Einbauten. (6.2.8.2)
(1) Der AN erkundigt sich spätestens vor Beginn der Leistung beim AG über vorhandene Einbauten. Dies auch dann, wenn ihm bereits davor Einbauten bekannt gegeben wurden. Der AN hat die genaue Lage der bekannt gegebenen Einbauten zu erheben und wegen der Maßnahmen zum Schutz der Einbauten oder im Bezug auf deren allfällige Verlegung mit den zuständigen Stellen das Ein- vernehmen herzustellen sowie deren Vorschreibungen zu beach- ten.
(2) Die im Bezug auf die bekannt gegebenen Einbauten zu tref- fenden Maßnahmen sind in die vertraglichen Preise einzurechnen.
Einbauten. Einbauten sind in das Gebäude eingefügte Sachen, die Sie als Mieter oder Wohnungseigentümer auf Ihre Kosten beschafft oder übernommen haben und für die Sie die Gefahr tragen.
Einbauten. Der AN hat die genaue Lage der vom AG bekannt gegebenen Einbauten und vorhandene Ver- und Entsorgungsleitungen in Bauwerken zu erheben, die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben zu prüfen und wegen der Maßnahmen zum Schutz der Einbauten und Leitungen oder in Bezug auf deren allfällige Verlegung mit den zuständigen Stellen das Einvernehmen herzustellen sowie deren Vorschreibungen zu beachten. Der AN hat den AG gegen allfällige Schadenersatzansprüche Dritter schadlos zu halten, es sei denn, er musste mit dem Vorhandensein von Einbauten nicht rechnen.
Einbauten. 2.2.8.2.1 Der AG ist verpflichtet, spätestens vor Beginn der Leistung dem AN das Vorhan- densein allfälliger Einbauten bekannt zu geben, sofern dies nicht bereits in der Ausschrei- bung erfolgt ist.
2.2.8.2.2 Der AN hat die genaue Lage der bekannt gegebenen Einbauten zu erheben und wegen der Maßnahmen zum Schutz der Einbauten oder in Bezug auf deren allfällige Verle- gung mit den zuständigen Stellen das Einvernehmen herzustellen sowie deren Vorschrei- bungen zu beachten.
2.2.8.2.3 Der AN hat den AG gegen allfällige Schadenersatzansprüche Dritter schadlos zu halten, außer mit dem Vorhandensein von Einbauten musste nicht gerechnet werden.
Einbauten. Zu den versicherten Sachen zählen auch alle in das Gebäude eingefügte Sachen (z.B. Einbaumöbel und Einbauküchen), sofern du diese als Mieter oder Wohnungseigentümer auf deine Kosten beschafft oder übernommen hast. Du musst aufgrund dessen hierfür die Gefahr tragen. Serienmäßig produzierte Anbaumöbel und -küchen, die ohne großen Einbauaufwand an die Gebäudeverhältnisse angepasst wurden, sind versichert, unabhängig davon, wem sie gehören.
Einbauten. 2.2.8.2.1 Der AG ist verpflichtet, spätestens vor Beginn der Leistung dem AN das Vorhandensein allfälliger Einbauten bekannt zu geben, sofern dies nicht bereits in der Ausschreibung erfolgt ist.
2.2.8.2.2 Der AN hat die genaue Lage der bekannt gegebenen Einbauten zu erheben und wegen der Maßnahmen zum Schutz der Einbauten oder in Bezug auf deren allfäl- lige Verlegung mit den zuständigen Stellen das Einvernehmen herzustellen sowie de- ren Vorschreibungen zu beachten.
2.2.8.2.3 Der AN hat den AG gegen allfällige Schadenersatzansprüche Dritter schad- los zu halten, außer mit dem Vorhandensein von Einbauten musste nicht gerechnet werden.
Einbauten. 2.6.1 Bei Arbeiten im Bereich von Kabelanlagen des ÖBB- Konzerns sind die Bestimmungen des Informationsblatts FM 135/I-1 „Schutzzone für Bahnkabel“ zu beachten.
2.6.2 Frei ausgelegte Kabel hat der Auftragnehmer während des gesamten Verlaufs der Arbeiten durch geeignete Vorkeh- rungen vor Beschädigungen zu schützen.
