Eigentumsvoraussetzung. Bewegliche Sachen sind nur versichert, soweit der Versicherungsnehmer Eigentümer ist; sie unter Eigentumsvorbehalt erworben oder mit Kaufoption geleast hat, die zum Schadenzeitpunkt noch nicht abgelaufen oder bereits ausgeübt war; sie sicherungshalber übereignet hat.
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Samples: Versicherungsbedingungen, Versicherungsbedingungen, Versicherungsbedingungen
Eigentumsvoraussetzung. Bewegliche Sachen sind nur versichert, soweit der Versicherungsnehmer Versicherungsnehmer
a) Eigentümer ist; ;
b) sie unter Eigentumsvorbehalt erworben oder mit Kaufoption geleast hat, die zum Schadenzeitpunkt noch nicht abgelaufen oder bereits ausgeübt war; ;
c) sie sicherungshalber übereignet hat.
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Samples: Insurance Policy