EINGESCHRÄNKTE GEWÄHRLEISTUNG. a. Sofern nach anwendbarem Recht nicht etwas anderes vorgeschrieben ist, gewährleistet Corel bei Einsatz in einer unterstützten Umgebung für die ersten dreißig (30) Tage der Lizenzlaufzeit, dass der Datenträger, auf dem die Software ggf. weitergegeben wird, frei von Mängeln ist und die Software im Wesentlichen der Beschreibung in der dazugehörigen Dokumentation entspricht. Sollte der Datenträger fehlerhaft sein, haben Sie bei Verletzung der Gewährleistung einzig Anspruch darauf, dass Xxxxx den mangelhaften Datenträger ersetzt, sofern dieser innerhalb der Gewährleistungsfrist an Corel zurückgegeben wird. Falls die Software der Beschreibung in der dazugehörigen Dokumentation nicht im Wesentlichen entspricht, besteht Ihr einziger Anspruch darin, dass Xxxxx nach alleinigem Ermessen entweder die Fehler der Software behebt oder die mangelhafte lizenzierte Software ersetzt, und dass Sie die Nutzung der lizenzierten Software einstellen und Ihre Lizenz kündigen, falls Xxxxx nicht dafür sorgen kann, dass die mangelhafte lizenzierte Software nach solchen wirtschaftlich angemessenen Anstrengungen der Beschreibung in der dazugehörigen Dokumentation im Wesentlichen entspricht. Dies gilt unter der Voraussetzung, dass: (a) die Software ordnungsgemäß installiert und stets in Übereinstimmung mit den Anweisungen in der zugehörigen Dokumentation verwendet wurde; (b) keine Änderung oder Ergänzung der lizenzierten Software durch andere Personen als Corel oder deren bevollmächtigte Vertreter vorgenommen wurde; und (c) dass Corel innerhalb des Gewährleistungszeitraums schriftlich über den Mangel informiert wird. Dies ist ihr einziger und ausschließlicher Rechtsanspruch bei einer Verletzung dieser eingeschränkten Gewährleistung und die gesamte Haftung auf Seiten von Corel. Das Vorstehende gilt nicht für Software, die von Corel kostenlos zur Verfügung gestellt wurde, darin eingeschlossen, aber nicht beschränkt auf den MindManager-Reader, Test- oder NFR- Lizenzen (not for resale – nicht für den Einzelhandel) sowie „Lese“- oder „Xxxx“-Konten. Diese werden ohne jede Mängelgewähr und je nach Verfügbarkeit mit allen Mängeln und ohne Gewährleistungsanspruch bereitgestellt, soweit gesetzlich zulässig. MIT AUSNAHME DER VORSTEHENDEN AUSDRÜCKLICHEN EINGESCHRÄNKTEN GEWÄHRLEISTUNG STELLEN COREL UND CORELS LIZENZGEBER DIE SOFTWARE SOWEIT GESETZLICH ZULÄSSIG OHNE GEWÄHRLEISTUNGEN JEDWEDER ART BEREIT. DIE VORSTEHENDE GEWÄHRLEISTUNG SCHLIESST ALLE ANDEREN AUSDRÜCKLICHEN, STILLSCHWEIGENDEN, GESETZLICHEN ODER IN EINEM ANDEREN TEIL DIESES ENDNUTZERLIZENZVERTRAGS ODER DEM SCHRIFTVERKEHR MIT IHNEN ENTHALTENEN GEWÄHRLEISTUNGEN, INSBESONDERE DIE STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNG DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, DER FREIHEIT VON RECHTSMÄNGELN, DES UNGESTÖRTEN BESITZES UND DER NICHTVERLETZUNG VON GEWERBLICHEN SCHUTZRECHTEN AUS. COREL LEISTET KEINE GEWÄHR DAFÜR, DASS DIE SOFTWARE IHREN ANFORDERUNGEN ENTSPRICHT ODER OHNE UNTERBRECHUNGEN ODER FEHLER BETRIEBEN WERDEN KANN ODER DASS MÄNGEL DER SOFTWARE BEHOBEN WERDEN. DIE SOFTWARE KANN VON EINSCHRÄNKUNGEN, VERZÖGERUNGEN UND ANDEREN MIT DER NUTZUNG DES INTERNETS UND ELEKTRONISCHER KOMMUNIKATION