Einleitung, Geltungsbereich, Definitionen Musterklauseln

Einleitung, Geltungsbereich, Definitionen. (1) Dieser Vertrag regelt die Rechte und Pflichten von Auftraggeber und -nehmer (im Folgenden „Parteien“ genannt) im Rahmen einer Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Auftrag.
Einleitung, Geltungsbereich, Definitionen. (1) Diese Vereinbarung regelt die Rechte und Pflichten von Auftraggeber und Auftragnehmer im Rahmen einer Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Auftrag sowie für die Fernwartung. Auftraggeber und Auftragnehmer werden im Folgenden „Parteien“ genannt.
Einleitung, Geltungsbereich, Definitionen. Dieser Vertrag regelt die Rechte und Pflichten von nooa und dem Kunden (im Folgenden „Parteien“ genannt) im Rahmen einer Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Auftrag. Dieser Vertrag findet auf alle Tätigkeiten Anwendung, bei denen Mitarbeiter von nooa oder durch ihn beauftragte Unterauftragnehmer (Subunternehmer) personenbezogene Daten des Kunden in dessen Auftrag verarbeiten. In diesem Vertrag verwendete Begriffe sind entsprechend ihrer Definition in der EU Datenschutz-Grundverordnung zu verstehen. In diesem Sinne ist der Kunde als Auftraggeber der „Verantwortliche“, nooa als Auftragnehmer der „Auftragsverarbeiter“. Soweit Erklärungen im Folgenden „schriftlich“ zu erfolgen haben, ist die Schriftform nach § 126 BGB gemeint. Im Übrigen können Erklärungen auch in anderer Form erfolgen, soweit eine angemessene Nachweisbarkeit gewährleistet ist. Die Verarbeitung beruht auf dem zwischen den Parteien bestehenden Vertrag „Abonnementvertrag“ (im Folgenden „Hauptvertrag“).
Einleitung, Geltungsbereich, Definitionen. 1.1. Warum dieser Vertrag?
Einleitung, Geltungsbereich, Definitionen. Gegenständliches Dokument regelt die Rechte und Pflichten von Geschäftspartnern (Lieferanten, Kunden, etc.) und der Niederösterreichischen Facility Management GmbH (NFM) im Rahmen einer Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Auftrag. Dieser Vertrag findet auf alle Tätigkeiten Anwendung, bei denen Mitarbeiter des Auftragnehmers oder durch ihn beauftragte Unterauftragnehmer (Subunternehmer) personenbezogene Daten des Auftraggebers verarbeiten. In diesem Vertrag verwendete Begriffe sind entsprechend ihrer Definition in der EU Datenschutz-Grundverordnung zu verstehen.
Einleitung, Geltungsbereich, Definitionen. (1) Auftraggeber und Auftragnehmer stehen in einer Geschäftsbeziehung.
Einleitung, Geltungsbereich, Definitionen. (1) Dieser Vertrag regelt die Rechte und Pflichten von Auftraggeber und -nehmer (im Folgenden:
Einleitung, Geltungsbereich, Definitionen. (Art. 28 Abs. 1 DSGVO)
Einleitung, Geltungsbereich, Definitionen. 1.1 Die vorliegenden Bestimmungen zur Auftragsverarbeitung regeln die Rechte und Pflichten von Auftraggeber und -nehmer in Bezug auf die Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Sinne und mit Wirkung laut Artikel 28 Absatz 3 der Verordnung (EU) 679/16 (in der Folge: DSGVO).

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  • Ziel 1. Dieses Abkommen hat zum Ziel, die Freihandelsbeziehungen zwischen den Parteien durch Verbesserung des Marktzugangs für landwirtschaftliche Erzeugnisse der jeweils anderen Partei zu stärken.