Eigentum. 9.1 Das Mietobjekt steht im Eigentum des Vermieters. 9.2 Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt von allen Zugriffen Dritter freizuhalten bzw. freizumachen (z.B. Zwangsvollstreckung, Zurückbehaltungsrecht eines Reparaturunternehmens, Pfandrecht etc.) Er ist verpflichtet, den Vermieter unter Überlassung der entsprechenden Unterlagen unverzüglich zu benachrichtigen, wenn solche Zugriffe Dritter erfolgen. Alle Kosten für Maßnahmen zur Aufhebung derartiger Zugriffe trägt der Mieter. 9.3 Der Mieter ist berechtigt, Änderungen und Einbauten am Mietobjekt vorzunehmen, wenn dadurch dessen Funktionsfähigkeit oder Werthaltigkeit nicht verschlechtert wird und der Vermieter zuvor sein Einverständnis erklärt hat. Nach Vertragsbeendigung ist der Mieter berechtigt bzw. auf Verlangen des Vermieters verpflichtet, das Mietobjekt auf seine Kosten in den Zustand vor Vornahme der Änderungen und zusätzlicher Einbauten zu versetzen. Nimmt der Mieter dieses Recht nicht in Anspruch, gehen die Änderungen und zusätzlichen Einbauten entschädigungslos in das Eigentum des Vermieters über. 9.4 Sofern das Mietobjekt mit einem Grundstück, Gebäude oder einer Anlage verbunden wird, erfolgt dies lediglich zu einem vorübergehenden Zweck mit der Absicht, bei Beendigung des Mietvertrages die Trennung wieder herbeizuführen. Ist der Mieter nicht selbst Eigentümer des Grundstücks, des Gebäudes oder der Anlage, so hat er mit diesem zu vereinbaren, dass die Verbindung nur zu einem vorübergehenden Zweck erfolgt. Er wird dem Vermieter hierüber eine schriftliche Bestätigung vorlegen. 9.5 Der Vermieter ist berechtigt, jederzeit nach vorheriger Ankündigung das Mietobjekt beim Mieter während der üblichen Geschäfts- zeiten zu besichtigen. Der Mieter verzichtet für den Fall der Besichtigung bereits jetzt auf die Ausübung seines Hausrechts.
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Samples: Mietvertrag Mit Wartung
Eigentum. 9.1 Das Mietobjekt steht im 10.1 Die Mietsache ist grundsätzlich Eigentum von smartfi- nance. Handelt es sich bei der Mietsache um Software, ist allein smartfinance Nutzungsberechtigter, wobei smartfinan- ce dem Mieter ein beschränktes Nutzungsrecht an der Soft- ware einräumt. smartfinance oder ein von ihr beauftragter Dritter hat das Recht, während der Laufzeit des VermietersVertrages nach vorheriger Abstimmung mit dem Mieter die Mietsache während der Geschäftszeit des Mieters zu besichtigen und zu kennzeichnen.
9.2 10.2 Der Mieter verpflichtet sichdarf über die Mietsache nicht verfügen, das Mietobjekt von allen Zugriffen sie insbesondere nicht verpfänden oder belasten, sie auch nicht in anderer Weise Dritten überlassen und muss sie vor Zugrif- fen Dritter freizuhalten bzwschützen. freizumachen (z.B. Zwangsvollstreckung, Zurückbehaltungsrecht eines Reparaturunternehmens, Pfandrecht etc.) Er ist verpflichtet, den Vermieter unter Überlassung wird smartfinance über drohende oder bewirkte Zwangsvollstreckungen unverzüglich durch Übersendung der entsprechenden Unterlagen unverzüglich zu benachrichtigen, wenn solche Zugriffe Dritter erfolgeninformieren. Alle Kosten für Maßnahmen zur Aufhebung derartiger Zugriffe Die smartfinance hieraus entstehenden Interventionskosten trägt der Mieter.
9.3 Der Mieter ist berechtigt. Handelt es sich bei der Mietsache um ein Fahrzeug, Änderungen und Einbauten am Mietobjekt vorzunehmen, wenn dadurch dessen Funktionsfähigkeit oder Werthaltigkeit nicht verschlechtert wird und der Vermieter zuvor sein Einverständnis erklärt hat. Nach Vertragsbeendigung ist der Mieter berechtigt bzwHalter des Kfz. Es wird auf Verlangen des Vermieters verpflichtet, das Mietobjekt auf seine Kosten in den Zustand vor Vornahme der Änderungen und zusätzlicher Einbauten zu versetzenihn zugelassen. Nimmt Der Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II) wird von smartfinance verwahrt. Benötigt der Mieter dieses Recht nicht in Anspruchzur Erlangung behördlicher Genehmigungen den Fahrzeugbrief (Zulas- sungsbescheinigung Teil II) wird dieser der Behörde auf sein Verlangen von smartfinance vorgelegt. Wird der Fahrzeug- brief (Zulassungsbescheinigung Teil II) dem Mieter von Drit- ten ausgehändigt, gehen die Änderungen und zusätzlichen Einbauten entschädigungslos in das Eigentum des Vermieters überist der Mieter unverzüglich zur Rückgabe an smartfinance verpflichtet.