ZUSAMMENHÄNGENDEN PROBLEMEN BETROFFEN WERDEN; COREL SCHLIESST DIE HAFTUNG FÜR SOLCHE VERZÖGERUNGEN, LIEFERSCHWIERIGKEITEN UND ANDERE SCHÄDEN, DIE AUS SOLCHEN PROBLEMEN ENTSTEHEN, AUSDRÜCKLICH AUS. IN EINIGEN LÄNDERN IST DER AUSSCHLUSS STILLSCHWEIGENDER GEWÄHRLEISTUNGEN ODER DIE EINSCHRÄNKUNG GELTENDER GESETZLICHER RECHTE VON VERBRAUCHERN NICHT ZULÄSSIG, SO DASS DIE VORSTEHENDEN AUSSCHLÜSSE UND EINSCHRÄNKUNGEN IN IHREM FALL MÖGLICHERWEISE NICHT ZUTREFFEN. b. Aktivitäten mit hohem Risiko. Die Nutzung der Software in einer Anwendung oder Situation, in der ein Ausfall der Software zu Personenschäden bis hin zum Tod oder zu schweren Sach- oder Umweltschäden führen könnte, insbesondere in Flugzeugen oder anderen Massenverkehrsmitteln, nuklearen oder chemischen Einrichtungen, lebenserhaltenden Systemen, implantierbares medizinischen Geräten, Kraftfahrzeugen oder Waffensystemen erfolgt auf eigene Gefahr und Corel garantiert weder eine Fehlertoleranz noch eine fehlerfreie oder unterbrechungsfreie Nutzung in den genannten Situationen. COREL SCHLIESST DIE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNG DER EIGNUNG FÜR AKTIVITÄTEN MIT HOHEM RISIKO AUSDRÜCKLICH AUS.
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Samples: Endnutzerlizenzvertrag
EINGESCHRÄNKTE GEWÄHRLEISTUNG. a. Sofern nach anwendbarem Recht nicht etwas anderes vorgeschrieben ist, gewährleistet Corel bei Einsatz in einer unterstützten Umgebung 5.1. Für die Software wird ab Datum der Lieferung an Sie für die ersten dreißig neunzig (3090) Tage die Gewährleistung gegeben, dass sie zum Liefertermin im Wesentlichen der Lizenzlaufzeitzugehörigen Dokumentation von Rockwell Automation entspricht. Rockwell Automation ergreift kommerziell angemessene Maßnahmen, um Viren und anderen Schadcode vor der Lieferung der Software an Sie zu identifizieren und zu entfernen. Schadhafte Datenträger, auf denen die Software geliefert wurde, werden bei Rücksendung innerhalb des Gewährleistungszeitraums kostenfrei ausgetauscht. Diese Gewährleistung erlischt, wenn Sie versuchen, die Software in irgendeiner Weise zu modifizieren, oder wenn Sie die Software unter Verletzung dieses EULA nutzen. Rockwell Automation trifft keinerlei Zusagen und übernimmt weder ausdrücklich noch implizit die Gewährleistung, dass der DatenträgerBetrieb der Software ohne Unterbrechungen oder fehlerfrei erfolgt oder die in der Software bereitgestellten Funktionen für den von Ihnen angestrebten Zweck bzw. Ihre Anforderungen geeignet sind oder diese erfüllen. Die vollständige Verantwortung hinsichtlich der Entscheidungen und Maßnahmen auf Basis der mit der Software ermittelten Informationen liegt bei Ihnen. Aufgrund der kontinuierlichen Entwicklung neuer Techniken zum Eindringen in und für Attacken auf Netzwerke gewährleistet Rockwell Automation nicht, dass die Software oder eine Anlage, ein System oder ein Netzwerk, auf der/dem die Software ggf. weitergegeben genutzt wird, frei von Mängeln ist und die Software im Wesentlichen der Beschreibung in der dazugehörigen Dokumentation entspricht. Sollte der Datenträger fehlerhaft sein, haben Sie bei Verletzung der Gewährleistung einzig Anspruch darauf, dass Xxxxx den mangelhaften Datenträger ersetzt, sofern dieser innerhalb