Eigentumsrecht. 10.1. Die gelieferte Xxxx bleibt bis zur Bezahlung aller Forderungen des Auftragneh- mers aus der Lieferung (einschließlich Zinsen und Kosten) uneingeschränktes Eigentum des Auftragnehmers. Verpfändungen und Sicherungsübereignungen durch den Auftraggeber vor restloser Bezahlung gelten als ausgeschlossen. Der Auftraggeber hat das Eigentumsrecht des Auftragnehmers stets offen dar- zulegen und nicht zu verschweigen bzw sonst wie zu verheimlichen. 10.2. Kommt der Auftraggeber seinen Verpflichtungen aus dem abgeschlossenen Vertrag nicht ordnungsgemäß nach, so ist der Auftragnehmer jederzeit berech- tigt, sein Eigentum auf Kosten des Auftraggebers zurückzuholen, zu dessen Herausgabe sich der Auftraggeber ausdrücklich verpflichtet. 10.3. Sollte die noch im Eigentum des Auftragnehmers gelieferte Xxxx gepfändet oder beschlagnahmt werden, so verpflichtet sich der Auftraggeber, den Auf- tragnehmer innerhalb von drei Tagen zu verständigen und dem Auftragnehmer sämtliche zur Durchsetzung des Eigentumsrechts erforderlichen Informationen zu erteilen. Falls Dritte auf die noch im Eigentumsvorbehalt des Auftragneh- mers stehende Ware zugreifen bzw. Ansprüche geltend machen, verpflichtet sich der Auftraggeber darauf hinzuweisen, dass diese Ware im Eigentum des Auftragnehmers steht. 10.4. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes durch den Auftragnehmer stellt keinen Vertragsrücktritt durch den Auftragnehmer dar. 10.5. Für ein bestimmtes Bauvorhaben ausgeführte Lieferungen, auch wenn sie abschnittsweise bestellt, ausgeliefert und verrechnet werden, gelten als ein- heitlicher Auftrag. 10.6. Bei Zahlungsverzug, sowie bei begründeter Sorge um die Zahlungsfähigkeit des Käufers (es genügt bereits Zahlungsstockung) ist der Auftragnehmer be- rechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware einzuziehen, ohne damit vom Vertrag zurückzutreten. Bei allen Warenrücknahmen hat der Auftraggeber die dem Auftragnehmer entstehenden diesbezüglichen Kosten für Transport und Manipulation zu ersetzen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Eigentumsrecht. 10.1. Die gelieferte Xxxx bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller diesbezüglichen Forderungen des Auftragneh- mers Auftragsnehmers aus der Lieferung (einschließlich Zinsen und Kosten) uneingeschränktes Eigentum des Auftragnehmers. Verpfändungen und Sicherungsübereignungen durch den Auftraggeber vor restloser Bezahlung gelten als ausgeschlossen. Der Auftraggeber hat das Eigentumsrecht des Auftragnehmers stets offen dar- zulegen und nicht zu verschweigen bzw sonst wie zu verheimlichen.
10.2. Kommt der Der Auftraggeber seinen Verpflichtungen aus dem abgeschlossenen Vertrag nicht ordnungsgemäß nach, so ist der Auftragnehmer jederzeit berech- tigt, sein Eigentum auf Kosten des Auftraggebers zurückzuholen, zu dessen Herausgabe sich der Auftraggeber ausdrücklich verpflichtetdarf die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware weder verpfänden noch sicherheitshalber übereignen.
10.3. Sollte auf die noch im Eigentum des Auftragnehmers gelieferte Xxxx gepfändet oder beschlagnahmt stehende Ware durch Dritte zugegriffen werden, so verpflichtet sich der Auftraggeber, Auftraggeber den Auf- tragnehmer innerhalb Auftragnehmer unverzüglich insbesondere von drei Tagen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen oder einem etwaigen Besitzwechsel zu verständigen und dem Auftragnehmer sämtliche zur Durchsetzung des Eigentumsrechts Eigentumsrechtes erforderlichen Informationen zu erteilen. Falls Dritte auf die noch im Eigentumsvorbehalt des Auftragneh- mers Auftragnehmers stehende Ware zugreifen bzw. Ansprüche geltend machen, verpflichtet sich der Auftraggeber darauf hinzuweisen, dass diese Ware im Eigentum des Auftragnehmers steht.
