnehmer dokumentiert die durchgeführten Systemserviceleistungen in angemessener Art und Weise, soweit nichts anderes vereinbart ist. Der Auftragnehmer wird alle Anpassungen und Änderungen, die aufgrund von Maßnahmen zum Sys- temservice System- service gemäß Ziffer 4 oder im Rahmen der Mängelhaftung gemäß Ziffer 13 an den Dokumenta- tionen Dokumentationen erforderlich werden, in die Dokumentationen einarbeitenxxxxx- xxxxxx, soweit nichts anderes vereinbart ist. Soweit eine Einarbeitung dem Auftragnehmer rechtlich nicht möglich ist, wird er eine entsprechende Ergänzung der Dokumentation zur Verfügung stellen.
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Samples: www.uni-bonn.de