der Gewährleistungsfrist an Corel zurückgegeben wird. Falls die Software der Beschreibung in der dazugehörigen Dokumentation nicht im Wesentlichen entspricht, besteht Ihr einziger Anspruch darin, dass Xxxxx nach alleinigem Ermessen entweder die Fehler der Software behebt oder die mangelhafte lizenzierte Software ersetzt, und dass Sie die Nutzung der lizenzierten Software einstellen und Ihre Lizenz kündigen, falls Xxxxx nicht dafür sorgen kann, dass die mangelhafte lizenzierte Software nach solchen wirtschaftlich angemessenen Anstrengungen der Beschreibung in der dazugehörigen Dokumentation im Wesentlichen entspricht. Dies gilt unter der Voraussetzung, dass: (a) die Software ordnungsgemäß installiert und stets in Übereinstimmung mit den Anweisungen in der zugehörigen Dokumentation verwendet wurde; (b) keine Änderung oder Ergänzung der lizenzierten Software durch andere Personen als Corel oder deren bevollmächtigte Vertreter vorgenommen wurde; und (c) dass Corel innerhalb des Gewährleistungszeitraums schriftlich über den Mangel informiert wird. Dies ist ihr einziger und ausschließlicher Rechtsanspruch bei einer Verletzung dieser eingeschränkten Gewährleistung und die gesamte Haftung auf Seiten von Corel. Das Vorstehende gilt nicht für SoftwareSchwachstellen ist, die von Corel kostenlos zur Verfügung gestellt wurde, darin eingeschlossen, aber nicht beschränkt auf den MindManager-Reader, Test- ein Eindringen oder NFR- Lizenzen (not for resale – nicht für den Einzelhandel) sowie „Lese“- oder „Xxxx“-Konteneinen Angriff ermöglichen.
5.2. Diese werden ohne jede Mängelgewähr und je nach Verfügbarkeit mit allen Mängeln und ohne Gewährleistungsanspruch bereitgestellt, soweit gesetzlich zulässig. MIT AUSNAHME DER VORSTEHENDEN AUSDRÜCKLICHEN EINGESCHRÄNKTEN GEWÄHRLEISTUNG STELLEN COREL UND CORELS LIZENZGEBER DIE SOFTWARE SOWEIT IM MAXIMAL GESETZLICH ZULÄSSIG OHNE GEWÄHRLEISTUNGEN JEDWEDER ART BEREIT. ZULÄSSIGEN UMFANG GILT DIE VORSTEHENDE EINGESCHRÄNKTE GEWÄHRLEISTUNG SCHLIESST ANSTELLE ALLER ANDEREN AUSDRÜCKLICHEN ODER KONKLUDENTEN GEWÄHRLEISTUNGEN. ROCKWELL AUTOMATION UND DIE LIZENZGEBER SCHLIESSEN ALLE ANDEREN AUSDRÜCKLICHEN, STILLSCHWEIGENDEN, GESETZLICHEN ODER IN EINEM ANDEREN TEIL DIESES ENDNUTZERLIZENZVERTRAGS ODER DEM SCHRIFTVERKEHR MIT IHNEN ENTHALTENEN GEWÄHRLEISTUNGEN, INSBESONDERE DIE STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNG DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, DER FREIHEIT VON RECHTSMÄNGELN, DES UNGESTÖRTEN BESITZES KONKLUDENTEN GEWÄHRLEISTUNGEN UND DER NICHTVERLETZUNG VON GEWERBLICHEN SCHUTZRECHTEN AUS. COREL LEISTET KEINE GEWÄHR DAFÜR, DASS DIE SOFTWARE IHREN ANFORDERUNGEN ENTSPRICHT ODER BESTIMMUNGEN – EINSCHLIESSLICH (OHNE UNTERBRECHUNGEN ODER FEHLER BETRIEBEN WERDEN KANN ODER DASS MÄNGEL DER SOFTWARE BEHOBEN WERDENDARAUF BESCHRÄNKT ZU SEIN) DER