10.4. Die Geltendmachung Bei einer trotz Mahnung andauernden Vertragsverletzung oder bei einer Insolvenz des Eigentumsvorbehaltes durch den Auftraggebers ist der Auftragnehmer stellt keinen Vertragsrücktritt durch den Auftragnehmer darberechtigt, die Herausgabe des im Eigentum des Auftragnehmers stehenden Ware zu verlangen und diese abzuholen, ohne dass hiedurch bereits der Kaufvertrag aufgehoben werden würde.
10.5. Für ein bestimmtes Bauvorhaben ausgeführte LieferungenKommt der Auftraggeber seinen Verpflichtungen aus dem abgeschlossenen Vertrag nicht ordnungsgemäß nach, auch wenn sie abschnittsweise bestelltso ist der Auftragnehmer jederzeit berechtigt, ausgeliefert sein Eigentum auf Kosten des Auftraggebers zurückzuholen und verrechnet werdensofern diesem das Festhalten am Vertrag nicht mehr zumutbar ist, gelten als ein- heitlicher Auftragvom Vertrag zurückzutreten.
10.6. Der Auftraggeber darf die vom Auftragnehmer gelieferte Waren verarbeiten und/oder weiterveräußern. Solange der Eigentumsvorbehalt des Auftragnehmers besteht, erfolgt die Bearbeitung oder Verarbeitung der Vorbehaltsware für den Auftragnehmer. Bei ZahlungsverzugVerbindungen bzw. Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen Sachen steht dem Auftragnehmer Miteigentum an der neuen Sache im Zeitpunkt der Verbindung bzw. Vermischung zu. Die durch Verarbeitung oder Verbindung bzw. Vermischung entstehende neue Sache gilt als Vorbehaltsware im Sinn dieser Bestimmung. Sofern die Ware mit einem Grundstück in Verbindung gebracht wird, sowie bei begründeter Sorge um die Zahlungsfähigkeit verpflichtet sich der Auftraggeber, im Grundbuch das zu Gunsten des Käufers (es genügt bereits Zahlungsstockung) Auftragnehmers vorbehaltene Eigentum anmerken zu lassen.
10.7. Bei Lieferung unter Eigentumsvorbehalt tritt der Auftraggeber dem Auftragnehmer schon jetzt seine Forderungen gegenüber Dritten, soweit diese durch Veräußerung oder Verarbeitung dieser Waren entstehen, bis zu endgültigen Bezahlung der Forderungen des Auftragnehmers zahlungshalber ab. Diese Zession ist der Auftragnehmer be- rechtigtin den Geschäftsbüchern, Lieferscheinen, Frakturen, etc. dem Abnehmer ersichtlich zu machen.
10.8. Der Auftraggeber ist zur Verfügung über die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware einzuziehenbei Weiterveräußerung mit Stundung des Kaufpreises nur befugt, ohne damit vom Vertrag zurückzutretenwenn er gleichzeitig mit der Weiterveräußerung den Zweitkäufer von der Sicherungszession verständigt und die Zession in seinen Geschäftsbüchern sowie OP-Listen anmerkt. Bei allen Warenrücknahmen Dieser Vermerk hat der Auftraggeber die dem Auftragnehmer entstehenden diesbezüglichen Kosten für Transport und Manipulation zu ersetzenjedenfalls den Verkäufer als Zessionar sowie den Kaufvertrag mit Datum als Rechtsgrund anzuführen.
