Durchführung von Maßnahmen zur Störungsbeseitigung. 9.1.3.1 Bei Meldungen über schwerwiegende und sonstige Störungen wird TELCAT unverzüglich anhand der durch den Kunden mitgeteilten Umstände entsprechende Maßnahmen einleiten, um zunächst die Störungsursache zu lokalisieren. Ist die mitgeteilte Störung nach erster Analyse nicht im Rahmen des Einsatzes der zu pflegenden Software begründet, teilt TELCAT dies dem Kunden unverzüglich mit, um dessen Maßnahmen zur Problembereinigung zu unterstützen. 9.1.3.2 Sonst wird TELCAT entsprechende Maßnahmen zur weitergehenden Analyse und Bereinigung einer mitgeteilten Störung veranlassen. 9.1.3.3 Der Kunde wird Maßnahmen zur Umgehung oder Bereinigung von Störungen unverzüglich übernehmen und TELCAT etwa verbleibende Störungen unverzüglich erneut melden.
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Durchführung von Maßnahmen zur Störungsbeseitigung. 9.1.3.1 Bei Meldungen über schwerwiegende und sonstige Störungen wird TELCAT unverzüglich anhand der durch den Kunden mitgeteilten Umstände entsprechende Maßnahmen einleiten, um zunächst die Störungsursache zu lokalisieren. Ist die mitgeteilte Störung nach erster Analyse nicht im Rahmen des Einsatzes der der, zu pflegenden pflegenden, Software begründet, teilt TELCAT dies dem Kunden unverzüglich mit, um dessen Maßnahmen zur Problembereinigung zu unterstützen.
9.1.3.2 Sonst wird TELCAT entsprechende Maßnahmen zur weitergehenden Analyse und Bereinigung einer mitgeteilten Störung veranlassen.
9.1.3.3 Der Kunde wird Maßnahmen zur Umgehung oder Bereinigung von Störungen unverzüglich übernehmen und TELCAT etwa verbleibende Störungen unverzüglich erneut melden.
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