5.3. DIE SOFTWARE KANN DARF FÜR DEN ZUGRIFF AUF UND DIE ÜBERTRAGUNG VON EINSCHRÄNKUNGENDATEN ÜBER DAS INTERNET UND IN VERBINDUNG MIT HARDWARE ODER ANDEREN PRODUKTEN VERWENDET WERDEN, VERZÖGERUNGEN DIE MIT DEM INTERNET VERBUNDEN SIND. SIE ERKENNEN AN UND ANDEREN MIT DER NUTZUNG BESTÄTIGEN, DASS ROCKWELL AUTOMATION UND DIE LIZENZGEBER NICHT DIE BETREIBER DES INTERNETS SIND UND ELEKTRONISCHER KOMMUNIKATION ZUSAMMENHÄNGENDEN PROBLEMEN BETROFFEN WERDEN; COREL SCHLIESST DIE HAFTUNG FÜR SOLCHE VERZÖGERUNGENDIESES NICHT KONTROLLIEREN UND DASS: (I) VIREN, LIEFERSCHWIERIGKEITEN WÜRMER, TROJANER UND ANDERE SCHÄDEN, DIE AUS SOLCHEN PROBLEMEN ENTSTEHEN, AUSDRÜCKLICH AUS. IN EINIGEN LÄNDERN IST DER AUSSCHLUSS STILLSCHWEIGENDER GEWÄHRLEISTUNGEN UNERWÜNSCHTE DATEN ODER DIE EINSCHRÄNKUNG GELTENDER GESETZLICHER RECHTE VON VERBRAUCHERN NICHT ZULÄSSIG, SO DASS DIE VORSTEHENDEN AUSSCHLÜSSE UND EINSCHRÄNKUNGEN IN IHREM FALL MÖGLICHERWEISE NICHT ZUTREFFEN.
b. Aktivitäten mit hohem Risiko. Die Nutzung der Software in einer Anwendung oder Situation, in der ein Ausfall der Software zu Personenschäden bis hin zum Tod oder zu schweren Sach- oder Umweltschäden führen könnte, insbesondere in Flugzeugen oder anderen Massenverkehrsmitteln, nuklearen oder chemischen Einrichtungen, lebenserhaltenden Systemen, implantierbares medizinischen Geräten, Kraftfahrzeugen oder Waffensystemen erfolgt auf eigene Gefahr und Corel garantiert weder eine Fehlertoleranz noch eine fehlerfreie oder unterbrechungsfreie Nutzung in den genannten Situationen. COREL SCHLIESST DIE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNG DER EIGNUNG FÜR AKTIVITÄTEN MIT HOHEM RISIKO AUSDRÜCKLICH AUS.SOFTWARE; ODER
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Samples: Endbenutzerlizenzvertrag
EINGESCHRÄNKTE GEWÄHRLEISTUNG. a. Sofern nach anwendbarem Recht nicht etwas anderes vorgeschrieben ist, gewährleistet Corel bei Einsatz in einer unterstützten Umgebung für die ersten dreißig (30a) Tage der Lizenzlaufzeit, dass der Datenträger, auf dem die Die Software ggf. weitergegeben wird, von JST ist frei von Mängeln ist und die Software im Wesentlichen der Beschreibung in der dazugehörigen Dokumentation entspricht. Sollte der Datenträger fehlerhaft seinSachmängeln, haben wenn Sie bei Verletzung der Gewährleistung einzig Anspruch darauf, dass Xxxxx den mangelhaften Datenträger ersetzt, sofern dieser innerhalb der Gewährleistungsfrist an Corel zurückgegeben wirdGefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit aufweist; dies gilt auch bei Vorliegen unwesentlicher Fehler. Falls die Software der Beschreibung in der dazugehörigen Dokumentation nicht im Wesentlichen entspricht, besteht Ihr einziger Anspruch darin, dass Xxxxx nach alleinigem Ermessen entweder die Fehler der Software behebt oder die mangelhafte lizenzierte Software ersetzt, und dass Sie die Nutzung der lizenzierten Software einstellen und Ihre Lizenz kündigen, falls Xxxxx nicht dafür sorgen kannJST gewährleistet nicht, dass die mangelhafte lizenzierte Software nach solchen wirtschaftlich angemessenen Anstrengungen frei von Fehlern ist oder unterbrechungsfrei funktioniert. JST gewährleistet weiterhin keine Kollisionsfreiheit mit anderer Hard- oder Software. JST hat die Software auf übliche Malware überprüft, kann jedoch keine Virenfreiheit bezogen auf Viren, die nicht durch übliche Virenscanner entdeckt werden, zusagen. Sofern der Beschreibung Einsatz der Software den Zugriff auf IT- Infrastrukturen des Lizenznehmers ermöglicht, ist ausschließlich der Lizenznehmer für die Einhaltung aller Sicherheitsaspekte, insbesondere der Zugriffssicherheit, zuständig.