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Samples: Sales Contracts
Eigentumsrecht. 10.1. Die gelieferte Xxxx bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller diesbezüglichen Forderungen des Auftragneh- mers Auftragnehmers aus der Lieferung (einschließlich Zinsen und Kosten) uneingeschränktes Eigentum des Auftragnehmers. Verpfändungen und Sicherungsübereignungen durch den Auftraggeber vor restloser Bezahlung gelten als ausgeschlossen. Der Auftraggeber hat das Eigentumsrecht des Auftragnehmers stets offen dar- zulegen und nicht zu verschweigen bzw sonst wie zu verheimlichen.
10.2. Kommt der Der Auftraggeber seinen Verpflichtungen aus dem abgeschlossenen Vertrag nicht ordnungsgemäß nachist verpflichtet, so ist der Auftragnehmer jederzeit berech- tigt, sein Eigentum auf Kosten die Ware während des Auftraggebers zurückzuholen, Bestehens des Eigentums pfleglich zu dessen Herausgabe sich der Auftraggeber ausdrücklich verpflichtetbehandeln.
10.3. Der Auftraggeber darf die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware weder verpfänden noch sicherheitshalber übereignen.
10.4. Sollte auf die noch im Eigentum des Auftragnehmers gelieferte Xxxx gepfändet oder beschlagnahmt stehende Ware durch Dritte zugegriffen werden, so verpflichtet sich der Auftraggeber, Auftraggeber den Auf- tragnehmer innerhalb Auftragnehmer unverzüglich insbesondere von drei Tagen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen oder einem etwaigen Besitzwechsel zu verständigen und dem Auftragnehmer sämtliche zur Durchsetzung Durch- setzung des Eigentumsrechts erforderlichen Informationen zu erteilen. Falls Dritte auf die noch im Eigentumsvorbehalt des Auftragneh- mers Auftragnehmers stehende Ware zugreifen bzw. Ansprüche geltend machen, verpflichtet sich der Auftraggeber darauf hinzuweisen, dass diese Ware im Eigentum des Auftragnehmers steht.
10.4. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes durch den Auftragnehmer stellt keinen Vertragsrücktritt durch den Auftragnehmer dar.
10.5. Für ein bestimmtes Bauvorhaben ausgeführte LieferungenBei einer trotz Mahnung andauernden Vertragsverletzung oder bei einer Insolvenz des Auftraggebers ist der Auftragnehmer berechtigt, auch wenn sie abschnittsweise bestelltdie Herausgabe des im Eigentum des Auftragnehmers stehenden Ware zu verlangen und diese abzuholen, ausgeliefert und verrechnet werden, gelten als ein- heitlicher Auftragohne dass hiedurch bereits der Kaufvertrag aufgehoben werden würde.
10.6. Bei ZahlungsverzugKommt der Auftraggeber seinen Verpflichtungen aus dem abgeschlossenen Vertrag nicht ordnungsgemäß nach, sowie bei begründeter Sorge um die Zahlungsfähigkeit des Käufers (es genügt bereits Zahlungsstockung) so ist der Auftragnehmer be- rechtigtjederzeit berechtigt, sein Eigentum auf Kosten des Auftraggebers zurückzuholen und sofern diesem das Festhalten am Vertrag nicht mehr zumutbar ist, vom Vertrag zurückzutreten.
10.7. Der Auftraggeber darf die vom Auftragnehmer gelieferte Waren verarbeiten und/oder weiterveräußern. Solange der Eigentumsvorbehalt des Auftragnehmers besteht, erfolgt die Bearbeitung oder Verarbeitung der Vorbehaltsware für den Auftragnehmer. Bei Verbindungen bzw. Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen Sachen steht dem Auftragnehmer Miteigentum an der neuen Sache im Zeitpunkt der Verbindung bzw. Vermischung zu. Die durch Verarbeitung oder Verbindung bzw. Vermischung entstehende neue Sache gilt als Vorbehaltsware im Sinn dieser Bestimmung. Sofern die Ware mit einem Grundstück in Verbindung gebracht wird, verpflichtet sich der Auftraggeber, im Grundbuch das zu Gunsten des Auftragnehmers vorbehaltene Eigentum anmerken zu lassen.