Einbauten. Ver- und Entsorgungsleitungen Strom, Wasser, Medienleitung (A1), Schmutz- und Regenwasserkanal, Putz- und Sickerschächte Mauern, Sockel, Böcke Zählerbock für Strom an der Grundgrenze zur Bockfließerstraße Geländeflächen Wohnungsgärten Vorhandener Oberboden grobplaniert
Einbauten. I.6.11.1 Einbauten – Gemeinde Ebreichsdorf Im ggst. Projektgebiet gibt es laut Stellungnahme der Gemeinde Ebreichsdorf eine Wasserleitung entlang der X000 xxxxxxxx xxx Xxxxxxxxxxx Xxxxxxxxxxxxxxx xxx Xxxxxxxxxxxx. I.6.11.2 Einbauten – Pottendorf Im ggst. Projektgebiet gibt es keine Einbauten der Gemeinde Pottendorf, die durch den Bau der Windkraftanlagen betroffen sind. I.6.11.3 Einbauten – Gemeinde Moosbrunn Im ggst. Projektgebiet gibt es laut Stellungnahme der Gemeinde Moosbrunn eine Wasser- und Abwasserleitung zwischen Wasserreservoir und der Ortschaft Moos- brunn. I.6.11.4 Einbauten - EVN AG - Gruppe Laut Projektbeschreibung befinden sich folgende Einbauten im Projektgebiet: EVN Wasser GmbH • Wasser-Transportleitung EVN Wärme GmbH • Fernwärmeleitung Netz Niederösterreich GmbH • 110 kV Freileitung • 20 kV Erdkabel • Nachrichtenleitung • Gas-Hochdruck • Gas-Mitteldruck • Gas-Niederdruck • Korrosionsschutzkabel Hinsichtlich der bestehende Einbauten der EVN AG - Gruppe wurde eine Stellung- nahme von Seiten der EVN Geoinfo eingeholt. I.6.11.5 Einbauten – Austrian Power Grid AG Gem. Stellungnahme der Austrian Power Grid AG befinden sich im Projektgebiet die Freileitungen 110 kV Ebenfurth – Wien Südost, die 220 kV Freileitung Ternitz – Wien Südost sowie die 380 kV Freileitung Kainachtal – Wien Südost. I.6.11.6 Einbauten – OMV Austria Exploration & Production GmbH Laut OMV Austria Exploration & Production GmbH befindet sich das Feld Moosbrunn mit Sonden und Gasleitungen (Trockengasleitung GT 14-07.01) im ggst. Projektge- biet. I.6.11.7 Einbauten – Gas Connect Austria GmbH Laut Stellungnahme der Gas Connect Austria GmbH befindet sich die Gashoch- druckleitung MOT DN200 im Bereich der externen Netzableitung zum Umspannwerk Moosbrunn. I.6.11.8 Einbauten – TAG GmbH Seit 01.10.2014 ist Trans Austria Gasleitung GmbH zertifizierter Fernleitungsbetrei- ber und zivilrechtlicher Eigentümer der TAG Pipeline System und Service Provider für die Gas Connect Austria GmbH für die Süd‐Ost Leitung (SOL). Laut Stellung- nahme der TAG GmbH befinden sich südlich des geplanten östlichen Windparkteils (WKA 11 bis WKA 13) die Gashochdruckleitungen TAG I DN9500, TAG-II DN 1050 und TAG-LOOP2 DN1000. I.6.11.9 Einbauten – Adria Wien Pipeline GmbH In der Stellungnahme der Adria Wien Pipeline GmbH wird bekanntgegeben, dass weder die Produktenleitung West (PLW) noch die Adria-Wien Pipeline (AWP) durch das ggst. Projekt betroffen sind. I.6.11.10 Einbauten – Wiener Netze GmbH Die genaue Lage ...
Einbauten. Bauliche Veränderungen an den Rechenzentrumsflä- chen bedürfen der schriftlichen Genehmigung durch den Anbieter. Für Einbauten des Kunden, die dem Betrieb als Rechenzentrum dienen (z. B. Racks), gibt der Anbieter bereits jetzt seine Zustimmung, sofern sie nicht in die Statik des Gebäudes eingreifen und sofern der Kunde die Kosten für diese Einbauten trägt. Der Kunde ist hierbei auch für die Einholung aller erforderlichen Genehmigun- gen verantwortlich. Der Kunde ist nicht befugt, an von ihm eingebrachten Einbauten sowie an den Rechenzent- rumsflächen und Gebäuden des Anbieters Schriftzüge o- der Kennzeichen anzubringen, die einen Rückschluss auf die Identität des Kunden ermöglichen.