Durchführung der Dienstleistung Musterklauseln

Durchführung der Dienstleistung. 5.1 Ort der Leistungserbringung ist, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, der Sitz des Anbieters. 5.2 Die mit der Durchführung der Leistung befassten Mitarbeiter des Anbieters werden von diesem ausgesucht. Der Kunde hat keinen Anspruch auf die Leistungserbringung durch bestimmte Mitarbeiter des Anbieters. Bei der Auswahl wird der Anbieter die Interessen des Kunden angemessen berücksichtigen. Der Anbieter erbringt die Leistungen durch geeignetes Personal, das für die Erbringung der vereinbarten Leistungen qualifiziert ist. 5.3 Der Anbieter bestimmt – nach Maßgabe des Vertragsgegenstandes – die Art und Weise der Leistungserbringung. 5.4 Der Kunde ist gegenüber dem Anbieter bzw. den mit der Leistungserbringung befassten Mitarbeitern des Anbieters mit Ausnahme des im Rahmen von Ziffer 12.3 Vereinbarten nicht weisungsbefugt. 5.5 Sofern der Anbieter die Ergebnisse der Dienstleistung schriftlich darzustellen hat, ist nur die schriftliche Darstellung maßgebend.
Durchführung der Dienstleistung. 2.1 Ort der Leistungserbringung ist der Sitz des Anbieters, soweit nichts anderes vereinbart ist. 2.2 Der Anbieter erbringt die Leistung durch geeignete Mitarbeiter. Ein Anspruch des Kunden auf die Leistungserbringung durch bestimmte Mitarbeiter des Anbieters besteht nicht. 2.3 Der Anbieter bestimmt die Art und Weise der Leistungserbringung, soweit nichts anderes vereinbart ist. 2.4 Der Kunde ist gegenüber den mit der Leistungserbringung befassten Mitarbeitern des Anbieters nicht weisungsbefugt. 2.5 Sofern der Anbieter die Ergebnisse der Dienstleistung schriftlich darzustellen hat, ist nur die schriftliche Darstellung maßgebend.
Durchführung der Dienstleistung. 12.2.1 Die mit der Durchführung der Leistung befassten Mitarbeiter werden vom Auftragnehmer ausgesucht. Der Kunde hat keinen Anspruch auf die Leistungserbringung durch bestimmte Mitarbeiter. 12.2.2 Der Auftragnehmer bestimmt Ort, Zeit und Dauer der Leistungserbringung, bei- spielsweise bei dem Einsatz von Servicetechnikern beim Kunden. Mitarbeiter des Auftragnehmers werden nicht in den Betrieb des Kunden eingegliedert. 12.2.3 Die Vertragsparteien begründen durch die Erbringung von Dienstleistungen kein Arbeitsverhältnis. Die Vertragsparteien sind für die Beachtung der steuerlichen und sonstigen gesetzlichen Bestimmungen in eigener Sache ausschließlich selbst verantwortlich. 12.2.4 Sofern der Auftragnehmer die Ergebnisse der Dienstleistung schriftlich darzustellen haben, ist nur die schriftliche Darstellung maßgebend.
Durchführung der Dienstleistung. 5. Performance of the service 5.1 Ort der Leistungserbringung ist, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, der Sitz des Dienstleis- ters. 5.1 Unless otherwise agreed in an individual case, the place of performance shall be the service provider’s registered office. 5.2 Die mit der Durchführung der Leistung befassten Mitarbeiter des Dienstleisters werden von diesem ausgesucht. Der Kunde hat keinen Anspruch auf die Leistungserbringung durch bestimmte Mitarbeiter des Dienstleisters. Bei der Auswahl wird der Dienstleister die Interessen des Kunden angemessen berücksichti- gen. Der Dienstleister erbringt die Leistung durch Per- sonal, das für die Erbringung der vereinbarten Leis- tungen qualifiziert ist. Wird eine von dem Dienstleister zur Vertragserfüllung eingesetzte Person durch eine andere ersetzt und ist eine Einarbeitung erforderlich, so geht diese zu Lasten des Dienstleisters. 5.2 The service provider shall select those employees who are to perform the work. The customer shall not be entitled to have particular members of the service provider’s staff perform the work. The service provider shall however take appropriate account of the customer’s interests in the selection of employees. The service provider shall have the work performed by staff who are qualified to do so. If a person deployed by the service provider to fulfil the contract is replaced by another and a familiarization period is necessary, this shall be at the cost of the service provider. 5.3 Der Dienstleister bestimmt – nach Maßgabe des Vertragsgegenstandes – die Art und Weise der Leis- tungserbringung.