10.8. Bei Lieferung unter Eigentumsvorbehalt tritt der Auftraggeber dem Auftragnehmer schon jetzt seine Forderungen gegenüber Dritten, soweit diese durch Veräußerung oder Verarbeitung dieser Waren entstehen, bis zur endgültigen Bezahlung der Forderungen des Auftragnehmers zahlungshalber ab. Diese Zession ist in den Ge- schäftsbüchern, Lieferscheinen, Fakturen, etc. dem Abnehmer ersichtlich zu machen.
10.9. Der Auftraggeber ist zur Verfügung über die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware einzuziehenbei Weiterveräußerung mit Stundung des Kaufpreises nur befugt, ohne damit vom Vertrag zurückzutretenwenn er gleichzeitig mit der Weiterveräußerung den Zweitkäufer von der Sicherungszession verständigt und die Zession in seinen Geschäftsbüchern sowie OP-Listen anmerkt. Bei allen Warenrücknahmen Dieser Vermerk hat der Auftraggeber die dem Auftragnehmer entstehenden diesbezüglichen Kosten für Transport und Manipulation zu ersetzenjedenfalls den Verkäufer als Zessionar sowie den Kaufvertrag mit Datum als Rechtsgrund anzuführen.
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Samples: Sales Contracts
Eigentumsrecht. 10.1Das Eigentumsrecht an den Waren geht erst nach vollständiger Bezahlung des Kauf- preises samt allen Nebenforderungen auf den Kunden über. Die gelieferte Im Falle einer einheitli- chen Zahlungsvereinbarung für mehrere Geräte besteht der Eigentumsvor-behalt von Xxxx bleibt an allen Geräten bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen der Gesamt-forderung. Eine Weiterveräußerung vor vollständiger Bezahlung des Auftragneh- mers Kaufpreises samt Zinsen und Betreibungskosten ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von Xxxx zu- lässig. Diesfalls tritt der Kunde schon jetzt sämtliche Forderungen, die ihm aus der Lieferung (einschließlich Zinsen und Kosten) uneingeschränktes Eigentum des Auftragnehmers. Verpfändungen und Sicherungsübereignungen durch den Auftraggeber vor restloser Bezahlung gelten als ausgeschlossenWeiterveräußerung gegenüber Dritten erwachsen, an Xxxx ab. Der Auftraggeber hat das Eigentumsrecht des Auftragnehmers stets offen dar- zulegen Kunde verpflich- tet sich, den Dritten von dieser Abtretung unverzüglich zu verständigen und nicht zu verschweigen bzw sonst wie zu verheimlichen.
10.2auch ei- nen entsprechenden Vermerk in seine Bücher aufzunehmen. Kommt der Auftraggeber seinen Verpflichtungen aus dem abgeschlossenen Vertrag nicht ordnungsgemäß nach, so Über Verlangen von Xxxx ist der Auftragnehmer jederzeit Kunde verpflichtet, sämtliche Unterlagen über die Weiterveräußerung (Rechnungen, Lieferscheine, Zahlungsbelege usw.) Xxxx zu übergeben und über alle ausständigen Forderungen sofort Rechnung zu legen. Auch Xxxx selbst ist berech- tigt, sein Eigentum im Falle der Weiterveräußerung den Dritten von der vereinbarten Abtretung zu verständigen. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises samt aller Nebenforderungen ist der Kaufgegenstand vom Kunden auf den vollen Wert gegen alle Risiken einschließlich Feuer zu versichern und sind die Versicherungssummen zugunsten von Xxxx zu vin- kulieren. Daneben ist er verpflichtet, den Kaufgegenstand in ordnungsgemäßem Zu- stand zu halten und erforderliche Reparatur- und Servicearbeiten sofort fachgerecht ausführen zu lassen. Für den Fall, dass sich das/die Geräte nach Rücknahme durch Xxxx in einem nicht ordnungsgemäßen Zustand befinden, ist Xxxx berechtigt, die/das Geräte auf Kosten des Auftraggebers zurückzuholenKunden in ordnungsgemäßen Zustand zu versetzen, bzw. versetzen zu dessen Herausgabe sich lassen, wobei die Übernahme des/der Auftraggeber ausdrücklich verpflichtet.
