Einlagensicherung. Die Einlagen bei der Raisin Bank sind durch die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken abgesichert. Das Einlagensicherungssystem stellt sicher, dass der Kontoinhaber – im Falle einer Insolvenz der Raisin Bank oder wenn die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (“BaFin”) eine Entscheidung über den Eintritt eines Einlagensicherungsereignisses trifft – Anspruch auf Entschädigung für alle seine Guthaben auf den Konten bei der Raisin Bank hat, die unter den Einlagenschutz fallen. Der maximale Entschädigungsbetrag unter der Einlagensicherung ist 100.000 Euro. Die betreffende Deckungssumme beträgt maximal 100.000 Euro pro Kreditinstitut. Das heißt, dass bei der Ermittlung dieser Summe alle bei demselben Kreditinstitut gehaltenen Einlagen addiert werden. Hält ein Einleger beispielsweise 90.000 Euro auf einem Sparkonto und 20.000 Euro auf einem Girokonto, so werden ihm lediglich 100.000 Euro erstattet. Weitere Einzelheiten ergeben sich aus dem Informationsbogen für Einleger.
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Samples: Vorvertragliche Informationen Und Allgemeine Geschäftsbedingungen, Vorvertragliche Informationen Und Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen Und Verbraucherinformationen