9.4 Sofern das Mietobjekt 10.3 Jede Verbindung der Mietsache mit einem Grundstück, Grundstück oder Gebäude oder einer Anlage verbunden wird, erfolgt dies lediglich nur zu einem vorübergehenden Zweck Zweck, im Sinne der §§ 95ff BGB, mit der Absicht, bei Beendigung des Mietvertrages Mietverhältnisses die Trennung wieder herbeizuführen. Ist Sofern der Mieter nicht selbst Eigentümer des Grundstücksbetreffenden Gebäudes bzw. Grundstückes ist, hat er dies gegenüber dem Eigentümer des Gebäudes oder der Anlage, so hat er mit diesem zu vereinbaren, dass die Verbindung nur zu einem vorübergehenden Zweck erfolgtbzw. Er wird dem Vermieter hierüber Grundstückes klarzustellen und auf Verlangen eine schriftliche Bestätigung vorlegendes Eigentü- mers auf seine Kosten beizubringen.
9.5 Der Vermieter ist berechtigt, jederzeit nach vorheriger Ankündigung das Mietobjekt beim Mieter während der üblichen Geschäfts- zeiten zu besichtigen. Der Mieter verzichtet für den Fall der Besichtigung bereits jetzt auf die Ausübung seines Hausrechts.
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Samples: Mietvertrag
Eigentum. 9.1 Das Mietobjekt steht im 10.1 Die Mietsache ist grundsätzlich Eigentum von Columbus. Handelt es sich bei der Mietsache um Software, ist allein Columbus Nutzungsberechtigter, wobei Columbus dem Mieter ein beschränktes Nut- zungsrecht an der Software einräumt. Xxxxxxxx oder ein von ihr beauftragter Dritter hat das Recht, während der Laufzeit des VermietersVertrages nach vorheriger Abstimmung mit dem Mieter die Xxxxxxxxx während der Geschäftszeit des Mieters zu besichtigen und zu kennzeichnen.
9.2 10.2 Der Mieter verpflichtet sichdarf über die Mietsache nicht verfü- gen, das Mietobjekt von allen sie insbesondere nicht verpfänden oder belas- ten, sie auch nicht in anderer Weise Dritten überlas- sen und muss sie vor Zugriffen Dritter freizuhalten bzwschützen. freizumachen (z.B. Zwangsvollstreckung, Zurückbehaltungsrecht eines Reparaturunternehmens, Pfandrecht etc.) Er ist verpflichtet, den Vermieter unter Überlassung wird Xxxxxxxx über drohende oder bewirkte Zwangsvollstreckungen unverzüglich durch Über- sendung der entsprechenden Unterlagen unverzüglich zu benachrichtigenHandelt es sich bei der Mietsache um ein Fahrzeug, wenn solche Zugriffe Dritter erfolgen. Alle Kosten für Maßnahmen zur Aufhebung derartiger Zugriffe trägt der Mieter.
9.3 Der Mieter ist berechtigt, Änderungen und Einbauten am Mietobjekt vorzunehmen, wenn dadurch dessen Funktionsfähigkeit oder Werthaltigkeit nicht verschlechtert wird und der Vermieter zuvor sein Einverständnis erklärt hat. Nach Vertragsbeendigung ist der Mieter berechtigt bzwHalter des Kfz. Es wird auf Verlangen des Vermieters verpflichtet, das Mietobjekt auf seine Kosten in den Zustand vor Vornahme der Änderungen und zusätzlicher Einbauten zu versetzenihn zuge- lassen. Nimmt Der Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheini- gung Teil II) wird von Columbus verwahrt. Benötigt der Mieter dieses Recht nicht in Anspruchzur Erlangung behördlicher Genehmigun- gen den Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II) wird dieser der Behörde auf sein Verlangen von Columbus vorgelegt. Wird der Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II) dem Mieter von Dritten ausgehändigt, gehen die Änderungen und zusätzlichen Einbauten entschädigungslos in das Eigentum des Vermieters überist der Mieter unverzüglich zur Rückgabe an Columbus verpflichtet.
