Eigentum und Urheberrechte Musterklauseln

Eigentum und Urheberrechte. 1. Wir bleiben auch nach Übergabe der Software Inhaber aller Urheberrechte einschließlich des je-weils dazugehörenden Dokumentationsmaterials, auch wenn der Kunde sie verändert oder mit seinen eigenen Programmen und/oder den eines Dritten verbindet. Bei derartigen Änderungen oder Verbindungen sowie bei der Erstellung von Kopien hat der Kunde einen entsprechenden Urheber-vermerk anzubringen. 2. Änderungen und Erweiterungen des Programmcodes, die auf Wunsch und Rechnung des Kunden durchgeführt werden, gehen in unser Eigentum über. Urheberrechte entstehen direkt bei uns. Sollten planwidrig Urheberrechte bei dem Kunden entstehen, räumt dieser uns das zeitlich und räumlich unbeschränkte, ausschließliche Nutzungsrecht zu den Zwecken des Vertriebes und der umfassenden gewerblichen Verwertung ein. Das Nutzungsrecht umfasst insbesondere das Recht zur Bearbeitung und zur Einräumung abgeleiteter Nutzungsrechte an andere Kunden, auch solchen, die mit dem Kunden in Wettbewerbsbeziehungen stehen. 3. Die überlassenen Programme sowie das Dokumentationsmaterial dürfen weder ganz noch teilweise Dritten zugänglich gemacht werden, wenn nicht ausdrücklich durch uns genehmigt oder durch die Art des Geschäftes unumgänglich. 4. Der Kunde darf Kennzeichnungen, Copyright-Vermerke und Eigentumsangaben an der Software in keiner Form verändern. 5. Der Quellcode verbleibt bei uns. Wir sind verpflichtet, diesen sicher aufzubewahren und auf An-forderung des Kunden nur durch Zugriff auf den Quellcode zu behebende Störungen an der Soft-ware unverzüglich zu beseitigen. Auf Verlangen des Kunden haben wir den Quellcode einem vom Kunden zu benennenden Notar zu übergeben, der auf Anforderung des Kunden diesen an einen Dritten aushändigen darf, falls wir mit der nur durch Zugriff auf den Quellcode möglichen Mängel-beseitigung an der Software trotz schriftlicher Aufforderung des Kunden nicht binnen einer angemessenen Frist erfolgreich nachkommen oder eine mögliche Mängelbeseitigung durch Stellung eines Insolvenzantrags über das Vermögen der Karst IT GmbH gefährdet wird. Der Kun-de darf den Quellcode jedoch nicht Dritten zur Kenntnis geben, es sei wir stimmen der Weitergabe in Schriftform zu. Diese Zustimmung dürfen wir nicht entgegen Treu und Glauben verweigern. 6. Soweit wir bei der Entwicklung der Software eigene Standardmodule oder Module von Drittanbietern verwenden, sind wir zu Übergabe oder Hinterlegung des Quellcodes nicht verpflichtet. Wir sind aber zur Pflege dieser Module verpflichtet. ...
Eigentum und Urheberrechte. Die Eigentums-­‐ und Urheberrechte der entwickelten Lösungen, Konzepte, Strategien verbleiben bei der RGPC. Die Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet. Nachdruck, Vervielfältigung, Weiterverwendung – auch auszugsweise – nur mit schriftlicher Genehmigung der RGPC.
Eigentum und Urheberrechte. (1) Das Eigentum an der Software geht mit der Herstellung, die vom Auftragnehmer für den Auf- traggeber erfolgt, auf den Auftraggeber über. (2) Ist die Software urheberrechtlich geschützt, gewährt der Auftragnehmer dem Auftraggeber ein ausschließliches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht an der Software. (3) Im Falle eines urheberrechtlichen Schutzes umfaßt das Nutzungsrecht die Herstellung, den Gebrauch und den Verkauf der Software. Des weiteren darf der Auftraggeber Unterlizenzen erteilen.
Eigentum und Urheberrechte a. MDSI bleibt Inhaber aller Rechte an den zur Nutzung überlassenen Programmen, soweit die Rechte hier- an nicht ausdrücklich an den Anwender übertragen oder gewährt werden.