b) Unrichtige Verwendungshinweise/Montageanleitungen/Einbauanleitungen lösen keine Sachmängelansprüche aus. Eine Funktionsbeeinträchtigung der Software, die aus Hardwaremängeln, Umgebungsbedingungen, Fehlbedienung o.ä. resultiert, ist kein Mangel. Eine Gewähr für die Richtigkeit von Werbeaussagen von Zulieferern/Vormateriallieferanten übernimmt JST nicht. JST übernimmt keine Gewährleistung dafür, dass die Software allen Anforderungen des Lizenznehmers entspricht.
c) Die Software ist nicht für die Verwendung in der dazugehörigen Dokumentation im Wesentlichen entsprichtGefahrenumgebungen, die ausfallsichere Kontrollmechanismen erfordern, konzipiert, vorgesehen oder lizenziert. Dies gilt unter der Voraussetzungeinschließlich und ohne Ausnahme insbesondere in den folgenden Bereichen: Entwurf, dass: Konstruktion, Wartung oder Betrieb von Nuklearanlagen, Flugverkehrs- oder Flugkommunikationssystemen, Flugsicherungssystemen sowie Lebenserhaltungs- oder Waffensystemen sowie in Bereichen, in denen ein Ausfall oder eine Fehlfunktion zu Todesfällen, Personenschäden oder schwerwiegenden
d) Die zuvor genannten Punkte (a) die Software ordnungsgemäß installiert und stets in Übereinstimmung mit den Anweisungen in der zugehörigen Dokumentation verwendet wurde; (b) keine Änderung oder Ergänzung der lizenzierten Software durch andere Personen als Corel oder deren bevollmächtigte Vertreter vorgenommen wurde; und bis (c) dass Corel innerhalb gelten ebenso für die Verwendung von Updates/Upgrades der Software.
e) Berechtigte Sachmängelansprüche richten sich auf Nacherfüllung. Die Nacherfüllung geschieht nach Xxxx von JST durch Mängelbeseitigung oder Lieferung einer mangelfreien Software. Die Leistungen beschränken sich auf Leistungen am Sitz des Gewährleistungszeitraums schriftlich über den Mangel informiert wird. Dies ist ihr einziger und ausschließlicher Rechtsanspruch bei einer Verletzung dieser eingeschränkten Gewährleistung und die gesamte Haftung auf Seiten von Corel. Das Vorstehende gilt nicht für SoftwareLizenznehmers, wobei JST berechtigt ist, die Übersendung des Produkts an die Betriebsstätte von Corel kostenlos zur Verfügung gestellt wurdeJST zu verlangen. Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl, darin eingeschlossen, aber nicht beschränkt auf so kann der Lizenznehmer vom Vertrag zurücktreten oder den MindManager-Reader, Test- oder NFR- Lizenzen (not for resale – nicht für den Einzelhandel) sowie „Lese“- oder „Xxxx“-KontenLizenzpreis mindern. Diese werden ohne jede Mängelgewähr und je nach Verfügbarkeit mit allen Mängeln und ohne Gewährleistungsanspruch bereitgestellt, soweit gesetzlich zulässig. MIT AUSNAHME DER VORSTEHENDEN AUSDRÜCKLICHEN EINGESCHRÄNKTEN GEWÄHRLEISTUNG STELLEN COREL UND CORELS LIZENZGEBER DIE SOFTWARE SOWEIT GESETZLICH ZULÄSSIG OHNE GEWÄHRLEISTUNGEN JEDWEDER ART BEREIT. DIE VORSTEHENDE GEWÄHRLEISTUNG SCHLIESST ALLE ANDEREN AUSDRÜCKLICHEN, STILLSCHWEIGENDEN, GESETZLICHEN ODER IN EINEM ANDEREN TEIL DIESES ENDNUTZERLIZENZVERTRAGS ODER DEM SCHRIFTVERKEHR MIT IHNEN ENTHALTENEN GEWÄHRLEISTUNGEN, INSBESONDERE DIE STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNG DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, DER FREIHEIT VON RECHTSMÄNGELN, DES UNGESTÖRTEN BESITZES UND DER NICHTVERLETZUNG VON GEWERBLICHEN SCHUTZRECHTEN AUS. COREL LEISTET KEINE GEWÄHR DAFÜR, DASS DIE SOFTWARE IHREN ANFORDERUNGEN ENTSPRICHT ODER OHNE UNTERBRECHUNGEN ODER FEHLER BETRIEBEN WERDEN KANN ODER DASS MÄNGEL DER SOFTWARE BEHOBEN WERDEN. DIE SOFTWARE KANN VON