Durchführung der Dienstleistung. 2.1 Dem Kunden können folgende Dienstleistungen erbracht werden: Beratung und Planung, Analytik, Gestellung von Behältern zur Aufnahme von Abfällen, Gestellung von sonstigen Geräten (wie z. B. Presscontainer), Transport von bereitgestell- ten Behältern, Sammlung und Sortierung von Abfällen, Verwertung von Abfällen zur Ver- wertung, Wartung von Abfallbehältern und sonstigen Geräten sowie ähnliche entsorgungs- spezifische Dienstleistungen. Bei der gesamten Leistungserbringung haften wir nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. 2.2 Für die Sammlung von Abfällen zur Verwertung und Abfällen zur Beseitigung stellen wir dem Kunden auf Anforderung geeignete Behälter und andere Geräte in der vereinbarten Anzahl und Größe, in der Regel auf Mietbasis, zur Verfügung; die Behälter und sonstigen Geräte verbleiben dabei in unserem Eigentum. Eine Zweckentfremdung der Container zur Zwischenlagerung ist nicht gestattet. Der Container darf ausschließlich mit den zur Entsor- gung anstehenden Abfällen befüllt werden und ist für eine kurzfristige Abfuhr oder einen Austausch des Behälters kalkuliert. Pro Tag Standzeit wird ein Standgeld i.H. v. 2,50 € zzgl. MwSt. vereinbart. Dieses Standgeld entfällt - außer bei Deckel-, Kran- und Abrollcon- tainern - wenn der befüllte Container innerhalb von 10 Tagen nach Aufstelldatum zur Ent- leerung angemeldet wird. Die Befüllung der Behälter erfolgt durch den Kunden unter Beachtung aller für die Abfall- verwertung bzw. -beseitigung geltenden Vorschriften, insbesondere derer des Kreislauf- wirtschafts- und Abfallgesetz sowie des Wasserhaushaltsgesetzes. 2.3 Der Transport der vertragsgegenständlichen Abfälle durch unser Haus wird unter Einhal- tung der gesetzlichen Bestimmungen und der behördlichen Vorgaben durchgeführt. Wir verpflichten uns alle für die Transporte erforderlichen Genehmigungen und/oder Nachwei- se einzuholen. Bei Nichterteilung oder Verzögerung der Erteilung der Genehmigungen und/oder Nachweise stehen den Kunden keine Ansprüche zu, es sei denn, dies wurde durch unser Haus schuldhaft verursacht. 2.4 Abfälle zur Verwertung werden der vereinbarten oder -mangels Vereinbarung- zu einer von uns bestimmten zugelassenen Verwertungsanlage zur schadlosen stofflichen bzw. thermi- schen Verwertung zugeführt; Abfälle zur Beseitigung werden der vereinbarten oder - mangels Vereinbarung- einer zugelassenen Abfallbeseitigungsanlage zur ordnungsgemä- ßen Beseitigung übergeben. Die Abfälle verbleiben bis zur vollständigen Verwertung bzw. Besei...
Durchführung der Dienstleistung. Für die Durchführung der Dienstleistung vor Ort erfolgt mit dem Kunden eine Terminvereinbarung. Die einmalige Anfahrt und Durchführung der Dienstleistung vor Ort ge- mäß der Terminvereinbarung erfolgt an Werktagen (montags bis frei- tags) in der Zeit von 8.00 bis 17.00 Uhr, soweit diese Tage keine gesetz- lichen Feiertage sind. Die Arbeiten erfolgen durch Telekom bzw. durch einen von ihr benannten Subunternehmer; der späteste Beginn der Installations- und Konfigura- tionsdienstleistung ist jeweils um 14.00 Uhr. Installations- und Konfigu- rationsdienstleistung zu anderen Zeiten werden nach Vereinbarung er- bracht und dann nach Aufwand (Materialverbrauch, Arbeitszeit und Fahrtkosten) berechnet.
Durchführung der Dienstleistung. Für die Durchführung der Dienstleistung Remote Service erfolgt mit dem Kunden eine Terminvereinbarung.
Durchführung der Dienstleistung. 2.1 Ort der Leistungserbringung ist der Sitz von AllgäuKlima, soweit nichts anderes vereinbart ist. 2.2 AllgäuKlima erbringt die Leistung durch geeignete Mitarbeiter. Ein Anspruch des Kunden auf die Leistungserbringung durch bestimmte Mitarbeiter von AllgäuKlima besteht nicht. 2.3 AllgäuKlima bestimmt die Art und Weise der Leistungserbringung, soweit nichts anderes vereinbart ist. 2.4 Der Kunde ist gegenüber den mit der Leistungserbringung befassten Mitarbeitern von AllgäuKlima nicht weisungsbefugt. 2.5 Sofern AllgäuKlima die Ergebnisse der Dienstleistung schriftlich darzustellen hat, ist nur die schriftliche Darstellung maßgebend.
Durchführung der Dienstleistung. 3.1 Die ETH Zürich erbringt die in der Offerte beschriebene Dienstleistung („Dienstleistung“) unter Beachtung gebührender Sorgfalt und anerkannten wissenschaftlichen Standards. 3.2 Die Dienstleistung sowie die Dienstleistungsergebnisse wer- den dem Kunden wie in der Offerte beschrieben zugestellt. Die in der Offerte aufgeführten Termine sind lediglich Schätzwerte und begründen keine Ansprüche gegenüber der ETH Zurich. Bei Ver- zögerungen wird die ETH Zürich den Kunden zeitnah informieren. 3.3 Die Unterbeauftragung der Dienstleistung oder Teile davon durch die ETH Zürich an Dritte ist in der Offerte zu vermerken, andernfalls darf die Unterbeauftragung durch die ETH Zürich nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch den Kunden erfolgen.
Durchführung der Dienstleistung. Die mit der Durchführung der Leistung befassten Mitarbeiter werden vom Auftragnehmer ausgesucht. Der Kunde hat keinen Anspruch auf die Leistungserbringung durch bestimmte Mitarbeiter. Der Auftragnehmer bestimmt Ort, Zeit und Dauer der Leistungserbringung, beispielsweise bei dem Einsatz von Servicetechnikern beim Kunden. Mitarbeiter des Auftragnehmers werden nicht in den Betrieb des Kunden eingegliedert. Die Vertragsparteien begründen durch die Erbringung von Dienstleistungen kein Arbeitsverhältnis. Die Vertragsparteien sind für die Beachtung der steuerlichen und sonstigen gesetzlichen Bestimmungen in eigener Sache ausschließlich selbst verantwortlich. Sofern der Auftragnehmer die Ergebnisse der Dienstleistung schriftlich darzustellen hat, ist nur die schriftliche Darstellung maßgebend.