Eigentum und Urheberrechte. Eigentümer der gelieferten Software bleibt ImPuls. Die dem Kunden überlassene Software verbleibt einschließlich der gesamten Dokumentation im Eigentum von ImPuls. Dem Kunden wird ein uneingeschränktes, unwiderrufliches Nutzungsrecht an dem auf seinem System installierten Programm in der Anzahl der entsprechenden Lizenzen übertragen. ImPuls bleibt Inhaberin aller Urheber- und Nutzungsrechte an den dem Kunden überlassenen Programmen einschließlich des jeweils dazugehörenden Dokumentationsmaterials, auch wenn der Kunde sie verändert oder mit seinen eigenen Programmen und/oder denjenigen eines Dritten verbindet. Ändert, verbindet oder überarbeitet der Kunde die Software eigenmächtig, ist er, so wie bei der Erstellung von Kopien, dazu verpflichtet, ein Urheberrechtsvermerk anzubringen, der auf die Urheberschaft von ImPuls hinweist. Änderungen und Erweiterungen des Programmcodes, die auf Wunsch und Rechnung des Kunden durchgeführt werden, gehen in das Eigentum von ImPuls über. ImPuls kann diese Individualanpassung weiterentwickeln, standardisieren und weitervertreiben und ebenfalls anderen Kunden zur Verfügung stellen. Die Nutzungs-/ und Verwertungsrechte für die Individualprogrammierung stehen ausschließlich ImPuls zu. Änderungen des Programm-/Quellcodes durch den Kunden sind grundsätzlich unzulässig und untersagt. Eingriffe und Änderungen am Programmcode erfolgen nur durch oder im Auftrag von ImPuls. Eine Änderung des Programmcodes durch den Kunden ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von ImPuls zulässig. Die Zustimmung hierzu wird nur erteilt, wenn ImPuls technisch oder zeitlich nicht in der Lage ist, die Änderungen selbst durchzuführen. Von solchen Änderungen stellt der Kunde ImPuls eine Kopie der Änderung auf einem Datenträger oder in gedruckter Form zusammen mit allen notwendigen Informationen zur Verfügung. Werden vom Kunden oder von Dritten geänderte Programme oder andere, nicht von ImPuls bezogene Programme eingesetzt und dadurch die Funktion des Systems beeinträchtigt, so ist ImPuls für entstehende Schäden nicht haftbar.
Eigentum und Urheberrechte ela-soft bleibt Inhaberin aller Urheber- und Nutzungs- rechte an den dem Kunde überlassenen Programmen einschließlich des jeweils dazugehörenden Dokumen- tationsmaterials auch wenn der Kunde sie verändert oder mit seinen eigenen Programmen und/oder denjenigen eines Dritten verbindet. Bei derartigen Änderungen oder Verbindungen sowie bei der Erstel- lung von Kopien bringt der Kunde einen entsprechen- den Urhebervermerk an. Änderungen und Erweiterungen des Programmcodes, die auf Wunsch und Rechnung des Kunden durchge- führt werden, gehen in das Eigentum der ela-soft über und können anderen Kunden zur Verfügung gestellt werden. Die Nutzungsrechte für die Programmverbes- serungen werden an ela-soft abgetreten. ela-soft nimmt die Abtretung hiermit an. Eine Änderung des Programmcodes durch den Kunden ist nicht zulässig. Werden andere, nicht von der ela-soft bezogene Programme eingesetzt und dadurch die Funktion des Systems beeinträchtigt, so ist ela-soft für entstehende Schäden nicht haftbar.