EINSCHRÄNKUNGEN, VERZÖGERUNGEN UND ANDEREN MIT DER NUTZUNG DES INTERNETS UND ELEKTRONISCHER KOMMUNIKATION ZUSAMMENHÄNGENDEN PROBLEMEN BETROFFEN WERDEN; COREL SCHLIESST DIE HAFTUNG FÜR SOLCHE VERZÖGERUNGEN, LIEFERSCHWIERIGKEITEN UND ANDERE SCHÄDEN, DIE AUS SOLCHEN PROBLEMEN ENTSTEHEN, AUSDRÜCKLICH AUS. IN EINIGEN LÄNDERN IST DER AUSSCHLUSS STILLSCHWEIGENDER GEWÄHRLEISTUNGEN ODER DIE EINSCHRÄNKUNG GELTENDER GESETZLICHER RECHTE VON VERBRAUCHERN NICHT ZULÄSSIG, SO DASS DIE VORSTEHENDEN AUSSCHLÜSSE UND EINSCHRÄNKUNGEN IN IHREM FALL MÖGLICHERWEISE NICHT ZUTREFFENWeitere Ansprüche sind ausgeschlossen.
b. Aktivitäten mit hohem Risikof) Mängelansprüche verjähren vorbehaltlich abweichender gesonderter Vereinbarungen 24 Monate nach Lieferung der Software. Die Nutzung Für nachgebesserte Software beginnt die Verjährung erneut zu laufen, endet jedoch spätestens 36 Monate nach Beginn der Software in einer Anwendung oder Situation, in der ein Ausfall der Software zu Personenschäden bis hin zum Tod oder zu schweren Sach- oder Umweltschäden führen könnte, insbesondere in Flugzeugen oder anderen Massenverkehrsmitteln, nuklearen oder chemischen Einrichtungen, lebenserhaltenden Systemen, implantierbares medizinischen Geräten, Kraftfahrzeugen oder Waffensystemen erfolgt auf eigene Gefahr und Corel garantiert weder eine Fehlertoleranz noch eine fehlerfreie oder unterbrechungsfreie Nutzung in den genannten Situationen. COREL SCHLIESST DIE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNG DER EIGNUNG FÜR AKTIVITÄTEN MIT HOHEM RISIKO AUSDRÜCKLICH AUSursprünglichen Verjährung.
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Samples: Software License Agreement
EINGESCHRÄNKTE GEWÄHRLEISTUNG. a. Sofern nach anwendbarem Recht nicht etwas anderes vorgeschrieben ist, gewährleistet Corel bei Einsatz in einer unterstützten Umgebung für die ersten dreißig (30a) Tage der Lizenzlaufzeit, dass der Datenträger, auf dem die Die Software ggf. weitergegeben wird, von JST ist frei von Mängeln ist und die Software im Wesentlichen der Beschreibung in der dazugehörigen Dokumentation entspricht. Sollte der Datenträger fehlerhaft seinSachmängeln, haben wenn Sie bei Verletzung der Gewährleistung einzig Anspruch darauf, dass Xxxxx den mangelhaften Datenträger ersetzt, sofern dieser innerhalb der Gewährleistungsfrist an Corel zurückgegeben wirdGefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit aufweist; dies gilt auch bei Vorliegen unwesentlicher Fehler. Falls die Software der Beschreibung in der dazugehörigen Dokumentation nicht im Wesentlichen entspricht, besteht Ihr einziger Anspruch darin, dass Xxxxx nach alleinigem Ermessen entweder die Fehler der Software behebt oder die mangelhafte lizenzierte Software ersetzt, und dass Sie die Nutzung der lizenzierten Software einstellen und Ihre Lizenz kündigen, falls Xxxxx nicht dafür sorgen kannJST gewährleistet nicht, dass die mangelhafte lizenzierte Software nach solchen wirtschaftlich angemessenen Anstrengungen frei von Fehlern ist oder unterbrechungsfrei funktioniert. JST gewährleistet weiterhin keine Kollisionsfreiheit mit anderer Hard- oder Software. JST hat die Software auf übliche Malware überprüft, kann jedoch keine Virenfreiheit bezogen auf Viren, die nicht durch übliche Virenscanner entdeckt werden, zusagen. Sofern der Beschreibung Einsatz der Software den Zugriff auf IT-Infrastrukturen des Lizenznehmers ermöglicht, ist ausschließlich der Lizenznehmer für die Einhaltung aller Sicherheitsaspekte, insbesondere der Zugriffssicherheit, zuständig.