10.3Geräte erst dann als erfolgt gilt, wenn dieser Zustand wieder hergestellt ist. Sollte die noch im Eigentum Für den Fall der Pfändung des Auftragnehmers gelieferte Xxxx gepfändet oder beschlagnahmt werden, so Kaufgegenstandes verpflichtet sich der AuftraggeberXxxxx, den Auf- tragnehmer innerhalb von drei Tagen Xxxx sofort telefonisch und schriftlich zu verständigen und dem Auftragnehmer sämtliche verständigen. Er trägt in diesem Fall alle zur Durchsetzung des Eigentumsrechts erforderlichen Informationen zu erteilender Ansprüche von Xxxx aufgelaufenen Kosten und Barauslagen. Falls Dritte auf die noch im Eigentumsvorbehalt des Auftragneh- mers stehende Ware zugreifen bzw. Ansprüche geltend machen(z.B. Erhebungen, verpflichtet sich Interventionen, Exszindierungsklagen, usw.) Sofern Xxxx nicht ausdrücklich Gegenteiliges erklärt, bleibt der Auftraggeber darauf hinzuweisen, dass diese Ware im Eigentum des Auftragnehmers steht.
10.4. Die Vertrag auch bei Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes durch Xxxx aufrecht. Xxxx ist weiterhin berechtigt, vom Kunden die Bezahlung des gesamten Kaufpreises zu verlangen. Kuhn hat im Falle der Rückabwicklung den Auftragnehmer stellt keinen Vertragsrücktritt durch Zeitwert zu ermitteln und dem Kunden bekannt- zugeben. Während des aufrechten Eigentumsvorbehaltes oder bei Zahlungsverzug des Kunden sind Xxxx und Unternehmen des KOMATSU-Konzerns jederzeit und ohne vorherige Benachrichtigung des Kunden berechtigt den Auftragnehmer darKaufgegenstand zu besichtigen, zu über- prüfen und bei Verzug des Kunden stillzulegen. Der Kunde ist zur sofortigen Mittei- lung des jeweiligen Standortes und für den Fall des Zuwiderhandelns zum Ersatz sämt- licher mit der Standortermittlung verbundenen Kosten und Barauslagen verpflichtet. Der Kunde erteilt Xxxx hiermit ausdrücklich und unwiderruflich die Erlaubnis, seine Grundstücke, Gebäude und sonstige Räumlichkeiten wo sich der Kaufgegenstand be- findet oder befinden könnte zu betreten und im Falle der Versperrung öffnen zu lassen. Der Kunde erklärt ausdrücklich, daraus keinerlei Rechtsfolgen welcher Art auch im- mer abzuleiten. Insbesondere verzichtet er auf die Einbringung von Besitzstörungskla- gen und verzichtet ausdrücklich auf den Widerruf dieses Vorausverzichtes aus wel- chem Grund immer. Die im Falle des Zahlungsverzuges mit der Geltendmachung des Eigentumsvor- behaltes verbunden Kosten und Barauslagen (Aufenthaltsermittlung, Abschleppung, Transport, Aufsperrung usw.
10.5. Für ein bestimmtes Bauvorhaben ausgeführte Lieferungen, auch wenn sie abschnittsweise bestellt, ausgeliefert und verrechnet werden, gelten als ein- heitlicher Auftrag) sind in voller Höhe vom Kunden zu tragen.
10.6. Bei Zahlungsverzug, sowie bei begründeter Sorge um die Zahlungsfähigkeit des Käufers (es genügt bereits Zahlungsstockung) ist der Auftragnehmer be- rechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware einzuziehen, ohne damit vom Vertrag zurückzutreten. Bei allen Warenrücknahmen hat der Auftraggeber die dem Auftragnehmer entstehenden diesbezüglichen Kosten für Transport und Manipulation zu ersetzen.
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Samples: Kaufvertrag