Einleitung, Geltungsbereich, Definitionen. (1) Dieser Vertrag regelt die Rechte und Pflichten von Auftraggeber und -nehmer (im Folgenden „Parteien“ genannt) im Rahmen einer Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Auftrag.
(2) Dieser Vertrag findet auf alle Tätigkeiten Anwendung, bei denen Mitarbeiter des Auftragnehmers oder durch ihn beauftragte Unterauftragnehmer (Subunternehmer) personenbezogene Daten des Auftraggebers verarbeiten.
(3) In diesem Vertrag verwendete Begriffe sind entsprechend ihrer Definition in der EU Datenschutz- Grundverordnung zu verstehen. Soweit Erklärungen im Folgenden „schriftlich“ zu erfolgen haben, ist die Schriftform nach § 126 BGB gemeint. Im Übrigen können Erklärungen auch in anderer Form erfolgen, soweit eine angemessene Nachweisbarkeit gewährleistet ist.
Einleitung, Geltungsbereich, Definitionen. (1) Dieser Vertrag regelt die Rechte und Pflichten von Auftraggeber und -nehmer (im Folgenden „Parteien“ genannt) im Rahmen einer Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Auftrag.
(2) Dieser Vertrag findet auf alle Tätigkeiten Anwendung, bei denen die eingesetzten Mitarbeiter des Auftragnehmers oder durch ihn beauftragte Unterauftragnehmer (Subunternehmer) personenbezogene Daten des Auftraggebers verarbeiten.
(3) In diesem Vertrag verwendete Begriffe sind entsprechend ihrer Definition in der EU Datenschutz-Grundverordnung zu verstehen. Soweit Erklärungen im Folgenden „schriftlich“ zu erfolgen haben, ist die Schriftform nach § 126 BGB gemeint. Im Übrigen können Erklärungen auch in anderer Form erfolgen, soweit eine angemessene Nachweisbarkeit gewährleistet ist. Auftragnehmer und Auftraggeber schließen hiermit einen Vertrag gemäß Art. 28 Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) und § 30 Gesetz über den kirchlichen Datenschutz (KDG) und § 30 des Datenschutzgesetzes der Evangelischen Kirche in Deutschland (DSG-EKD) ab. Zum Zweck der einfachen Lesbarkeit wird im Folgenden nur auf die DS-GVO referenziert.
Einleitung, Geltungsbereich, Definitionen. 1 Dieser Vertrag regelt die Rechte und Pflichten von Auftraggeber und Auftragsverarbeiter (im folgenden „Parteien“ genannt) im Rahmen einer Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Auftrag. Mit Abschluss dieses Vertrags werden zwischen den Parteien bereits bestehende bzw. anderslautende vertragliche Vereinbarungen zur Auftragsverarbeitung mit Bezug zu der Leistungsvereinbarung durch diese Vereinbarung ersetzt.
2 Dieser Vertrag findet auf alle Tätigkeiten Anwendung, bei denen Mitarbeiter des Auftragsverarbeiters oder durch ihn beauftragte Unterauftragsverarbeiter (Subunternehmer) personenbezogene Daten des Auftraggebers verarbeiten.
3 Die Inhalte dieses Vertrags gelten entsprechend, wenn die Prüfung oder Wartung automatisierter Verfahren oder von Datenverarbeitungsanlagen im Auftrag vorgenommen wird und dabei ein Zugriff auf Auftraggeber-Daten nicht ausgeschlossen werden kann.
4 In diesem Vertrag verwendete Begriffe sind entsprechend ihrer Definition in der EU- Datenschutz-Grundverordnung zu verstehen. Soweit Erklärungen im Folgenden „schriftlich“ zu erfolgen haben, ist die Schriftform nach § 126 BGB gemeint. Im Übrigen können Erklärungen auch in anderer Form erfolgen, soweit eine angemessene Nachweisbarkeit gewährleistet ist.
Einleitung, Geltungsbereich, Definitionen. 1.1 Die vorliegenden Bestimmungen zur Auftragsverarbeitung regeln die Rechte und Pflichten von Auftraggeber und -nehmer in Bezug auf die Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Sinne und mit Wirkung laut Artikel 28 Absatz 3 der Verordnung (EU) 679/16 (in der Folge: DSGVO).
1.2 Dieser Vertrag findet auf alle Tätigkeiten Anwendung, bei denen der Auftragnehmer, seine Mitarbeiter oder durch ihn beauftragte Unterauftragnehmer (Subunternehmer) im Auftrag des Auftraggebers im Rahmen des Zugrundeliegenden Vertrages personenbezogene Daten verarbeiten.
1.3 Die in den vorliegenden Bestimmungen zur Auftragsverarbeitung verwendeten Begriffe sind entsprechend ihrer Definition in der DSGVO zu verstehen.
Einleitung, Geltungsbereich, Definitionen. (1) Auftraggeber und Auftragnehmer stehen in einer Geschäftsbeziehung.
(2) Diese Vereinbarung findet auf Tätigkeiten Anwendung, bei denen der Auftragnehmer, Mitarbeiter des Auftragnehmers oder durch beauftragte Sub-Auftragnehmer personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeiten.
Einleitung, Geltungsbereich, Definitionen. (1) Dieser Vertrag regelt die Rechte und Pflichten von Datengeber und -verarbeiter (im Folgenden „Parteien“ genannt) im Rahmen einer Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Auftrag.