Eigentum und Urheberrechte. Die dem Kunden überlassene Software verbleibt einschließ- lich der gesamten Dokumentation im Eigentum von NETCOR. NETCOR bleibt Inhaberin aller Urheber- und Nutzungsrechte an den dem Kunden überlassenen Programmen einschließlich des jeweils dazugehörenden Dokumentationsmaterials, auch wenn der Kunde sie verändert oder mit seinen eigenen Programmen und/oder denjenigen eines Dritten verbindet. Bei derartigen Änderungen oder Verbindungen sowie bei der Erstellung von Kopien bringt der Kunde einen entsprechenden Urhebervermerk an. Änderungen und Erweiterungen des Programmcodes, die auf Wunsch und Rechnung des Kunden durchgeführt werden, gehen nach vorheriger Zustimmung und nach einer separaten Einigung über ein mögliches Entgelt in das Eigentum von NETCOR über und können danach anderen Kunden zur Verfügung gestellt werden. Eine Änderung des Programmcodes durch den Kunden ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung NETCORs zuläs- sig. Die Zustimmung darf nur aus wichtigem Grund verweigert werden. Von solchen Änderungen stellt der Kunde NETCOR eine Kopie der Änderung auf einem Datenträger oder in gedruckter Form zusammen mit allen notwendigen Informationen zur Ver- fügung. Eine Verwertung der geänderten Programmversion be- darf der Zustimmung des Kunden. Werden vom Kunden oder von Dritten geänderte Programme oder andere, nicht von NETCOR bezogene Programme eingesetzt und dadurch die Funktion des Systems beeinträchtigt, so ist NETCOR für entstehende Schäden nicht haftbar. Alle weiteren Marken- oder Produktnamen, sind Warenzeichen oder registrierte Warenzeichen ihrer respektiven Eigentümer.
Eigentum und Urheberrechte. 2.1 Alle Rechte an der Software stehen im ausschliesslichen Eigentum des Lizenzgebers. Die Software darf nur im vorgesehenen Umfang der lizenzierten Anwendungen genutzt werden. 2.2 Sobald die Software Komponenten verschiedener Hersteller beinhaltet, verbleiben alle Urheberrechte insoweit bei dem Ersteller der jeweiligen Komponente. 2.3 Der Lizenznehmer verpflichtet sich, die Software weder zu kopieren noch Dritten in irgendeiner anderen Form zugänglich zu machen. 2.4 Dem Lizenznehmer ist es darüber hinaus nicht gestattet, die Software entgeltlich oder unentgeltlich an Dritte zu übertragen oder zu überlassen. 2.5 Dem Lizenznehmer ist es nicht gestattet, die Software zu verändern, weiterzuentwickeln oder umzuwandeln. 2.6 Alle Urheberrechte, Markenzeichen oder anderen Rechte an geistigem Eigentum, die an der Software bestehen oder in Verbindung mit ihr genutzt werden, sind und verbleiben alleiniges Eigentum des Lizenzgebers.
Eigentum und Urheberrechte. Die dem Kunden überlassene Software verbleibt einschließlich der gesamten Dokumentation im Eigentum der c.i.t. Die c.i.t. bleibt auch Inhaberin aller Urheber- und Nutzungsrechte an den dem Kunden überlassenen Programmen einschließlich des jeweils dazugehörenden Dokumentationsmaterials. Dem Kunden ist es untersagt, Urheberrechtshinweise und Hinweise auf bestehende Schutzrechte zu entfernen, verändern oder sonst unkenntlich zu machen.
Eigentum und Urheberrechte. Die dem Kunden überlassene Software verbleibt einschließlich der gesamten Do- kumentation im Eigentum der GWS. Die GWS bleibt auch Inhaberin aller Urheber- und Nutzungsrechte an den dem Kunden überlassenen Programmen einschließ- lich des jeweils dazugehörenden Dokumentationsmaterials. Dem Kunden ist es untersagt, Urheberrechtshinweise und Hinweise auf bestehende Schutzrechte zu entfernen, verändern oder sonst unkenntlich zu machen. Es ist verboten, die Soft- ware zu dekompilieren, rückzuassemblieren oder auf andere Weise in allgemein lesbarer Form umzuwandeln sowie die Software oder Teile der Software sowie hieraus abgeleitete Produkte zu ändern, anzupassen, zu übersetzen, zu vermie- ten, zu verleasen, zu verleihen oder herzustellen. Das Urheberrecht umfasst ins- besondere den Programmcode, die Dokumentation, das Erscheinungsbild, die Struktur und Organisation der Programmdateien, den Programmnamen, Logos und andere Darstellungsformen innerhalb der Software. Jede nicht ausdrücklich genehmigte Vervielfältigung, Nutzung, Weitergabe, Änderung oder Wiedergabe des Inhalts der Software ist untersagt. Jegliche zur Software gehörenden Doku- mentationen sind urheberrechtlich geschützt. Jede Vervielfältigung, Änderung oder Weitergabe des Dokumentationsmaterials, ohne ausdrückliche Zustim- mung, ist untersagt.