9.4 Sofern das Mietobjekt 10.3 Jede Verbindung der Mietsache mit einem Grundstück, Grundstück oder Gebäude oder einer Anlage verbunden wird, erfolgt dies lediglich nur zu einem vorübergehenden Zweck vo- rübergehenden Zweck, im Sinne der §§ 95ff BGB, mit der Absicht, bei Beendigung des Mietvertrages Mietverhältnis- ses die Trennung wieder herbeizuführen. Ist Sofern der Mieter nicht selbst Eigentümer des Grundstücksbetreffenden Ge- bäudes bzw. Grundstückes ist, hat er dies gegen- über dem Eigentümer des Gebäudes oder der Anlage, so hat er mit diesem zu vereinbaren, dass die Verbindung nur zu einem vorübergehenden Zweck erfolgtbzw. Er wird dem Vermieter hierüber Grund- stückes klarzustellen und auf Verlangen eine schriftliche schrift- liche Bestätigung vorlegendes Eigentümers auf seine Kosten beizubringen.
9.5 Der Vermieter ist berechtigt, jederzeit nach vorheriger Ankündigung das Mietobjekt beim Mieter während der üblichen Geschäfts- zeiten zu besichtigen. Der Mieter verzichtet für den Fall der Besichtigung bereits jetzt auf die Ausübung seines Hausrechts.
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Samples: Mietvertrag
Eigentum. 9.1 Das Mietobjekt steht im 10.1 Die Mietsache ist grundsätzlich Eigentum von Columbus. Handelt es sich bei der Mietsache um Software, ist allein Co- lumbus Nutzungsberechtigter, wobei Columbus dem Mieter ein beschränktes Nutzungsrecht an der Software einräumt. Xxxxxxxx oder ein von ihr beauftragter Dritter hat das Recht, während der Laufzeit des VermietersVertrages nach vorheriger Abstim- mung mit dem Mieter die Mietsache während der Geschäfts- zeit des Mieters zu besichtigen und zu kennzeichnen.
9.2 10.2 Der Mieter verpflichtet sichdarf über die Mietsache nicht verfügen, das Mietobjekt von allen Zugriffen sie insbesondere nicht verpfänden oder belasten, sie auch nicht in anderer Weise Dritten überlassen und muss sie vor Zugrif- fen Dritter freizuhalten bzwschützen. freizumachen (z.B. Zwangsvollstreckung, Zurückbehaltungsrecht eines Reparaturunternehmens, Pfandrecht etc.) Er ist verpflichtet, den Vermieter unter Überlassung wird Xxxxxxxx über drohende oder bewirkte Zwangsvollstreckungen unverzüglich durch Über- sendung der entsprechenden Unterlagen unverzüglich zu benachrichtigen, wenn solche Zugriffe Dritter erfolgeninformieren. Alle Kosten für Maßnahmen zur Aufhebung derartiger Zugriffe Die Columbus hieraus entstehenden Interventionskosten trägt der Mieter.
9.3 Der Mieter ist berechtigt. Handelt es sich bei der Mietsache um ein Fahrzeug, Änderungen und Einbauten am Mietobjekt vorzunehmen, wenn dadurch dessen Funktionsfähigkeit oder Werthaltigkeit nicht verschlechtert wird und der Vermieter zuvor sein Einverständnis erklärt hat. Nach Vertragsbeendigung ist der Mieter berechtigt bzwHalter des Kfz. Es wird auf Verlangen des Vermieters verpflichtet, das Mietobjekt auf seine Kosten in den Zustand vor Vornahme der Änderungen und zusätzlicher Einbauten zu versetzenihn zugelassen. Nimmt Der Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II) wird von Columbus verwahrt. Benötigt der Mieter dieses Recht nicht in Anspruchzur Erlangung be- hördlicher Genehmigungen den Fahrzeugbrief (Zulassungs- bescheinigung Teil II) wird dieser der Behörde auf sein Ver- langen von Columbus vorgelegt. Wird der Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II) dem Mieter von Dritten ausgehändigt, gehen die Änderungen und zusätzlichen Einbauten entschädigungslos in das Eigentum des Vermieters überist der Mieter unverzüglich zur Rückgabe an Columbus verpflichtet.
9.4 Sofern das Mietobjekt 10.3 Jede Verbindung der Mietsache mit einem Grundstück, Grundstück oder Gebäude oder einer Anlage verbunden wird, erfolgt dies lediglich nur zu einem vorübergehenden Zweck Zweck, im Sinne der §§ 95ff BGB, mit der Absicht, bei Beendigung des Mietvertrages Mietverhältnisses die Trennung wieder herbeizuführen. Ist Sofern der Mieter nicht selbst Eigentümer des Grundstücksbetreffenden Gebäudes bzw. Grundstückes ist, hat er dies gegenüber dem Eigentümer des Gebäudes oder der Anlage, so hat er mit diesem zu vereinbaren, dass die Verbindung nur zu einem vorübergehenden Zweck erfolgtbzw. Er wird dem Vermieter hierüber Grundstückes klarzustellen und auf Verlangen eine schriftliche Bestätigung vorlegendes Eigentü- mers auf seine Kosten beizubringen.