(2) Dieser Vertrag gilt erst wenn beiden Parteien ihn wirksam im Hauptvertrag unterzeichnet haben.
(3) Dieser Vertrag findet auf alle Tätigkeiten Anwendung, bei denen Mitarbeiter des Datenverarbeiters personenbezo- gene Daten des Datengebers verarbeiten.
(4) In diesem Vertrag verwendete Begriffe sind entsprechend ihrer Definition in der EU Datenschutz- Grundverordnung zu verstehen. Soweit Erklärungen im Folgenden „schriftlich“ zu erfolgen haben, ist die Schrift- form nach § 126 BGB gemeint. Im Übrigen können Erklärungen auch in anderer Form erfolgen, soweit eine an- gemessene Nachweisbarkeit gewährleistet ist.
Einleitung, Geltungsbereich, Definitionen. Auftraggeber und Auftragnehmer stehen in einer Vertragsbeziehung. Dieser nun vorliegende Datenschutzvertrag regelt die datenschutzrechtlichen Rechte und Pflichten des Auftraggebers und des Auftragnehmers im Rahmen ihrer Vertragsbeziehung. Dieser Vertrag findet auf alle Tätigkeiten Anwendung, bei denen der Auftragnehmer, Mitarbeiter des Auftragnehmers oder durch ihn zulässigerweise beauftragte Sub- Auftragnehmer (siehe Punkt 4) im Rahmen der Vertragsbeziehung Kenntnis von personenbezogenen Daten des Auftraggebers erlangen. In diesem Vertrag verwendete Begriffe sind entsprechend ihrer Definition in der EU Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zu verstehen. Ergänzungen oder Änderungen dieses Datenschutzvertrages haben schriftlich gemäß § 886 ABGB zu erfolgen.
Einleitung, Geltungsbereich, Definitionen. Gegenständliches Dokument regelt die Rechte und Pflichten von Geschäftspartnern (Lieferanten, Kunden, etc.) und der Niederösterreichischen Facility Management GmbH (NFM) im Rahmen einer Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Auftrag. Dieser Vertrag findet auf alle Tätigkeiten Anwendung, bei denen Mitarbeiter des Auftragnehmers oder durch ihn beauftragte Unterauftragnehmer (Subunternehmer) personenbezogene Daten des Auftraggebers verarbeiten. In diesem Vertrag verwendete Begriffe sind entsprechend ihrer Definition in der EU Datenschutz-Grundverordnung zu verstehen.
Einleitung, Geltungsbereich, Definitionen. 1.1. Dieser Vertrag regelt die Rechte und Pflichten von Auftraggeber und Auftragnehmer im Rahmen einer Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag.
1.2. Dieser Vertrag findet auf alle Tätigkeiten Anwendung, bei denen Mitarbeiter des Auftragnehmers oder durch ihn beauftragte Unterauftragnehmer (Subunternehmer) personenbezogene Daten des Auftraggebers verarbeiten.
1.3. In diesem Vertrag verwendete Begriffe sind entsprechend ihrer Definition in der EU Datenschutz-Grundverordnung zu verstehen. Mit Begriffen wie „Datenverarbeitung“ oder „Verarbeitung“ wird die Verwendung von personenbezogenen Daten verstanden.
Einleitung, Geltungsbereich, Definitionen. 1.1. Warum dieser Vertrag?
a) Die Schul- und Kindergartenfotografie ist Usus geworden in allen Betreuungseinrichtungen. Um diese weiterhin aufrecht zu erhalten, müssen Anpassungen an neue gesetzliche Vorga- ben zum Umgang mit personenbezogenen Daten vorgenommen werden. Dieser Vertrag zur Auftragsverarbeitung stellt sicher, dass die Tätigkeiten des Fotografen und die Bereitstellung der Fotos über die Fotografie der Kinder unter den geltenden Richtlinien der EU Datenschutz- Grundverordnung (DSGVO) abläuft.
b) Der Schutz der personenbezogenen Daten der Kinder / Xxxxxxx, vor allem ihrer Bilder, ist von höchster Wichtigkeit.
c) Diese Vereinbarung wurde in Zusammenarbeit mit der activeMind AG, München, einem der führenden Beratungsunternehmen für Datenschutz und Datensicherheit in Deutschland und xxxxxxxx.xx, dem führenden Anbieter in Deutschland für den Onlineverkauf von Fotoprodukten in der Kinder- und Schulfotografie erstellt. Bei Fragen hierzu können Sie sich gerne an uns wenden: [xxxxxxxxxx@xxxxx.xx]
1.2. Was sind die Vorteile dieses Vertrags?
a) Mit diesem Vertrag stellen Sie sicher, dass die Fotografie der Kinder du die Bereitstellung der Fotos unter den Richtlinien der DSGVO abläuft.
b) Sie haben die Kontrolle über den gesamten Bereich der Aufnahme der Bilder bis hin zur Be- reitstellung der Fotos an die Eltern.
1.3. Was ist ausgeschlossen von diesem Vertrag?
a) Ausgeschlossen von diesem Vertrag ist die Beauftragung zur Produktion und der Versand von Bildprodukten.
b) Ausgeschlossen sind ebenfalls über diesen Vertrag hinausgehende Vereinbarung mit den Er- ziehungsberechtigten der fotografierten Kinder.