(b) Unrichtige Verwendungshinweise/Montageanleitungen/Einbauanleitungen lösen keine Sachmängelansprüche aus. Eine Funktionsbeeinträchtigung der Software, die aus Hardwaremängeln, Umgebungsbedingungen, Fehlbedienung o.ä. resultiert, ist kein Mangel. Eine Gewähr für die Richtigkeit von Werbeaussagen von Zulieferern/Vormateriallieferanten übernimmt JST nicht. JST übernimmt keine Gewährleistung dafür, dass die Software allen Anforderungen des Lizenznehmers entspricht.
(c) Die Software ist nicht für die Verwendung in der dazugehörigen Dokumentation im Wesentlichen entsprichtGefahrenumgebungen, die ausfallsichere Kontrollmechanismen erfordern, konzipiert, vorgesehen oder lizenziert. Dies gilt unter der Voraussetzungeinschließlich und ohne Ausnahme insbesondere in den folgenden Bereichen: Entwurf, dass: (a) Konstruktion, Wartung oder Betrieb von Nuklearanlagen, Flugverkehrs- oder Flugkommunikationssystemen, Flugsicherungssystemen sowie Lebenserhaltungs- oder Waffensystemen sowie in Bereichen, in denen ein Ausfall oder eine Fehlfunktion zu Todesfällen, Personenschäden oder schwerwiegenden Schäden an Sachen oder Umwelt führen könnte. Die Software enthält möglicherweise Unterstützung für Programme, die Software ordnungsgemäß installiert und stets in Übereinstimmung mit den Anweisungen in der zugehörigen Dokumentation verwendet wurde; (b) keine Änderung oder Ergänzung der lizenzierten Software durch andere Personen als Corel oder deren bevollmächtigte Vertreter vorgenommen wurde; und (c) dass Corel innerhalb des Gewährleistungszeitraums schriftlich über den Mangel informiert wird.NET geschrieben wurden. Dies Die .NET-Technologie ist ihr einziger und ausschließlicher Rechtsanspruch bei einer Verletzung dieser eingeschränkten Gewährleistung und die gesamte Haftung auf Seiten von Corel. Das Vorstehende gilt nicht für Software, die von Corel kostenlos zur Verfügung gestellt wurde, darin eingeschlossen, aber nicht beschränkt auf den MindManagerVerwendung oder Weiterverkauf als Online-Reader, Test- Steuersoftware in gefahrträchtiger Umgebung entwickelt oder NFR- Lizenzen (not for resale – nicht für den Einzelhandel) sowie „Lese“- oder „Xxxx“-Konten. Diese werden ohne jede Mängelgewähr und je nach Verfügbarkeit mit allen Mängeln und ohne Gewährleistungsanspruch bereitgestellt, soweit gesetzlich zulässig. MIT AUSNAHME DER VORSTEHENDEN AUSDRÜCKLICHEN EINGESCHRÄNKTEN GEWÄHRLEISTUNG STELLEN COREL UND CORELS LIZENZGEBER DIE SOFTWARE SOWEIT GESETZLICH ZULÄSSIG OHNE GEWÄHRLEISTUNGEN JEDWEDER ART BEREIT. DIE VORSTEHENDE GEWÄHRLEISTUNG SCHLIESST ALLE ANDEREN AUSDRÜCKLICHEN, STILLSCHWEIGENDEN, GESETZLICHEN ODER IN EINEM ANDEREN TEIL DIESES ENDNUTZERLIZENZVERTRAGS ODER DEM SCHRIFTVERKEHR MIT IHNEN ENTHALTENEN GEWÄHRLEISTUNGEN, INSBESONDERE DIE STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNG DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, DER FREIHEIT VON RECHTSMÄNGELN, DES UNGESTÖRTEN BESITZES UND DER NICHTVERLETZUNG VON GEWERBLICHEN SCHUTZRECHTEN AUS. COREL LEISTET KEINE GEWÄHR DAFÜR, DASS DIE SOFTWARE IHREN ANFORDERUNGEN ENTSPRICHT ODER OHNE UNTERBRECHUNGEN ODER FEHLER BETRIEBEN WERDEN KANN ODER DASS MÄNGEL DER SOFTWARE BEHOBEN WERDEN. DIE SOFTWARE KANN VON EINSCHRÄNKUNGEN, VERZÖGERUNGEN UND ANDEREN MIT DER NUTZUNG DES INTERNETS UND ELEKTRONISCHER KOMMUNIKATION ZUSAMMENHÄNGENDEN PROBLEMEN BETROFFEN WERDEN; COREL SCHLIESST DIE HAFTUNG FÜR SOLCHE VERZÖGERUNGEN, LIEFERSCHWIERIGKEITEN UND ANDERE SCHÄDEN, DIE AUS SOLCHEN PROBLEMEN ENTSTEHEN, AUSDRÜCKLICH AUS. IN EINIGEN LÄNDERN IST DER AUSSCHLUSS STILLSCHWEIGENDER GEWÄHRLEISTUNGEN ODER DIE EINSCHRÄNKUNG GELTENDER GESETZLICHER RECHTE VON VERBRAUCHERN NICHT ZULÄSSIG, SO DASS DIE VORSTEHENDEN AUSSCHLÜSSE UND EINSCHRÄNKUNGEN IN IHREM FALL MÖGLICHERWEISE NICHT ZUTREFFEN.
b. Aktivitäten mit hohem Risiko. Die Nutzung der Software in einer Anwendung oder Situationhergestellt, in der ein Ausfall störungsfreier Betrieb erforderlich ist. JST weist hiermit jegliche ausdrückliche oder stillschweigende Gewährleistung der Eignung dieser Software oder Teile dieser Software für die zuvor genannten oder ähnlichen Zwecke zurück.
(d) Die zuvor genannten Punkte (a) bis (c) gelten ebenso für die Verwendung von Updates/Upgrades der Software.
(e) Berechtigte Sachmängelansprüche richten sich auf Nacherfüllung. Die Nacherfüllung geschieht nach Xxxx von JST durch Mängelbeseitigung oder Lieferung einer mangelfreien Software. Die Leistungen beschränken sich auf Leistungen am Sitz des Lizenznehmers, wobei JST berechtigt ist, die Übersendung des Produkts an die Betriebsstätte von JST zu Personenschäden bis hin zum Tod verlangen. Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl, so kann der Lizenznehmer vom Vertrag zurücktreten oder den Lizenzpreis mindern. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.
(f) Mängelansprüche verjähren vorbehaltlich abweichender gesonderter Vereinbarungen 24 Monate nach Lieferung der Software. Für nachgebesserte Software beginnt die Verjährung erneut zu schweren Sach- oder Umweltschäden führen könntelaufen, insbesondere in Flugzeugen oder anderen Massenverkehrsmitteln, nuklearen oder chemischen Einrichtungen, lebenserhaltenden Systemen, implantierbares medizinischen Geräten, Kraftfahrzeugen oder Waffensystemen erfolgt auf eigene Gefahr und Corel garantiert weder eine Fehlertoleranz noch eine fehlerfreie oder unterbrechungsfreie Nutzung in den genannten Situationen. COREL SCHLIESST DIE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNG DER EIGNUNG FÜR AKTIVITÄTEN MIT HOHEM RISIKO AUSDRÜCKLICH AUSendet jedoch spätestens 36 Monate nach Beginn der ursprünglichen Verjährung.
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