9.5 Der Vermieter ist berechtigt, jederzeit nach vorheriger Ankündigung das Mietobjekt beim Mieter während der üblichen Geschäfts- zeiten zu besichtigen. Der Mieter verzichtet für den Fall der Besichtigung bereits jetzt auf die Ausübung seines Hausrechts.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Eigentum. 9.1 Das Mietobjekt steht im 10.1 Die Mietsache ist grundsätzlich Eigentum von Columbus. Handelt es sich bei der Mietsache um Software, ist allein Co- lumbus Nutzungsberechtigter, wobei Columbus dem Mieter ein beschränktes Nutzungsrecht an der Software einräumt. Xxxxxxxx oder ein von ihr beauftragter Dritter hat das Recht, während der Laufzeit des VermietersVertrages nach vorheriger Abstim- mung mit dem Mieter die Mietsache während der Geschäfts- zeit des Mieters zu besichtigen und zu kennzeichnen.
9.2 10.2 Der Mieter verpflichtet sichdarf über die Mietsache nicht verfügen, das Mietobjekt von allen Zugriffen sie insbesondere nicht verpfänden oder belasten, sie auch nicht in anderer Weise Dritten überlassen und muss sie vor Zugrif- fen Dritter freizuhalten bzwschützen. freizumachen (z.B. Zwangsvollstreckung, Zurückbehaltungsrecht eines Reparaturunternehmens, Pfandrecht etc.) Er ist verpflichtet, den Vermieter unter Überlassung wird Xxxxxxxx über drohende oder bewirkte Zwangsvollstreckungen unverzüglich durch Über- sendung der entsprechenden Unterlagen unverzüglich zu benachrichtigen, wenn solche Zugriffe Dritter erfolgeninformieren. Alle Kosten für Maßnahmen zur Aufhebung derartiger Zugriffe Die Columbus hieraus entstehenden Interventionskosten trägt der Mieter.
9.3 Der Mieter ist berechtigt. Handelt es sich bei der Mietsache um ein Fahrzeug, Änderungen und Einbauten am Mietobjekt vorzunehmen, wenn dadurch dessen Funktionsfähigkeit oder Werthaltigkeit nicht verschlechtert wird und der Vermieter zuvor sein Einverständnis erklärt hat. Nach Vertragsbeendigung ist der Mieter berechtigt bzwHalter des Kfz. Es wird auf Verlangen des Vermieters verpflichtet, das Mietobjekt auf seine Kosten in den Zustand vor Vornahme der Änderungen und zusätzlicher Einbauten zu versetzenihn zugelassen. Nimmt Der Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II) wird von Columbus verwahrt. Benötigt der Mieter dieses Recht nicht in Anspruchzur Erlangung be- hördlicher Genehmigungen den Fahrzeugbrief (Zulassungs- bescheinigung Teil II) wird dieser der Behörde auf sein Ver- langen von Columbus vorgelegt. Wird der Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II) dem Mieter von Dritten ausgehändigt, gehen die Änderungen und zusätzlichen Einbauten entschädigungslos in das Eigentum des Vermieters überist der Mieter unverzüglich zur Rückgabe an Columbus verpflichtet.
9.4 Sofern das Mietobjekt 10.3 Jede Verbindung der Mietsache mit einem Grundstück, Grundstück oder Gebäude oder einer Anlage verbunden wird, erfolgt dies lediglich nur zu einem vorübergehenden Zweck Zweck, im Sinne der §§ 95ff BGB, mit der Absicht, bei Beendigung des Mietvertrages Mietverhältnisses die Trennung wieder herbeizuführen. Ist Sofern der Mieter nicht selbst Eigentümer des Grundstücksbetreffenden Gebäudes bzw. Grundstückes ist, hat er dies gegenüber dem Eigentümer des Gebäudes oder der Anlage, so hat er mit diesem zu vereinbaren, dass die Verbindung nur zu einem vorübergehenden Zweck erfolgtbzw. Er wird dem Vermieter hierüber Grundstückes klarzustellen und auf Verlangen eine schriftliche Bestätigung vorlegendes Eigentü- mers auf seine Kosten beizubringen.
9.5 Der Vermieter ist berechtigt, jederzeit nach vorheriger Ankündigung das Mietobjekt beim Mieter während der üblichen Geschäfts- zeiten zu besichtigen. Der Mieter verzichtet für den Fall der Besichtigung bereits jetzt auf die Ausübung seines Hausrechts.
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Samples: General Terms and Conditions