Common use of Einbruchdiebstahl Clause in Contracts

Einbruchdiebstahl. Einbruchdiebstahl ist in folgenden Fällen gegeben: Wir kommen für den Schaden auf, wenn ein Dieb in Räume von Gebäuden a) einbricht, einsteigt oder mit unberechtigt nachgemachten Schlüsseln (falscher Schlüssel) oder mit Hilfe von Werkzeugen eindringt, b) mittels richtiger Schlüssel eindringt, die sich der Dieb durch einen versicherten Einbruch oder Raub beschafft hatte, c) mittels richtiger Schlüssel eindringt, die er sich durch Diebstahl beschafft hatte, vorausgesetzt, dass weder du noch der Gewahrsamsinhaber den Diebstahl des Schlüssels durch fahrlässiges Verhalten ermöglicht hatte(st), d) eindringt und dort auf die in Absatz a) oder b) beschriebene Art ein Behältnis (z.B. Geldschrank) öffnet. Der Gebrauch eines falschen Schlüssels ist nicht schon dann bewiesen, wenn feststeht, dass versicherte Sachen abhanden gekommen sind. Wir bieten auch Versicherungsschutz, wenn der Dieb aus einem verschlossenen Raum eines Gebäudes Sachen entwendet, nachdem er sich in das Gebäude eingeschlichen oder dort verborgen gehalten hatte. Versicherungsschutz besteht auch, wenn der Dieb in einem Raum eines Gebäudes bei einem Diebstahl auf frischer Tat angetroffen wird und gemäß 4.1 a) oder b) Gewalt anwendet oder androht, um sich den Besitz des gestohlen Gutes zu erhalten.

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Samples: Haushaltsversicherung, Haushaltsversicherung Premium

Einbruchdiebstahl. Einbruchdiebstahl ist in folgenden Fällen gegeben: Wir kommen für den Schaden aufliegt vor, wenn ein Dieb in Räume von Gebäudender Dieb a) in einen Raum eines Gebäudes einbricht, einsteigt oder mit unberechtigt nachgemachten Schlüsseln mittels eines Schlüssel, dessen Anfertigung für das Schloss nicht von einer dazu berechtigten Person veranlasst oder gebilligt worden ist (falscher SchlüsselSchlüs- sel) oder mit Hilfe von Werkzeugen mittels anderer Werkzeuge eindringt, b) mittels richtiger Schlüssel eindringt, die sich ; der Dieb durch einen versicherten Einbruch oder Raub beschafft hatte, c) mittels richtiger Schlüssel eindringt, die er sich durch Diebstahl beschafft hatte, vorausgesetzt, dass weder du noch der Gewahrsamsinhaber den Diebstahl des Schlüssels durch fahrlässiges Verhalten ermöglicht hatte(st), d) eindringt und dort auf die in Absatz a) oder b) beschriebene Art ein Behältnis (z.B. Geldschrank) öffnet. Der Gebrauch eines falschen Schlüssels ist nicht schon dann bewiesen, wenn feststeht, dass versicherte Sachen abhanden gekommen Sa- chen abhandengekommen sind. Wir bieten auch Versicherungsschutz; VHB-CIFpro-2018_12.2017/01 b) in einem Raum eines Gebäudes ein Behältnis auf- bricht oder falsche Schlüssel (siehe a) oder andere Werkzeuge benutzt, um es zu öffnen; der Gebrauch eines falschen Schlüssels ist nicht schon dann be- wiesen, wenn der Dieb feststeht, dass versicherte Sachen ab- handengekommen sind; c) aus einem verschlossenen Raum eines Gebäudes Sachen entwendet, nachdem er sich in das Gebäude eingeschlichen oder dort verborgen gehalten hatte. Versicherungsschutz besteht auch, wenn der Dieb ; d) in einem Raum eines Gebäudes bei einem Diebstahl auf frischer Tat angetroffen wird und eines der Mittel gemäß 4.1 aNr. 4a aa) oder b4a bb) Gewalt anwendet oder androhtanwendet, um sich den Besitz des gestohlen gestohlenen Gutes zu erhalten; e) in einen Raum eines Gebäudes mittels richtigem Schlüssel eindringt, den er – innerhalb oder außer- halb des Versicherungsortes – durch Diebstahl oder Raub gemäß Nr. 4 an sich gebracht hatte, vorausge- setzt, dass weder der Versicherungsnehmer noch der Gewahrsamsinhaber den Diebstahl des Schlüssels durch fahrlässiges Verhalten ermöglicht hatte.

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Samples: Hausratversicherung

Einbruchdiebstahl. Einbruchdiebstahl ist in folgenden Fällen gegeben: Wir kommen für den Schaden aufliegt vor, wenn ein Dieb in Räume von Gebäudender Dieb a) in einen Raum eines Gebäudes einbricht, einsteigt oder mit unberechtigt nachgemachten Schlüsseln mittels eines Schlüssel, dessen Anfertigung für das Schloss nicht von einer dazu berechtigten Person veranlasst oder gebilligt worden ist (falscher Schlüssel) oder mit Hilfe von Werkzeugen eindringt, b) mittels richtiger Schlüssel eindringt, die sich anderer Werkzeuge ein- dringt; der Dieb durch einen versicherten Einbruch oder Raub beschafft hatte, c) mittels richtiger Schlüssel eindringt, die er sich durch Diebstahl beschafft hatte, vorausgesetzt, dass weder du noch der Gewahrsamsinhaber den Diebstahl des Schlüssels durch fahrlässiges Verhalten ermöglicht hatte(st), d) eindringt und dort auf die in Absatz a) oder b) beschriebene Art ein Behältnis (z.B. Geldschrank) öffnet. Der Gebrauch eines falschen Schlüssels ist nicht schon dann bewiesen, wenn feststeht, dass versicherte Sachen abhanden gekommen sind. Wir bieten auch Versicherungsschutz; b) in einem Raum eines Gebäudes ein Behältnis aufbricht oder falsche Schlüssel (siehe a) oder andere Werkzeuge benutzt, um es zu öffnen; der Gebrauch eines falschen Schlüssels ist nicht schon dann bewiesen, wenn der Dieb feststeht, dass versicherte Sachen abhanden gekommen sind; c) aus einem verschlossenen Raum eines Gebäudes Sachen entwendet, nachdem er sich in das Gebäude eingeschlichen oder dort verborgen gehalten hatte. Versicherungsschutz besteht auch, wenn der Dieb ; d) in einem Raum eines Gebäudes bei einem Diebstahl auf frischer Tat angetroffen wird und eines der Mittel gemäß 4.1 Nr. 4 a) aa) oder b4 a) Gewalt anwendet oder androhtbb) anwendet, um sich den Besitz des gestohlen gestohlenen Gutes zu erhalten.;

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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Geschäftsinhaltversicherung